24.03.2025, 21:11
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, neben meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt noch ein bisschen was dazuverdienen. Lust auf große Akquise habe ich aber nicht. Wo kann man einfach ein paar Mandate abgreifen, gerne einfacherer Art im Zivilrecht (Verkehrsunfälle, Vespa-Verletzungen, einfaches Baurecht)? Hat jemand Erfahrungen mit DAHAG? Oder andere Ideen für den kleinen Taler nebenbei?
Danke!
ich könnte mir vorstellen, neben meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt noch ein bisschen was dazuverdienen. Lust auf große Akquise habe ich aber nicht. Wo kann man einfach ein paar Mandate abgreifen, gerne einfacherer Art im Zivilrecht (Verkehrsunfälle, Vespa-Verletzungen, einfaches Baurecht)? Hat jemand Erfahrungen mit DAHAG? Oder andere Ideen für den kleinen Taler nebenbei?
Danke!
25.03.2025, 09:57
Würde mir etwas suchen, dass man skalieren kann.
Beispiel: Schlechte Google-Bewertungen entfernen lassen
Einmal einen Schriftsatz aufgesetzt und die entsprechenden Wege zum Erfolg recherchiert und du hast bei jedem neuen Fall recht wenig Aufwand, da viele gleiche Fälle existieren. Im Optimalfall kannst du noch eine Nische besetzen, die wenige andere machen und mit gezielter Werbung entscheiden wie viel Aufwand anfällt.
Wie gesagt, alles nur im Optimalfall. Kannst ja mal überlegen worin du eine Expertise hast und was dir nebenher auch einigermaßen Spaß machen würde
Beispiel: Schlechte Google-Bewertungen entfernen lassen
Einmal einen Schriftsatz aufgesetzt und die entsprechenden Wege zum Erfolg recherchiert und du hast bei jedem neuen Fall recht wenig Aufwand, da viele gleiche Fälle existieren. Im Optimalfall kannst du noch eine Nische besetzen, die wenige andere machen und mit gezielter Werbung entscheiden wie viel Aufwand anfällt.
Wie gesagt, alles nur im Optimalfall. Kannst ja mal überlegen worin du eine Expertise hast und was dir nebenher auch einigermaßen Spaß machen würde

25.03.2025, 11:54
(24.03.2025, 21:11)Ariston schrieb: Hallo,
ich könnte mir vorstellen, neben meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt noch ein bisschen was dazuverdienen. Lust auf große Akquise habe ich aber nicht. Wo kann man einfach ein paar Mandate abgreifen, gerne einfacherer Art im Zivilrecht (Verkehrsunfälle, Vespa-Verletzungen, einfaches Baurecht)? Hat jemand Erfahrungen mit DAHAG? Oder andere Ideen für den kleinen Taler nebenbei?
Danke!
ich habe eine ähnliche Ausgangssituation. Ich habe einfach meinen Steuerberater angesprochen und über den kommen dann Mandate rein. Ich kann auch nein sagen, wenn mich die Sache nicht interessiert oder es gerade zu stressig sein sollte
25.03.2025, 15:26
25.03.2025, 15:34
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb:(25.03.2025, 11:54)Freidenkender schrieb: ich habe eine ähnliche Ausgangssituation. Ich habe einfach meinen Steuerberater angesprochen und über den kommen dann Mandate rein. Ich kann auch nein sagen, wenn mich die Sache nicht interessiert oder es gerade zu stressig sein sollte
@Freidenkender: darf ich fragen, ob du beim Staat (Finanzamt/ministerium) tätig bist?
Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
ich bin Head of HR bei einer Versicherung. Der Steuerberater gibt mir auch keine Steuerrechtsfälle. Aber kleinere Unternehmen, die er betreut, suchen öfters rechtlichen Sachverstand. Das ist dann mal ein Telefonat zu ArbR oder auch kleiner Probleme mit Kunden, Vermietern etc. ArbR mach ich da recht gerne, den Rest wenn es gerade passt.
25.03.2025, 16:27
(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb: Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
26.03.2025, 01:07
(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb: Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.
27.03.2025, 08:54
Das gilt (zumindestens für Hessen kann ich das sagen) für alle Verwaltungsbeamte: Eine Zulassung nebenzu als RA ist nie möglich, da die ganze Arbeitskraft dem Hauptarbeitsverhältnis, also dem Staat zu widmen ist. Möglich sind wohl andere übliche Nebentätigkeiten (Vorträge, nicht juristisches etc.) die je nach Art und Umfang dann ggfs. genehmigt werden müssen.
27.03.2025, 21:59
(26.03.2025, 01:07)Egal_ schrieb:(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb: Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.
59 Steuerberatergesetz.
28.03.2025, 01:23
(27.03.2025, 21:59)Praktiker schrieb:(26.03.2025, 01:07)Egal_ schrieb:(25.03.2025, 16:27)Tess T. Culls schrieb:(25.03.2025, 15:26)august12 schrieb: Ich könnte mir vorstellen nach meinem 2. Stex zum Finanzamt zu gehen und nebenher steuerberatend tätig zu sein. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die beamtenrechtlich überhaupt zulässig ist. Für pensionierte Finanzbeamten ist die steuerberatende Tätigkeit nach § 41 BeamtStG wohl zumindest im ehemaligen Tätigkeitsbezirk zu untersagen.
Siehst Du da nicht den offensichtlichen Interessenskonflikt, der eine solche Nebentätigkeit meines Erachtens nach den Beamtengesetzen (-> Beeinträchtigung dienstlicher Interessen) ausschließt? In § 3 StBerG sind daher auch Finanzbeamte nicht genannt. Jetzt könnte man der Meinung sein, sich nebenbei als Steuerberater / Rechtsanwalt zuzulassen. Dagegen dürfte aber die zusätzlich zeitlich eingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit sprechen, die einer freien Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht.
Wer Beamter ist, darf zudem nicht als Rechtsanwalt zugelassen sein. Ob das auch für StB gilt, weiß ich nicht, aber wie du korrekt sagst, schließen sich eine Tätigkeit beim Finanzamt (= "Steuereintreiber") und in der Steuerberatung (Ziel: Steuervermeidung) sowieso gegenseitig aus.
59 Steuerberatergesetz.
Merci
