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  5. Kündigung wegen Nichterreichen der billables
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Kündigung wegen Nichterreichen der billables
Sudoku
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Beiträge: 59
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2024
#1
18.11.2025, 16:53
Wer hat dazu Erfahrungen gemacht bzw. Im Kollegenkreis erlebt?

Wie läuft sowas ab? 

Ich Stelle mir u.a. die Frage ob eine solche (dann ja wohl leistungsbezogene) Kündigung überhaupt wirksam wäre. Die Grenzen (me. Unter 70 % Leistung der Vergleichsgruppe) sind da relativ streng .
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2025, 16:53 von Sudoku.)
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Freidenkender
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Beiträge: 819
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
18.11.2025, 17:31
zur Handhabung bei Kanzleien kann ich dir mangels eigener Erfahrung nichts sagen

Die Rechtsprechung zur Low-Performer-Kündigung ist ja sehr speziell. Bei einem RA hast du so viele Rahmenbedingungen, dass es mit der Bildung der Vergleichsgruppe mehr als schwierig wird. Daher wäre ich als AN in Hinblick auf die Rechtswirksamkeit entspannt. Ich kenne die Kanzlei recht gut die bei dem BAG Urteil aus 2008 den AG vertreten hat. Man hat lange gesucht, da man einen solchen Fall mit Low-Performer-Kündigung nach oben ziehen wollte. Der Fall damals hat sich angeboten, da es eine große Anzahl von AN mit absolut gleichen Rahmenbedingen gab. Da sind einfach bei jedem AN gleichviel Pakete zum bearbeiten angekommen und man konnte es gut tracken. Das ist in einer Kanzlei anders....
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GästinNRW2
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Beiträge: 36
Themen: 8
Registriert seit: Jun 2023
#3
18.11.2025, 17:55
Wenn die dich loshaben wollen, dann werden die dich los. Glaub mir, da gibts genug Möglichkeiten und Maßnahmen, dass auch du am Ende keine Lust hast das auzusitzen.
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Patenter Gast
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Beiträge: 767
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
18.11.2025, 17:59
Niemandem wird gekündigt. Man gibt zu verstehen, dass ein zeitnaher Wechsel im Interesse aller Beteiligten wäre. Fertig. 

Und wer jetzt sagt "ach was, das sitze ich aus". Willst du wirklich, nachdem du es in die GK geschafft hast und offensichtlich gut qualifiziert bist, auf das Abstellgleis geschoben werden und nur noch Deppenaufgaben machen?
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IWantToBelieveInEuroparecht
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Beiträge: 15
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#5
18.11.2025, 18:53
Unabhängig von der Minderleistung kann man Angestellte im Büro auch gut wegen Datenschutzverstößen rauskegeln. Also Achtung!
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Egal_
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Beiträge: 1.527
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
18.11.2025, 20:25
(18.11.2025, 17:55)GästinNRW2 schrieb:  Wenn die dich loshaben wollen, dann werden die dich los. Glaub mir, da gibts genug Möglichkeiten und Maßnahmen, dass auch du am Ende keine Lust hast das auzusitzen.

+1

Wenn die dich loswerden wollen, werden sie dich los und glaube mir, du willst bestimmt nicht weiter dort arbeiten, wenn die Stimmung miserabel ist und man nach einem Grund sucht, dich rauswerfen zu können. Wenn sie einen Grund suchen, werden sie ihn finden und wenn der Grund nicht ganz wasserdicht ist, wird die Angelegenheit mit Geld geregelt.

Deswegen bin ich auch bei @Patenter Gast. Wenn man auf dich zukommt und dir einen Aufhebungsvertrag anbietet, geh in die Verhandlungen, aber verweigere dich nicht komplett. Wie gesagt, es ist kein Spaß für jemanden zu arbeiten, der einen nicht haben will.
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