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Klausuren Dezember 2025
tetris63
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Registriert seit: Dec 2025
#111
04.12.2025, 20:20
super, danke! Wie fandet ihr die Klausur?
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refNRW2025ciao
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#112
04.12.2025, 21:20
Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?
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NRW2025Examen
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Registriert seit: Dec 2025
#113
04.12.2025, 22:54
(04.12.2025, 21:20)refNRW2025ciao schrieb:  Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?
Pfandrechte gehen per Abtretung über. Hier aber nur Sachpfändung. Ein WUPfR ist also nicht übergegangen. Eigentlich eine sehr kurze Prüfung, hab es dann künstlich aufgebauscht. 
Eigenes Pfändungspfandrecht (-) da schuldnerfremde Sache. Andere Gründe, aufgrund derer eine Berufung auf das Eigentum treuwidrig wäre, waren mE nicht ersichtlich.
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Lawniverse
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Registriert seit: Dec 2025
#114
04.12.2025, 23:14
(04.12.2025, 22:54)NRW2025Examen schrieb:  
(04.12.2025, 21:20)refNRW2025ciao schrieb:  Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?
Pfandrechte gehen per Abtretung über. Hier aber nur Sachpfändung. Ein WUPfR ist also nicht übergegangen. Eigentlich eine sehr kurze Prüfung, hab es dann künstlich aufgebauscht. 
Eigenes Pfändungspfandrecht (-) da schuldnerfremde Sache. Andere Gründe, aufgrund derer eine Berufung auf das Eigentum treuwidrig wäre, waren mE nicht ersichtlich.

Habe auch gesagt, dass das WUPfandR nicht übergegangen ist. Man hätte vielleicht noch anführen können, dass die Sachpfändung wegen evidenten Dritteigentums bereits fehlerhaft war (Oldtimer zur Reparatur beim Schuldner) und daher schon keine Verstrickung eingetreten ist. Aber hatte da auch keine Zeit für weitere Gedanken gehabt und eher Ergebnisorientiert es kurz begründet. 
Schwerpunkt lag ersichtlich in der ersten DWK.
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Lawniverse
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#115
04.12.2025, 23:14
(04.12.2025, 22:54)NRW2025Examen schrieb:  
(04.12.2025, 21:20)refNRW2025ciao schrieb:  Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?
Pfandrechte gehen per Abtretung über. Hier aber nur Sachpfändung. Ein WUPfR ist also nicht übergegangen. Eigentlich eine sehr kurze Prüfung, hab es dann künstlich aufgebauscht. 
Eigenes Pfändungspfandrecht (-) da schuldnerfremde Sache. Andere Gründe, aufgrund derer eine Berufung auf das Eigentum treuwidrig wäre, waren mE nicht ersichtlich.

Habe auch gesagt, dass das WUPfandR nicht übergegangen ist. Man hätte vielleicht noch anführen können, dass die Sachpfändung wegen evidenten Dritteigentums bereits fehlerhaft war (Oldtimer zur Reparatur beim Schuldner) und daher schon keine Verstrickung eingetreten ist. Aber hatte da auch keine Zeit für weitere Gedanken gehabt und eher Ergebnisorientiert es kurz begründet. 
Schwerpunkt lag ersichtlich in der ersten DWK.
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lxHH
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#116
04.12.2025, 23:20
In HH gab es eine kleine Abweichung: Die Werklohnforderung wurde zusätzlich gepfübt, sodass PfandR mit übergeht => Einwand aus 242 besteht. Hatte leider das vor der 932 II Prüfung recherchiert und geprüft sodass derSchwerpunkt etwas schief liegt.

Insgesamt eine willkommene Abwechslung zu der bodenlosen Klausur vom Dienstag (anders als überall anders im Ring lief eine Sparbuch/Aufgebots erfahren/Testamentsvollstrecker etc Klausur, die wohl ähnlich im Ring im September schon lief…)
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refNRW2025ciao
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#117
04.12.2025, 23:27
(04.12.2025, 22:54)NRW2025Examen schrieb:  
(04.12.2025, 21:20)refNRW2025ciao schrieb:  Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?
Pfandrechte gehen per Abtretung über. Hier aber nur Sachpfändung. Ein WUPfR ist also nicht übergegangen. Eigentlich eine sehr kurze Prüfung, hab es dann künstlich aufgebauscht. 
Eigenes Pfändungspfandrecht (-) da schuldnerfremde Sache. Andere Gründe, aufgrund derer eine Berufung auf das Eigentum treuwidrig wäre, waren mE nicht ersichtlich.
Okay dann hab ich es anders begründet mit selbigem Ergebnis. Ich danke dir für die liebe Antwort :) viel Erfolg morgen!
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Carroms
Junior Member
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Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#118
04.12.2025, 23:30
(04.12.2025, 21:20)refNRW2025ciao schrieb:  Ich entblöße mich mal… 
Ich fand die Klausur an sich einen Klassiker, der Teil mit dem Oldtimer und dem Übergang des werkunternehmerpfandrechts überforderte mich sehr. An keiner Stelle im Kommentar fand ich da was zu. Wie habt ihr das gelöst?

Ich hab fantasiert und hauptsächlich die Ansicht vertreten, dass das Werkunternehmerpfandrecht damit von einem Besitzpfandrecht zu einem besitzlosen Pfandfecht umfunktioniert würde. Das sei nicht im Ansinnen des Gesetzgebers gewesen. Das habe ich dann argumentativ aufgebauscht (Rechtssicherheit // Auswirkung auf Interventionsrecht etc.)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2025, 23:33 von Carroms. Bearbeitungsgrund: Ergänzung )
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nurliebefürdasjpa
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Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#119
04.12.2025, 23:55
Versäumnisurteil
( Wäre wohl Teilversämnis und Teilendeurteil

Tenor:
Der VB von … wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte zur Zahlung iHv 2.000 verurteilt worden ist. Im übrigen wird der VB aufgehoben und die Klage angewiesen
Kosten ⅔ Kl. Und ⅓ Bekl (hier hätte auf gesplittet werden müssen)

Ruhen des Verfahrens 

Klagerücknahme
Anspruchsbegründung bleibt hinter VB zurück
Fiktion 697 ZPO

Zulässigkeit des Einspruchs
Statthaftigkeit, §700,338 ZPO
Einspruchsfrist
 Der verspätete Widerspruch gegen MB wird als Einspruch behandelt und Frist eingehalten (gegen VB)
Form i.O.

Ordnungsgemäßer VB
(Statthaftigkeit fehlt)
Antrag MB
Erlass MB
Zustellung MB
Antrag VB nach Ablauf der Widerspruchsfrist 
Erlass VB und Zustellung

Vss. VU
Antrag hab ich ganz unten unter VI.
Säumnis des Bekl.
Man hätte wohl hier bereits prüfen müssen, ob die Kl. Postualtionsfähig war bzw selbst nicht säumig
Kein Erlasshindernis

Zulässigkeit der Klage
Ordnungsgemäße Klageerhebung 
Zuständigkeit
P: Sachlich: Ursprünglich 6000 und im Anspruchsbegrundung 3000
Hier habe ich gesagt dass Anspruchsbegründung maßgeblich ist, idk
Örtlich 29a I ZPO wohl (+) (ich habe - gesagt wegen vorübergehendem Gebrauch, was definitiv falsch ist da MV nicht über Wohnraum 
Somit 29 ZPO angewandt was eindeutig falsch ist
Partei und Prozessfähigkeit eGbR

Postulationsfähigkeit,78 ZPO
P: Untervollmacht an Assesor jur.

Schlüssigkeit der Klage
Antrag 1 - 1000 wegen Mietzahlung für anderes Objekt auf 536a BGB gestützt
Mietvertrag
Schlüssiges Vorbringen, fehlende Schriftform berührt Wirksamkeit nicht, Abschluss durch mündliche Vereinbarung bei mir
Mangel - Doppelvermiermietung
Vertretenmüssen
Kann dahinstehen da jedenfalls Fahrlässigkeit 
Schaden - Höhere Mietkosten für vergleichbare Räumlichkeiten
Verjährung
aa) 548 BGB (-)
bb) 195,199 BGB nicht geprüft hier fehlt mir Hemmung und 167 ZPO
Ergebnis bei mir (+)

Antrag 2 - 1000 wegen Stornierungskosten Werkbank auf 536a BGB gestützt (+)
MV (+)
Mangel (+)
Vertretenmüssen
Schaden (+) (“Nutzlose Aufwendung”)
Verjährung, s.o.

War wohl 284 BGB
Verjährung fehlt viel bei mir wie bei Antrag 1

Antrag 3 - 1000 wegen Erlösherausgabe aus Miete auf 536a BGB gestützt aber verneint
Mietvertrag 
Mangel 
Vertretenmüssen
Schaden (-)
Keine Identität 

Weitere Ansprüche gestützt auf Leistung oder Nichtleistungskondiktion geprüft aber ebenfalls verneint


War wohl 285 BGB

Nebenentscheidungen
nur Kosten
92 I ZPO und 
269 III ZPO
(Hier fehlt 344 ZPO und Kosten für das vorangegangene Mahnverfahren)
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refNRW2025ciao
Junior Member
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#120
05.12.2025, 15:33
Ich fange mal an
In NRW ging es um die selbstschuldnerische Bürgschaft wegen Darlehens. 
Vertretung der Bürgin in der Klausur die die Bürgschaft für ihre damalige Lebenspartnerin erklärte. 
Eine materiell rechtlich sehr faire Klausur allerdings so voll gepackt, ich bin leider nicht fertig geworden und habe den Anspruch auf Zahlung vorherichtlicher Anwaltskanzlei nicht prüfen können, habe die beweisprognosen nur sehr marginal vorgenommen und teils wenig begründen können, sodass auch diese Klausur unter dem Strich sein wird. 
Mich hat der Einstieg mit dem Vollstreckungsbescheid und der Abgabe an das Gericht leider sehr viel  Zeit gekostet. 
Sehr ärgerlich also, dass sie Zeit am Ende das grösste Problem war.
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