11.03.2025, 22:28
Wie sehr wirkt es sich für die Arbeitgeber aus, wenn man im zweiten Examen knapp unter einem VB liegt (8,8 - 8,9)?
Muss man die 9,0 als starre Grenzen verstehen?
Muss man die 9,0 als starre Grenzen verstehen?
11.03.2025, 23:28
(11.03.2025, 22:28)Pluto schrieb: Wie sehr wirkt es sich für die Arbeitgeber aus, wenn man im zweiten Examen knapp unter einem VB liegt (8,8 - 8,9)?
Muss man die 9,0 als starre Grenzen verstehen?
Bei den allermeisten Arbeitgebern macht das exakt gar keinen Unterschied. Manche GK und wenige Boutiquen halten an einem formalen VB fest, weil das deren Selbstverständnis ist. Wobei auch die bei Stallgeruch davon abweichen.
Bei allen anderen konkurrierst Du aber auch nicht um 0.1 oder 0.5 Notenpunkte. Sind die Noten so ähnlich, wird die Entscheidung durch einschlägige Erfahrungen, zusätzliche Skills und vor allem das menschliche Miteinander bestimmt.
12.03.2025, 09:35
Danke für die Antwort! Gilt das auch für die Justiz?
12.03.2025, 12:12
Nein. Da wird im Zweifelsfall streng nach Note eingeladen, weil das ein relativ objektives Kriterium ist.
Allerdings gibt es dort in den meisten Fällen (kA wie es z.B. die Bayerischen VGe halten) keine starren Grenzen in dem Bereich mehr. Die liegen niedriger. Die faktische Grenze ergibt sich aus der Zahl der notenstärkeren Bewerber.
Allerdings gibt es dort in den meisten Fällen (kA wie es z.B. die Bayerischen VGe halten) keine starren Grenzen in dem Bereich mehr. Die liegen niedriger. Die faktische Grenze ergibt sich aus der Zahl der notenstärkeren Bewerber.
12.03.2025, 17:47
(12.03.2025, 09:35)Pluto schrieb: Danke für die Antwort! Gilt das auch für die Justiz?
Der Staat und damit auch die Justiz ist (auch) für Einstellungen an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden. Da sich jedenfalls bei Einsteigern in der Regel lediglich durch die Note wirkliche Unterschie der Befähigung und Eignung ergeben, ist diese primäres Einstellungskriterium; d.h. wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine bestimmmte Notengrenze als zwingend ausschreibt, dann besteht auch nur ab dieser Note die Möglichkeit Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren. Das heißt aber nicht, dass diese absolut gesetzte Untergrenze zu gleich auch mit einer realistischen Chance auf Einstellung einhergeht. Sie stellt vielmehr lediglich eine absolute Untergrenze dar.
Einzig Hamburg und ich meine SH (müsste ich nachschauen) schreiben offiziell noch mit (doppelt) vb aus, was im Fall HH auch nicht verwunderlich ist. NRW schreibt mit 9,0 aus; lässt aber auch Ausnahmen zu, wenn mindestens 7,76 P im zweiten E. und dafür gutes Abitur, gutes erstes Examen o.ä. Die restlichen Länder liegen entweder bei 8 P im zweiten (u.a. Nds und BY) oder bei verschiedensten Kombinationen von Erstem und Zweitem. Manche Länder haben nur ein bestimmtes Regelprofi, andere lassen teilweise Ausnahmen zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wie das Bsp NRW oben). Du kannst dir das sonst auch auf den Seiten der für dich interessanten Länder anschauen.
Die ausgeschriebenen Grenzen stellen indes nur die Mindestnote zur Berücksichtigung dar und garantieren keine Einladung o.ä. Das kann sich dann noch mitunter stark unterscheiden in den einzelnen OLG Bezirken eines Landes und dort teilweise, wenn man bereit ist unbeliebte Orte zu übernehmen. Bsp: Der Auricher Bezirk im Bezirk des OLG OL hat teilweise es nicht ganz leicht Interessenten zu gewinnen. Ähnliches gibt es auch in anderen Ländern.
12.03.2025, 20:10
Beim Staat sind die Notengrenzen starr, aber in aller Regel transparent.
Dazu wurde hier ja schon Einiges geschrieben.
Wenn jemand allerdings ganz knapp unter dem VB bleibt, liegt es jedenfalls nicht fern, anzunehmen, dass die Prüfer in der Mündlichen dies durchaus sehr bewusst so entschieden haben, weil sie die Gesamtleistung eben insgesamt nicht für besser als befriedigend erachten, sie also gerade ausdrücklich kein Prädikat vergeben wollten. Denn der Prüfungskommission ist die Schwelle 9,0 natürlich sehr bewusst und sie hätten wohl auch den Spielraum gehabt, sie zu überschreiten, wenn sie gewollt hätten, statt den Kandidaten, wie man so sagt, "knapp darunter verhungern zu lassen". Eine gängige Kontrollfrage soll dem Vernehmen nach sein: "Kann ich mir den Kandidaten mir als ("Richter-")kollegen vorstellen?", wobei dies freilich auch von der jeweiligen landesspezifischen Einstellungsuntergrenze (s.o.) abhängt.
Gerade bei den Kanzleien und in der freien Wirtschaft ist die Bewertung natürlich ganz indiviuell und verschieden und wird wohl auch von den eigenen Noten der Einsteller mitbeeinflusst, vor allem aber von den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.
Dazu wurde hier ja schon Einiges geschrieben.
Wenn jemand allerdings ganz knapp unter dem VB bleibt, liegt es jedenfalls nicht fern, anzunehmen, dass die Prüfer in der Mündlichen dies durchaus sehr bewusst so entschieden haben, weil sie die Gesamtleistung eben insgesamt nicht für besser als befriedigend erachten, sie also gerade ausdrücklich kein Prädikat vergeben wollten. Denn der Prüfungskommission ist die Schwelle 9,0 natürlich sehr bewusst und sie hätten wohl auch den Spielraum gehabt, sie zu überschreiten, wenn sie gewollt hätten, statt den Kandidaten, wie man so sagt, "knapp darunter verhungern zu lassen". Eine gängige Kontrollfrage soll dem Vernehmen nach sein: "Kann ich mir den Kandidaten mir als ("Richter-")kollegen vorstellen?", wobei dies freilich auch von der jeweiligen landesspezifischen Einstellungsuntergrenze (s.o.) abhängt.
Gerade bei den Kanzleien und in der freien Wirtschaft ist die Bewertung natürlich ganz indiviuell und verschieden und wird wohl auch von den eigenen Noten der Einsteller mitbeeinflusst, vor allem aber von den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.
13.03.2025, 11:56
In NRW fordert die Justiz u.a. in der Regel 9, aber ab 7,75 kann man sich bewerben. Wird da ein großer Unterschied gemacht, ob man 9 Punkte hat oder 8,8? Wiegen diese 0,2 schwer?
14.03.2025, 15:43
(13.03.2025, 11:56)Pluto schrieb: In NRW fordert die Justiz u.a. in der Regel 9, aber ab 7,75 kann man sich bewerben. Wird da ein großer Unterschied gemacht, ob man 9 Punkte hat oder 8,8? Wiegen diese 0,2 schwer?
Wie andere bereits schrieben, es kommt darauf an, wo. In Hamm traditionell weniger als in Köln, weil es dort weniger Interessenten gibt. Köln lädt für die Gerichtsbarkeit im Moment unter 9 Punkten gar nicht ein und 9 Punkte sind kein Selbstläufer.
Die Staatsanwaltschaften können oft nicht so wählerisch sein und stellen mit geringeren Noten ein.
14.03.2025, 16:03
(13.03.2025, 11:56)Pluto schrieb: In NRW fordert die Justiz u.a. in der Regel 9, aber ab 7,75 kann man sich bewerben. Wird da ein großer Unterschied gemacht, ob man 9 Punkte hat oder 8,8? Wiegen diese 0,2 schwer?
Du musst einfach bedenken, dass das von sehr vielen Umständen abhängt, wie zB genaue Bewerberzahl im Zeitpunkt X. Wenn noch genug Bewerber mit besseren Noten für das nächste AC/Auswahlgesprächs-Runde da sind, wartet man länger mit schlechteren Noten. Das ist überall so und die Absenkung der Mindestnoten genau das - aber auch keinerlei Garantie überhaupt zeitnah eingeladen zu werden.
14.03.2025, 16:24
Danke euch für die Antworten!
Mich würde vor allem die StA interessieren (Köln und Düsseldorf mit jeweiligen Bezirken). Gibt es dafür eine realistische Chance?
Mich würde vor allem die StA interessieren (Köln und Düsseldorf mit jeweiligen Bezirken). Gibt es dafür eine realistische Chance?