04.06.2025, 19:59
Liebe Alle,
ich habe große Schwierigkeiten, in der Anwaltsklausur im ÖffR zu erkennen, wann ich nur einstweiliger Rechtsschutz (bei Erfolg, nur ein SS an Gericht), und wann einstweiliger Rechtsschutz und zusätzlich den Hauptsacherechtsbehelf im Gutachten prüfe und vorschlage, um die Bestandskraft des VA zu verhindern (bei Erfolg, ggfs. zwei SS an Gericht).
Beispiele aus meinem OLG-Klausurenkurs:
Klausur 1: Widerruf einer Straßensondernutzungserlaubnis mit AosofVz, Vorverfahren entbehrlich, Mandant hat AK erhoben - aber noch ohne Begründung, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück hervorgehoben, da Lebensunterhalt durch bei Vollziehung des VA nicht mehr gesichert, umfassende Begutachtung laut Bearbeitervermerk mit Mandantenschreiben + sachdienliche Anträge an Gericht, "soweit ein (weiteres) gerichtliches Vorgehen erfolgversprechend" ist. Musterlösung: Prüfung der AK und § 80 V VwGO
Klausur 2: Tierschutz-VA mit AosofVz, Mandant hat prozessual nichts unternommen, Vorverfahren entbehrlich, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück nicht wirklich hervorgehoben, sondern nur, dass die Zustände für das Tier sich bald durch Umzug ändern wird, Mandant bittet "alle rechtlichen Schritte einzuleiten", die für aussichtsreich gehalten wird. Musterlösung: Prüfung der AK und § 80 V VwGO
Klausur 3: Widerruf Waffenerlaubnis, Mandant hat prozessual nichts unternommen, Vorverfahren entbehrlich, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück hervorgehoben, da beruflich auf Waffen angewiesen, Klagefrist läuft wegen falsche RBB lange, Musterlösung: Prüfung nur § 80 V VwGO
Habt ihr Tipps, insbesondere Kriterien, woran ich das besser erkennen kann? bzw. wie macht ihr das in der Klausur?
Danke!
LG
ich habe große Schwierigkeiten, in der Anwaltsklausur im ÖffR zu erkennen, wann ich nur einstweiliger Rechtsschutz (bei Erfolg, nur ein SS an Gericht), und wann einstweiliger Rechtsschutz und zusätzlich den Hauptsacherechtsbehelf im Gutachten prüfe und vorschlage, um die Bestandskraft des VA zu verhindern (bei Erfolg, ggfs. zwei SS an Gericht).
Beispiele aus meinem OLG-Klausurenkurs:
Klausur 1: Widerruf einer Straßensondernutzungserlaubnis mit AosofVz, Vorverfahren entbehrlich, Mandant hat AK erhoben - aber noch ohne Begründung, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück hervorgehoben, da Lebensunterhalt durch bei Vollziehung des VA nicht mehr gesichert, umfassende Begutachtung laut Bearbeitervermerk mit Mandantenschreiben + sachdienliche Anträge an Gericht, "soweit ein (weiteres) gerichtliches Vorgehen erfolgversprechend" ist. Musterlösung: Prüfung der AK und § 80 V VwGO
Klausur 2: Tierschutz-VA mit AosofVz, Mandant hat prozessual nichts unternommen, Vorverfahren entbehrlich, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück nicht wirklich hervorgehoben, sondern nur, dass die Zustände für das Tier sich bald durch Umzug ändern wird, Mandant bittet "alle rechtlichen Schritte einzuleiten", die für aussichtsreich gehalten wird. Musterlösung: Prüfung der AK und § 80 V VwGO
Klausur 3: Widerruf Waffenerlaubnis, Mandant hat prozessual nichts unternommen, Vorverfahren entbehrlich, Eilbedürftigkeit seitens des Mandanten im Aktenstück hervorgehoben, da beruflich auf Waffen angewiesen, Klagefrist läuft wegen falsche RBB lange, Musterlösung: Prüfung nur § 80 V VwGO
Habt ihr Tipps, insbesondere Kriterien, woran ich das besser erkennen kann? bzw. wie macht ihr das in der Klausur?
Danke!
LG