15.03.2025, 21:24
was hast du denn in der ÖR 1 (Urteilsklausur), neveragain?
Und Suki_nrw, hast du in der Ör 2 das vb? Wenn ja, was hast du denn im praktischen Teil verfasst, ein Mandantenschreiben?
Und Suki_nrw, hast du in der Ör 2 das vb? Wenn ja, was hast du denn im praktischen Teil verfasst, ein Mandantenschreiben?
15.03.2025, 22:54
(15.03.2025, 19:18)Gast001BW schrieb:(15.03.2025, 18:24)Suki_nrw schrieb:(13.03.2025, 15:55)Gast24 schrieb: Ich auch…. Gibt es auch Leute die positiv berichten können? 🙈
Also bei mir lief es besser als gedacht. Bin in keiner Klausur durchgefallen (obwohl ich zB in der S1 den 30 nicht gesehen habe) und in den Z-Klausuren 2x zweistellig, 2x befriedigend. In der Z2 mit dem Teilurteil habe ich überhaupt nicht diskutiert, ob durch Teilurteil hätte entschieden werden dürfen, 8 Punkte. ÖR 1x VB, 1x befriedigend. S-Klausuren ausreichend.
Mein Eindruck ist, dass bei diesem Durchgang wirklich wichtig war, die Nerven zu bewahren und juristisches Handwerkszeug und guten Umgang mit dem Kommentar zu zeigen. Ich hatte überwiegend echt keine Ahnung, habe aber bei allen Klausuren festgestellt, dass man mit dem Kommentar sehr viel lösen konnte, wenn man sich die Zeit genommen hat, am Anfang lange zu lesen und die Klausur ordentlich zu strukturieren. Z3 war meine beste Klausur, die fand ich auch inhaltlich am machbarsten aus den Z-Klausuren. Habe penibel auf guten Urteils-/Gutachtenstil und ausführliche Argumentation geachtet, um wenigstens da nicht negativ aufzufallen.
Lasst euch hier im Forum im Voraus nicht zu sehr verunsichern. Ich hätte auch bei ein paar meiner Klausuren nicht gedacht, dass die bestanden sein können. Aber offensichtlich kann man doch einige Fehler machen, wenn die allgemeine Richtung stimmt.
Dennoch ohne Zweifel ein sehr anspruchsvoller Durchgang. Tut mir sehr leid für alle, die unter den Erwartungen geblieben sind.
Ich weiß nicht, wessen Geschlecht du bist, aber danke - ich liebe dich gerade!
Freut mich, wenn ich dir etwas Hoffnung machen konnte :)
@Neveragain: Wenn man sich die geballte Inkompetenz der LJPAs anschaut, erscheint es ja leider gar nichtmal so fernliegend, dass da Ergebnisse vertauscht werden (passiert ja sogar immer mal wieder). Du wirst bei der Einsicht ja sehen, woran es gelegen hat. Ich habe aber auch schon in einigen Fällen aus den vorigen Monaten mitbekommen, dass Leute, die sich sehr aufwendig vorbereitet haben, viel wussten und jede Menge kluge Gedanken hatten, sich in der Klausur dann deshalb an den falschen Stellen verrannt haben, die uU nicht dafür angelegt waren. Das scheint im zweiten Examen stark abgestraft zu werden (nur als Randbeobachtung, ohne dass sich das jetzt notwendigerweise auf dich beziehen soll). Von denjenigen, die ich aus diesem Durchgang kenne, entspricht die Bewertung überwiegend doch erstaunlich genau dem Leistungsniveau, das man jeweils aufgrund Klausuren/AG-Beiträgen erwartet hätte. Meine S-Klausuren waren inhaltlich grottig und wurden trotz meiner stilistischen Anstrengungen genau so bewertet. Wenn der Inhalt nicht stimmt, reißt gute Form auch nur wenig raus...Ich kann daher nicht bestätigen, dass die Bewertung abseits jeder Erwartung gelegen hätte.
Das VB im ÖR war die ÖR1. ÖR2 habe ich glaube ich ein Schreiben an die Oberbürgermeisterin verfasst? Eventuell war die Aufgabenstellung in anderen Bundesländern anders. Ich kann mich schon gar nicht mehr genau erinnern, gab aber ein oberes befriedigend.
Gestern, 09:41
(15.03.2025, 20:21)NeverAgain schrieb:klingt als wäre die Bewertung mal wieder typisch willkürlich, typisch jura also(15.03.2025, 18:24)Suki_nrw schrieb:(13.03.2025, 15:55)Gast24 schrieb: Ich auch…. Gibt es auch Leute die positiv berichten können? 🙈
Also bei mir lief es besser als gedacht. Bin in keiner Klausur durchgefallen (obwohl ich zB in der S1 den 30 nicht gesehen habe) und in den Z-Klausuren 2x zweistellig, 2x befriedigend. In der Z2 mit dem Teilurteil habe ich überhaupt nicht diskutiert, ob durch Teilurteil hätte entschieden werden dürfen, 8 Punkte. ÖR 1x VB, 1x befriedigend. S-Klausuren ausreichend.
Mein Eindruck ist, dass bei diesem Durchgang wirklich wichtig war, die Nerven zu bewahren und juristisches Handwerkszeug und guten Umgang mit dem Kommentar zu zeigen. Ich hatte überwiegend echt keine Ahnung, habe aber bei allen Klausuren festgestellt, dass man mit dem Kommentar sehr viel lösen konnte, wenn man sich die Zeit genommen hat, am Anfang lange zu lesen und die Klausur ordentlich zu strukturieren. Z3 war meine beste Klausur, die fand ich auch inhaltlich am machbarsten aus den Z-Klausuren. Habe penibel auf guten Urteils-/Gutachtenstil und ausführliche Argumentation geachtet, um wenigstens da nicht negativ aufzufallen.
Lasst euch hier im Forum im Voraus nicht zu sehr verunsichern. Ich hätte auch bei ein paar meiner Klausuren nicht gedacht, dass die bestanden sein können. Aber offensichtlich kann man doch einige Fehler machen, wenn die allgemeine Richtung stimmt.
Dennoch ohne Zweifel ein sehr anspruchsvoller Durchgang. Tut mir sehr leid für alle, die unter den Erwartungen geblieben sind.
Ja die Z3 (Wahl) fand ich auch echt machbar. ZV hatte ich natürlich auch gut gelernt, und konnte dahingehend auch gut argumentieren. An einer Stelle wurde von einer Partei gesagt irgendwie gesagt, dass das ZV irgendwie von amts wegen betrieben werden müsse (oder so ähnlich)...habe argumentiert, dass die Dispostionsmaxime auch im ZVR gilt...könnte man meinen mit so einem Argument, das mE doch vertieftes Hintergrundwissen auszeigt könnte man mehr als 4 Punkte bekommen. Klar hängt das jetzt nicht von diesem einen Argument ab, aber ich denke ihr versteht...
Es wäre eine schöne Erklärung, dass man seine guten Noten bekommen hat weil man auf urteilsstil etc geachtet hat und gut mit dem kommentar gearbeitet hat. Ich will es dir nicht schlecht reden und ich freue mich für dich. Aber ich habe ebenfalls auf alles so dermaßen genau geachtet und habe sooo viel im kommentar gefunden. Ich bin so schockiert, dass ich schon glaube, dass das nicht meine Klausuren sind. Das werde ich dann bei der Einsicht sehen.
Gestern, 10:47
(Gestern, 09:41)bwexamen24 schrieb:(15.03.2025, 20:21)NeverAgain schrieb:klingt als wäre die Bewertung mal wieder typisch willkürlich, typisch jura also(15.03.2025, 18:24)Suki_nrw schrieb:(13.03.2025, 15:55)Gast24 schrieb: Ich auch…. Gibt es auch Leute die positiv berichten können? 🙈
Also bei mir lief es besser als gedacht. Bin in keiner Klausur durchgefallen (obwohl ich zB in der S1 den 30 nicht gesehen habe) und in den Z-Klausuren 2x zweistellig, 2x befriedigend. In der Z2 mit dem Teilurteil habe ich überhaupt nicht diskutiert, ob durch Teilurteil hätte entschieden werden dürfen, 8 Punkte. ÖR 1x VB, 1x befriedigend. S-Klausuren ausreichend.
Mein Eindruck ist, dass bei diesem Durchgang wirklich wichtig war, die Nerven zu bewahren und juristisches Handwerkszeug und guten Umgang mit dem Kommentar zu zeigen. Ich hatte überwiegend echt keine Ahnung, habe aber bei allen Klausuren festgestellt, dass man mit dem Kommentar sehr viel lösen konnte, wenn man sich die Zeit genommen hat, am Anfang lange zu lesen und die Klausur ordentlich zu strukturieren. Z3 war meine beste Klausur, die fand ich auch inhaltlich am machbarsten aus den Z-Klausuren. Habe penibel auf guten Urteils-/Gutachtenstil und ausführliche Argumentation geachtet, um wenigstens da nicht negativ aufzufallen.
Lasst euch hier im Forum im Voraus nicht zu sehr verunsichern. Ich hätte auch bei ein paar meiner Klausuren nicht gedacht, dass die bestanden sein können. Aber offensichtlich kann man doch einige Fehler machen, wenn die allgemeine Richtung stimmt.
Dennoch ohne Zweifel ein sehr anspruchsvoller Durchgang. Tut mir sehr leid für alle, die unter den Erwartungen geblieben sind.
Ja die Z3 (Wahl) fand ich auch echt machbar. ZV hatte ich natürlich auch gut gelernt, und konnte dahingehend auch gut argumentieren. An einer Stelle wurde von einer Partei gesagt irgendwie gesagt, dass das ZV irgendwie von amts wegen betrieben werden müsse (oder so ähnlich)...habe argumentiert, dass die Dispostionsmaxime auch im ZVR gilt...könnte man meinen mit so einem Argument, das mE doch vertieftes Hintergrundwissen auszeigt könnte man mehr als 4 Punkte bekommen. Klar hängt das jetzt nicht von diesem einen Argument ab, aber ich denke ihr versteht...
Es wäre eine schöne Erklärung, dass man seine guten Noten bekommen hat weil man auf urteilsstil etc geachtet hat und gut mit dem kommentar gearbeitet hat. Ich will es dir nicht schlecht reden und ich freue mich für dich. Aber ich habe ebenfalls auf alles so dermaßen genau geachtet und habe sooo viel im kommentar gefunden. Ich bin so schockiert, dass ich schon glaube, dass das nicht meine Klausuren sind. Das werde ich dann bei der Einsicht sehen.
Hmmmm
Gestern, 11:32
Suki_nrw wie lief denn bei dir die Z1? das war doch die übertrieben vollgestopfte Urteilsklausur, bei der sich danach alle gefragt haben, wie man dort alles hätte bearbeiten können, insbesondere dann auch noch den Hilfsantrag bei der Grundschuld. hattest du du den Hilfsantrag bei der Grundschuld überhaupt geprüft? habe das zeitlich nicht mehr gepackt und bin nach meinem Gefühl in dieser Klausur bestimmt durchgefallen
Vor 11 Stunden
Ich denke da kommt am Ende vieles zusammen. Natürlich die dem System immanente Willkür, welche man durchaus als ungerecht empfinden kann. Schließlich gibt nicht selten für die selbe Klausur eben jene korrigierende Person diese und eine andere Person eine viel höhere Punktzahl, weil eben auf andere Sachen Wert gelegt wird.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass eine wirkliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse alleine aufgrund der Noten und der von den Bearbeitenden geschilderten Lösungsskizze nicht gegeben ist. Ich kenne das auch selbst aus meiner Zeit als Korrektor an der Uni, dass da eben doch in erheblichem Maße Aufbau, Argumentation und auch Grammatik wesentlich zum Gesamteindruck beiträgt. Und wie die Klausuren gemessen an ihrer Benotung dann tatsächlich vergleichbar sind, kann man hier gar nicht sagen. Selbst wenn jemand alle Probleme und Normen anspricht, kann es trotzdem ein weniger gutes Urteil/Gutachten sein und auch umgekehrt kann man merken, dass die Person eigentlich richtig viel Ahnung und ein gutes Handwerkszeug hat, es aber in dem Moment nicht abrufen konnte.
Und wenn man hier letztlich auf positive Berichte hofft, muss man natürlich auch bedenken, dass nur ein Bruchteil des Durchgangs aktiv ist und vielleicht auch gerade die, die zufrieden sind, sich nicht veranlasst sehen, zu schreiben.
Insofern bleibt es wohl dabei, dass man einfach nur auf das Beste hoffen muss und dann schauen sollte, was am Ende dabei rumkommt und wie man damit umgehen kann. Und sonst reißt man einfach bei der Mündlichen richtig ab.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass eine wirkliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse alleine aufgrund der Noten und der von den Bearbeitenden geschilderten Lösungsskizze nicht gegeben ist. Ich kenne das auch selbst aus meiner Zeit als Korrektor an der Uni, dass da eben doch in erheblichem Maße Aufbau, Argumentation und auch Grammatik wesentlich zum Gesamteindruck beiträgt. Und wie die Klausuren gemessen an ihrer Benotung dann tatsächlich vergleichbar sind, kann man hier gar nicht sagen. Selbst wenn jemand alle Probleme und Normen anspricht, kann es trotzdem ein weniger gutes Urteil/Gutachten sein und auch umgekehrt kann man merken, dass die Person eigentlich richtig viel Ahnung und ein gutes Handwerkszeug hat, es aber in dem Moment nicht abrufen konnte.
Und wenn man hier letztlich auf positive Berichte hofft, muss man natürlich auch bedenken, dass nur ein Bruchteil des Durchgangs aktiv ist und vielleicht auch gerade die, die zufrieden sind, sich nicht veranlasst sehen, zu schreiben.
Insofern bleibt es wohl dabei, dass man einfach nur auf das Beste hoffen muss und dann schauen sollte, was am Ende dabei rumkommt und wie man damit umgehen kann. Und sonst reißt man einfach bei der Mündlichen richtig ab.

Vor 10 Stunden
(Vor 11 Stunden)PeterDurstig schrieb: Ich denke da kommt am Ende vieles zusammen. Natürlich die dem System immanente Willkür, welche man durchaus als ungerecht empfinden kann. Schließlich gibt nicht selten für die selbe Klausur eben jene korrigierende Person diese und eine andere Person eine viel höhere Punktzahl, weil eben auf andere Sachen Wert gelegt wird.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass eine wirkliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse alleine aufgrund der Noten und der von den Bearbeitenden geschilderten Lösungsskizze nicht gegeben ist. Ich kenne das auch selbst aus meiner Zeit als Korrektor an der Uni, dass da eben doch in erheblichem Maße Aufbau, Argumentation und auch Grammatik wesentlich zum Gesamteindruck beiträgt. Und wie die Klausuren gemessen an ihrer Benotung dann tatsächlich vergleichbar sind, kann man hier gar nicht sagen. Selbst wenn jemand alle Probleme und Normen anspricht, kann es trotzdem ein weniger gutes Urteil/Gutachten sein und auch umgekehrt kann man merken, dass die Person eigentlich richtig viel Ahnung und ein gutes Handwerkszeug hat, es aber in dem Moment nicht abrufen konnte.
Und wenn man hier letztlich auf positive Berichte hofft, muss man natürlich auch bedenken, dass nur ein Bruchteil des Durchgangs aktiv ist und vielleicht auch gerade die, die zufrieden sind, sich nicht veranlasst sehen, zu schreiben.
Insofern bleibt es wohl dabei, dass man einfach nur auf das Beste hoffen muss und dann schauen sollte, was am Ende dabei rumkommt und wie man damit umgehen kann. Und sonst reißt man einfach bei der Mündlichen richtig ab.
Na danke für die Aufklärung..endlich verstehe ich alles 🙄
Vor 9 Stunden
(Vor 10 Stunden)NeverAgain schrieb:(Vor 11 Stunden)PeterDurstig schrieb: Ich denke da kommt am Ende vieles zusammen. Natürlich die dem System immanente Willkür, welche man durchaus als ungerecht empfinden kann. Schließlich gibt nicht selten für die selbe Klausur eben jene korrigierende Person diese und eine andere Person eine viel höhere Punktzahl, weil eben auf andere Sachen Wert gelegt wird.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass eine wirkliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse alleine aufgrund der Noten und der von den Bearbeitenden geschilderten Lösungsskizze nicht gegeben ist. Ich kenne das auch selbst aus meiner Zeit als Korrektor an der Uni, dass da eben doch in erheblichem Maße Aufbau, Argumentation und auch Grammatik wesentlich zum Gesamteindruck beiträgt. Und wie die Klausuren gemessen an ihrer Benotung dann tatsächlich vergleichbar sind, kann man hier gar nicht sagen. Selbst wenn jemand alle Probleme und Normen anspricht, kann es trotzdem ein weniger gutes Urteil/Gutachten sein und auch umgekehrt kann man merken, dass die Person eigentlich richtig viel Ahnung und ein gutes Handwerkszeug hat, es aber in dem Moment nicht abrufen konnte.
Und wenn man hier letztlich auf positive Berichte hofft, muss man natürlich auch bedenken, dass nur ein Bruchteil des Durchgangs aktiv ist und vielleicht auch gerade die, die zufrieden sind, sich nicht veranlasst sehen, zu schreiben.
Insofern bleibt es wohl dabei, dass man einfach nur auf das Beste hoffen muss und dann schauen sollte, was am Ende dabei rumkommt und wie man damit umgehen kann. Und sonst reißt man einfach bei der Mündlichen richtig ab.
Na danke für die Aufklärung..endlich verstehe ich alles 🙄
Das war eher an die gerichtet, die ihre Noten noch nicht haben und jetzt Angst kriegen, weil es bei anderen eine schlechte Note gab, obwohl etwa § 30 StGB in der S1 angesprochen wurde oder etwas zur Unzulässigkeit des Teilurteils geschrieben wurde und das jetzt auf sich projezieren.