07.06.2025, 09:56
Klar, hier ging es jetzt erst mal nur um das prozessual Sinnvolle und vor allem die Klägersicht, denn der Kläger bestimmt den Streitgegenstand und muss erstmal beibringen, während der Beklagte sich aufs Bestreiten verlegen kann, nur einzelne Punkte korrigiert oder Rechtsansichten vorträgt. Und je länger die Schriftsätze hin und hergehen, desto mehr löst sich die starre Form des Vortrags ohnehin auf. Und dann kommen noch die erwähnten taktischen Überlegungen: wenn ich nichts Sachliches beizutragen habe, muss ich halt Verwirrung stiften. Das ist alles richtig, aber es ging ja um das Ideal, und wer das beherrscht, kann und muss davon in begründeten Fällen abweichen.
Das alles ist im konkreten Fall nicht mehr so einfach, nicht ohne Grund gibt es zum strukturierten Parteivortrag, Basisdokument usw. eine ziemlich intensive rechtspolitische Diskussion.
Das alles ist im konkreten Fall nicht mehr so einfach, nicht ohne Grund gibt es zum strukturierten Parteivortrag, Basisdokument usw. eine ziemlich intensive rechtspolitische Diskussion.
07.06.2025, 10:18
Genau wie "Neuer -Schatten" schreibt. Bei schlechtem Aussichten auf Beklagtenseite kommen dann die "Dark Pattern" zur Anwendung und es zeigt sich, was der Anwalt taktisch alles drauf hat ;)
07.06.2025, 13:15
(07.06.2025, 10:18)Hence schrieb: Genau wie "Neuer -Schatten" schreibt. Bei schlechtem Aussichten auf Beklagtenseite kommen dann die "Dark Pattern" zur Anwendung und es zeigt sich, was der Anwalt taktisch alles drauf hat ;)
... und was man sich dann als Gericht klar machen muss: man ist oft gar nicht der eigentliche Adressat, sondern der Mandant: für sein Geld will er seinen Anwalt kämpfen sehen, egal ob das juristisch sinnvoll ist oder nicht.


