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  5. Chancen mit bef und ausreichend
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Chancen mit bef und ausreichend
Snoopy1234
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Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2025
#1
12.04.2025, 08:09
Hi, 

wie sind die Chancen mit einem oberen bef (8,7) ohne Schwerpunkt (6,7) im ersten und einem a (5,2) für eine Stelle bei einer Bundesbehörde, bei der in Summe 13 Punkte gefordert werden? Rechnen die den Schwerpunkt raus oder wird der mitberücksichtigt?
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E-135
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Beiträge: 99
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#2
12.04.2025, 09:03
Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.
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Jellinek
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Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#3
16.04.2025, 10:22
(12.04.2025, 08:09)Snoopy1234 schrieb:  Hi, 

wie sind die Chancen mit einem oberen bef (8,7) ohne Schwerpunkt (6,7) im ersten und einem a (5,2) für eine Stelle bei einer Bundesbehörde, bei der in Summe 13 Punkte gefordert werden? Rechnen die den Schwerpunkt raus oder wird der mitberücksichtigt?

Wie der Vorposter, noch nie gesehen, dass der Staat den Schwerpunkt rausrechnet. Der Staat darf meiner Meinung nach eigentlich sogar den Schwerpunkt nicht rausrechnen - er ist halt Bestandteil der Ersten Prüfung, die hat er ja so gestaltet... Auf jeden Fall wäre es höchst bizarr und widersprüchlich.
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Edding400
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Jan 2023
#4
19.06.2025, 20:08
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb:  Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.

Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?
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E-135
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Beiträge: 99
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Registriert seit: Jan 2024
#5
21.06.2025, 11:40
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:  
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb:  Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.

Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?

13 Punkte.

Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
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ForumBenutzer
Member
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Beiträge: 217
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#6
21.06.2025, 23:02
(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:  
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:  
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb:  Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.

Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?

13 Punkte.

Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen  ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#7
22.06.2025, 22:35
(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:  
(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:  
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:  
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb:  Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.

Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?

13 Punkte.

Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen  ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?

Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.

Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.

Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
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Edding400
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Registriert seit: Jan 2023
#8
22.06.2025, 23:05
(22.06.2025, 22:35)Praktiker schrieb:  
(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:  
(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:  
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:  
(12.04.2025, 09:03)E-135 schrieb:  Ich habe es nie erlebt dass mein Schwerpunkt rausgerechnet wurde. V.a. ergibt sich das ja nicht aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen, und ich und ich denke wenige Leute reichen alle Einzelzeugnisse ein...

Als Erfahrungsbericht, ich habe bspw. bei einer Bundesbehörde eine Stelle als Volljurist mit sehr ähnlichen Noten wie du (1. Examen knapp über 8, 2. knapp über 5) zugesagt bekommen.

Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?

13 Punkte.

Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen  ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?

Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.

Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.

Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
Wie erkenne ich, dass es sich um ein weiches Kriterium handelt? Klar, im Zweifel einfach nachfragen. 

In einer Stellenausschreibung hieß es „ grundsätzlich Note Xyz“. Das klingt danach als wären auch Abweichungen möglich
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Praktiker
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Beiträge: 1.992
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#9
23.06.2025, 05:43
(22.06.2025, 23:05)Edding400 schrieb:  
(22.06.2025, 22:35)Praktiker schrieb:  
(21.06.2025, 23:02)ForumBenutzer schrieb:  
(21.06.2025, 11:40)E-135 schrieb:  
(19.06.2025, 20:08)Edding400 schrieb:  Wurde in der Stellenausschreibung jeweils ein befriedigend verlangt oder insgesamt 13 Punkte?

13 Punkte.

Wenn jeweils ein befr. vorausgesetzt wird und du das nicht vorweisen kannst, bist du raus im ÖD. Da gibt es kein Verhandlungsspielraum.
Ist das wirklich immer so streng? Finde es auch sonderbar dass zB. die Finanzämter der Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Meine in Hessen  ist es 2 mal b und in anderen Bundesländern nur 13P gesamt?

Naja, wir sind halt ein föderales System mit selbständigen Akteuren, warum sollen die sich absprechen? Hinzu kommt, dass die Länder unterschiedlich beliebt sind und unterschiedlichen Personalbedarf haben.

Je mehr Stellen es gibt, desto abstrakter die Einstellungskriterien. Wenn die Finanzverwaltung x Juristen sucht und zwingend mindestens y Punkte vorgibt, dann ist das halt so.

Wenn es eine individuelle Ausschreibung ist, in der Kommune oder dem Ministerium, muss man schauen, ob die Notenvorgabe als zwingend oder als weiches Kriterium formuliert ist. Wenn sie zwingend formuliert ist und es noch andere Bewerber gibt, dann kann man davon auch nicht mehr weg, ohne eine Konkurrentenklage zu riskieren. Wenn es allerdings überhaupt nur einen Bewerber gibt, dann mag man, bevor die Stelle unbesetzt bleibt, auch mal großzügiger sein. Da kann man es also probieren. Aber wenn das JuM sagt "für Richter zwingend z Punkte", dann braucht man nicht zu probieren, ob es mit weniger vielleicht auch klappt.
Wie erkenne ich, dass es sich um ein weiches Kriterium handelt? Klar, im Zweifel einfach nachfragen. 

In einer Stellenausschreibung hieß es „ grundsätzlich Note Xyz“. Das klingt danach als wären auch Abweichungen möglich

"Grundsätzlich" würde ich auch so lesen, wenn die Ausschreibung von Juristen geschrieben ist...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2025, 05:44 von Praktiker.)
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