24.06.2025, 19:39
BaWü hat es nun auch geschafft. Man kann sich als Volljurist für die Tätigkeit eines Amtsanwalts bewerben.
Gesagt, getan und sofort eine Absage erhalten, da ich die erforderlichen 2x 7 Punkte nicht erreicht habe.
Wie kann es sein, dass ein Volljurist, der eine höherwertige Qualifikation als ein Amtsanwalt hat und für eine höhere Laufbahn ausgebildet ist, die Tätigkeit einer geringerwertigen Laufbahn nicht wahrnehmen kann? Ist diese Notenanforderung tatsächlich rechtmäßig?
Insbesondere habe ich kein Verständnis dafür, da ein Amtsanwalt zudem nur allgemeine Strafsachen erledigen darf, wohingegen ich als Volljurist mit Berufserfahrung im Strafrecht für ein viel größeres Aufgabenfeld ausgebildet bin.
Was sind eure Gedanken dazu?
Gesagt, getan und sofort eine Absage erhalten, da ich die erforderlichen 2x 7 Punkte nicht erreicht habe.
Wie kann es sein, dass ein Volljurist, der eine höherwertige Qualifikation als ein Amtsanwalt hat und für eine höhere Laufbahn ausgebildet ist, die Tätigkeit einer geringerwertigen Laufbahn nicht wahrnehmen kann? Ist diese Notenanforderung tatsächlich rechtmäßig?
Insbesondere habe ich kein Verständnis dafür, da ein Amtsanwalt zudem nur allgemeine Strafsachen erledigen darf, wohingegen ich als Volljurist mit Berufserfahrung im Strafrecht für ein viel größeres Aufgabenfeld ausgebildet bin.
Was sind eure Gedanken dazu?
24.06.2025, 19:46
Vielleicht ist ein Rechtspflegerabschluss mit 12 Punkten mehr wert als ein Jurastudium mit 2x <7P?
24.06.2025, 19:54
Einfach sich nicht darauf bewerben. Wer sich als Volljurist (zudem noch mit zwei soliden Staatsexamina) auf eine solche Stelle bewirbt, wo man innerhalb der Staatsanwaltschaft sein ganzes Berufsleben lang nur die zweite Geige spielen darf, egal wie gut er ist, der ist dann irgendwo auch selbst schuld.
Die relativ hohen Notenanforderungen rühren wahrscheinlich daher, dass die sich im Justizministerium wohl denken, dass man mit 7 Punkten keine Alternativen hat. Dabei gibt es die gerade im öffentlichen Dienst aber zuhauf.
Interessant ist noch, warum jetzt diese Stellen für Juristen geschaffen werden. Gibt es nicht genug Rechtspfleger die aufsteigen wollen oder möchte man keine neuen Stellen für Staatsanwälte schaffen?
Die relativ hohen Notenanforderungen rühren wahrscheinlich daher, dass die sich im Justizministerium wohl denken, dass man mit 7 Punkten keine Alternativen hat. Dabei gibt es die gerade im öffentlichen Dienst aber zuhauf.
Interessant ist noch, warum jetzt diese Stellen für Juristen geschaffen werden. Gibt es nicht genug Rechtspfleger die aufsteigen wollen oder möchte man keine neuen Stellen für Staatsanwälte schaffen?
24.06.2025, 20:18
Das haben wir hier schon mehrfach diskutiert: Amtsanwaltsstellen sind für die Besten der Rechtspfleger gedacht, die zusätzlich anspruchsvoll weitergebildet werden. Ein notenmäßig deutlich schlechteres juristisches Examen muss da nicht allein deshalb für höhere Befähigung sprechen, weil das Studium wissenschaftlicher und breiter angelegt ist (was für die Tätigkeit aber gar nicht nötig ist) als deren Studium, Vorbereitungsdienst und Weiterbildung. Insofern läuft es etwas darauf hinaus, was Hence schreibt...
24.06.2025, 20:38
(24.06.2025, 19:39)JurBaWü schrieb: BaWü hat es nun auch geschafft. Man kann sich als Volljurist für die Tätigkeit eines Amtsanwalts bewerben.
Gesagt, getan und sofort eine Absage erhalten, da ich die erforderlichen 2x 7 Punkte nicht erreicht habe.
Wie kann es sein, dass ein Volljurist, der eine höherwertige Qualifikation als ein Amtsanwalt hat und für eine höhere Laufbahn ausgebildet ist, die Tätigkeit einer geringerwertigen Laufbahn nicht wahrnehmen kann? Ist diese Notenanforderung tatsächlich rechtmäßig?
Insbesondere habe ich kein Verständnis dafür, da ein Amtsanwalt zudem nur allgemeine Strafsachen erledigen darf, wohingegen ich als Volljurist mit Berufserfahrung im Strafrecht für ein viel größeres Aufgabenfeld ausgebildet bin.
Was sind eure Gedanken dazu?
Nö sie sind nicht rechtswidrig. Aber nicht, weil man erst ab 7 Punkten besser der zumindest annähernd so gut ist ist, wie ein - 12 Punkte Rechtspfleger, sondern weil der Staat hier schlicht Beurteilungsspielraum oder Ermessen hat bei der Einstellung.
Ich denke man will hier ein Abstandsgebot wahren zu einerseits den super krassen Rechtspflegern und andererseits den Staatsanwälten, für deren Aufgaben de facto ein sehr guter und berufserfahrener Rechtspfleger gleichermaßen qualifiziert wäre. Wenn man dazwischen auch "schlechte" Volljuristen einstellte, würde dies das Bild stören.
24.06.2025, 21:39
Mir gefällt die Sprache mal wieder: Volljuristen die keine 7 Punkte haben sind "schlechte" Volljuristen. - und das bei der subjektiven Benotung nach dem individuellen Anspruch der jeweiligen Prüfer und dem Faktor Zufall in beiden Examen.
Hier zeigt sich auch mal wieder, warum die sogenannte "Befähigung zum Richteramt" in Wirklichkeit ein absoluter Witz ist. Tatsächlich hat die Befähigung zum Richteramt nur derjenige, der das zweite Examen erfolgreich abgeschlossen hat und dabei eine vom jeweiligen Land individuell festgelegte Notenschwelle überschreitet. Alle anderen besitzen nämlich offenkundig gerade keine Befähigung zum Richteramt und werden demnach nicht mal eingeladen, mag der sonstige Lebenslauf noch so sehr für sie sprechen.
Und da wundert man sich, wo in Studium, Ausbildung und Beruf eine solche Ellenbogenmentalität samt Einsamkeit herrührt, wenn sich bei uns Juristen alles um besagte Note gerade im zweiten Examen dreht, aufgrund derer wir unabhängig von ihrer Aussagekraft sämtliche Absolventen in "gute" und "schlechte" Juristen einteilen, die eben erst ab einer entsprechenden Notenschwelle in Wirklichkeit die Befähigung für bestimmte Berufe haben.
Hier zeigt sich auch mal wieder, warum die sogenannte "Befähigung zum Richteramt" in Wirklichkeit ein absoluter Witz ist. Tatsächlich hat die Befähigung zum Richteramt nur derjenige, der das zweite Examen erfolgreich abgeschlossen hat und dabei eine vom jeweiligen Land individuell festgelegte Notenschwelle überschreitet. Alle anderen besitzen nämlich offenkundig gerade keine Befähigung zum Richteramt und werden demnach nicht mal eingeladen, mag der sonstige Lebenslauf noch so sehr für sie sprechen.
Und da wundert man sich, wo in Studium, Ausbildung und Beruf eine solche Ellenbogenmentalität samt Einsamkeit herrührt, wenn sich bei uns Juristen alles um besagte Note gerade im zweiten Examen dreht, aufgrund derer wir unabhängig von ihrer Aussagekraft sämtliche Absolventen in "gute" und "schlechte" Juristen einteilen, die eben erst ab einer entsprechenden Notenschwelle in Wirklichkeit die Befähigung für bestimmte Berufe haben.
24.06.2025, 21:41
(24.06.2025, 20:18)Praktiker schrieb: Das haben wir hier schon mehrfach diskutiert: Amtsanwaltsstellen sind für die Besten der Rechtspfleger gedacht, die zusätzlich anspruchsvoll weitergebildet werden. Ein notenmäßig deutlich schlechteres juristisches Examen muss da nicht allein deshalb für höhere Befähigung sprechen, weil das Studium wissenschaftlicher und breiter angelegt ist (was für die Tätigkeit aber gar nicht nötig ist) als deren Studium, Vorbereitungsdienst und Weiterbildung. Insofern läuft es etwas darauf hinaus, was Hence schreibt...
Diese Praxis gibt es allerdings nicht nur bei den Rechtspflegern. Als ich damals nach dem 2. StEx meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit auf eine bei denen ausgeschriebene Stelle für Juristen (A9) ansprach, für die das 1. Staatsexamen und darin mindestens ein befriedigend gefordert war, sagte sie mir sehr deutlich, dass ich mich darauf nicht bewerben brauche, weil man mich wegen meines nur ausreichenden zweiten Staatsexamens nicht nehmen werde. Ich sprach sie zwar darauf an, dass dies unlogisch sei, dem wurde aber nur mit einem Schulterzucken und der Aussage begegnet, bei Bewerbungen von Volljuristen verlange man mindestens zweimal befriedigend.
Nun muss mir keiner erzählen, dass man für einen Sachbearbeiterjob bei der Arbeitsagentur die Besten der Besten braucht.
Nachtrag zur Verdeutlichung: im 1. StEx hatte ich ein befriedigend. Ich habe die formalen Anforderungen der Stelle also erfüllt und sogar noch mehr als das. Hätte ich mein 2. StEx unter den Tisch fallen lassen, hätte ich mich auf die Stelle bewerben "dürfen".
24.06.2025, 22:20
Man müsste sich mal nur vorstellen, dass wäre so auch in anderen Branchen. Also zB ein Klinikum würde die Stelle als Assistenzarzt nicht an an einen Arzt mit einem (leicht) unterdurchschnittlichen Staatsexamen vergeben, sondern stattdessen an einen Krankenpfleger der seine Abschlussprüfung überdurchschnittlich bestanden hat.

24.06.2025, 23:03
(24.06.2025, 22:20)REF.NRW schrieb: Man müsste sich mal nur vorstellen, dass wäre so auch in anderen Branchen. Also zB ein Klinikum würde die Stelle als Assistenzarzt nicht an an einen Arzt mit einem (leicht) unterdurchschnittlichen Staatsexamen vergeben, sondern stattdessen an einen Krankenpfleger der seine Abschlussprüfung überdurchschnittlich bestanden hat.
Für den Vergleich kann man in der mündlichen Prüfung runde 0 Punkte geben und noch glatt 0,5 Sozialpunkte in Abzug bringen.
Kommt vom hohen Ross runter und ansonsten siehe @Praktiker.
24.06.2025, 23:35
(24.06.2025, 23:03)DRi1 schrieb:(24.06.2025, 22:20)REF.NRW schrieb: Man müsste sich mal nur vorstellen, dass wäre so auch in anderen Branchen. Also zB ein Klinikum würde die Stelle als Assistenzarzt nicht an an einen Arzt mit einem (leicht) unterdurchschnittlichen Staatsexamen vergeben, sondern stattdessen an einen Krankenpfleger der seine Abschlussprüfung überdurchschnittlich bestanden hat.
Für den Vergleich kann man in der mündlichen Prüfung runde 0 Punkte geben und noch glatt 0,5 Sozialpunkte in Abzug bringen.
Kommt vom hohen Ross runter und ansonsten siehe @Praktiker.
Um in der Medizin zu bleiben: Wenn das Krankenhaus gerade keine Ärztestelle ausschreibt, sondern für Krankenschwester oder Pfleger, die am Wochenende in der Notaufnahme eine erste Einschätzung und Vorauswahl treffen soll. Und jetzt bewirbt sich ein Allgemeinmediziner, der sagt, er könne wegen seiner breiten medizinischen Ausbildung natürlich auch auf dieser Stelle arbeiten - dann wird das Krankenhaus entweder ihn von vornherein ablehnen oder aber, wenn man diesen Seiteneinstieg ausnahmsweise will, doch zumindest auf Mediziner beschränken, die den vorhandenen speziell ausgebildeten Kräften auch nach ihren Beurteilungen erkennbar deutlich überlegen sind.
Und genau so ist es hier eben auch. Dass der Staat für die Befähigung auf das Abschneiden in den selbst mit großem Aufwand durchgeführten Prüfungen zurückgreift und nicht sagt: wissen wir doch alle, dass die willkürlich sind, ich schau lieber auf Arbeitszeugnisse oder wer mir im Vorstellungsgespräch besser rüberkommt - das kann man ihm doch nicht ernsthaft vorwerfen.
Im Übrigen finde ich es etwas seltsam, wenn hier die Notenfixierung der Juristen kritisiert wird, aber zugleich davon ausgegangen wird, dass jeder, der irgendwie zwei Staatsexamina hat, automatisch allen Amtsanwaltsanwärtern überlegen sein muss. Das ist eine merkwürdige Mischung aus Gleichmacherei und Standesdünkel ...