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Meinungsfreiheit in Deutschland
NRW556
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Registriert seit: Mar 2024
#11
09.04.2025, 10:38
(09.04.2025, 10:19)kumpelanton schrieb:  warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?

die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker erscheinen mir rechtlich zutreffend, aber sind letztendlich auch ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.

Ich vermute Faeser, Habeck und Co. stellen die Strafanträge nicht, weil die inkriminierten Äußerungen irgendwie eine ernsthafte Gefahr wären, sondern weil irgendwelche Beamte denen das zur Unterschrift vorlegen. Es scheint irgendwo eine Dienstanweisung oder Richtline zu geben, Äußerungsdelikte mit politischem Bezug verstärkt zu befolgen. Das war ja auch erklärtes Ziel der Ampel mWn.  

Über die politischen Beweggründe spekuliere ich hier bewusst nicht. Ich halte den 188 StGB aber für verfassungsrechtlich bedenklich und nicht mehr zeitgemäß.

Der Fall alleine ist noch kein Ende der ( strafrechtlichen ) Meinungsfreiheit. 

Man kann m.E  durchaus einen Langzeitrend erkennen, dass der Meinungspluralismus und freiheitliche Konses im politischen Leben langsam zu Ende geht.
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kumpelanton
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Registriert seit: Feb 2024
#12
09.04.2025, 10:49
am 14.08.24 schrieb die tagesschau, dass habeck mit rechtsanwälten und der organisation "hateaid" zusammenarbeite. im artikel der welt, auf den sich die tagesschau beruft, ist angegeben, dass man dabei auch entschädigungen in geld einfordere. "hateaid" wurde zumindest im jahr 2023 von zwei bundesministerien gefördert, darunter das der justiz.  LolLolLol
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Jellinek
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Registriert seit: Apr 2020
#13
09.04.2025, 11:40
(09.04.2025, 09:05)Praktiker schrieb:  Dennoch ein letztes Mal abstrakt in der Sache: Die Frage ist halt, ob das Bild die Aussage "Frau F. hat das Schild mit dem Text in der Hand gehabt" enthält oder die Aussage "So wie Frau F. drauf ist, müsste sie eigentlich ein Schild mit dem Text in der Hand haben". Das ist ein verdammt schmaler Grat und ich finde das keineswegs offensichtlich in die eine oder andere Richtung. Dass die Lüge dreist wäre, kann alleine nicht der Maßstab sein, denn besonders große Unwahrheiten zu verbreiten würde normalerweise zur Strafschärfung und nicht Straflosigkeit führen. Man wird also den gesamten Kontext in den Blick nehmen müssen: Ist es eine Satireseite? Stand "Glosse" drüber oder ist es eine Art Kolumne? Ist die technische Veränderung erkennbar? Ist ein Logo einer Satiresendung drauf? Stellt die Unterschrift die Sache klarer? Ist das Bild nur für die Seite gedacht oder zum Weiterverbreiten ohne Kontext? Und ja, sind die Gepflogenheiten im Internet so, dass der durchschnittliche Nutzer weiß, dass das alles ohnehin nicht wahrheitsgemäß gemeint ist? Dafür spricht vielleicht, dass fast alle Werbung auf der eingangs verlinkten Seiten offensichtliche Unwahrheiten enthält, um zum Anklicken zu motivieren. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass wenige und insbesondere sehr wenige Jugendliche in der Lage sind, im Internet zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung zu unterscheiden. Alles sehr schwierig also. Aber weder Weg in die Diktatur noch Ende der Meinungsfreiheit, selbst wenn es im Instanzenzug dabei bleiben sollte.

Ich sehe da eigentlich überhaupt keine Problematik hinsichtlich einer solchen Veränderung. Das ist der ganz klassische Fall einer Illustration oder Karikatur. Solche modifizierten Bilder haben Magazine bereits seit Jahrzehnten - insbesondere die Wochenzeitschriften wie der SPIEGEL, der Stern, der Focus oder im Ausland das Time-Magazin - auf ihren Covern, und ein Kontext ist da oft auch nicht richtig hingestellt. Ich nehme mal dieses Cover als Beispiel: https://www.stern.de/politik/deutschland...77414.html

Nach den Maßstäben des Urteils könnte hierdurch der Eindruck bei Bürgern erweckt werden, Friedrich Merz fehle ein Zahn.

Gerade im Bereich der Illustration werden zudem oft Fotos aus dem Archiv von Politikern verwendet, die die Überschrift unterstreichen soll, obwohl die Bilder mit den Vorgängen, über die berichtet wird, überhaupt nichts zu tun haben. So ist dann etwa zu einem Artikel mit dem beispielhaften Titel "SPD in der Krise" oftmals ein Archivbild zu sehen, dass die entsprechenden Politiker mit sehr unvorteilhaften Gesichtszügen zeigt, die gar nicht mit dem berichteten Ereignis im Zusammenhang stehen.

(09.04.2025, 10:38)NRW556 schrieb:  Ich vermute Faeser, Habeck und Co. stellen die Strafanträge nicht, weil die inkriminierten Äußerungen irgendwie eine ernsthafte Gefahr wären, sondern weil irgendwelche Beamte denen das zur Unterschrift vorlegen. Es scheint irgendwo eine Dienstanweisung oder Richtline zu geben, Äußerungsdelikte mit politischem Bezug verstärkt zu befolgen. Das war ja auch erklärtes Ziel der Ampel mWn.  

Da muss ich enttäuschen, was man so aus Berlin hört, machen diejenigen, die durch solche Verfahren besonders hervorstechen, wozu auch z.B. MASZ von der FDP hört, das wohl durchaus ziemlich bewusst. Solche "Start-Ups" (Euphemismus) wie HateAid haben ja sogar das ganze zum Geschäft kommerzialisiert und suchen nach Politikern als Kunden für solche Dinge.
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Jona
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Registriert seit: Apr 2025
#14
09.04.2025, 12:09
(09.04.2025, 10:19)kumpelanton schrieb:  warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?

die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.

Das wirklich Tragische an dem Ganzen ist ja:

Wer im "politischen Strafrecht" so wenig Fingerspitzengefühl beweist und unter Ausblendung der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit wirklich einfach nur "drauf haut", der stärkt am Ende des Tages gerade noch die politischen Ränder, weil die Leute sich (in dem Fall sogar zu Recht) als von der Staatsgewalt ungerecht behandelte Opfer inszenieren können...

Ich bin davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg alleine durch diesen "Schwachkopf"-Fall, der durch die Medien ging, der AfD mindestens 2-3% bei der vergangenen Bundestagswahl beschert hat, gerade wenn man sich klar macht, was das für eine Lawine ausgelöst hat (Musk, Vance usw.)

Man muss sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob man wirklich die besonders harte Speerspitze im Kampf gegen "Hass und Hetze" ist, die man gerne wäre, oder ob man dabei nicht dermaßen Maß und Mitte verloren hat, dass man unfreiwillig einen erheblichen Beitrag zum Erstarken einer in Teilen rechtsextremen Partei geleistet hat
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E-135
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Registriert seit: Jan 2024
#15
09.04.2025, 12:49
(09.04.2025, 12:09)Jona schrieb:  
(09.04.2025, 10:19)kumpelanton schrieb:  warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?

die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.

Das wirklich Tragische an dem Ganzen ist ja:

Wer im "politischen Strafrecht" so wenig Fingerspitzengefühl beweist und unter Ausblendung der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit wirklich einfach nur "drauf haut", der stärkt am Ende des Tages gerade noch die politischen Ränder, weil die Leute sich (in dem Fall sogar zu Recht) als von der Staatsgewalt ungerecht behandelte Opfer inszenieren können...

Ich bin davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg alleine durch diesen "Schwachkopf"-Fall, der durch die Medien ging, der AfD mindestens 2-3% bei der vergangenen Bundestagswahl beschert hat, gerade wenn man sich klar macht, was das für eine Lawine ausgelöst hat (Musk, Vance usw.)

Man muss sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob man wirklich die besonders harte Speerspitze im Kampf gegen "Hass und Hetze" ist, die man gerne wäre, oder ob man dabei nicht dermaßen Maß und Mitte verloren hat, dass man unfreiwillig einen erheblichen Beitrag zum Erstarken einer in Teilen rechtsextremen Partei geleistet hat

Man könnte die These, die Rassisten würden erst durch solche äußeren Einflüsse, quasi als "Reaktion", bspw. hier auf ein vermeintliches Übermaß an staatlichem Eingriff, zu Rassisten werden, tausendfach auf unterschiedlichste Weisen widerlegen. Und sie ist auch wissenschaftlich komplett widerlegt.

Und trotzdem kriegt man sie aus den Köpfen nicht raus.
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Jona
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#16
09.04.2025, 13:02
(09.04.2025, 12:49)E-135 schrieb:  
(09.04.2025, 12:09)Jona schrieb:  
(09.04.2025, 10:19)kumpelanton schrieb:  warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?

die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.

Das wirklich Tragische an dem Ganzen ist ja:

Wer im "politischen Strafrecht" so wenig Fingerspitzengefühl beweist und unter Ausblendung der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit wirklich einfach nur "drauf haut", der stärkt am Ende des Tages gerade noch die politischen Ränder, weil die Leute sich (in dem Fall sogar zu Recht) als von der Staatsgewalt ungerecht behandelte Opfer inszenieren können...

Ich bin davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg alleine durch diesen "Schwachkopf"-Fall, der durch die Medien ging, der AfD mindestens 2-3% bei der vergangenen Bundestagswahl beschert hat, gerade wenn man sich klar macht, was das für eine Lawine ausgelöst hat (Musk, Vance usw.)

Man muss sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob man wirklich die besonders harte Speerspitze im Kampf gegen "Hass und Hetze" ist, die man gerne wäre, oder ob man dabei nicht dermaßen Maß und Mitte verloren hat, dass man unfreiwillig einen erheblichen Beitrag zum Erstarken einer in Teilen rechtsextremen Partei geleistet hat

Man könnte die These, die Rassisten würden erst durch solche äußeren Einflüsse, quasi als "Reaktion", bspw. hier auf ein vermeintliches Übermaß an staatlichem Eingriff, zu Rassisten werden, tausendfach auf unterschiedlichste Weisen widerlegen. Und sie ist auch wissenschaftlich komplett widerlegt.

Und trotzdem kriegt man sie aus den Köpfen nicht raus.

Was hat das mit Rassismus zu tun, wenn jemand Frau Faeser in einem satirischen Meme unterstellt, Probleme mit der Meinungsfreiheit zu haben?

Die AfD macht schon lange nicht mehr nur mit dem Migranten-Thema Stimmung, sondern macht auch Wahlkampf gegen einen "übergriffigen Staat" und - so leid es mir tut und so sehr ich die AfD ablehne - die Staatsanwaltschaft Bamberg hat sich "übergriffig" und unverhältnismäßig verhalten. Und das löst dann auch bei Bürgern, die mit der AfD erstmal wenig anfangen können, Solidarisierungseffekte aus und schwächt das Ansehen der "etablierten Parteien"

Wenn jemand eine andere Person rassistisch beleidigt oder pauschal gegen Bevölkerungsgruppen hetzt, dann gehört das völlig unstreitig verfolgt und verurteilt. Stellt niemand hier in Abrede.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2025, 13:08 von Jona.)
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Greif
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#17
09.04.2025, 13:03
Also mich macht diese Rspr. zwar nicht zum Rassisten, lässt mich aber an der aufrechten Gesinnung wesentlicher Akteure unseres Rechtsstaates (Exekutive und Judikative) durchaus zweifeln. Das geht auch anderen so.
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Jellinek
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#18
09.04.2025, 13:08
(09.04.2025, 12:49)E-135 schrieb:  Man könnte die These, die Rassisten würden erst durch solche äußeren Einflüsse, quasi als "Reaktion", bspw. hier auf ein vermeintliches Übermaß an staatlichem Eingriff, zu Rassisten werden, tausendfach auf unterschiedlichste Weisen widerlegen. Und sie ist auch wissenschaftlich komplett widerlegt.

Und trotzdem kriegt man sie aus den Köpfen nicht raus.

Die These, dass politische Radikalisierung (hier geht es ja nicht um Rassismus, aber nun gut) nicht durch solche Vorgänge begünstigt würde, liest man immer wieder, richtiger wird sie aber dadurch nicht. Auch wenn bestimmte wissenschaftliche Kreise das immer wieder durch "Studien" zu belegen glauben.
Wenn ich Zweifel habe, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, dann sind solche irrsinnigen Vorgänge Wasser auf die Mühlen dieser Zweifel und eine Bestätigung. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand, selbst wenn man die behauptete These überhaupt nicht teilt. Und gesunden Menschenverstand können auch (pseudo)wissenschaftliche Erkenntnisse von interessierter akademischer Seite nicht beseitigen.
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NRW556
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#19
09.04.2025, 13:16
(09.04.2025, 12:49)E-135 schrieb:  
(09.04.2025, 12:09)Jona schrieb:  
(09.04.2025, 10:19)kumpelanton schrieb:  warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?

die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.

Das wirklich Tragische an dem Ganzen ist ja:

Wer im "politischen Strafrecht" so wenig Fingerspitzengefühl beweist und unter Ausblendung der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit wirklich einfach nur "drauf haut", der stärkt am Ende des Tages gerade noch die politischen Ränder, weil die Leute sich (in dem Fall sogar zu Recht) als von der Staatsgewalt ungerecht behandelte Opfer inszenieren können...

Ich bin davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg alleine durch diesen "Schwachkopf"-Fall, der durch die Medien ging, der AfD mindestens 2-3% bei der vergangenen Bundestagswahl beschert hat, gerade wenn man sich klar macht, was das für eine Lawine ausgelöst hat (Musk, Vance usw.)

Man muss sich wirklich die Frage gefallen lassen, ob man wirklich die besonders harte Speerspitze im Kampf gegen "Hass und Hetze" ist, die man gerne wäre, oder ob man dabei nicht dermaßen Maß und Mitte verloren hat, dass man unfreiwillig einen erheblichen Beitrag zum Erstarken einer in Teilen rechtsextremen Partei geleistet hat

Man könnte die These, die Rassisten würden erst durch solche äußeren Einflüsse, quasi als "Reaktion", bspw. hier auf ein vermeintliches Übermaß an staatlichem Eingriff, zu Rassisten werden, tausendfach auf unterschiedlichste Weisen widerlegen. Und sie ist auch wissenschaftlich komplett widerlegt.

Und trotzdem kriegt man sie aus den Köpfen nicht raus.


Das ist ja auch gar nicht die These. Die eigentliche These ist die:

Je härter und willkürlichen der Staat Repression gegen seine Feinde ( die vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsextremen und Rassisten ) vorgeht , desto mehr Kollateralschäden hinterlässt er.  Und das stärkt seine Feinde wiederum und schwächt die Legitimität
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.927
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#20
09.04.2025, 19:51
Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
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