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Rechtsgebietswechsel als Makel für Kanzleien?
MeisterProperLawyer
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Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#1
23.10.2025, 17:25
Ich überlege nach nun fast einem Jahr nach meinem Berufseinstieg Kanzlei und vor allem mein Rechtsgebiet zu wechseln. Zu dem Rechtsgebiet bin ich quasi durch Zufälle gekommen und das Angebot beim Einstieg war über mehrere Facetten hinweg unglaublich gut. Ich würde mich, wenn ich mich in den damaligen Zeitpunkt wider hineinversetze, auch immer wieder so entscheiden. Es ist schade, dass es nicht geklappt hat, aber mit Ausnahme des Rechtsgebiets kann ich auch ex post noch sagen, dass es einfach ein nahezu unschlagbares Angebot war - das Rechtsgebiet ist für mich aber nunmal leider das K.O.-Kriterium.

Ich habe auch lange hin- und herüberlegt und ausgehalten, aber die Materie ist mir letztendlich einfach zu speziell und bereitet mir nicht ausreichend Freude. Jedes Mal, wenn ich in meiner Mandatsarbeit Rechtsgebiete streifte, die mir schon immer zugesagt haben, hatte ich richtig Spaß und vor allem deutlich mehr Spaß als in meinem Stamm-Rechtsgebiet.

Ich habe leider nicht wirklich einen roten Faden im Lebenslauf. Das Gute dürfte aber sein, dass ich ohnehin in ein weniger „spezialisiertes“ Rechtsgebiet wechseln möchte (Dispute Resolution).

Hat jemand mit solchen Umständen Erfahrungen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2025, 17:29 von MeisterProperLawyer.)
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MeisterProperLawyer
Junior Member
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Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#2
28.10.2025, 13:19
niemand?
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medoLAW
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Beiträge: 70
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#3
28.10.2025, 14:07
Klar geht das. Du bist halt dann - fachlich - wieder Berufseinsteiger. Du musst dich dann halt einarbeiten. Ein kompletter Berufseinsteiger bist du aber auch nicht, gerade was Soft Skills angeht usw. Man weiß auch nie, in welchem Kontext einem die Erfahrungen weiterhelfen werden. 

Bevor ich mein - einziges - Leben etwas tue, was mir keine Freude macht, wechsle ich einfach!? Mit einem Jahr hast du dem eine Faire Chance gegeben und jetzt geht's halt weiter. Andere wechseln komplett ihren Job und schulen um. Da ist ein Rechtsgebietswechsel nichts. 

Kenne einige, die erst in einer GK zB M&A gemacht haben und jetzt etwas ganz anderes oder in die Justiz gegangen sind. So gesehen ist Justiz auch ein "Rechtsgebietswechsel" und es funktioniert.
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MeisterProperLawyer
Junior Member
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Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#4
28.10.2025, 14:49
(28.10.2025, 14:07)medoLAW schrieb:  Klar geht das. Du bist halt dann - fachlich - wieder Berufseinsteiger. Du musst dich dann halt einarbeiten. Ein kompletter Berufseinsteiger bist du aber auch nicht, gerade was Soft Skills angeht usw. Man weiß auch nie, in welchem Kontext einem die Erfahrungen weiterhelfen werden. 

Bevor ich mein - einziges - Leben etwas tue, was mir keine Freude macht, wechsle ich einfach!? Mit einem Jahr hast du dem eine Faire Chance gegeben und jetzt geht's halt weiter. Andere wechseln komplett ihren Job und schulen um. Da ist ein Rechtsgebietswechsel nichts. 

Kenne einige, die erst in einer GK zB M&A gemacht haben und jetzt etwas ganz anderes oder in die Justiz gegangen sind. So gesehen ist Justiz auch ein "Rechtsgebietswechsel" und es funktioniert.

Danke für deine Antwort.

Im Falle der Justiz ist das ja vollkommen normal. Man wird oft ja auch in einem anderen Rechtsgebiet verwendet, eben dort, wo man benötigt wird.

Bei Kanzleien ist das wohl eher eine Seltenheit. Aber ja, ich wollte den Wechsel sowieso so verkaufen, dass die neue Kanzlei einen First Year erhält, der schon Erfahrung als Anwalt hat. Ist ja eigentlich positiv für die Kanzlei.

Hinzu kommt bei mir ein gewünschter Wechsel von Boutique in GK. Wobei auch das hoffentlich egal sein dürfte, da ich ohnehin als First Year behandelt werde.
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medoLAW
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***
Beiträge: 70
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#5
28.10.2025, 20:21
Warum soll es eine Seltenheit sein?
Klar gibt es die Leute, die schon in der Grundschule wissen, welches Rechtsgebiet sie später machen wollen und es dann auch ihrer Vorstellung entspricht. Ich denke, es gibt aber genug, die auch wechseln. Hab schon einen Lebenslauf gesehen, wo jemand erst im Notariat gearbeitet hat, dann im Arbeitsrecht als angestellter Anwalt, schließlich in der Verwaltung und sich jetzt selbstständig macht. Alles ist möglich. Du bist so frei, wie du es dir erlaubt. Ich empfehle dir , es nicht als Makel zu sehen, sondern als Vorteil . Einerseits die Softskills, andererseits stehen die Rechtsgebiete immer in gewissen Beziehungen zueinander. Deine Vorkenntnisse können dir eine ganz andere Perspektive auf dein neues Rechtsgebiet ermöglichen . 

Schau dir mal Lebensläufe auf LinkedIn an. Da wirst du beides finden.

1. Klar ist, dass du wechseln willst (ob)
2. Du musst nur noch das wie und wohin klären. Ob es ein Makel ist, betrifft nicht das ob, sondern höchstens das wie und auch mehr im eigenen Kopf. Alle haben schließlich als Berufseinsteiger angefangen. Da muss ja wohl ein Wechsel möglich sein. Also einfach mal bewerben und auf Tuchfühlung gehen.
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 185
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#6
28.10.2025, 20:54
(28.10.2025, 14:49)MeisterProperLawyer schrieb:  
(28.10.2025, 14:07)medoLAW schrieb:  Klar geht das. Du bist halt dann - fachlich - wieder Berufseinsteiger. Du musst dich dann halt einarbeiten. Ein kompletter Berufseinsteiger bist du aber auch nicht, gerade was Soft Skills angeht usw. Man weiß auch nie, in welchem Kontext einem die Erfahrungen weiterhelfen werden. 

Bevor ich mein - einziges - Leben etwas tue, was mir keine Freude macht, wechsle ich einfach!? Mit einem Jahr hast du dem eine Faire Chance gegeben und jetzt geht's halt weiter. Andere wechseln komplett ihren Job und schulen um. Da ist ein Rechtsgebietswechsel nichts. 

Kenne einige, die erst in einer GK zB M&A gemacht haben und jetzt etwas ganz anderes oder in die Justiz gegangen sind. So gesehen ist Justiz auch ein "Rechtsgebietswechsel" und es funktioniert.

Danke für deine Antwort.

Im Falle der Justiz ist das ja vollkommen normal. Man wird oft ja auch in einem anderen Rechtsgebiet verwendet, eben dort, wo man benötigt wird.

Bei Kanzleien ist das wohl eher eine Seltenheit. Aber ja, ich wollte den Wechsel sowieso so verkaufen, dass die neue Kanzlei einen First Year erhält, der schon Erfahrung als Anwalt hat. Ist ja eigentlich positiv für die Kanzlei.

Hinzu kommt bei mir ein gewünschter Wechsel von Boutique in GK. Wobei auch das hoffentlich egal sein dürfte, da ich ohnehin als First Year behandelt werde.

Ist doch völlig egal, ob du das Rechtsgebiet wechselt, zumal wenn du ins disputes bei einer Großkanzlei willst. Kannst es ja vielleicht sogar positiv verkaufen und sagen dass du XY (Branche, Vertragsgestaltung etc) schon kennst.

Würde dann auch nicht so defensiv auftreten, sondern erstmal sagen, dass du mit 1 Jahr Erfahrung kommst und entsprechend eingestuft werden willst. Kann gut sein, dass die Kanzlei das ablehnt, aber du musst dir ja nicht selber die Butter vom Brot nehmen.
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Bro
Member
***
Beiträge: 131
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2022
#7
29.10.2025, 10:53
(28.10.2025, 20:54)Paul Klee schrieb:  
(28.10.2025, 14:49)MeisterProperLawyer schrieb:  
(28.10.2025, 14:07)medoLAW schrieb:  Klar geht das. Du bist halt dann - fachlich - wieder Berufseinsteiger. Du musst dich dann halt einarbeiten. Ein kompletter Berufseinsteiger bist du aber auch nicht, gerade was Soft Skills angeht usw. Man weiß auch nie, in welchem Kontext einem die Erfahrungen weiterhelfen werden. 

Bevor ich mein - einziges - Leben etwas tue, was mir keine Freude macht, wechsle ich einfach!? Mit einem Jahr hast du dem eine Faire Chance gegeben und jetzt geht's halt weiter. Andere wechseln komplett ihren Job und schulen um. Da ist ein Rechtsgebietswechsel nichts. 

Kenne einige, die erst in einer GK zB M&A gemacht haben und jetzt etwas ganz anderes oder in die Justiz gegangen sind. So gesehen ist Justiz auch ein "Rechtsgebietswechsel" und es funktioniert.

Danke für deine Antwort.

Im Falle der Justiz ist das ja vollkommen normal. Man wird oft ja auch in einem anderen Rechtsgebiet verwendet, eben dort, wo man benötigt wird.

Bei Kanzleien ist das wohl eher eine Seltenheit. Aber ja, ich wollte den Wechsel sowieso so verkaufen, dass die neue Kanzlei einen First Year erhält, der schon Erfahrung als Anwalt hat. Ist ja eigentlich positiv für die Kanzlei.

Hinzu kommt bei mir ein gewünschter Wechsel von Boutique in GK. Wobei auch das hoffentlich egal sein dürfte, da ich ohnehin als First Year behandelt werde.

Ist doch völlig egal, ob du das Rechtsgebiet wechselt, zumal wenn du ins disputes bei einer Großkanzlei willst. Kannst es ja vielleicht sogar positiv verkaufen und sagen dass du XY (Branche, Vertragsgestaltung etc) schon kennst.

Würde dann auch nicht so defensiv auftreten, sondern erstmal sagen, dass du mit 1 Jahr Erfahrung kommst und entsprechend eingestuft werden willst. Kann gut sein, dass die Kanzlei das ablehnt, aber du musst dir ja nicht selber die Butter vom Brot nehmen.

Machen das die GK mit? Also wenn man bereits ein paar Jahre Berufserfahrung (in meinem Fall in Teilzeit) hat, diese dann entsprechend anerkennen?
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 185
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#8
29.10.2025, 19:40
(29.10.2025, 10:53)Bro schrieb:  
(28.10.2025, 20:54)Paul Klee schrieb:  
(28.10.2025, 14:49)MeisterProperLawyer schrieb:  
(28.10.2025, 14:07)medoLAW schrieb:  Klar geht das. Du bist halt dann - fachlich - wieder Berufseinsteiger. Du musst dich dann halt einarbeiten. Ein kompletter Berufseinsteiger bist du aber auch nicht, gerade was Soft Skills angeht usw. Man weiß auch nie, in welchem Kontext einem die Erfahrungen weiterhelfen werden. 

Bevor ich mein - einziges - Leben etwas tue, was mir keine Freude macht, wechsle ich einfach!? Mit einem Jahr hast du dem eine Faire Chance gegeben und jetzt geht's halt weiter. Andere wechseln komplett ihren Job und schulen um. Da ist ein Rechtsgebietswechsel nichts. 

Kenne einige, die erst in einer GK zB M&A gemacht haben und jetzt etwas ganz anderes oder in die Justiz gegangen sind. So gesehen ist Justiz auch ein "Rechtsgebietswechsel" und es funktioniert.

Danke für deine Antwort.

Im Falle der Justiz ist das ja vollkommen normal. Man wird oft ja auch in einem anderen Rechtsgebiet verwendet, eben dort, wo man benötigt wird.

Bei Kanzleien ist das wohl eher eine Seltenheit. Aber ja, ich wollte den Wechsel sowieso so verkaufen, dass die neue Kanzlei einen First Year erhält, der schon Erfahrung als Anwalt hat. Ist ja eigentlich positiv für die Kanzlei.

Hinzu kommt bei mir ein gewünschter Wechsel von Boutique in GK. Wobei auch das hoffentlich egal sein dürfte, da ich ohnehin als First Year behandelt werde.

Ist doch völlig egal, ob du das Rechtsgebiet wechselt, zumal wenn du ins disputes bei einer Großkanzlei willst. Kannst es ja vielleicht sogar positiv verkaufen und sagen dass du XY (Branche, Vertragsgestaltung etc) schon kennst.

Würde dann auch nicht so defensiv auftreten, sondern erstmal sagen, dass du mit 1 Jahr Erfahrung kommst und entsprechend eingestuft werden willst. Kann gut sein, dass die Kanzlei das ablehnt, aber du musst dir ja nicht selber die Butter vom Brot nehmen.

Machen das die GK mit? Also wenn man bereits ein paar Jahre Berufserfahrung (in meinem Fall in Teilzeit) hat, diese dann entsprechend anerkennen?

Nach meinem Eindruck/Erfahrung aus dem Umfeld ist das bei Kanzleiwechseln durchaus üblich. Je senioriger desto mehr wird verhandelt.

Ist natürlich alles Verhandlungssache und abhängig davon wie die Verhandlungsmacht liegt, mit 5 Jahren Erfahrung bei einer T1 Kanzlei wird man eher nicht als First Year beim Mittelständler anfangen, umgekehrt ist es vllt schwieriger.
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