21.09.2025, 12:12
(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 07:55)Sesselpupser schrieb:(20.09.2025, 22:51)Paul Klee schrieb:(20.09.2025, 18:11)CryptoKraut schrieb: Für diese simplen Wahrheiten wirst Du unverständlicherweise in Deutschland angefeindet
Hoffe ich doch, dass rechte buzzwords und eine so unterkomplexe Darstellung Widerspruch erhalten.
Dann würde mich ja gerne die richtige „komplexe“ Darstellung von dir interessieren. Reflexartig „stimmt nicht!“ zu schreien, aber dann jede Begründung schuldig zu bleiben, kennt man aus der aktuellen Politik nur zu gut.
Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Da hast du vollkommen recht. Ich zähle auch zu diesen Personen und hab mich ab und an schon gefragt, ob ich zu unflexibel bin.
Aber ganz ehrlich, wie soll mal eben umziehen, wenn da auch der Job der Frau dran hängt, die Betreuung der Kinder zum Teil von den Großeltern geleistet werden muss und der Wohnungsmarkt in nahezu jeder deutschen Großstadt eine Katastrophe für sich ist?
Bei Arbeitslosigkeit ist die Lage aber selbstverständlich eine andere.
21.09.2025, 13:08
(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 07:55)Sesselpupser schrieb:(20.09.2025, 22:51)Paul Klee schrieb:(20.09.2025, 18:11)CryptoKraut schrieb: Für diese simplen Wahrheiten wirst Du unverständlicherweise in Deutschland angefeindet
Hoffe ich doch, dass rechte buzzwords und eine so unterkomplexe Darstellung Widerspruch erhalten.
Dann würde mich ja gerne die richtige „komplexe“ Darstellung von dir interessieren. Reflexartig „stimmt nicht!“ zu schreien, aber dann jede Begründung schuldig zu bleiben, kennt man aus der aktuellen Politik nur zu gut.
Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
21.09.2025, 15:02
(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:Danke!(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 07:55)Sesselpupser schrieb:(20.09.2025, 22:51)Paul Klee schrieb:(20.09.2025, 18:11)CryptoKraut schrieb: Für diese simplen Wahrheiten wirst Du unverständlicherweise in Deutschland angefeindet
Hoffe ich doch, dass rechte buzzwords und eine so unterkomplexe Darstellung Widerspruch erhalten.
Dann würde mich ja gerne die richtige „komplexe“ Darstellung von dir interessieren. Reflexartig „stimmt nicht!“ zu schreien, aber dann jede Begründung schuldig zu bleiben, kennt man aus der aktuellen Politik nur zu gut.
Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Vor lauter Angst vor „rechten [=alles, was nicht links ist] buzzwords“, die unpopuläre Fakten benennen, scheuen unsere Politiker leider immer noch überwiegend zurück. Und auch Nachrichtenmagazine, die darüber berichten, werden im ÖRR nach 3 Sendungen „überarbeit“ bzw. ihren Redakionsteams wird unterkomplexe Problembeschreibung attestiert. Ist halt so schön bequem und die AfD lacht sich kaputt…
21.09.2025, 16:34
(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 07:55)Sesselpupser schrieb:(20.09.2025, 22:51)Paul Klee schrieb: Hoffe ich doch, dass rechte buzzwords und eine so unterkomplexe Darstellung Widerspruch erhalten.
Dann würde mich ja gerne die richtige „komplexe“ Darstellung von dir interessieren. Reflexartig „stimmt nicht!“ zu schreien, aber dann jede Begründung schuldig zu bleiben, kennt man aus der aktuellen Politik nur zu gut.
Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
21.09.2025, 18:09
(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb:(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 07:55)Sesselpupser schrieb: Dann würde mich ja gerne die richtige „komplexe“ Darstellung von dir interessieren. Reflexartig „stimmt nicht!“ zu schreien, aber dann jede Begründung schuldig zu bleiben, kennt man aus der aktuellen Politik nur zu gut.
Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist... Ich meine nur, weil es ja so eine Art Juraforum ist.
21.09.2025, 18:18
(21.09.2025, 18:09)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb:(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb: Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.
Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist...
Das ist aber auch wiederum etwas spezifisches, dass das Grundgesetz in der Form kennt bzw. diese extrem weit ausgelegte Geltung der Grundrechte auch für Nichtstaatsbürger und auch Bindung der dt. Staatsgewalt beim Agieren im Ausland (BND-Entscheidung), selbst dann wenn dort im Ausland ausschließlich Ausländer betroffen sind (u.a. Rammstein-Entscheidung). Selbstverständlich ist das keineswegs.
Die US-Verfassung kennt das beispielsweise überhaupt nicht. Die darin verbürgten Grundrechte gelten ausschließlich für US-Staatsbürger und auch grundsätzlich nur auf dem Gebiet der USA. Beispielsweise können Legal Permanent Residents ("green card") sich nicht auf die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit berufen und das wird ihnen auch so mitgeteilt. Die Bestimmungen des FISA (Federal Intelligesence Surveillance Act) erfordern ausschließlich für die Überwachung von US-Bürgern und auch dort nur im Inland, also auf dem Territorium der USA eine Genehmigung des FISC (Sondergericht).
Ähnlich ist das auch in anderen Verfassungen, das diese grundsätzlich nur den Staatsbürgern Rechte und Pflichten gewähren. Das ist rechtshistorisch auch durchaus konsequent. Die Unterschiede zwischen beispielsweise Unions- und Staatsbürgern sind außerhalb des Wahlrechts auf Landes- und Bundesebene rein rechtlich weitgehend nicht existent.
21.09.2025, 18:54
(21.09.2025, 18:18)RefNdsOL schrieb:(21.09.2025, 18:09)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb:(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb: Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:
"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.
Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."
Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind.
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.
Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.
Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist...
Das ist aber auch wiederum etwas spezifisches, dass das Grundgesetz in der Form kennt bzw. diese extrem weit ausgelegte Geltung der Grundrechte auch für Nichtstaatsbürger und auch Bindung der dt. Staatsgewalt beim Agieren im Ausland (BND-Entscheidung), selbst dann wenn dort im Ausland ausschließlich Ausländer betroffen sind (u.a. Rammstein-Entscheidung). Selbstverständlich ist das keineswegs.
Die US-Verfassung kennt das beispielsweise überhaupt nicht. Die darin verbürgten Grundrechte gelten ausschließlich für US-Staatsbürger und auch grundsätzlich nur auf dem Gebiet der USA. Beispielsweise können Legal Permanent Residents ("green card") sich nicht auf die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit berufen und das wird ihnen auch so mitgeteilt. Die Bestimmungen des FISA (Federal Intelligesence Surveillance Act) erfordern ausschließlich für die Überwachung von US-Bürgern und auch dort nur im Inland, also auf dem Territorium der USA eine Genehmigung des FISC (Sondergericht).
Ähnlich ist das auch in anderen Verfassungen, das diese grundsätzlich nur den Staatsbürgern Rechte und Pflichten gewähren. Das ist rechtshistorisch auch durchaus konsequent. Die Unterschiede zwischen beispielsweise Unions- und Staatsbürgern sind außerhalb des Wahlrechts auf Landes- und Bundesebene rein rechtlich weitgehend nicht existent.
Mag sein, aber ich dachte, wir sprächen über die deutsche Rechtslage. Wenn der amerikanische Staat in keiner Weise verpflichtet ist, für das Wohlergehen von Ausländern Sorge zu tragen, erklärt das Manches. Nur schien es mir die deutsche Rechtslage doch etwas... ungenau zu umschreiben.
21.09.2025, 19:03
(21.09.2025, 18:54)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 18:18)RefNdsOL schrieb:(21.09.2025, 18:09)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb:(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb: Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.
Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?
Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?
Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?
Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?
Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.
Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist...
Das ist aber auch wiederum etwas spezifisches, dass das Grundgesetz in der Form kennt bzw. diese extrem weit ausgelegte Geltung der Grundrechte auch für Nichtstaatsbürger und auch Bindung der dt. Staatsgewalt beim Agieren im Ausland (BND-Entscheidung), selbst dann wenn dort im Ausland ausschließlich Ausländer betroffen sind (u.a. Rammstein-Entscheidung). Selbstverständlich ist das keineswegs.
Die US-Verfassung kennt das beispielsweise überhaupt nicht. Die darin verbürgten Grundrechte gelten ausschließlich für US-Staatsbürger und auch grundsätzlich nur auf dem Gebiet der USA. Beispielsweise können Legal Permanent Residents ("green card") sich nicht auf die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit berufen und das wird ihnen auch so mitgeteilt. Die Bestimmungen des FISA (Federal Intelligesence Surveillance Act) erfordern ausschließlich für die Überwachung von US-Bürgern und auch dort nur im Inland, also auf dem Territorium der USA eine Genehmigung des FISC (Sondergericht).
Ähnlich ist das auch in anderen Verfassungen, das diese grundsätzlich nur den Staatsbürgern Rechte und Pflichten gewähren. Das ist rechtshistorisch auch durchaus konsequent. Die Unterschiede zwischen beispielsweise Unions- und Staatsbürgern sind außerhalb des Wahlrechts auf Landes- und Bundesebene rein rechtlich weitgehend nicht existent.
Mag sein, aber ich dachte, wir sprächen über die deutsche Rechtslage. Wenn der amerikanische Staat in keiner Weise verpflichtet ist, für das Wohlergehen von Ausländern Sorge zu tragen, erklärt das Manches. Nur schien es mir die deutsche Rechtslage doch etwas... ungenau zu umschreiben.
Ja, das mag auch sein. Ich wollte damit lediglich beispielhaft verdeutlichen, dass diese Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG - freilich gibt der Wortlaut, Geschichte usw. das jedenfalls in Teilen auch her - recht einzigartig für eine Verfassung ist und daher Äfes Ansatzpunkt der Ungleichbehandlung von Staatsbürgern und Ausländern iSv Nicht-Staatsbürgern den verfassungsrechtlichen Normalfall in Staaten darstellt. Es ist gerade eine deutsche Besonderheit, die letztlich einzig auf der BVerfG Rechtsprechung basiert, die insoweit auch (jederzeit) wieder geändert werden könnte. Eine Bindung des BVerfG an sich selbst besteht m.W.n. (weiterhin) nicht.
Verfassungen regeln klassischerweise mitunter das Verhältnis von Staatsbürgern und Staatsgewalt (vulgo: "Staat") und gewähren den Staatsbürgern unveräußerliche Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsgewalt und vice versa.
21.09.2025, 19:23
Die Rechtsprechung befindet sich eben auch in einer ständigen Fortentwicklung und muss sich letztlich auch den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Hier besitzen die Verfassungsrichter einfach einen unheimlichen Gestaltungsspielraum. Wenn sich jetzt alle auf einmal plötzlich auf das Bürgergeld und die damit verbundene Grundsicherung verlassen würden und keiner mehr arbeitet und der Staat kurz vor dem Bankrott stehen würde, würde das BVerfG bestimmt auch nicht bei seiner Rechtsprechung in der jetzigen Form zum Existenzminimum bleiben.
Außerdem ist auch in letzter Konsequenz das Grundgesetz nicht unveränderlich.
Außerdem ist auch in letzter Konsequenz das Grundgesetz nicht unveränderlich.
21.09.2025, 19:25
(21.09.2025, 19:03)RefNdsOL schrieb:(21.09.2025, 18:54)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 18:18)RefNdsOL schrieb:(21.09.2025, 18:09)Praktiker schrieb:(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb: Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.
Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist...
Das ist aber auch wiederum etwas spezifisches, dass das Grundgesetz in der Form kennt bzw. diese extrem weit ausgelegte Geltung der Grundrechte auch für Nichtstaatsbürger und auch Bindung der dt. Staatsgewalt beim Agieren im Ausland (BND-Entscheidung), selbst dann wenn dort im Ausland ausschließlich Ausländer betroffen sind (u.a. Rammstein-Entscheidung). Selbstverständlich ist das keineswegs.
Die US-Verfassung kennt das beispielsweise überhaupt nicht. Die darin verbürgten Grundrechte gelten ausschließlich für US-Staatsbürger und auch grundsätzlich nur auf dem Gebiet der USA. Beispielsweise können Legal Permanent Residents ("green card") sich nicht auf die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit berufen und das wird ihnen auch so mitgeteilt. Die Bestimmungen des FISA (Federal Intelligesence Surveillance Act) erfordern ausschließlich für die Überwachung von US-Bürgern und auch dort nur im Inland, also auf dem Territorium der USA eine Genehmigung des FISC (Sondergericht).
Ähnlich ist das auch in anderen Verfassungen, das diese grundsätzlich nur den Staatsbürgern Rechte und Pflichten gewähren. Das ist rechtshistorisch auch durchaus konsequent. Die Unterschiede zwischen beispielsweise Unions- und Staatsbürgern sind außerhalb des Wahlrechts auf Landes- und Bundesebene rein rechtlich weitgehend nicht existent.
Mag sein, aber ich dachte, wir sprächen über die deutsche Rechtslage. Wenn der amerikanische Staat in keiner Weise verpflichtet ist, für das Wohlergehen von Ausländern Sorge zu tragen, erklärt das Manches. Nur schien es mir die deutsche Rechtslage doch etwas... ungenau zu umschreiben.
Ja, das mag auch sein. Ich wollte damit lediglich beispielhaft verdeutlichen, dass diese Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG - freilich gibt der Wortlaut, Geschichte usw. das jedenfalls in Teilen auch her - recht einzigartig für eine Verfassung ist und daher Äfes Ansatzpunkt der Ungleichbehandlung von Staatsbürgern und Ausländern iSv Nicht-Staatsbürgern den verfassungsrechtlichen Normalfall in Staaten darstellt. Es ist gerade eine deutsche Besonderheit, die letztlich einzig auf der BVerfG Rechtsprechung basiert, die insoweit auch (jederzeit) wieder geändert werden könnte. Eine Bindung des BVerfG an sich selbst besteht m.W.n. (weiterhin) nicht.
Verfassungen regeln klassischerweise mitunter das Verhältnis von Staatsbürgern und Staatsgewalt (vulgo: "Staat") und gewähren den Staatsbürgern unveräußerliche Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsgewalt und vice versa.
Naja. Das Existenzminimum ist Teil des Art 1 GG, bzw. resultiert aus diesem. Gerade bei der Würde des Menschen ist es in Deutschland schon sehr fest verankert, dass hier keine Unterschiede zwischen verschiedenen Menschen gemacht werden. Das zu ändern wäre etwas mehr als eine Rechtssprechungsänderung des BVerfG.