07.04.2025, 15:07
(07.04.2025, 09:44)Diesdasananas schrieb:(04.04.2025, 20:01)Gast112351235 schrieb: Weil es gerade zum Vorpost passt, möchte ich den Punkt aufgreifen, der mich immer wieder beschäftigt und den ich auch schon mal im Forum angesprochen habe:
Warum nur liest man denn so verdammt oft, man wolle kein Anwalt mehr sein, weil man nicht ewig 50 bis 70 Stunden die Woche arbeiten möchte? Warum kann man da nicht genauso einfach reduzieren, weniger Mandate, wie auch immer?
Ich glaube es den Leuten, wenn sie sagen, dass es so ist. Mich würde aber wirklich mal interessieren, woran das liegt und mit welchen Problemen man rechnen soll, wenn man sich auf 20 bis 30 Stunden die Woche beschränkt.
Bei uns (und sicher in vielen anderen Kanzleien auch) ist nunmal der Mandant König gewesen. Anwaltschaft ist sehr viel Dienstleistung und Kundenbindung. Den Mandanten interessiert es nicht, ob man jetzt schon Feierabend hat oder nicht und oft laufen auch wichtige Fristen, die schnelles Handeln erfordern (durch meine Arbeitsrechtliche Brille jedenfalls). Bei uns war es auch unüblich, dass die Arbeit ein anderer Associate übernimmt. Wir hatten schnell direkten Kontakt zu den Mandanten und bei Problemen, war man dann einfach der erste Kontakt. Egal auch, ob man gerade Urlaub hatte oder nicht. Teilzeit hätte einfach nur bedeutet, dass ich früher nach Hause gehen kann, um dann dort weiterzuarbeiten und am Ende einfach weniger zu verdienen als die Vollzeit-Kollegen. Daher kam das für mich nicht in Betracht.
Das mag in anderen Kanzleien aber auch ganz anders laufen.
Ich hab den Eindruck, dieses Teilzeit-Ding wird von vielen Kanzleien als „Werbung“ genommen. Am Ende kommst du mit reduzierter Arbeitszeit wohl aber kaum die Karriereleiter hoch…. Oder selten. ;) Ich wünschte, es wäre anders, aber in meinem Umfeld kann ich das leider nicht erkennen. Teilzeit in einer großen Kanzlei ist glaub ich einfach ein mieser Deal.
aus Sicht eines Mandanten: je höher die Stundensätze, desto größer die Erwartungshaltung. Natürlich erwarte ich, dass meine Wünsche schnellstmöglich erledigt werden. Wenn ich eine GK mandatiere, dann zählt für mich nicht, ob da jemand Urlaub hat oder viel zu tun hat. Bei einem Einzelanwalt hätte ich da ggf Verständnis, ab spätestens ab 450 Euro pro Stunde aufwärts auch nicht mehr :D
Das ist Teil des Geschäfts. Das Kapazitätsproblem habe ich intern und genau deswegen kaufe ich (auch) extern ein. Deshalb die Erwartungshaltung als Mandant. Und wenn Kanzlei A das nicht kann, werde ich ab morgen B mandatieren. Das Angebot an Kanzleien ist groß genug und es gibt auch genug, die kein Problem haben genau da zu liefern
07.04.2025, 19:25
Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
08.04.2025, 12:12
(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Ich sehs eigentlich genau andersrum: Je größer die Kanzlei (GK) desto eher ist Teilzeit möglich, weil es genug Schultern gibt, auf die die Arbeit verteilt werden kann.
Wenn ich Anwalt in einer 5-Mann-Kanzlei bin und hier für manche Rechtsgebiete alleine zuständig, kann ich meinem Mandanten, der eine einstweilige Verfügung beantragen will oder dessen Firma gerade durchsucht wurde schwer sagen ,,Also ich arbeite eigentlich nur Montag, Dienstag und Freitag''. Dann sucht der sich jemand anderen.
08.04.2025, 14:28
(08.04.2025, 12:12)Jona schrieb:(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Ich sehs eigentlich genau andersrum: Je größer die Kanzlei (GK) desto eher ist Teilzeit möglich, weil es genug Schultern gibt, auf die die Arbeit verteilt werden kann.
Wenn ich Anwalt in einer 5-Mann-Kanzlei bin und hier für manche Rechtsgebiete alleine zuständig, kann ich meinem Mandanten, der eine einstweilige Verfügung beantragen will oder dessen Firma gerade durchsucht wurde schwer sagen ,,Also ich arbeite eigentlich nur Montag, Dienstag und Freitag''. Dann sucht der sich jemand anderen.
Das sind meine mehrjährigen Erfahrungen aus einer 4+1 Rechtsabteilung (4 Kollegen, 1 Chef)

Wenn es eilig war, war immer mindestens einer von uns anwesend und der hatte dann eben doch die Sache für den Kollegen zu übernehmen.
Wirklich eilig, sodass die Sache nicht noch einen Tag oder über das Wochenende liegen kann, ist es aber in 98% der Fälle tatsächlich nicht.
Das mag in einzelnen, wenigen Rechtsgebieten anders sein, aber wenn wir mal wirklich ehrlich sind, ist es in der Masse der Fälle nicht eilig (nein, wirklich nicht). Das werdet ihr im Laufe eures Beruflebens noch in vielen Situationen merken, wenn ihr mal nicht sofort antworten konntet. Die Welt ist nicht untergegangen, meist konnte das Problem bereits gelöst werden und in nicht wenigen Fällen hat es sich sogar von selbst erledigt.
Was User wie Freidenkender hier im Thread beschreiben, hat einen anderen Hintergrund: Freidenkender ist Auftraggeber für die Kanzleien und zahlt dafür einen sehr hohen Stundensatz. Dementsprechend hoch ist die Erwartungshaltung. Wer 450 Euro für eine Stunde anwaltliche Tätigkeit zahlt, der will für dieses viele Geld eine entsprechende Leistung bekommen. Ist ja auch verständlich. Es ist also das System GK selbst, was die Erwartungshaltung produziert.
Klar, ein Einzelanwalt kann nicht einfach so Teilzeit arbeiten, ohne einzukalkulieren, dass ihm dadurch einzelne Mandate flöten gehen. Auch die reine Bürogemeinschaft ist darauf nicht ausgelegt, aber eine Vertretung dennoch nach Absprache sehr gut möglich. Aber in einer normalen Kanzlei ist es gängige Praxis, sich bei Abwesenheit in Notfällen gegenseitig zu vertreten. Ich kann aus meiner Erfahrung sagen: es funktioniert.
Ich habe meine Kollegen stets im Urlaub vertreten und sie mich, denn im Urlaub bin ich nicht erreichbar. Man schaut, dass man alles, was absehbar während des Urlaubs dringend werden könnte, vor dem Urlaub erledigt oder auf danach verschiebt. In dringenden Fällen sind wir Anwälte durch unsere juristische Ausbildung in der Lage, uns auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Das wird sicherlich kein Meisterstück juristischer Vollkommenheit, reicht aber aus, die Verjährung zu hemmen, Fristen einzuhalten, das Gerichstverfahren oder die Angelegenheit fachlich nach hinten zu verschieben.
08.04.2025, 15:05
(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.Hallo "egal_", ich habe gesehen du hast Erfahrung mit der Tätigkeit (als Volljurist) in einer mittelständischen WPG. Kannst du dabei kurz aufzeigen was die Vor bzw. Nachteile einer solchen Stelle sind? Hintergrund ist bei mir folgender: Ich habe grade mein zweites Staatsexamen absolviert und stehe vor dem Berufseinstieg. Früher wollte ich immer in einer GK/MK arbeiten, heute habe ich darauf aber keine Lust mehr, da ich gerne vor 8 Uhr oder 22 Uhr Feierabend haben würde. Meine fachliche Präferenzen liegen laut Lebenslauf im Gesellschaftsrecht. Nun habe ich über Kontakte angeboten bekommen, wenn ich fertig bin dann als RA in einer mittelständischen WPG anzufangen. Dort arbeiten überwiegend Steuerberater (~30) und vielleicht 2-3 Volljuristen. Die Geschäfte laufen dort sehr gut (Abschlüsse für Unternehmen der Region, keine Probleme mit unbezahlten Rechnungen usw..) Laut Aussagen der Mitarbeiter dort, arbeitet niemand länger als 16 Uhr, jedoch ist das Klima eher altmodisch sprich Homeoffice ist nicht möglich etc. Ich frage mich tatsächlich was ich dort für Aussichten langfristig habe, neben dem offensichtlichen wie vielleicht ein Fachanwalt im Steuerrecht oder sogar den Steuerberater? Was ich allerdings nicht sonderlich attraktiv finde, da es dafür ja bereits genügend Leute gibt die das viel besser können und länger machen ("Bwler"...). Habe auch mal gehört, dass die gerne noch einen Hauseigenen Notar hätten, langfristig. Dafür fehlen mir allerdings die nötigen Punkte, zumindest dachte ich das immer. Vielleicht ist das auf dem Land doch einfacher möglich. Wie man vielliecht merkt, ist Steuerrecht nicht mein Rechtsgebiet eigentlich :D
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
08.04.2025, 22:59
(08.04.2025, 15:05)ForumBenutzer schrieb:(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.Hallo "egal_", ich habe gesehen du hast Erfahrung mit der Tätigkeit (als Volljurist) in einer mittelständischen WPG. Kannst du dabei kurz aufzeigen was die Vor bzw. Nachteile einer solchen Stelle sind? Hintergrund ist bei mir folgender: Ich habe grade mein zweites Staatsexamen absolviert und stehe vor dem Berufseinstieg. Früher wollte ich immer in einer GK/MK arbeiten, heute habe ich darauf aber keine Lust mehr, da ich gerne vor 8 Uhr oder 22 Uhr Feierabend haben würde. Meine fachliche Präferenzen liegen laut Lebenslauf im Gesellschaftsrecht. Nun habe ich über Kontakte angeboten bekommen, wenn ich fertig bin dann als RA in einer mittelständischen WPG anzufangen. Dort arbeiten überwiegend Steuerberater (~30) und vielleicht 2-3 Volljuristen. Die Geschäfte laufen dort sehr gut (Abschlüsse für Unternehmen der Region, keine Probleme mit unbezahlten Rechnungen usw..) Laut Aussagen der Mitarbeiter dort, arbeitet niemand länger als 16 Uhr, jedoch ist das Klima eher altmodisch sprich Homeoffice ist nicht möglich etc. Ich frage mich tatsächlich was ich dort für Aussichten langfristig habe, neben dem offensichtlichen wie vielleicht ein Fachanwalt im Steuerrecht oder sogar den Steuerberater? Was ich allerdings nicht sonderlich attraktiv finde, da es dafür ja bereits genügend Leute gibt die das viel besser können und länger machen ("Bwler"...). Habe auch mal gehört, dass die gerne noch einen Hauseigenen Notar hätten, langfristig. Dafür fehlen mir allerdings die nötigen Punkte, zumindest dachte ich das immer. Vielleicht ist das auf dem Land doch einfacher möglich. Wie man vielliecht merkt, ist Steuerrecht nicht mein Rechtsgebiet eigentlich :D
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Gerne :-)
Ich würde sagen, es hängt davon ab, wen die konkret suchen und welche Stelle besetzt werden soll. Nur weil man in einer WPG arbeitet, muss es nicht direkt im Steuerrecht sein, auch wenn du trotzdem immer Einblicke ins Steuerrecht bekommen wirst.
Ich war bspw. für alles zivil- und arbeitsrechtliche zuständig, womit sich ein großer Teil meiner Tätigkeit nicht von dem in einer reinen Anwaltskanzlei unterschieden hat. Man konnte unser Unternehmensgeflecht eher als Full Service Kanzlei/Unternehmensberatung sehen. Wir haben die Unternehmen steuerlich beraten, die Wirtschaftsprüfer wiederum haben die Abschlüsse geprüft, und wir Zivil- und Arbeitsrechtler haben alle anderen rechtlichen Themen übernommen. Zusätzlich waren wir keine reinen Rechts- und Steuerberater, sondern insbesondere die langjährigen Mandanten, die teils über 20/30 Jahre bei uns waren, haben uns in viele unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Wir waren also auch Unternehmensberater in dem Sinn.
Diese Mischung war es, die ich sehr spannend fand. Ich habe nicht nur Arbeitsrecht und alltägliches, "plattes" Zivilrecht gemacht, sondern war in viele Projekte mit eingebunden. Man bekommt einen sehr intensiven Einblick in die Zahlen der Unternehmen, die Unternehmensführung und wie die Unternehmer denken und handeln. Ich sag mal so: in dem Zusammenhang bekam ich u.a. mit, wie ein Unternehmer Schritt für Schritt seine Kinder ins Unternehmen einführte und die Nachfolge vorbereitete. In einer der Akten war die Kopie eines Schreibens, an seine Kinder gerichtet, wie man im Leben zu Geld kommt. Einerseits fand ich das Schreiben sehr plakativ, andererseits aber auch interessant, denn immerhin hatte dieser Mann als einfacher Mann aus der Mittelschicht mit "nur" einer einfachen Ausbildung erfolgreich einen kleineren Konzern aufgebaut und war auch privat mehrfacher Millionär. Irgendwas hat er also richtig gemacht im Leben.
Dann wiederum haben wir einige bekannte Unternehmen über mehrere Generationen hinweg betreut und auch da wurden wir als "Hausanwalt" in viele Entscheidungen mit einbezogen. Zusätzlich bekommt man auch einen privaten Einblick in die Unternehmerfamilien. Nicht immer spaßig, manche hochzerstritten, aber auch wie Unternehmen an die nächste Generation übergeben werden.
Mit Gesellschaftsrecht passt du eigentlich sehr gut dort hinein, denn die gesellschaftlichen Konstrukte der Unternehmen verändern sich auch immer wieder mal. Mal steuerlich motiviert um zu optimieren, mal aus anderen Gründen. Dies begleitete vor allem eine Kollegin, die als RA und StB deswegen auch viel im Gesellschaftsrecht unterwegs war.
Die BWLer haben zunächst einen kleinen Vorteil gegenüber uns Juristen, da nicht an jeder Uni im Jurastudium Steuerrecht gelehrt wird. Wir allerdings haben den Vorteil, dass BWLer meist nur Grundkenntnisse vom deutschen Rechtssystem haben. Deswegen dürfen StB auch nicht rechtlich beraten. Genau an dem Punkt kommst du ins Spiel: wenn du dir eine steuerliche Expertise aufbaust, vereinst du den Vorteil aus beiden Studiengängen. Du kannst einschätzen, welche steuerlichen Auswirkungen das Gesellschaftskonstrukt XY bietet, kannst dies aber zusätzlich auch gesellschaftrechtlich umsetzen.
Es gibt also sowohl Positionen im Steuerrecht zu besetzen, aber auch in anderen Rechtsgebieten. Wie deine Stelle dort konkret aussehen würde, kann ich dir daher nicht sagen, aber du kannst es dort erfragen.
Solltest du die Doppelqualifikation erlangen, wirst du dir um deine berufliche Zukunft keine Sorgen mehr machen müssen, denn Anwälte, die gleichzeitig StB sind, sind sehr gefragt, egal ob im Mittelstand oder in einer Next10 oder Big4 WPG.
Nachteile sehe ich erstmal keine. Nur der Hinweis, wenn du den Weg des StB einschlägst, wird deine berufliche Zukunft voraussichtlich immer im Steuerrecht liegen, was einen späteren Wechsel in andere Rechtsgebiete erschwert. Wobei das nicht nur im Steuerrecht so ist, sondern jeder von uns legt sich irgendwann auf 1-3 Rechtsgebiete fest und wird im Laufe des Berufslebens eher nicht nochmal wieder bei null in einem anderen Rechtsgebiet anfangen.
Eine andere Anmerkung noch: auch wenn ich hier im Forum immer pro frühen Feierabend bin, ist 16 Uhr jeden Tag schon ambitioniert. 8 Stunden sind sehr gut drin, aber 16.30-17.00 Uhr halte ich für realistischer, einfach weil viele doch nicht schon um 7.00 Uhr, sondern zwischen 8.00 und 9.00 Uhr anfangen. 16/16.30 Uhr Feierabend gönne ich mir erst, seit ich Kinder habe.
Vor meinem inneren Auge sehe ich gerade einige schmunzeln, weil der Unterschied nicht groß erscheint. Ich wollte es nur gesagt haben

09.04.2025, 12:17
(08.04.2025, 22:59)HalloEgal_ schrieb:Danke für die ausführliche Antwort. Du hattest an anderer Stelle aber meine ich auch etwas von einer Tätigkeit in einem Unternehmen erzählt, War das vor oder nach der Tätigkeit in der wpg? Sprich: arbeitest du noch dort oder hast du gewechselt?(08.04.2025, 15:05)ForumBenutzer schrieb:(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.Hallo "egal_", ich habe gesehen du hast Erfahrung mit der Tätigkeit (als Volljurist) in einer mittelständischen WPG. Kannst du dabei kurz aufzeigen was die Vor bzw. Nachteile einer solchen Stelle sind? Hintergrund ist bei mir folgender: Ich habe grade mein zweites Staatsexamen absolviert und stehe vor dem Berufseinstieg. Früher wollte ich immer in einer GK/MK arbeiten, heute habe ich darauf aber keine Lust mehr, da ich gerne vor 8 Uhr oder 22 Uhr Feierabend haben würde. Meine fachliche Präferenzen liegen laut Lebenslauf im Gesellschaftsrecht. Nun habe ich über Kontakte angeboten bekommen, wenn ich fertig bin dann als RA in einer mittelständischen WPG anzufangen. Dort arbeiten überwiegend Steuerberater (~30) und vielleicht 2-3 Volljuristen. Die Geschäfte laufen dort sehr gut (Abschlüsse für Unternehmen der Region, keine Probleme mit unbezahlten Rechnungen usw..) Laut Aussagen der Mitarbeiter dort, arbeitet niemand länger als 16 Uhr, jedoch ist das Klima eher altmodisch sprich Homeoffice ist nicht möglich etc. Ich frage mich tatsächlich was ich dort für Aussichten langfristig habe, neben dem offensichtlichen wie vielleicht ein Fachanwalt im Steuerrecht oder sogar den Steuerberater? Was ich allerdings nicht sonderlich attraktiv finde, da es dafür ja bereits genügend Leute gibt die das viel besser können und länger machen ("Bwler"...). Habe auch mal gehört, dass die gerne noch einen Hauseigenen Notar hätten, langfristig. Dafür fehlen mir allerdings die nötigen Punkte, zumindest dachte ich das immer. Vielleicht ist das auf dem Land doch einfacher möglich. Wie man vielliecht merkt, ist Steuerrecht nicht mein Rechtsgebiet eigentlich :D
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Gerne :-)
Ich würde sagen, es hängt davon ab, wen die konkret suchen und welche Stelle besetzt werden soll. Nur weil man in einer WPG arbeitet, muss es nicht direkt im Steuerrecht sein, auch wenn du trotzdem immer Einblicke ins Steuerrecht bekommen wirst.
Ich war bspw. für alles zivil- und arbeitsrechtliche zuständig, womit sich ein großer Teil meiner Tätigkeit nicht von dem in einer reinen Anwaltskanzlei unterschieden hat. Man konnte unser Unternehmensgeflecht eher als Full Service Kanzlei/Unternehmensberatung sehen. Wir haben die Unternehmen steuerlich beraten, die Wirtschaftsprüfer wiederum haben die Abschlüsse geprüft, und wir Zivil- und Arbeitsrechtler haben alle anderen rechtlichen Themen übernommen. Zusätzlich waren wir keine reinen Rechts- und Steuerberater, sondern insbesondere die langjährigen Mandanten, die teils über 20/30 Jahre bei uns waren, haben uns in viele unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Wir waren also auch Unternehmensberater in dem Sinn.
Diese Mischung war es, die ich sehr spannend fand. Ich habe nicht nur Arbeitsrecht und alltägliches, "plattes" Zivilrecht gemacht, sondern war in viele Projekte mit eingebunden. Man bekommt einen sehr intensiven Einblick in die Zahlen der Unternehmen, die Unternehmensführung und wie die Unternehmer denken und handeln. Ich sag mal so: in dem Zusammenhang bekam ich u.a. mit, wie ein Unternehmer Schritt für Schritt seine Kinder ins Unternehmen einführte und die Nachfolge vorbereitete. In einer der Akten war die Kopie eines Schreibens, an seine Kinder gerichtet, wie man im Leben zu Geld kommt. Einerseits fand ich das Schreiben sehr plakativ, andererseits aber auch interessant, denn immerhin hatte dieser Mann als einfacher Mann aus der Mittelschicht mit "nur" einer einfachen Ausbildung erfolgreich einen kleineren Konzern aufgebaut und war auch privat mehrfacher Millionär. Irgendwas hat er also richtig gemacht im Leben.
Dann wiederum haben wir einige bekannte Unternehmen über mehrere Generationen hinweg betreut und auch da wurden wir als "Hausanwalt" in viele Entscheidungen mit einbezogen. Zusätzlich bekommt man auch einen privaten Einblick in die Unternehmerfamilien. Nicht immer spaßig, manche hochzerstritten, aber auch wie Unternehmen an die nächste Generation übergeben werden.
Mit Gesellschaftsrecht passt du eigentlich sehr gut dort hinein, denn die gesellschaftlichen Konstrukte der Unternehmen verändern sich auch immer wieder mal. Mal steuerlich motiviert um zu optimieren, mal aus anderen Gründen. Dies begleitete vor allem eine Kollegin, die als RA und StB deswegen auch viel im Gesellschaftsrecht unterwegs war.
Die BWLer haben zunächst einen kleinen Vorteil gegenüber uns Juristen, da nicht an jeder Uni im Jurastudium Steuerrecht gelehrt wird. Wir allerdings haben den Vorteil, dass BWLer meist nur Grundkenntnisse vom deutschen Rechtssystem haben. Deswegen dürfen StB auch nicht rechtlich beraten. Genau an dem Punkt kommst du ins Spiel: wenn du dir eine steuerliche Expertise aufbaust, vereinst du den Vorteil aus beiden Studiengängen. Du kannst einschätzen, welche steuerlichen Auswirkungen das Gesellschaftskonstrukt XY bietet, kannst dies aber zusätzlich auch gesellschaftrechtlich umsetzen.
Es gibt also sowohl Positionen im Steuerrecht zu besetzen, aber auch in anderen Rechtsgebieten. Wie deine Stelle dort konkret aussehen würde, kann ich dir daher nicht sagen, aber du kannst es dort erfragen.
Solltest du die Doppelqualifikation erlangen, wirst du dir um deine berufliche Zukunft keine Sorgen mehr machen müssen, denn Anwälte, die gleichzeitig StB sind, sind sehr gefragt, egal ob im Mittelstand oder in einer Next10 oder Big4 WPG.
Nachteile sehe ich erstmal keine. Nur der Hinweis, wenn du den Weg des StB einschlägst, wird deine berufliche Zukunft voraussichtlich immer im Steuerrecht liegen, was einen späteren Wechsel in andere Rechtsgebiete erschwert. Wobei das nicht nur im Steuerrecht so ist, sondern jeder von uns legt sich irgendwann auf 1-3 Rechtsgebiete fest und wird im Laufe des Berufslebens eher nicht nochmal wieder bei null in einem anderen Rechtsgebiet anfangen.
Eine andere Anmerkung noch: auch wenn ich hier im Forum immer pro frühen Feierabend bin, ist 16 Uhr jeden Tag schon ambitioniert. 8 Stunden sind sehr gut drin, aber 16.30-17.00 Uhr halte ich für realistischer, einfach weil viele doch nicht schon um 7.00 Uhr, sondern zwischen 8.00 und 9.00 Uhr anfangen. 16/16.30 Uhr Feierabend gönne ich mir erst, seit ich Kinder habe.
Vor meinem inneren Auge sehe ich gerade einige schmunzeln, weil der Unterschied nicht groß erscheint. Ich wollte es nur gesagt haben
Und der Bezug zu den big4: wäre es nicht sinnvoller dann zu versuchen den Berufseinstieg bei einer solchen zu machen und dann später mit paar Jahren Erfahrung in eine eher mittelständische wpg einzusteigen? Ähnlich wie der Weg als Jurist häufig aus der GK nach ein paar Jahren „nach unten“ erfolgt?
09.04.2025, 12:22
Ergänzung: Den Ablauf rund um eine Unternehmensnachfolge kenne ich aus dem Ref aus den GK/MK… muss allerdings sagen, dass das nicht unbedingt meine Lieblingsaufgaben waren, da die zum Teil echt schwer sein können wie dann einzelne Klauseln auszulegen sind etc. Kurz gesagt: für das „niedrigere Gehalt“ von vielleicht 60-70k zum Einstieg hatte ich mir eher „einfachere“ Aufgaben erhofft, die mich nicht rechtlich besonders herausfordern, dass ist allerdings eher mein persönliches Problem. Solche Fälle haben die Anwälte bzw. Partner regelmäßig mit hohen Stundensätzen abgerechnet und da hat auch ein Gutachten gerne mal 10-30.000€ gekostet :D
11.04.2025, 10:54
@ForumBenutzer
Das stimmt, ich arbeite mittlerweile in einem Unternehmen, bin also von der WPG ins Unternehmen gewechselt.
Bei meiner Antwort bezog ich mich auf das Jobangebot, was dir konkret vorliegt, aber klar, wenn du die Möglichkeit hast, bei den Big4 unterzukommen, würde ich zuerst das probieren. Runter geht es immer, rauf ist es schwieriger.
Unternehmensnachfolge musst du dir nicht nur als den formellen Vertrag vorstellen, wenn du das Unternehmen an jemand fremdes übergibst. In den Situationen die ich begleiten durfte, gab es keinen harten Cut. Die Kinder haben zunächst als normale Mitarbeiter im Unternehmen mitgearbeitet. Nach und nach wurden ihnen mehr Aufgaben übertragen, dann ein zusätzlicher Geschäftsführerposten und später ein paar Anteile, bis sich die Eltern oder der Vater in den kommenden Jahren wahrscheinlich komplett aus dem Unternehmen zurückziehen. Erst wenn dieser letzte Schritt vollzogen wird, wird es evtl. etwaige Zahlungen und dementsprechende Klauseln geben, deswegen sind diese Übergaben erstmal nicht kompliziert.
Mir ging es in der Hinsicht auch gar nicht so sehr um die rechtlichen Aspekte. Ich fand es spannend, die Entscheidungen der Unternehmensführung mit zu begleiten und an manchen Stellen entscheidenden Einfluss nehmen zu können. Man bekommt mit wie die Unternehmen funktionieren, WIE Entscheidungen getroffen werden, WARUM und welche finanziellen Auswirkungen haben sie.
Wo ist man sonst so dicht am Geschehen dran? Hier im Unternehmen bin ich nur ein kleines Rädchen von vielen und habe mit dem Vorstand nicht sehr viel zu tun. Der Vorstand fragt mich nicht nach seiner Meinung und handelt danach. Auch das ist einer der Unterschied zwischen einer kleineren und einer größeren Einheit. In einer KK/MK hast du selten oder keine der BigPlayer, aber bei den Unternehmen, die du betreust, kannst du sehr viel bewirken und deine Meinung hat einen direkten Einfluss auf das Unternehmen.
Du wirst da außerdem reinwachsen. Man wird dir am Anfang nicht gleich die kompliziertesten Fälle ohne einen Begleiter an deiner Seite zur Verfügung stellen. Je mehr Berufserfahrung du hast, umso selbstsicherer wirst du werden und auch die komplizierten Fälle meistern.
Das stimmt, ich arbeite mittlerweile in einem Unternehmen, bin also von der WPG ins Unternehmen gewechselt.
Bei meiner Antwort bezog ich mich auf das Jobangebot, was dir konkret vorliegt, aber klar, wenn du die Möglichkeit hast, bei den Big4 unterzukommen, würde ich zuerst das probieren. Runter geht es immer, rauf ist es schwieriger.
Unternehmensnachfolge musst du dir nicht nur als den formellen Vertrag vorstellen, wenn du das Unternehmen an jemand fremdes übergibst. In den Situationen die ich begleiten durfte, gab es keinen harten Cut. Die Kinder haben zunächst als normale Mitarbeiter im Unternehmen mitgearbeitet. Nach und nach wurden ihnen mehr Aufgaben übertragen, dann ein zusätzlicher Geschäftsführerposten und später ein paar Anteile, bis sich die Eltern oder der Vater in den kommenden Jahren wahrscheinlich komplett aus dem Unternehmen zurückziehen. Erst wenn dieser letzte Schritt vollzogen wird, wird es evtl. etwaige Zahlungen und dementsprechende Klauseln geben, deswegen sind diese Übergaben erstmal nicht kompliziert.
Mir ging es in der Hinsicht auch gar nicht so sehr um die rechtlichen Aspekte. Ich fand es spannend, die Entscheidungen der Unternehmensführung mit zu begleiten und an manchen Stellen entscheidenden Einfluss nehmen zu können. Man bekommt mit wie die Unternehmen funktionieren, WIE Entscheidungen getroffen werden, WARUM und welche finanziellen Auswirkungen haben sie.
Wo ist man sonst so dicht am Geschehen dran? Hier im Unternehmen bin ich nur ein kleines Rädchen von vielen und habe mit dem Vorstand nicht sehr viel zu tun. Der Vorstand fragt mich nicht nach seiner Meinung und handelt danach. Auch das ist einer der Unterschied zwischen einer kleineren und einer größeren Einheit. In einer KK/MK hast du selten oder keine der BigPlayer, aber bei den Unternehmen, die du betreust, kannst du sehr viel bewirken und deine Meinung hat einen direkten Einfluss auf das Unternehmen.
Du wirst da außerdem reinwachsen. Man wird dir am Anfang nicht gleich die kompliziertesten Fälle ohne einen Begleiter an deiner Seite zur Verfügung stellen. Je mehr Berufserfahrung du hast, umso selbstsicherer wirst du werden und auch die komplizierten Fälle meistern.
11.04.2025, 11:41
(11.04.2025, 10:54)Egal_ schrieb: @ForumBenutzer
Das stimmt, ich arbeite mittlerweile in einem Unternehmen, bin also von der WPG ins Unternehmen gewechselt.
Bei meiner Antwort bezog ich mich auf das Jobangebot, was dir konkret vorliegt, aber klar, wenn du die Möglichkeit hast, bei den Big4 unterzukommen, würde ich zuerst das probieren. Runter geht es immer, rauf ist es schwieriger.
Unternehmensnachfolge musst du dir nicht nur als den formellen Vertrag vorstellen, wenn du das Unternehmen an jemand fremdes übergibst. In den Situationen die ich begleiten durfte, gab es keinen harten Cut. Die Kinder haben zunächst als normale Mitarbeiter im Unternehmen mitgearbeitet. Nach und nach wurden ihnen mehr Aufgaben übertragen, dann ein zusätzlicher Geschäftsführerposten und später ein paar Anteile, bis sich die Eltern oder der Vater in den kommenden Jahren wahrscheinlich komplett aus dem Unternehmen zurückziehen. Erst wenn dieser letzte Schritt vollzogen wird, wird es evtl. etwaige Zahlungen und dementsprechende Klauseln geben, deswegen sind diese Übergaben erstmal nicht kompliziert.
Mir ging es in der Hinsicht auch gar nicht so sehr um die rechtlichen Aspekte. Ich fand es spannend, die Entscheidungen der Unternehmensführung mit zu begleiten und an manchen Stellen entscheidenden Einfluss nehmen zu können. Man bekommt mit wie die Unternehmen funktionieren, WIE Entscheidungen getroffen werden, WARUM und welche finanziellen Auswirkungen haben sie.
Wo ist man sonst so dicht am Geschehen dran? Hier im Unternehmen bin ich nur ein kleines Rädchen von vielen und habe mit dem Vorstand nicht sehr viel zu tun. Der Vorstand fragt mich nicht nach seiner Meinung und handelt danach. Auch das ist einer der Unterschied zwischen einer kleineren und einer größeren Einheit. In einer KK/MK hast du selten oder keine der BigPlayer, aber bei den Unternehmen, die du betreust, kannst du sehr viel bewirken und deine Meinung hat einen direkten Einfluss auf das Unternehmen.
Du wirst da außerdem reinwachsen. Man wird dir am Anfang nicht gleich die kompliziertesten Fälle ohne einen Begleiter an deiner Seite zur Verfügung stellen. Je mehr Berufserfahrung du hast, umso selbstsicherer wirst du werden und auch die komplizierten Fälle meistern.
Hm okay. Aber du bist dort ja auch wieder weg gewechselt, scheint ja dann doch etwas für dich nicht gepasst zu haben? War es dann doch zu viel Arbeit oder wieso dann doch das Unternehmen?