12.04.2025, 08:09
Hi,
wie sind die Chancen mit einem oberen bef (8,7) ohne Schwerpunkt (6,7) im ersten und einem a (5,2) für eine Stelle bei einer Bundesbehörde, bei der in Summe 13 Punkte gefordert werden? Rechnen die den Schwerpunkt raus oder wird der mitberücksichtigt?
wie sind die Chancen mit einem oberen bef (8,7) ohne Schwerpunkt (6,7) im ersten und einem a (5,2) für eine Stelle bei einer Bundesbehörde, bei der in Summe 13 Punkte gefordert werden? Rechnen die den Schwerpunkt raus oder wird der mitberücksichtigt?
12.04.2025, 09:03
Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
16.04.2025, 10:22
(12.04.2025, 08:09)Snoopy1234 schrieb: Hi,
wie sind die Chancen mit einem oberen bef (8,7) ohne Schwerpunkt (6,7) im ersten und einem a (5,2) für eine Stelle bei einer Bundesbehörde, bei der in Summe 13 Punkte gefordert werden? Rechnen die den Schwerpunkt raus oder wird der mitberücksichtigt?
Wie der Vorposter, noch nie gesehen, dass der Staat den Schwerpunkt rausrechnet. Der Staat darf meiner Meinung nach eigentlich sogar den Schwerpunkt nicht rausrechnen - er ist halt Bestandteil der Ersten Prüfung, die hat er ja so gestaltet... Auf jeden Fall wäre es höchst bizarr und widersprüchlich.
19.06.2025, 20:08
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb: Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
21.06.2025, 11:40
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb: Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
13 Punkte.
Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
21.06.2025, 23:02
(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb: Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
13 Punkte.
Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
22.06.2025, 22:35
(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb: Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
13 Punkte.
Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.
Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.
Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
22.06.2025, 23:05
(22.06.2025, 22:35)Praktiker schrieb:Wie erkenne ich, dass es sich um ein weiches Kriterium handelt? Klar, im Zweifel einfach nachfragen.(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb: Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...
Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
13 Punkte.
Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.
Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.
Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
In einer Stellenausschreibung hieß es „ grundsätzlich Note Xyz“. Das klingt danach als wären auch Abweichungen möglich
23.06.2025, 05:43
(22.06.2025, 23:05)Edding400 schrieb:(22.06.2025, 22:35)Praktiker schrieb:Wie erkenne ich, dass es sich um ein weiches Kriterium handelt? Klar, im Zweifel einfach nachfragen.(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb: Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
13 Punkte.
Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.
Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.
Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
In einer Stellenausschreibung hieß es „ grundsätzlich Note Xyz“. Das klingt danach als wären auch Abweichungen möglich
"Grundsätzlich" würde ich auch so lesen, wenn die Ausschreibung von Juristen geschrieben ist...