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Kein Syndikus-RA werden, obwohl Möglichkeit?
Refixy
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Themen: 10
Registriert seit: Jan 2023
#1
15.07.2025, 19:02
Gibt es Leute, die zb in Rechtsabteilungen arbeiten und trotz Möglichkeit der Zulassung als Syndikus „nur“ normaler Angestellter geblieben sind?

Wenn ja, warum?
Finde das Thema schwierig, insbesondere die Möglichkeit in das Versorgungswerk statt der gesetzlichen Rente einzuzahlen, ist ja wohl das meist genannte Argument.

Gibt es Leute, die die Möglichkeit bewusst nicht wahrnehmen?
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guga
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#2
15.07.2025, 19:25
vllt hat man keine Lust auf das nervige Berufsrecht, die RAK und das Versorgungswerk.
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RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#3
15.07.2025, 19:33
Eine Idee wäre ggf. bei vielen Kindern und daher Wunsch in der GKV zu bleiben mit der Möglichkeit der Familienversicherung in jungen Jahren und KVdR im Alter bei Rente aus der GR anstatt Versorgungswerk; ggf. kann man ersparte Kammerbeiträge o.ä. anlegen und dadurch auch Differenz GRV<-> VW kompensieren. Einkünfte aus Kapitalerträgen und VuV  werden bei den Beiträgen für die KVdR anders als bei der freiwilligen Versicherung gerade nicht berücksichtigt.
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Egal_
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Registriert seit: Nov 2024
#4
15.07.2025, 21:12
(15.07.2025, 19:25)guga schrieb:  vllt hat man keine Lust auf das nervige Berufsrecht, die RAK und das Versorgungswerk.

Ja, das ist das, was ich aus dem Kollegenkreis entnehme. Die eine Hälfte hat eine Zulassung, die andere nicht. 
Die ohne haben einfach keine Lust auf das nervige Kammer- und beA-Gedöns und die Kosten dafür.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2025, 21:13 von Egal_.)
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Sonnenschein
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Registriert seit: Apr 2025
#5
15.07.2025, 21:19
(15.07.2025, 19:33)RefNdsOL schrieb:  Eine Idee wäre ggf. bei vielen Kindern und daher Wunsch in der GKV zu bleiben mit der Möglichkeit der Familienversicherung in jungen Jahren und KVdR im Alter bei Rente aus der GR anstatt Versorgungswerk; ggf. kann man ersparte Kammerbeiträge o.ä. anlegen und dadurch auch Differenz GRV<-> VW kompensieren. Einkünfte aus Kapitalerträgen und VuV  werden bei den Beiträgen für die KVdR anders als bei der freiwilligen Versicherung gerade nicht berücksichtigt.
die zulassung als syntikus oder nicht hat gar nichts mit pkv oder gkv zu tun, dafür ist lediglich dein Brutto Jahresgehalt entscheidend. Aktuell liegt die Grenze irgendwo um die 75k Jahresbrutto um die wahl zu haben in die pkv zu gehen. Der unterschied betrifft ausschließlich die gesetzliche Rente in die jeder "normale" arbeitnehmer einzahlt und das Versorgungswerk für Rechtsanwälte. Wieso man auf letzteres freiwilig verzichtet, ergibt sich mir nicht. Jedenfalls ist es sicherer daraus jemals was zu bekommen als aus der gesetzlichen...
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RefNdsOL
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Beiträge: 515
Themen: 17
Registriert seit: May 2024
#6
15.07.2025, 21:41
(15.07.2025, 21:19)Sonnenschein schrieb:  
(15.07.2025, 19:33)RefNdsOL schrieb:  Eine Idee wäre ggf. bei vielen Kindern und daher Wunsch in der GKV zu bleiben mit der Möglichkeit der Familienversicherung in jungen Jahren und KVdR im Alter bei Rente aus der GR anstatt Versorgungswerk; ggf. kann man ersparte Kammerbeiträge o.ä. anlegen und dadurch auch Differenz GRV<-> VW kompensieren. Einkünfte aus Kapitalerträgen und VuV  werden bei den Beiträgen für die KVdR anders als bei der freiwilligen Versicherung gerade nicht berücksichtigt.
die zulassung als syntikus oder nicht hat gar nichts mit pkv oder gkv zu tun, dafür ist lediglich dein Brutto Jahresgehalt entscheidend. Aktuell liegt die Grenze irgendwo um die 75k Jahresbrutto um die wahl zu haben in die pkv zu gehen. Der unterschied betrifft ausschließlich die gesetzliche Rente in die jeder "normale" arbeitnehmer einzahlt und das Versorgungswerk für Rechtsanwälte. Wieso man auf letzteres freiwilig verzichtet, ergibt sich mir nicht. Jedenfalls ist es sicherer daraus jemals was zu bekommen als aus der gesetzlichen...

Das ist mir durchaus bewusst. PKV kann insoweit für RAs wegen des VW sinnvoll sein, da man nicht in die KVdR kommt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V), sondern im Rentenalter einzig frewillig Mitglied einer Krankenkasse versichert sein kann, wobei zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags sämtliche Einkünfte herangezogen werden, d.h. einschließlich der typischen Altersvorsorge wie Kapitalerträge und/oder Einkünte aus Vermietung und Verpachtung. Zudem zahlt bei Mitgliedern KVdR die DRV die Hälfte der KV-Beiträge, beim VW ist das nicht so, sondern man zahlt den gesamte Betrag grundsätzlich allein. Deswegen ist es regelmäßig nicht unwahrscheinlich auch Richtung Höchstbeitrage an die GKV auch im Ruhestandsalter zahlen zu müssen. Das ist der Grund, warum dann mitunter die PKV finanziell nicht notwendigerweise teurer ist, auch im Alter, bei ggf. besseren (vertraglich abgesicherten) Leistungen.
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RefNRW123
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Beiträge: 10
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Registriert seit: Nov 2021
#7
15.07.2025, 22:04
(15.07.2025, 21:41)RefNdsOL schrieb:  
(15.07.2025, 21:19)Sonnenschein schrieb:  
(15.07.2025, 19:33)RefNdsOL schrieb:  Eine Idee wäre ggf. bei vielen Kindern und daher Wunsch in der GKV zu bleiben mit der Möglichkeit der Familienversicherung in jungen Jahren und KVdR im Alter bei Rente aus der GR anstatt Versorgungswerk; ggf. kann man ersparte Kammerbeiträge o.ä. anlegen und dadurch auch Differenz GRV<-> VW kompensieren. Einkünfte aus Kapitalerträgen und VuV  werden bei den Beiträgen für die KVdR anders als bei der freiwilligen Versicherung gerade nicht berücksichtigt.
die zulassung als syntikus oder nicht hat gar nichts mit pkv oder gkv zu tun, dafür ist lediglich dein Brutto Jahresgehalt entscheidend. Aktuell liegt die Grenze irgendwo um die 75k Jahresbrutto um die wahl zu haben in die pkv zu gehen. Der unterschied betrifft ausschließlich die gesetzliche Rente in die jeder "normale" arbeitnehmer einzahlt und das Versorgungswerk für Rechtsanwälte. Wieso man auf letzteres freiwilig verzichtet, ergibt sich mir nicht. Jedenfalls ist es sicherer daraus jemals was zu bekommen als aus der gesetzlichen...

Das ist mir durchaus bewusst. PKV kann insoweit für RAs wegen des VW sinnvoll sein, da man nicht in die KVdR kommt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V), sondern im Rentenalter einzig frewillig Mitglied einer Krankenkasse versichert sein kann, wobei zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags sämtliche Einkünfte herangezogen werden, d.h. einschließlich der typischen Altersvorsorge wie Kapitalerträge und/oder Einkünte aus Vermietung und Verpachtung. Zudem zahlt bei Mitgliedern KVdR die DRV die Hälfte der KV-Beiträge, beim VW ist das nicht so, sondern man zahlt den gesamte Betrag grundsätzlich allein. Deswegen ist es regelmäßig nicht unwahrscheinlich auch Richtung Höchstbeitrage an die GKV auch im Ruhestandsalter zahlen zu müssen. Das ist der Grund, warum dann mitunter die PKV finanziell nicht notwendigerweise teurer ist, auch im Alter, bei ggf. besseren (vertraglich abgesicherten) Leistungen.
Wenn ich deine Argumente lese, grübel ich wieder, ob ich nicht doch in die PKV wechseln soll. Am Ende gibt es in beide Richtungen eine Black-Box. Keiner weiß, ob es die PKV noch 30 Jahre geben wird, aber man weiß gleichzeitig auch nicht, wie hoch die Beiträge der GKV in 30 Jahren sein werden. Bereits jetzt würde man doch ca 1,3k zahlen, wenn man den Höchstbetrag vollständig (also AN + AG-Anteil) zahlen muss.
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Refixy
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Registriert seit: Jan 2023
#8
16.07.2025, 22:48
Gibt es eigentlich eine vernünftige finanzielle langfristige Gegenüberstellung eines typischen Versorgungswerks mit der gesetzlichen Rente und den Alternativen gkV/PKV (sowohl aus der Vergangenheit als auch möglicher Zukunft). Mit was wäre man finanziell besser gefahren bei einer typischen Erwerbsbiographie und typischer Lebenserwartung?

Natürlich für die Zukunft nicht eindeutig, da Entwicklung der Kapitalanlage des VW bzw. der Demographie/Steuerzuschuss bzgl. gesetzl. Rente schwer vorhersehbar. Aber modellieren mit verschiedenen Szenarien müsste man sowas ja können, da die Höhe der Einzahlungen ja quasi gleich ist und es nicht sehr viele Variablen sind.
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ForumBenutzer
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Registriert seit: Feb 2023
#9
17.07.2025, 12:52
(16.07.2025, 22:48)Refixy schrieb:  Gibt es eigentlich eine vernünftige finanzielle langfristige Gegenüberstellung eines typischen Versorgungswerks mit der gesetzlichen Rente und den Alternativen gkV/PKV (sowohl aus der Vergangenheit als auch möglicher Zukunft). Mit was wäre man finanziell besser gefahren bei einer typischen Erwerbsbiographie und typischer Lebenserwartung?

Natürlich für die Zukunft nicht eindeutig, da Entwicklung der Kapitalanlage des VW bzw. der Demographie/Steuerzuschuss bzgl. gesetzl. Rente schwer vorhersehbar. Aber modellieren mit verschiedenen Szenarien müsste man sowas ja können, da die Höhe der Einzahlungen ja quasi gleich ist und es nicht sehr viele Variablen sind.
Ich meine es hängt fast immer davon ab, wie viele Kinder man bekommt in der Zeit. Und ob man tatsächlich viel zum Arzt geht oder in jungen Jahren zB wenig bei der pkv einreicht und dann am Ende des Jahres Beiträge Prämien zurück bekommt. Das macht eigentlich jede pkv. Also ohne Kinder ist die pkv meist deutlich sinnvoller. Wenn dann noch cashback hinzukommt…
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JurMUC
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Themen: 2
Registriert seit: May 2022
#10
18.07.2025, 13:43
Und auf den Partner kommt es auch an. Wenn einer verbeamtet ist und ab 2 Kindern 70% Beihilfe bekommt erleichtert das die Entscheidungsfindung auch nochmal 😉
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