04.06.2019, 18:37
(04.06.2019, 18:27)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:09)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:00)GastSH schrieb: Meint ihr, man kommt über´n Strich, wenn man eine materiell-rechtlich gute Lösung gebastelt hat, den prozessualen Teil (Zweckmäßigkeit und Anträge) völlig versemmelt hat?
Kommt sicher darauf an, wie die Klausur im Vergleich aussieht. Bei Kaiser heißt es ja immer dass man ohne praktisch verwertbaren Teil durchfällt. Allerdings wird das bei dieser spezielleren Klausur vielen so gegangen sein, weshalb man sich mit einem guten Gutachten noch hervorheben könnte.
Also Kopf hoch und weiter gehts!!
Ich habe im ersten Versuch eine Anwaltsklausur ohne praktischen Teil abgegeben: 5,5 Punkte.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Repetitoren, aber diese Panikmache ist einfach nur falsch. Natürlich hängt es vom Prüfer ab, aber die Wenigsten wollen euch durchfallen lassen; eher wird nach Wegen gesucht, zumindest die 4 Punkte zu rechtfertigen. Entscheidend ist immer, dass die absoluten Grundlagen sitzen: Rechtschreibung, nachvollziehbare Gedankenführung, Arbeit am Gesetz. Kein Richter lässt einen Kandidaten durchfallen, weil er eine Anspruchsgrundlage nicht geprüft hat oder am Ende nicht fertig wurde.
5,5 Punkte?? o.O
Geht das in anderen Bundesländern? In NRW aber nicht oder? :D
04.06.2019, 18:42
(04.06.2019, 18:37)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:27)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:09)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:00)GastSH schrieb: Meint ihr, man kommt über´n Strich, wenn man eine materiell-rechtlich gute Lösung gebastelt hat, den prozessualen Teil (Zweckmäßigkeit und Anträge) völlig versemmelt hat?
Kommt sicher darauf an, wie die Klausur im Vergleich aussieht. Bei Kaiser heißt es ja immer dass man ohne praktisch verwertbaren Teil durchfällt. Allerdings wird das bei dieser spezielleren Klausur vielen so gegangen sein, weshalb man sich mit einem guten Gutachten noch hervorheben könnte.
Also Kopf hoch und weiter gehts!!
Ich habe im ersten Versuch eine Anwaltsklausur ohne praktischen Teil abgegeben: 5,5 Punkte.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Repetitoren, aber diese Panikmache ist einfach nur falsch. Natürlich hängt es vom Prüfer ab, aber die Wenigsten wollen euch durchfallen lassen; eher wird nach Wegen gesucht, zumindest die 4 Punkte zu rechtfertigen. Entscheidend ist immer, dass die absoluten Grundlagen sitzen: Rechtschreibung, nachvollziehbare Gedankenführung, Arbeit am Gesetz. Kein Richter lässt einen Kandidaten durchfallen, weil er eine Anspruchsgrundlage nicht geprüft hat oder am Ende nicht fertig wurde.
5,5 Punkte?? o.O
Geht das in anderen Bundesländern? In NRW aber nicht oder? :D
Also ich habe heute nach der Klausur mit vielen Mitschreibern gesprochen; viele haben im praktischen Teil kaum etwas. Berufung war das, was man am ehesten auf Lücke gelernt hat, und dann die Sache mit der Zeit (wie soll man das nach vier umfangreichen materiellen Prüfungen noch schaffen)? Sicher reicht das nicht für VB und höher, aber dass man auf 4-7 Punkte kommen kann, denke ich schon.
04.06.2019, 18:46
(04.06.2019, 18:37)Gast schrieb: 5,5 Punkte?? o.O
Geht das in anderen Bundesländern? In NRW aber nicht oder? :D
Ein Korrektor hat mir 5 Punkte gegeben, ein anderer 6. Wenn du das meinst. Ich habe im GPA-Bereich geschrieben.
In einer anderen Klausur wurde ausdrücklich gelobt, dass ich zwar die Gebühren falsch angegeben habe, aber zumindest wusste, dass dies von Anwälten zu berücksichtigen ist (Praxisnähe!).
In der Zweckmäßigkeit sammelt man vor allem Bonuspunkte. Über mehr als § 87 ZPO, "Fristen beachten" und "Fax bei Eile" geht das in der Regel nicht hinaus. Wer von "verdeckten Teilklagen" und "Zwischenfeststellungsklagen" spricht, gilt für Prüfer doch schon als Genie. :D
04.06.2019, 18:47
Alte Praktiker- Haudegen lesen als Korrektoren aber als erstes den praktischen Teil und der erste Eindruck bleibt hängen. Dann kann das Gutachten noch so toll sein.
04.06.2019, 18:53
(04.06.2019, 18:47)Gast schrieb: Alte Praktiker- Haudegen lesen als Korrektoren aber als erstes den praktischen Teil und der erste Eindruck bleibt hängen. Dann kann das Gutachten noch so toll sein.
Mein Erstkorrektor für die Klausur ohne praktischen Teil war ein PräsLG: 5 Punkte.
Es mag zwar andere Korrektoren geben. Aber ich habe in meiner Ausbildung aber die Erfahrung gemacht, dass gerade die älteren, besonders erfolgreichen Juristen viel nachgiebiger sind, wenn sie sich denken, dass eigentlich ein guter Jurist vor ihnen setzt, der aber heute leider einen schlechten Tag hatte. Deswegen sammelt man mit den Grundlagen immer Punkte. Immer die Normen nennen, kein Satz im Urteil darf ohne Vorschrift auskommen.
04.06.2019, 19:14
(04.06.2019, 18:46)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:37)Gast schrieb: 5,5 Punkte?? o.O
Geht das in anderen Bundesländern? In NRW aber nicht oder? :D
Ein Korrektor hat mir 5 Punkte gegeben, ein anderer 6. Wenn du das meinst. Ich habe im GPA-Bereich geschrieben.
In einer anderen Klausur wurde ausdrücklich gelobt, dass ich zwar die Gebühren falsch angegeben habe, aber zumindest wusste, dass dies von Anwälten zu berücksichtigen ist (Praxisnähe!).
In der Zweckmäßigkeit sammelt man vor allem Bonuspunkte. Über mehr als § 87 ZPO, "Fristen beachten" und "Fax bei Eile" geht das in der Regel nicht hinaus. Wer von "verdeckten Teilklagen" und "Zwischenfeststellungsklagen" spricht, gilt für Prüfer doch schon als Genie. :D
Ok also hast du die 5,5 dir errechnet? Oder wird das dann tatsächlich so gewertet? Im 1 Examen war das bei mir in NRW so, dass die sich bei abweichenden Voten besprochen und auf eine gsnze Note geeinigt haben...x,5 gab es da nicht.
Wäre aber schön gewesen. Hatte eine Klausur mit Erstkorrektur "8 Punkte", Zweitkorrektur "nahe am mangelhaft, 4 Punkte" -> Nach Beratung "4 Punkte" -.-
War mir egal weil ich eh in den Verbesserungsversuch gegangen bin, aber daran sieht man mal, wie subjektiv diese ganze Bewerterei eigentluch ist....
04.06.2019, 19:15
Puh, dann gibt es ja noch Hoffnung. habe den Praktischen Teil auch gehörig versemmelt, aber nach allem was ich hier so lese die wichtigsten Punkte angesprochen. Wenn jetzt noch die "Eindringtiefe" stimmt :D
04.06.2019, 19:22
(04.06.2019, 19:14)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:46)Gast schrieb:(04.06.2019, 18:37)Gast schrieb: 5,5 Punkte?? o.O
Geht das in anderen Bundesländern? In NRW aber nicht oder? :D
Ein Korrektor hat mir 5 Punkte gegeben, ein anderer 6. Wenn du das meinst. Ich habe im GPA-Bereich geschrieben.
In einer anderen Klausur wurde ausdrücklich gelobt, dass ich zwar die Gebühren falsch angegeben habe, aber zumindest wusste, dass dies von Anwälten zu berücksichtigen ist (Praxisnähe!).
In der Zweckmäßigkeit sammelt man vor allem Bonuspunkte. Über mehr als § 87 ZPO, "Fristen beachten" und "Fax bei Eile" geht das in der Regel nicht hinaus. Wer von "verdeckten Teilklagen" und "Zwischenfeststellungsklagen" spricht, gilt für Prüfer doch schon als Genie. :D
Ok also hast du die 5,5 dir errechnet? Oder wird das dann tatsächlich so gewertet? Im 1 Examen war das bei mir in NRW so, dass die sich bei abweichenden Voten besprochen und auf eine gsnze Note geeinigt haben...x,5 gab es da nicht.
Wäre aber schön gewesen. Hatte eine Klausur mit Erstkorrektur "8 Punkte", Zweitkorrektur "nahe am mangelhaft, 4 Punkte" -> Nach Beratung "4 Punkte" -.-
War mir egal weil ich eh in den Verbesserungsversuch gegangen bin, aber daran sieht man mal, wie subjektiv diese ganze Bewerterei eigentluch ist....
Bei nicht mehr als 3 Punkte Abstand zwischen den Prüfern wird der Mittelwert genommen. Diese Regelung gilt, soweit ich weiß, in vielen Bundesländern. Ist meiner Meinung nach auch gerecht, da damit solche Situation wie bei der verhindert werden und die Subjektivität etwas ausgeglichen wird.
04.06.2019, 19:42
(04.06.2019, 19:15)Nrwjuni schrieb: Puh, dann gibt es ja noch Hoffnung. habe den Praktischen Teil auch gehörig versemmelt, aber nach allem was ich hier so lese die wichtigsten Punkte angesprochen. Wenn jetzt noch die "Eindringtiefe" stimmt :D
Mit ist schleierhaft, wie man bei der Menge an Stoff Eindringtiefe erreichen konnte. Ich habe wie ein Irrer geschrieben, jeden Punkt kurz festgestellt und bin trotz Blitzschreiberei kaum fertig geworden.
04.06.2019, 19:47
(04.06.2019, 19:42)GastSH schrieb:(04.06.2019, 19:15)Nrwjuni schrieb: Puh, dann gibt es ja noch Hoffnung. habe den Praktischen Teil auch gehörig versemmelt, aber nach allem was ich hier so lese die wichtigsten Punkte angesprochen. Wenn jetzt noch die "Eindringtiefe" stimmt :D
Mit ist schleierhaft, wie man bei der Menge an Stoff Eindringtiefe erreichen konnte. Ich habe wie ein Irrer geschrieben, jeden Punkt kurz festgestellt und bin trotz Blitzschreiberei kaum fertig geworden.
Ging mir genauso. Liest sich alles wahrscheinlich leider recht flach. Ich hoffe, dass es daher vielleicht positiv gewertet wird, wenn man viele der wesentlichen Punkte wenigstens erkannt und richtig gelöst hat.
Was anderes:
Gibt es heiße Tipps für die Z3 Klausur von Kaiser oder anderen?