08.04.2025, 16:34
Was sagt die Allgemeinheit hier denn zu Urteilen wie diesem:
https://www.welt.de/debatte/article25589...tatur.html
Ich bin ehrlich gesagt wirklich schockiert und das sage ich als jemand, der sich mit Blättern wie dem ,,Deutschland-Kurier'' noch nicht einmal den A.. abwischen würde...
Haben wir ein Problem mit (Amts-)Richtern, die die Meinungsfreiheit nicht ernst nehmen?
Oder haben wir ,,nur'' ein Problem mit Boomer-Richtern, die das Internet nicht verstehen? Der Richter argumentierte damit, dass für Personen, die das Bild sehen, nicht klar sei, dass es sich um eine Fotomontage handelt. Es handelt sich um eine der offensichtlichsten Fotomontagen in der Geschichte der Fotomontagen. Der Verurteilte hatte auch offensichtlich nicht die Absicht, dass Personen denken, Faeser hätte wirklich ein solches Schild hochgehalten...
Ich hoffe auf einen halbwegs sachlichen Austausch
https://www.welt.de/debatte/article25589...tatur.html
Ich bin ehrlich gesagt wirklich schockiert und das sage ich als jemand, der sich mit Blättern wie dem ,,Deutschland-Kurier'' noch nicht einmal den A.. abwischen würde...
Haben wir ein Problem mit (Amts-)Richtern, die die Meinungsfreiheit nicht ernst nehmen?
Oder haben wir ,,nur'' ein Problem mit Boomer-Richtern, die das Internet nicht verstehen? Der Richter argumentierte damit, dass für Personen, die das Bild sehen, nicht klar sei, dass es sich um eine Fotomontage handelt. Es handelt sich um eine der offensichtlichsten Fotomontagen in der Geschichte der Fotomontagen. Der Verurteilte hatte auch offensichtlich nicht die Absicht, dass Personen denken, Faeser hätte wirklich ein solches Schild hochgehalten...
Ich hoffe auf einen halbwegs sachlichen Austausch
08.04.2025, 16:41
Na toll: Auf einmal ist der von mir verlinkte Artikel hinter einer Paywall. Man findet aber auch andere Quellen.
08.04.2025, 19:01
(08.04.2025, 16:34)Jona schrieb: Was sagt die Allgemeinheit hier denn zu Urteilen wie diesem:
https://www.welt.de/debatte/article25589...tatur.html
Ich bin ehrlich gesagt wirklich schockiert und das sage ich als jemand, der sich mit Blättern wie dem ,,Deutschland-Kurier'' noch nicht einmal den A.. abwischen würde...
Haben wir ein Problem mit (Amts-)Richtern, die die Meinungsfreiheit nicht ernst nehmen?
Oder haben wir ,,nur'' ein Problem mit Boomer-Richtern, die das Internet nicht verstehen? Der Richter argumentierte damit, dass für Personen, die das Bild sehen, nicht klar sei, dass es sich um eine Fotomontage handelt. Es handelt sich um eine der offensichtlichsten Fotomontagen in der Geschichte der Fotomontagen. Der Verurteilte hatte auch offensichtlich nicht die Absicht, dass Personen denken, Faeser hätte wirklich ein solches Schild hochgehalten...
Ich hoffe auf einen halbwegs sachlichen Austausch
Das Urteil ist natürlich falsch und wird im Rechtsmittelweg aufgehoben werden. Dass es überhaupt erlassen wurde, ist ein Skandal. Der entscheidende Richter am AG Bamberg hat seinen Beruf m.E. klar verfehlt. Die von der Pressestelle verlautbarte Begründung, es sei für einen Durchschnittsbürger nicht erkennbar, dass die Aufschrift eine andere ist, ist hochgradig albern (und, wenn man drüber nachdenkt, in sich selbst eine Verächtlichmachung von Faeser). Hier liegt klar eine Meinungsäußerung und grade keine unwahre Tatsachenbehauptung (dergestalt, Faeser hätte sich selbst mit diesem Schild so hingestellt) vor. Jeder Zweitsemester hätte das besser gemacht.
08.04.2025, 19:02
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/a...gsfreiheit
LTO hat ebenfalls berichtet, das inkriminierende Bild findet jeder Interessierte per Suchmaschine der Wahl. Die Idee, ein Bild der Bundesministerin für Inneres in den Diensträumen mit einem Schild der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" müsse der durchschnittliche Betrachter für authentisch und nicht einen Kommentar zu ihrer Person halten, würde mich amüsieren, wenn sie nicht in einer Bewährunsstrafe gemündet wäre. Wenigstens den Versuch, das Bild und den Begleitsatz "Faeser hasst Meinungsfreiheit" als Schmähkritik zu werten und bei § 188 Abs. 1 S. 1 StGB zu landen, hätte ich ja erwartet, die Subsumtion als ehrrührige Tatsache und die Verurteilung nach § 188 Abs. 2 StGB kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen.
Ich wünsche Hrn. Bendel gutes Gelingen in der Berufung.
LTO hat ebenfalls berichtet, das inkriminierende Bild findet jeder Interessierte per Suchmaschine der Wahl. Die Idee, ein Bild der Bundesministerin für Inneres in den Diensträumen mit einem Schild der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" müsse der durchschnittliche Betrachter für authentisch und nicht einen Kommentar zu ihrer Person halten, würde mich amüsieren, wenn sie nicht in einer Bewährunsstrafe gemündet wäre. Wenigstens den Versuch, das Bild und den Begleitsatz "Faeser hasst Meinungsfreiheit" als Schmähkritik zu werten und bei § 188 Abs. 1 S. 1 StGB zu landen, hätte ich ja erwartet, die Subsumtion als ehrrührige Tatsache und die Verurteilung nach § 188 Abs. 2 StGB kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen.
Ich wünsche Hrn. Bendel gutes Gelingen in der Berufung.
08.04.2025, 20:10
(08.04.2025, 19:02)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/a...gsfreiheit
LTO hat ebenfalls berichtet, das inkriminierende Bild findet jeder Interessierte per Suchmaschine der Wahl. Die Idee, ein Bild der Bundesministerin für Inneres in den Diensträumen mit einem Schild der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" müsse der durchschnittliche Betrachter für authentisch und nicht einen Kommentar zu ihrer Person halten, würde mich amüsieren, wenn sie nicht in einer Bewährunsstrafe gemündet wäre. Wenigstens den Versuch, das Bild und den Begleitsatz "Faeser hasst Meinungsfreiheit" als Schmähkritik zu werten und bei § 188 Abs. 1 S. 1 StGB zu landen, hätte ich ja erwartet, die Subsumtion als ehrrührige Tatsache und die Verurteilung nach § 188 Abs. 2 StGB kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen.
Ich wünsche Hrn. Bendel gutes Gelingen in der Berufung.
Das Gericht muss dann ja eigentlich von der Rechtsbeurteilung, die dem Strafbefehl zugrunde lag, abgewichen sein, oder?
Der Strafbefehl lautete auf 210 Tagessätze. Der Strafrahmen von § 188 Abs. 2 Alt. 2 StGB beginnt bei 6 Monaten Freiheitsstrafe. Ergo: 210 Tagessätze sind keine mögliche Rechtsfolge.
Oder habe ich einen Denkfehler?
08.04.2025, 22:03
(08.04.2025, 20:10)Jona schrieb:(08.04.2025, 19:02)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/a...gsfreiheit
LTO hat ebenfalls berichtet, das inkriminierende Bild findet jeder Interessierte per Suchmaschine der Wahl. Die Idee, ein Bild der Bundesministerin für Inneres in den Diensträumen mit einem Schild der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" müsse der durchschnittliche Betrachter für authentisch und nicht einen Kommentar zu ihrer Person halten, würde mich amüsieren, wenn sie nicht in einer Bewährunsstrafe gemündet wäre. Wenigstens den Versuch, das Bild und den Begleitsatz "Faeser hasst Meinungsfreiheit" als Schmähkritik zu werten und bei § 188 Abs. 1 S. 1 StGB zu landen, hätte ich ja erwartet, die Subsumtion als ehrrührige Tatsache und die Verurteilung nach § 188 Abs. 2 StGB kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen.
Ich wünsche Hrn. Bendel gutes Gelingen in der Berufung.
Das Gericht muss dann ja eigentlich von der Rechtsbeurteilung, die dem Strafbefehl zugrunde lag, abgewichen sein, oder?
Der Strafbefehl lautete auf 210 Tagessätze. Der Strafrahmen von § 188 Abs. 2 Alt. 2 StGB beginnt bei 6 Monaten Freiheitsstrafe. Ergo: 210 Tagessätze sind keine mögliche Rechtsfolge.
Oder habe ich einen Denkfehler?
47 II StGB? So offensichtlich falsch ist das Urteil vielleicht doch nicht

Und zur Sache: ob die (unstreitig) falsche Tatsache behauptet wird, die Ministerin habe ein Schild dieses Inhaltes hochgehoben, ist eine Frage der Umstände. Ich finde es für Juristen eigentlich immer ganz angemessen, ein Urteil zu lesen, bevor man darüber diskutiert. Ob es richtig oder falsch ist, erweist sich nämlich ausschließlich aus den darin enthaltenen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Argumenten. Maßgeblich sind nur die schriftlichen Urteilsgründe, nicht die mündliche Begründung oder gar eine PM. Glücklicherweise ist aber ja schon angekündigt, dass höhere Instanzen sich nochmal damit befassen dürfen.
Grundsätzlich finde ich es problematisch, Bilder in so einer Weise zu verändern, wenn nicht durch den Kontext klargestellt wird, dass es Satire, eine Karikatur o.a. ist. Ob es deshalb gleich strafbar ist, wird sich dagegen noch zeigen. Und vielleicht fehlt ja auch der Vorsatz, wenn man so in der digitalen Welt zu Hause ist, dass man meint, jeder erkenne, dass es sich um eine Lüge handelt...?
09.04.2025, 06:54
(08.04.2025, 22:03)Praktiker schrieb:(08.04.2025, 20:10)Jona schrieb:(08.04.2025, 19:02)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/a...gsfreiheit
LTO hat ebenfalls berichtet, das inkriminierende Bild findet jeder Interessierte per Suchmaschine der Wahl. Die Idee, ein Bild der Bundesministerin für Inneres in den Diensträumen mit einem Schild der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" müsse der durchschnittliche Betrachter für authentisch und nicht einen Kommentar zu ihrer Person halten, würde mich amüsieren, wenn sie nicht in einer Bewährunsstrafe gemündet wäre. Wenigstens den Versuch, das Bild und den Begleitsatz "Faeser hasst Meinungsfreiheit" als Schmähkritik zu werten und bei § 188 Abs. 1 S. 1 StGB zu landen, hätte ich ja erwartet, die Subsumtion als ehrrührige Tatsache und die Verurteilung nach § 188 Abs. 2 StGB kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen.
Ich wünsche Hrn. Bendel gutes Gelingen in der Berufung.
Das Gericht muss dann ja eigentlich von der Rechtsbeurteilung, die dem Strafbefehl zugrunde lag, abgewichen sein, oder?
Der Strafbefehl lautete auf 210 Tagessätze. Der Strafrahmen von § 188 Abs. 2 Alt. 2 StGB beginnt bei 6 Monaten Freiheitsstrafe. Ergo: 210 Tagessätze sind keine mögliche Rechtsfolge.
Oder habe ich einen Denkfehler?
47 II StGB? So offensichtlich falsch ist das Urteil vielleicht doch nicht
Und zur Sache: ob die (unstreitig) falsche Tatsache behauptet wird, die Ministerin habe ein Schild dieses Inhaltes hochgehoben, ist eine Frage der Umstände. Ich finde es für Juristen eigentlich immer ganz angemessen, ein Urteil zu lesen, bevor man darüber diskutiert. Ob es richtig oder falsch ist, erweist sich nämlich ausschließlich aus den darin enthaltenen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Argumenten. Maßgeblich sind nur die schriftlichen Urteilsgründe, nicht die mündliche Begründung oder gar eine PM. Glücklicherweise ist aber ja schon angekündigt, dass höhere Instanzen sich nochmal damit befassen dürfen.
Grundsätzlich finde ich es problematisch, Bilder in so einer Weise zu verändern, wenn nicht durch den Kontext klargestellt wird, dass es Satire, eine Karikatur o.a. ist. Ob es deshalb gleich strafbar ist, wird sich dagegen noch zeigen. Und vielleicht fehlt ja auch der Vorsatz, wenn man so in der digitalen Welt zu Hause ist, dass man meint, jeder erkenne, dass es sich um eine Lüge handelt...?
47 Abs. 2 bezieht sich nur auf den Bereich bis 6 Monate. 188 Abs. 2 Alt. 2 beginnt ab 6 Monate. Hab bereits eine Quelle gefunden, die genau das von mir Vermutete bestätigt hat.
09.04.2025, 09:05
(09.04.2025, 06:54)Jona schrieb: 47 Abs. 2 bezieht sich nur auf den Bereich bis 6 Monate. 188 Abs. 2 Alt. 2 beginnt ab 6 Monate. Hab bereits eine Quelle gefunden, die genau das von mir Vermutete bestätigt hat.
Richtig, Korrektur: 47 II 2 wäre nur bei alternativloser Androhung von Freiheitsstrafe von z.B. im Mindestmaß 3 Monaten einschlägig. Ich sollte auf mich selbst hören und nichts kommentieren, was mir nicht schriftlich vorliegt ;)
Dennoch ein letztes Mal abstrakt in der Sache: Die Frage ist halt, ob das Bild die Aussage "Frau F. hat das Schild mit dem Text in der Hand gehabt" enthält oder die Aussage "So wie Frau F. drauf ist, müsste sie eigentlich ein Schild mit dem Text in der Hand haben". Das ist ein verdammt schmaler Grat und ich finde das keineswegs offensichtlich in die eine oder andere Richtung. Dass die Lüge dreist wäre, kann alleine nicht der Maßstab sein, denn besonders große Unwahrheiten zu verbreiten würde normalerweise zur Strafschärfung und nicht Straflosigkeit führen. Man wird also den gesamten Kontext in den Blick nehmen müssen: Ist es eine Satireseite? Stand "Glosse" drüber oder ist es eine Art Kolumne? Ist die technische Veränderung erkennbar? Ist ein Logo einer Satiresendung drauf? Stellt die Unterschrift die Sache klarer? Ist das Bild nur für die Seite gedacht oder zum Weiterverbreiten ohne Kontext? Und ja, sind die Gepflogenheiten im Internet so, dass der durchschnittliche Nutzer weiß, dass das alles ohnehin nicht wahrheitsgemäß gemeint ist? Dafür spricht vielleicht, dass fast alle Werbung auf der eingangs verlinkten Seiten offensichtliche Unwahrheiten enthält, um zum Anklicken zu motivieren. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass wenige und insbesondere sehr wenige Jugendliche in der Lage sind, im Internet zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung zu unterscheiden. Alles sehr schwierig also. Aber weder Weg in die Diktatur noch Ende der Meinungsfreiheit, selbst wenn es im Instanzenzug dabei bleiben sollte.
09.04.2025, 10:19
warum stellen regierungspolitiker neuerdings tausendfach strafanträge? ist 188 stgb evidenzbasiert? wie viele politiker wurden tatsächlich mal in ihrem öffentlichen wirken erheblich eingeschränkt? warum ist es strafwürdig, das öffentliche wirken eines politikers potenziell zu erschweren? warum wird innerhalb der zukünftigen regierung anscheinend darüber diskutiert, den verlust des passiven wahlrechts an eine verurteilung nach 130 stgb zu knüpfen? warum lachen staatsanwälte, wenn sie öffentlich darüber erzählen, wie schwerwiegend vermeintliche täter von der beschlagnahme ihres handys betroffen sind? wie resilient ist die justiz eigentlich gegenüber der regierungspolitik?
die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.
die gegenständliche verurteilung erfüllt vor allem den zweck der generalprävention - strafrecht aus der steinzeit. die obigen überlegungen von praktiker sind ausdruck des problems. wenn man alle diese überlegungen anstregen muss, um zu beurteilen, ob man etwas "sagen" darf und das letzte wort in der sache ein richter hat, der mal so und mal so entscheiden kann, steht es um die meinungsfreiheit ausgesprochen schlecht.
09.04.2025, 10:33
Man kann natürlich verlangen, dass eine Clownsnase hinzugefügt oder "Achtung, Satire!" in großen Lettern darübergeschrieben wird, dann muss man sich aber fragen, ob das Rechtsgut die (äußere) Ehre oder doch die Ignoranz der Betrachter ist.
Weniger polemisch: Derartige Verfremdungen sind nicht nur unpolitisch auf Twitter ein eigenes Meme, sondern auch betreffend Politiker völlig gängig. Das Logo einer Satireseite hilft im Zweifel nicht nur deshalb nicht, weil ein großer Teil der Bevölkerung "extra3", den "Postillion" und andere gar nicht kennt, sondern auch deshalb, weil auch Satireseiten/-sendungen nicht nur Verfremdungen veröffentlichen. Auch diese schreiben in aller Regel nicht "Glosse" oder Ähnliches auf ihre Bilder. Eine Unterschrift war auch nicht vorhanden. Es spricht deshalb alles dafür, die Kundgabe einer (ehrrührigen) Meinung, wenigstens aber einen diesbezüglichen Tatbestandsirrtum anzunehmen.
Fragen muss man sich dann auch mal, ob (Stichwort "chilling effects") es der Meinungsfreiheit zuträglich ist, wenn jedes bißchen Polemik, Bildbearbeitung oder Spott eine intensive rechtliche Subsumtion, an deren Ende gefühlt die Qualität des morgigen Stuhlganges des Amtswalters oder ein Münzwurf über Einleitung und Fortgang eines Strafverfahren entscheiden kann, auslöst.
Weniger polemisch: Derartige Verfremdungen sind nicht nur unpolitisch auf Twitter ein eigenes Meme, sondern auch betreffend Politiker völlig gängig. Das Logo einer Satireseite hilft im Zweifel nicht nur deshalb nicht, weil ein großer Teil der Bevölkerung "extra3", den "Postillion" und andere gar nicht kennt, sondern auch deshalb, weil auch Satireseiten/-sendungen nicht nur Verfremdungen veröffentlichen. Auch diese schreiben in aller Regel nicht "Glosse" oder Ähnliches auf ihre Bilder. Eine Unterschrift war auch nicht vorhanden. Es spricht deshalb alles dafür, die Kundgabe einer (ehrrührigen) Meinung, wenigstens aber einen diesbezüglichen Tatbestandsirrtum anzunehmen.
Fragen muss man sich dann auch mal, ob (Stichwort "chilling effects") es der Meinungsfreiheit zuträglich ist, wenn jedes bißchen Polemik, Bildbearbeitung oder Spott eine intensive rechtliche Subsumtion, an deren Ende gefühlt die Qualität des morgigen Stuhlganges des Amtswalters oder ein Münzwurf über Einleitung und Fortgang eines Strafverfahren entscheiden kann, auslöst.