30.06.2024, 11:30
(27.06.2024, 13:37)Praktiker schrieb:(22.06.2024, 15:17)RiNrw schrieb:(19.06.2024, 10:15)1Ri schrieb: Da ich selbst am Landgericht in Zivilsachen war, macht man dort definitiv keine zwei Sitzungstage pro Woche und ich kenne auch keinen Kollegen, der regelmäßig mehr als 4 bis 5 Sachen auf den Sitzungstag geladen hat. Im Asylrecht gibt es so gut wie keine unstreitigen Erledigungen, am LG lag die Quote bei mir dagegen bei 1/3 bis 2/3 pro Sitzungstag. Auch die mündlichen Verhandlungen dauern in einem normalen Zivilsachendezernat zwischen 15 Minuten und 1 Stunde, wenn man nicht ausnahmsweise mal Zeugen hört. In Asyl ist doch unter 1 Stunde schon illusorisch, allein schon wegen der Dolmetschung.
Es ist nicht vergleichbar. Zudem gebietet Art. 19 IV GG verbunden mit der beinahe gegebenen Unanfechtbarkeit der Entscheidung ja nun auch eine gewisse andere Prioritätensetzung. Als LG Richter kann ich mir immer sagen, soll es das OLG richtiger machen. Aus dem Grund (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit) ist gegen die ernstinstanzliche VG Asylsache nicht mal die Berufungszulassung möglich.
Aber wenn das der eigene Anspruch sein soll, dann bitte.
Zwar Off topic, aber bitte bei der Realität bleiben. Natürlich haben Richter am Landgericht in aller Regel 2 Sitzungstage, einen mit der Kammer und einen Einzelrichtertag. Da musst du schon an einem außergewöhnlichen LG gewesen sein
Nein, man hat nicht zwingend regelmäßig zwei Sitzungstage die Woche. Je nach Zuständigkeit wird mäßig oder gar nicht als Kammer verhandelt. Trotz Zuständigkeit für Berufung und eine Spezialmaterie, was beides nahezu immer auf der Kammer lief, habe ich nur sehr ausnahmsweise zweimal die Woche verhandelt. Das kann es geben und ist dann schon stressig, aber auf keinen Fall jede Woche.
Das mag dann aber an der Berufungstätigkeit liegen mit vielen 522-er Beschlüssen. Eine Richter in einer normalen 1. Instanzlichen Kammer (wie es die meisten sind) hat idR 2 Sitzungstage pro Woche. Das ist bei unserem Gericht in jeder Kammer so und auch bei Bekannten an anderen Gerichten.
30.06.2024, 15:44
(30.06.2024, 11:30)RiNrw schrieb:(27.06.2024, 13:37)Praktiker schrieb:(22.06.2024, 15:17)RiNrw schrieb:(19.06.2024, 10:15)1Ri schrieb: Da ich selbst am Landgericht in Zivilsachen war, macht man dort definitiv keine zwei Sitzungstage pro Woche und ich kenne auch keinen Kollegen, der regelmäßig mehr als 4 bis 5 Sachen auf den Sitzungstag geladen hat. Im Asylrecht gibt es so gut wie keine unstreitigen Erledigungen, am LG lag die Quote bei mir dagegen bei 1/3 bis 2/3 pro Sitzungstag. Auch die mündlichen Verhandlungen dauern in einem normalen Zivilsachendezernat zwischen 15 Minuten und 1 Stunde, wenn man nicht ausnahmsweise mal Zeugen hört. In Asyl ist doch unter 1 Stunde schon illusorisch, allein schon wegen der Dolmetschung.
Es ist nicht vergleichbar. Zudem gebietet Art. 19 IV GG verbunden mit der beinahe gegebenen Unanfechtbarkeit der Entscheidung ja nun auch eine gewisse andere Prioritätensetzung. Als LG Richter kann ich mir immer sagen, soll es das OLG richtiger machen. Aus dem Grund (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit) ist gegen die ernstinstanzliche VG Asylsache nicht mal die Berufungszulassung möglich.
Aber wenn das der eigene Anspruch sein soll, dann bitte.
Zwar Off topic, aber bitte bei der Realität bleiben. Natürlich haben Richter am Landgericht in aller Regel 2 Sitzungstage, einen mit der Kammer und einen Einzelrichtertag. Da musst du schon an einem außergewöhnlichen LG gewesen sein
Nein, man hat nicht zwingend regelmäßig zwei Sitzungstage die Woche. Je nach Zuständigkeit wird mäßig oder gar nicht als Kammer verhandelt. Trotz Zuständigkeit für Berufung und eine Spezialmaterie, was beides nahezu immer auf der Kammer lief, habe ich nur sehr ausnahmsweise zweimal die Woche verhandelt. Das kann es geben und ist dann schon stressig, aber auf keinen Fall jede Woche.
Das mag dann aber an der Berufungstätigkeit liegen mit vielen 522-er Beschlüssen. Eine Richter in einer normalen 1. Instanzlichen Kammer (wie es die meisten sind) hat idR 2 Sitzungstage pro Woche. Das ist bei unserem Gericht in jeder Kammer so und auch bei Bekannten an anderen Gerichten.
Wir haben fast nie durch Beschluss zurückgewiesen. Und "normale" Kammern verhandeln bei uns sehr selten als Kammer. Meistens Übertragung auf Einzelrichter. Vielleicht müsste man auch noch sagen, wie lang ein Sitzungstag dauert. Ich habe meistens 6-8 Sachen terminiert. Aber sei's drum: offenbar sind die Dinge mal wieder regional sehr unterschiedlich...
01.07.2024, 08:06
Bei uns am LG war alle zwei Wochen eine Kammersitzung, aber nicht jede Woche.
18.12.2024, 18:29
Gibt es Literaturempfehlungen für angehende Richter auf Probe beim VG? Ich habe gerade meine Zuweisung für die erste Verwendung am Verwaltungsgericht bekommen..
19.12.2024, 00:02
Ich könnte dir allenfalls für den Anfang das Kaiserskript zum Prozessrecht (dh nicht das zum materiellen Recht) empfehlen. Das hat mir super geholfen, nach ein paar Jahren wieder reinzukommen.
21.09.2025, 08:23
Ich hole dieses Thema hier mal hoch, weil ich gerne die Kolleg:innen am VG fragen möchte, wie intensiv ihr euch auf die mV vorbereitet (nicht Asyl)? Schreibt ihr den Tatbestand komplett vor oder macht ihr nur Stichpunkte in der Hoffnung auf eine unstreitige Erledigung? Wann ladet ihr? Erst nach Vorbereitung der Akte oder vorher "blind"? Ich möchte gerne effizienter werden, weil ich doch noch sehr lange teilweise im Büro bin..
21.09.2025, 10:02
Kommt auf das Herkunftsland an. Den Tatbestand habe ich meistens halbwegs ausformuliert, Entscheidungsgründe nie. Ich führe eine Liste mit allen Verfahren, die ich laden kann und versuche dann, den Tag so zu strukturieren, dass Rechtsanwälte mit mehreren Verfahren möglichst unmittelbar hintereinander dran sind. Zudem würde ich immer so laden, dass ein „leichteres“ nach einem „schwierigen“ Verfahren kommt und nicht umgekehrt. So hast du keine tote Zeit, wenn das „leichtere“ schneller vorbei ist bzw. es ist nicht so schlimm, wenn das „schwierige“ länger dauert. Und das mMn wichtigste: mach von § 77 Abs. 3 AsylG intensiv Gebrauch, wenn der Bescheid gut ist. Gerade wenn keiner zum Termin kommt, gibt es keinen Grund, sich dann noch extra arbeitet zu machen.
21.09.2025, 10:52
Oben hat jemand geschrieben, dass die Noten für's VG besser sein müssten als für's ordentliche Gericht. In NRW heißt es ja von offizieller Seite "mehr als 7,75 Pkt" im 2. Examen für beide Gerichtsbarkeiten. Ist das in der Realität auch so oder braucht man für das VG immer noch ein besseres Examen?
Wie wichtig ist es, vorher einschlägige Berufserfahrung zu sammeln? Reicht es, im Ref viel öffR gemacht zu haben (Verwaltungsstation zum VG, Kanzlei im öffR)?
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung oder zumindest eine grobe Tendenz...
Wie wichtig ist es, vorher einschlägige Berufserfahrung zu sammeln? Reicht es, im Ref viel öffR gemacht zu haben (Verwaltungsstation zum VG, Kanzlei im öffR)?
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung oder zumindest eine grobe Tendenz...
21.09.2025, 11:02
(21.09.2025, 10:52)Limonadenbaum schrieb: Oben hat jemand geschrieben, dass die Noten für's VG besser sein müssten als für's ordentliche Gericht. In NRW heißt es ja von offizieller Seite "mehr als 7,75 Pkt" im 2. Examen für beide Gerichtsbarkeiten. Ist das in der Realität auch so oder braucht man für das VG immer noch ein besseres Examen?
Wie wichtig ist es, vorher einschlägige Berufserfahrung zu sammeln? Reicht es, im Ref viel öffR gemacht zu haben (Verwaltungsstation zum VG, Kanzlei im öffR)?
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung oder zumindest eine grobe Tendenz...
In NRW wirst du unter 9,0 im Zweiten keine Chance haben. Es gibt immer noch genug Bewerber mit Doppelprädikat, die teilweise auch deutlich mehr als zwei Mal knapp VB mitbringen. Eventuell sind die Chancen etwas besser, wenn du bereit bist, (erstmal) nach Arnsberg oder Minden zu gehen, weil die aufgrund des jeweiligen Standortes einfach weniger Bewerber haben. Aber auch dort sitzen ausschließlich ziemlich gute Leute.
21.09.2025, 13:46
(21.09.2025, 10:02)Pontifex Maximus schrieb: Kommt auf das Herkunftsland an. Den Tatbestand habe ich meistens halbwegs ausformuliert, Entscheidungsgründe nie. Ich führe eine Liste mit allen Verfahren, die ich laden kann und versuche dann, den Tag so zu strukturieren, dass Rechtsanwälte mit mehreren Verfahren möglichst unmittelbar hintereinander dran sind. Zudem würde ich immer so laden, dass ein „leichteres“ nach einem „schwierigen“ Verfahren kommt und nicht umgekehrt. So hast du keine tote Zeit, wenn das „leichtere“ schneller vorbei ist bzw. es ist nicht so schlimm, wenn das „schwierige“ länger dauert. Und das mMn wichtigste: mach von § 77 Abs. 3 AsylG intensiv Gebrauch, wenn der Bescheid gut ist. Gerade wenn keiner zum Termin kommt, gibt es keinen Grund, sich dann noch extra arbeitet zu machen.
Danke für deine Antwort und im Übrigen auch für deine sonstigen Antworten hier im Forum, das hilft bestimmt vielen extrem weiter. Allerdings zielte meine Frage gerade nicht auf Asyl ab, sondern auf die anderen Rechtsgebiete :D Ich mache beispielsweise Wasserrecht und da sind teilweise echt Klopper bei. Die für die mV vorzubereiten ist schon sehr sehr zeitaufwendig und da würde ich gerne ein bisschen effizienter sein.


