15.03.2025, 22:03
Ich habe vor einer Woche die Einführung-AG beendet und nun mit der Zivilstation offiziell begonnen.
Leider hatte die Einführung-AG ausschließlich den Sinn uns auf die Einzelausbildung vorzubereiten.
Ich habe absolut keine Ahnung wie und vor allem was ich lernen soll.
Wie komm ich am besten in das Lernen für das 2. Staatsexamen rein?
Leider hatte die Einführung-AG ausschließlich den Sinn uns auf die Einzelausbildung vorzubereiten.
Ich habe absolut keine Ahnung wie und vor allem was ich lernen soll.
Wie komm ich am besten in das Lernen für das 2. Staatsexamen rein?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.03.2025, 22:17
1) Anders/Gehle oder Oberheim oder Knörringer sind so die Standardwerke fürs Prozessrecht. A/G ist am umfassendsten/vollständigste, Oberheim soll vom Zugang her einfacher sein. Es dauert in jedem Fall etwas bis man richtig drin ist und alles nachvollziehen kann, das kommt dann auch mit der Zeit und mit dem Fortschritt der AG (sofern du nicht in HH bist und nur Einführungs-AGs hast), die Zivil-AG-Leiter sind in der Regel qualitativ gut. Wichtig ist sich zunächst mit den Formalia erstmal vertraut zu machen, die überwiegend - sofern nicht weitgehende ZPO Vorkenntnisse bestehen - neu sein werden. Prozessmaximen, Was ist ein Rubrum, was gehört da rein, was sind Beweismittel, Strengbeweis, was ist überhaupt beweisbedürftig, wer ist beweispflichtig, ganz zentral: Wie funktioniert Beweiswürdigung? Wie tenoriert man richtig? Wie entscheidet man über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit, was ist das ggf. überhaupt? Was macht man in besonderen Konstellationen (Mehrheit auf Kläger oder Beklagtenseite / teilweises Unterliegen) und so weiter. Das ist erstmal schließlich überwiegend neu und überwältigend. Das ergibt sich aber im Laufe der Station. Die Lernkurve ist im Ref extrem steil und man ist überwältigt wie schnell man von Nichtwissend völlig überfordert auf ein ganz anderes Niveau in kurzer Zeit gelangt.
2) Ganz wichtig: Stell sicher, dass das materielle Recht im Wesentlichen sitzt. Das Wissen wird vorausgesetzt und es ist ärgerlich, wenn neben den ohnehin neuen Informationen und Konstellationen, man auch noch feststellen muss, dass man materiell feststeckt oder etwas nicht versteht.
3) Wichtig: Frühzeitig beginnen Übungsklausuren deines OLG zu schreiben, sofern das angeboten wird. Ergibt natürlich nur insoweit Sinn wie du den Klausurtyp, der diese Woche dran ist, schon hattest / weißt wie man den bearbeite (Bsp.: Zivilurteil); das heißt in der Regel erst nach ca. 2-3 Monaten sinnvoll. Dadurch lernt man die Art und Weise wie die Klausuren gestellt werden kennen, sicher wiederkehrende Problembereiche im Zivilrecht gerne auch Beweiswürdigungen vorzugsweise von Zeugen und/oder Parteianhörungen nach § 141 I ZPO. Zudem korrigieren jedenfalls hier Examensprüfer die Klausuren des Klausurenkurses und geben dann noch Hinweise in der Besprechung usw., auch dazu, was ihnen als typische Fehler aufgefallen sind, auch in dem jeweiligen Durchgang in dem sie die Klausur im Examen gestellt hatten. Die Tipps sind oft sehr wertvoll, gerade weil diese Klausuren neben den wenigen AG-Pflichtklausuren die einzige wirklich strenge Rückmeldung zu den eigenen Fähigkeiten sind.
2) Ganz wichtig: Stell sicher, dass das materielle Recht im Wesentlichen sitzt. Das Wissen wird vorausgesetzt und es ist ärgerlich, wenn neben den ohnehin neuen Informationen und Konstellationen, man auch noch feststellen muss, dass man materiell feststeckt oder etwas nicht versteht.
3) Wichtig: Frühzeitig beginnen Übungsklausuren deines OLG zu schreiben, sofern das angeboten wird. Ergibt natürlich nur insoweit Sinn wie du den Klausurtyp, der diese Woche dran ist, schon hattest / weißt wie man den bearbeite (Bsp.: Zivilurteil); das heißt in der Regel erst nach ca. 2-3 Monaten sinnvoll. Dadurch lernt man die Art und Weise wie die Klausuren gestellt werden kennen, sicher wiederkehrende Problembereiche im Zivilrecht gerne auch Beweiswürdigungen vorzugsweise von Zeugen und/oder Parteianhörungen nach § 141 I ZPO. Zudem korrigieren jedenfalls hier Examensprüfer die Klausuren des Klausurenkurses und geben dann noch Hinweise in der Besprechung usw., auch dazu, was ihnen als typische Fehler aufgefallen sind, auch in dem jeweiligen Durchgang in dem sie die Klausur im Examen gestellt hatten. Die Tipps sind oft sehr wertvoll, gerade weil diese Klausuren neben den wenigen AG-Pflichtklausuren die einzige wirklich strenge Rückmeldung zu den eigenen Fähigkeiten sind.
15.03.2025, 22:29
(15.03.2025, 22:17)RefNdsOL schrieb: 1) Anders/Gehle oder Oberheim oder Knörringer sind so die Standardwerke fürs Prozessrecht. A/G ist am umfassendsten/vollständigste, Oberheim soll vom Zugang her einfacher sein. Es dauert in jedem Fall etwas bis man richtig drin ist und alles nachvollziehen kann, das kommt dann auch mit der Zeit und mit dem Fortschritt der AG (sofern du nicht in HH bist und nur Einführungs-AGs hast), die Zivil-AG-Leiter sind in der Regel qualitativ gut. Wichtig ist sich zunächst mit den Formalia erstmal vertraut zu machen, die überwiegend - sofern nicht weitgehende ZPO Vorkenntnisse bestehen - neu sein werden. Prozessmaximen, Was ist ein Rubrum, was gehört da rein, was sind Beweismittel, Strengbeweis, was ist überhaupt beweisbedürftig, wer ist beweispflichtig, ganz zentral: Wie funktioniert Beweiswürdigung? Wie tenoriert man richtig? Wie entscheidet man über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit, was ist das ggf. überhaupt? Was macht man in besonderen Konstellationen (Mehrheit auf Kläger oder Beklagtenseite / teilweises Unterliegen) und so weiter. Das ist erstmal schließlich überwiegend neu und überwältigend. Das ergibt sich aber im Laufe der Station. Die Lernkurve ist im Ref extrem steil und man ist überwältigt wie schnell man von Nichtwissend völlig überfordert auf ein ganz anderes Niveau in kurzer Zeit gelangt.
2) Ganz wichtig: Stell sicher, dass das materielle Recht im Wesentlichen sitzt. Das Wissen wird vorausgesetzt und es ist ärgerlich, wenn neben den ohnehin neuen Informationen und Konstellationen, man auch noch feststellen muss, dass man materiell feststeckt oder etwas nicht versteht.
3) Wichtig: Frühzeitig beginnen Übungsklausuren deines OLG zu schreiben, sofern das angeboten wird. Ergibt natürlich nur insoweit Sinn wie du den Klausurtyp, der diese Woche dran ist, schon hattest / weißt wie man den bearbeite (Bsp.: Zivilurteil); das heißt in der Regel erst nach ca. 2-3 Monaten sinnvoll. Dadurch lernt man die Art und Weise wie die Klausuren gestellt werden kennen, sicher wiederkehrende Problembereiche im Zivilrecht gerne auch Beweiswürdigungen vorzugsweise von Zeugen und/oder Parteianhörungen nach § 141 I ZPO. Zudem korrigieren jedenfalls hier Examensprüfer die Klausuren des Klausurenkurses und geben dann noch Hinweise in der Besprechung usw., auch dazu, was ihnen als typische Fehler aufgefallen sind, auch in dem jeweiligen Durchgang in dem sie die Klausur im Examen gestellt hatten. Die Tipps sind oft sehr wertvoll, gerade weil diese Klausuren neben den wenigen AG-Pflichtklausuren die einzige wirklich strenge Rückmeldung zu den eigenen Fähigkeiten sind.
Ok vielen Dank. Das werde ich mir zu Herzen nehmen.
Kurze Frage: Brauche ich diese "Relation" zum Verfassen einer Klausur oder wird das ausschließlich für die Einzelausbildung benötigt?
Es geht mir wirklich nur um die Klausurpraxis, also führe ich eine Relation in einer Urteilsklausur durch?
Falls nein, kann ich das Kapitel überspringen und direkt mit dem Aufbau eines Urteils usw. anfangen?
15.03.2025, 22:39
In Niedersachsen gibt es das Relationsgutachten als eigenen Klausurtypen und ist auch für Anwaltsklausuren hier grds. vorgesehen - aber da sind wir mWn speziell in der Hinsicht. Wie das in deinem Land ist, müsstest du sonst einmal in Erfahrung bringen.
Im Anders/Gehle wird das recht ausführlich beschrieben, dass die Relation ohnehin mehr eine Art "Denkweise" ist wie auch der Gutachtenstil. Die Vorgehensweise bei einer Relation kann am Anfang helfen nachzuvollziehen, wann ein Klägervortrag schlüssig/unschlüssig ist, wann ein Beklagtenvortrag erheblich/unerheblich ist und wanna man Beweis über etwas erheben muss. Dafür hilft das durchaus, so wie einem der Gutachtenstil von der Denkweise einem helfen kann wie systematisch einen Sachverhalt rechtlich würdigt. Die relationsgutachterliche Denkweise berücksichtigt jetzt zusätzlich, dass der Sachverhalt ggf. streitig sein kann, d.h. neben der rechtlichen Würdigung auch eine tatsächliche Komponente hinzutritt bzw. treten kann.
EDIT: Ob du bei deinem Ausbilder ein Relationsgutachten anfertigen musst, hängt vom Ausbilder ab. Manche Kollegen mussten einige anfertigen, andere überhaupt nicht, sondern nur Urteile.
EDIT2: Die Relationsdenkweise hilft auch richtig streitiges und unstreitiges für den Tatbestand zu differenzieren, Beweislast ggf. nachzuvollziehen (begrenzt) und insbesondere zu unterscheiden zwischen solchen Äußerungen einer Partei, die tatsächliches Vorbringen beinhaltet (Tatsachen betreffend) und solche, die lediglich Rechtsansichten darstellen.
Im Anders/Gehle wird das recht ausführlich beschrieben, dass die Relation ohnehin mehr eine Art "Denkweise" ist wie auch der Gutachtenstil. Die Vorgehensweise bei einer Relation kann am Anfang helfen nachzuvollziehen, wann ein Klägervortrag schlüssig/unschlüssig ist, wann ein Beklagtenvortrag erheblich/unerheblich ist und wanna man Beweis über etwas erheben muss. Dafür hilft das durchaus, so wie einem der Gutachtenstil von der Denkweise einem helfen kann wie systematisch einen Sachverhalt rechtlich würdigt. Die relationsgutachterliche Denkweise berücksichtigt jetzt zusätzlich, dass der Sachverhalt ggf. streitig sein kann, d.h. neben der rechtlichen Würdigung auch eine tatsächliche Komponente hinzutritt bzw. treten kann.
EDIT: Ob du bei deinem Ausbilder ein Relationsgutachten anfertigen musst, hängt vom Ausbilder ab. Manche Kollegen mussten einige anfertigen, andere überhaupt nicht, sondern nur Urteile.
EDIT2: Die Relationsdenkweise hilft auch richtig streitiges und unstreitiges für den Tatbestand zu differenzieren, Beweislast ggf. nachzuvollziehen (begrenzt) und insbesondere zu unterscheiden zwischen solchen Äußerungen einer Partei, die tatsächliches Vorbringen beinhaltet (Tatsachen betreffend) und solche, die lediglich Rechtsansichten darstellen.