18.03.2025, 20:10
Sehe ich auch so, die guten Kandidaten sollen einfach mehr die Notenskala ausschöpfen, aber nicht den Bewertungsmaßstab beeinflussen.
Hat jemand den Schnitt in BW ausgerechnet? Auf den ersten Blick sahen wirklich sehr viele Noten bescheiden aus.
Hat jemand den Schnitt in BW ausgerechnet? Auf den ersten Blick sahen wirklich sehr viele Noten bescheiden aus.
18.03.2025, 21:04
(18.03.2025, 19:38)BW_Refn schrieb:True!!(18.03.2025, 19:04)gastbw321 schrieb: Zumindest in BW war das ja der erste Durchgang mit E-Examen, oder?Da würde ich aber einwenden, dass die Prüfer ihre Aufgabe missverstanden haben, wenn sie für sehr gute Leistungen nur 8P+ geben und dafür den Rest runterkorrigieren. Die Notenskala endet bei 18. Warum bleibt man nicht einfach fair und gibt diesen guten Kandidaten dann entsprechend mehr Punkte und bewertet den Rest normal? Man muss doch auch verstehen, dass durch diese Idiotie die Psyche/Existenzen der Betroffenen einfach zerstört wird. Wirklich gute Noten sind in dem Durchgang nicht dabei.
Vielleicht hängt die für viele enttäuschende Bewertung und die für BW tatsächlich auch objektiv außergewöhnlich hohe Durchfallquote auch ein wenig damit zusammen. Starke Kandidaten, die den Fall "durchdrungen" haben, können mit E-Examen jetzt viel mehr aufs Papier bringen, was natürlich aufgrund der vergleichenden Bewertung den Maßstab für alle nach oben verschiebt. Wer den Fall hingegen nicht durchdringt oder am Thema vorbeschreibt, dem bringt es auch nichts, wenn er jetzt theoretisch viel mehr schreiben kann.
19.03.2025, 10:29
Noch eine Frage an die Verbesserer, die sich jetzt auch verschlechtert haben: geht Ihr trotzdem in die Mündliche?
19.03.2025, 10:49
Es tut mir leid zu hören, dass es anderen auch so geht wie mir. Man fühlt sich echt richtig blöd. Bin verschlechterter Verbesserer im Norden und verzichte darauf (mehr als einen Punkt verschlechtert und die mündliche liegt mir eh nicht so). Hätte ich mich weniger als einen Punkt verschlechtert, wäre ich aber hingegangen…
Hab übrigens auch schon Einsicht in die Klausuren genommen (DSGVO-Auskunftsanspruch) - anders als im Erstversuch wo überall auch gute Sachen hervorgehoben wurden in den Voten, wurden meine Klausuren diesmal sowas von auseinander genommen. Ich kann es mir echt nicht erklären wie der Unterschied zustande kommt, ich hatte mich nochmal fokussiert vorbereitet und nicht nur auf gut Glück mitgeschrieben.
Allen, für die das der Erstversuch war, rate ich auch eindringlich dazu, geht in die Verbesserung, wenn ihr mental und finanziell könnt. Diese Klausuren waren einfach nur mies.
Hab übrigens auch schon Einsicht in die Klausuren genommen (DSGVO-Auskunftsanspruch) - anders als im Erstversuch wo überall auch gute Sachen hervorgehoben wurden in den Voten, wurden meine Klausuren diesmal sowas von auseinander genommen. Ich kann es mir echt nicht erklären wie der Unterschied zustande kommt, ich hatte mich nochmal fokussiert vorbereitet und nicht nur auf gut Glück mitgeschrieben.
Allen, für die das der Erstversuch war, rate ich auch eindringlich dazu, geht in die Verbesserung, wenn ihr mental und finanziell könnt. Diese Klausuren waren einfach nur mies.
19.03.2025, 11:22
(19.03.2025, 10:49)GPA2024 schrieb: Es tut mir leid zu hören, dass es anderen auch so geht wie mir. Man fühlt sich echt richtig blöd. Bin verschlechterter Verbesserer im Norden und verzichte darauf (mehr als einen Punkt verschlechtert und die mündliche liegt mir eh nicht so). Hätte ich mich weniger als einen Punkt verschlechtert, wäre ich aber hingegangen…das geht?! bekommt man die korrigierten Klausuren dann per pdf?
Hab übrigens auch schon Einsicht in die Klausuren genommen (DSGVO-Auskunftsanspruch) - anders als im Erstversuch wo überall auch gute Sachen hervorgehoben wurden in den Voten, wurden meine Klausuren diesmal sowas von auseinander genommen. Ich kann es mir echt nicht erklären wie der Unterschied zustande kommt, ich hatte mich nochmal fokussiert vorbereitet und nicht nur auf gut Glück mitgeschrieben.
Allen, für die das der Erstversuch war, rate ich auch eindringlich dazu, geht in die Verbesserung, wenn ihr mental und finanziell könnt. Diese Klausuren waren einfach nur mies.
19.03.2025, 11:25
Ich stehe noch unter dem Eindruck des Durchfallen, also seid bitte gnädig...
Mir fehlen 2 Punkte zu 3,75 und 4 zu 4,xx. Meint ihr, ich sollte mal Widerspruch einlegen o.ä.?
Indiziert die 2-3x höhere Durchfallquote nicht vielleicht eine ungerechtfertigte Bewertung/Schwieirgkeit? Immerhin soll ja auch über die Kampagnen hinweg ein ähnliches Niveau gewährleistet werden.
Würdet ihr direkt in 3 Monaten schreiben oder in 6? Ich würde es gerne abhaken und mit über 3,5 "stünde mir ja quasi ein 3. Versuch zu"
Besten Dank!
PS: habe in BW geschrieben
Mir fehlen 2 Punkte zu 3,75 und 4 zu 4,xx. Meint ihr, ich sollte mal Widerspruch einlegen o.ä.?
Indiziert die 2-3x höhere Durchfallquote nicht vielleicht eine ungerechtfertigte Bewertung/Schwieirgkeit? Immerhin soll ja auch über die Kampagnen hinweg ein ähnliches Niveau gewährleistet werden.
Würdet ihr direkt in 3 Monaten schreiben oder in 6? Ich würde es gerne abhaken und mit über 3,5 "stünde mir ja quasi ein 3. Versuch zu"
Besten Dank!
PS: habe in BW geschrieben
19.03.2025, 12:37
(19.03.2025, 11:25)Fritz schrieb: Ich stehe noch unter dem Eindruck des Durchfallen, also seid bitte gnädig...Ich würde auf jeden Fall in der übernächsten Kampagne schreiben, um ausreichend Zeit für Vorbereitung zu haben. Das Risiko, endgültig durchzufallen, weil man sich nicht genug vorbereitet hat, wäre mir sonst zu hoch.
Mir fehlen 2 Punkte zu 3,75 und 4 zu 4,xx. Meint ihr, ich sollte mal Widerspruch einlegen o.ä.?
Indiziert die 2-3x höhere Durchfallquote nicht vielleicht eine ungerechtfertigte Bewertung/Schwieirgkeit? Immerhin soll ja auch über die Kampagnen hinweg ein ähnliches Niveau gewährleistet werden.
Würdet ihr direkt in 3 Monaten schreiben oder in 6?
Besten Dank!
PS: habe in BW geschrieben
Kopf hoch, dieser Durchgang war wirklich sehr mies und es hat nichts zu heißen, dass man jetzt nicht geschafft hat :)
Ich würde jetzt mir ausreichend Zeit nehmen und ganz viele Klausuren schreiben. Und zuversichtlich bleiben!
Das wird bestimmt :)
19.03.2025, 12:59
(19.03.2025, 11:22)Fritz schrieb:(19.03.2025, 10:49)GPA2024 schrieb: Es tut mir leid zu hören, dass es anderen auch so geht wie mir. Man fühlt sich echt richtig blöd. Bin verschlechterter Verbesserer im Norden und verzichte darauf (mehr als einen Punkt verschlechtert und die mündliche liegt mir eh nicht so). Hätte ich mich weniger als einen Punkt verschlechtert, wäre ich aber hingegangen…das geht?! bekommt man die korrigierten Klausuren dann per pdf?
Hab übrigens auch schon Einsicht in die Klausuren genommen (DSGVO-Auskunftsanspruch) - anders als im Erstversuch wo überall auch gute Sachen hervorgehoben wurden in den Voten, wurden meine Klausuren diesmal sowas von auseinander genommen. Ich kann es mir echt nicht erklären wie der Unterschied zustande kommt, ich hatte mich nochmal fokussiert vorbereitet und nicht nur auf gut Glück mitgeschrieben.
Allen, für die das der Erstversuch war, rate ich auch eindringlich dazu, geht in die Verbesserung, wenn ihr mental und finanziell könnt. Diese Klausuren waren einfach nur mies.
Ja genau, problemlos, die kamen vom GPA per pdf.
19.03.2025, 13:03
Also schienbar (nach kurzem Überfliegen) ist zwar die Rechtslage so, dass man einen Anspruch aus Art. 15 DSGVO hat, aber die Justizprüfungsämter mit Verweis auf die Rechtsmittelfrist (?) und Urheberrecht des Aufgabenstellers das nicht interessiert https://www.juraexamen.info/examensklaus...rt-werden/
Eine Sorge, die ich habe, ist, dass das doch in der Akte landet, wenn man jetzt nach den Klausuren fragt. Das heißt, die Prüfer in der mündlichen werden das auskosten.
Eine Sorge, die ich habe, ist, dass das doch in der Akte landet, wenn man jetzt nach den Klausuren fragt. Das heißt, die Prüfer in der mündlichen werden das auskosten.
19.03.2025, 14:14
(19.03.2025, 13:03)MussJaNe schrieb: Also schienbar (nach kurzem Überfliegen) ist zwar die Rechtslage so, dass man einen Anspruch aus Art. 15 DSGVO hat, aber die Justizprüfungsämter mit Verweis auf die Rechtsmittelfrist (?) und Urheberrecht des Aufgabenstellers das nicht interessiert https://www.juraexamen.info/examensklaus...rt-werden/Da hast du recht und ich habe bzgl meiner Situation ein wichtiges Detail vergessen: Ich habe von dem Recht Gebrauch gemacht, nachdem ich erklärt habe, das Prüfungsverfahren (VV) nicht weiter fortsetzen zu wollen mit der Mündlichen.
Eine Sorge, die ich habe, ist, dass das doch in der Akte landet, wenn man jetzt nach den Klausuren fragt. Das heißt, die Prüfer in der mündlichen werden das auskosten.