• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Wohnzimmerkanzlei vs. ALG
Antworten

 
Wohnzimmerkanzlei vs. ALG
GPA25
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
01.05.2025, 09:12
Guten Morgen, 

teilweise wurde mir geraten, sich im Bewerbungsverfahren zwecks Zulassung erstmal eine Wohnzimmerkanzlei einzurichten. Nun ist aber die Angst präsent, dass man dadurch aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld rausfällt. Hat jemand hierzu Erfahrungswerte? 

Danke im Voraus.
Suchen
Zitieren
Negatives Tatbestandsmerkmal
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#2
01.05.2025, 09:33
Wenn du noch im ALG 1 bist gibt es auf Antrag die Möglichkeit dir einen Gründerzuschuss für die ersten Monate in Höhe des letzten ALG 1- Betrags zu zahlen zzgl. einer monatlichen Gründerpauschale iHv. 300 EUR. Nach 6 Monaten entfällt dann das ALG 1 wobei die 300 EUR auf Antrag noch einige Monate länger gezahlt werden können. 

Da gibt es schon einige Möglichkeiten. Frage ist, wie lange noch, sollte demnächst der staatliche Rotstift angesetzt werden.
Suchen
Zitieren
Sesselpupser
Member
***
Beiträge: 130
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#3
01.05.2025, 09:33
Karriereplanung in Deutschland 2025, erstmal schauen wie man sich möglichst keine staatlichen Transferleistungen entgehen lässt…

Insgesamt aber ein komisches Angebot, da will der Chef wohl die Zulassung nicht bezahlen. Die dauert ein paar Wochen, so lange wird einen Berufsanfänger eine vernünftige Kanzlei sowieso nicht alleine vor Gericht lassen.
Suchen
Zitieren
Negatives Tatbestandsmerkmal
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#4
01.05.2025, 09:39
Heul leiser.

Es ist nicht jeder mit nem goldenen Löffel im Mund geboren und während heutzutage immer mehr junge Menschen den Weg in den sicheren staatlichen Hafen suchen fährst du Leute an, die das Risiko einer Selbständigkeit zumindest in Betracht ziehen. Und selbst wenn man zur Existenzgründung zunächst Transferleistungen bezieht, so wird sich das ganze für den Staat mit Blick auf eine erfolgreiche Kanzleigründung hinsichtlich Steuern und Abgaben x-fach rentieren. 

vor dem Hintergrund ganz schwacher Beitrag.
Suchen
Zitieren
GPA25
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#5
01.05.2025, 11:08
Erst einmal Danke für die Antworten. 

Der Rat kam tatsächlich in der Station und ganz abseits von Bewerbungen, sodass da keine Sparmaßnahme bezweckt war. 

Die Situation ist Folgende: Ursprünglich war ein Arbeitsbeginn (im Anstellungsverhältnis) zum 01.05. angedacht, verschiebt sich aber leider um 2 Monate. Da die Zulassung bereits beantragt war, steht nun der Verteidigungstermin an und ich werde über diese Monate auf die Wohnzimmerkanzlei zurückgreifen müssen. Als Rechtsanwalt werde ich in dieser Zeit aber nicht tätig. Da es sich jedoch nicht lohnt, für diese Zeit anderweitig eine Anstellung anzunehmen, ist natürlich die finanzielle Sorge da, sollte der ALG-Anspruch entfallen 😅
Suchen
Zitieren
peetje vs
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#6
01.05.2025, 11:31
Ich würde dem AA falls Fragen kommen die von Dir geschilderte Situation erklären und darauf hinweisen, dass die Zulassung mit Kosten verbunden ist und das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist die Zulassung Voraussetzung für den Job, den Du ohnehin in 2 Monaten antrittst.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.098
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
01.05.2025, 12:57
Warum willst Du eine Kanzlei aufmachen und die Zulassung beantragen, ohne tätig zu werden? Ich würde einfach warten, bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
Suchen
Zitieren
GPA25
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#8
01.05.2025, 14:38
Die Zulassung ist ja schon beantragt, der Arbeitsbeginn hat sich bloß verzögert, sodass ich die Kanzlei bis dahin auf die Wohnanschrift anmelden muss.
Suchen
Zitieren
Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 292
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#9
01.05.2025, 15:39
(01.05.2025, 14:38)GPA25 schrieb:  Die Zulassung ist ja schon beantragt, der Arbeitsbeginn hat sich bloß verzögert, sodass ich die Kanzlei bis dahin auf die Wohnanschrift anmelden muss.

Dürfte für ALG kein Problem sein. Glaube die kriegen das gar nicht mit. Aber ich war auch zwischen zwei Jobs jurz arbeitslos und musste dann natürlich auch einen Kanzleisitz angeben, um die Zulassung nicht zu verlieren. War unproblematisch
Suchen
Zitieren
GPA25
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#10
01.05.2025, 18:53
Ah perfekt, vielen Dank!
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus