27.11.2025, 13:16
Es mag für einige tatsächlich von Vorteil sein, die dann am Ende das 1. Examen nicht schaffen und mit einem Bachelor leichter einen (ggf. auch fachfremden) Master nachschieben können. Das genügt mir persönlich als Begründung auch schon, solange die Unis nicht mit allzu viel Verwaltungsaufwand belastet werden (= der Bachelor muss "automatisch" mit erfolgreicher Absolvierung der eh schon vorgegebenen Prüfungsleistungen erteilt werden).
Man sollte sich nur nicht in die Tasche lügen und meinen, der Bachelor sei ein Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt zu juristischen Jobs verhelfen würde.
Man sollte sich nur nicht in die Tasche lügen und meinen, der Bachelor sei ein Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt zu juristischen Jobs verhelfen würde.
30.11.2025, 15:50
(13.03.2024, 23:29)Frischling schrieb: Immer mehr Universitäten setzen sich für einen integrierten Bachelor in der juristischen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaften ein.
Meine Universität bietet es an und ein erheblicher Mehraufwand ist nicht festzustellen - laut höheren Semestern. Für den Bachelor muss man eine außerjuristische Tätigkeit je nach Schwerpunkt (BWL-Modul z.B) belegen und kann sich seine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen.
Einerseits hört man von den zahlreichen Vorteilen, doch mich würde interessieren, ob da tatsächlich etwas dran ist.
Ich nehme an, dass die meisten hier beruflich bereits sehr erfahren sind und ich würde gerne wissen:
Hat so ein integrierter Bachelor of Law überhaupt eine nutzvolle "Auffangfunktion"? Bieten sich dadurch Möglichkeiten (beispielsweise im Falle des Nicht-Bestehens der juristischen Prüfung) trotzdem eine gute Karriere einzulegen oder dient dieser Abschluss nur aus "symbolischen" Zwecken?
Da dieser Bachelor sehr neu ist, gibt es nicht viele Erfahrungswerte. Ich weiß gar nicht mal, ob man mit so einem Bachelor of Laws theoretisch an den Master of Laws (LL.M) anknüpfen kann - oder ist dies lediglich den Diplom-Jusristen bzw. Juristen vorbehalten?
Falls nicht, und man tatsächlich nur in etwas sozialpolitisches seinen Master machen kann, bin ich der Ansicht, dass dieser Abschluss tatsächlich aus rein symbolischen Zwecken eingeführt wurde, um den immer stärkeren Protesten für eine Reformierung des Studiengangs etwas entgegenzukommen.
Was denkt ihr?
MEn gibt es einen immer größer werdenden Markt für Absolventen eines Jura Bachelors (insbesondere als Wirtschaftsjurist oder mit Legal Technolog Bezug). Vor einigen Jahren gab es da kaum einen Markt für. Mittlerweile kann man bei Aldi Head of Legal Operations werden, nachdem man im Staatsexamen durchgefallen ist und "nur" den Bachelor geschafft hat. Ferner sieht man immer häufiger Ausschreibungen als Transaction Lawyer, Projektjurist, Transaction officers etc.
Ein Mehrwert ergibt sich dennoch vermutlich daraus, dass Kandidaten weniger Stress beim Examen haben und bei einigen der geringere Stress und Druck sicherlich den Unterschied zum Bestehen machen kann, für die hat der Bachelor dann eine entscheidende Rolle, im Anschluss ist er hingegen bedeutungslos, weil das Staatsexamen bestanden wurde.
Kurzum die Wirkung des Bachelors wird für Viele erst im Nachgang sichtbar, wenn die gefürchtete Katastrophe (durch das Examen fallen) nicht eintritt, was dazu führt, dass die Notwendigkeit des Bachelors weiterhin angezweifelt wird.
30.11.2025, 15:53
(27.11.2025, 13:16)Greif schrieb: Es mag für einige tatsächlich von Vorteil sein, die dann am Ende das 1. Examen nicht schaffen und mit einem Bachelor leichter einen (ggf. auch fachfremden) Master nachschieben können. Das genügt mir persönlich als Begründung auch schon, solange die Unis nicht mit allzu viel Verwaltungsaufwand belastet werden (= der Bachelor muss "automatisch" mit erfolgreicher Absolvierung der eh schon vorgegebenen Prüfungsleistungen erteilt werden).
Man sollte sich nur nicht in die Tasche lügen und meinen, der Bachelor sei ein Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt zu juristischen Jobs verhelfen würde.
Das sehe ich auf dem aktuelle Arbeitsmarkt (&auch schon seit ein paar Jahren) anders.
10.12.2025, 17:03
(30.11.2025, 15:53)JuraHassLiebe schrieb:(27.11.2025, 13:16)Greif schrieb: Es mag für einige tatsächlich von Vorteil sein, die dann am Ende das 1. Examen nicht schaffen und mit einem Bachelor leichter einen (ggf. auch fachfremden) Master nachschieben können. Das genügt mir persönlich als Begründung auch schon, solange die Unis nicht mit allzu viel Verwaltungsaufwand belastet werden (= der Bachelor muss "automatisch" mit erfolgreicher Absolvierung der eh schon vorgegebenen Prüfungsleistungen erteilt werden).
Man sollte sich nur nicht in die Tasche lügen und meinen, der Bachelor sei ein Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt zu juristischen Jobs verhelfen würde.
Das sehe ich auf dem aktuelle Arbeitsmarkt (&auch schon seit ein paar Jahren) anders.
+1
10.12.2025, 22:30
(10.12.2025, 17:03)rechtsimple schrieb:(30.11.2025, 15:53)JuraHassLiebe schrieb:(27.11.2025, 13:16)Greif schrieb: Es mag für einige tatsächlich von Vorteil sein, die dann am Ende das 1. Examen nicht schaffen und mit einem Bachelor leichter einen (ggf. auch fachfremden) Master nachschieben können. Das genügt mir persönlich als Begründung auch schon, solange die Unis nicht mit allzu viel Verwaltungsaufwand belastet werden (= der Bachelor muss "automatisch" mit erfolgreicher Absolvierung der eh schon vorgegebenen Prüfungsleistungen erteilt werden).
Man sollte sich nur nicht in die Tasche lügen und meinen, der Bachelor sei ein Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt zu juristischen Jobs verhelfen würde.
Das sehe ich auf dem aktuelle Arbeitsmarkt (&auch schon seit ein paar Jahren) anders.
+1
Wir verstehen vermutlich "juristische Jobs" ein wenig anders. Gemeint waren von mir Berufe, in denen man inhaltlich intensiv juristisch arbeitet (und die im Übrigen auch fast durch die Bank zwei Staatsexamen schon als formale Einstiegshürde voraussetzen).


