02.03.2025, 11:18
Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
02.03.2025, 11:34
(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Es gibt einen Unterschied zwischen falschen Urteilen, die auf einer Rechtsverletzung beruhen und damit revisibel sind und Urteilen, die lediglich als "falsch" aufgefasst werden, weil man möglicherweise mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Für ersteres gibt es das Rechsmittelvefahren, das in jeder Gerichtsbarkeitkeit im Fall der Rechtsverletzung gegeben ist, auch in denen die grundsätzlich restriktiver im Zugang zu Rechtsmittelgerichten sind, bspw. § 124 VwGO; ggf. sofern entgegen der Vorschriften der Zugang zum Rechtsmittelgericht fälschlicherweise verneint wird, stellt dies zudem einen mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richters dar.
Die ordentlichen Gerichte haben die Dieselwelle schon länger hinter sich gelassen, sodass mittlerweile es dort mehr das übliche ist wie sonst auch. Auch der zeitweise durch Corona entstandene Stau, ist abgebaut. Die VGs haben mehr zu tun, aber das schon seit längerer Zeit, wobei dort entsprechend auch verstärkt die letzten 10 Jahre in den meisten Ländern mehr eingestellt wurde, um der erhöhten Belastung entgegenzuwirken. VG-Verfahren haben außerhalb von Asylsachen aber immer schon länger gedauert als die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Die SGs hatten auch schon mal höhere Belastung bspw. in den Jahren nach der Einführung des ALG-2 ("Hartz IV") gab es große Klagewellen und viele dazu zu klärende Rechtsfragen. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes gab es weniger drastische Veränderungen, die zu neuen zu klärenden Rechtsfragen geführt hätten.
02.03.2025, 13:17
(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.
02.03.2025, 14:45
(02.03.2025, 13:17)Querleser schrieb:(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.
Ja und nein.
Es gibt Sachen, die kann man nur aus persönlichen Erfahrungen wissen, weil so etwas schlicht keinen Eingang in irgendwelche Statistiken findet.
Zum Beispiel werden ganz viele Strafverfahren, bei denen ein sorgfältig arbeitender StA / ein sorgfältig arbeitender Richter bereits zuvor hätte erkennen können / müssen, dass da aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nichts bei rum kommt und dementsprechend einen Freispruch nach sich ziehen würden, dann einfach hinter einem 153 Abs. 2 StPO "versteckt". Über sowas gibt es keine Statistiken
02.03.2025, 15:22
(02.03.2025, 14:45)MichaelJordan schrieb:(02.03.2025, 13:17)Querleser schrieb:(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.
Ja und nein.
Es gibt Sachen, die kann man nur aus persönlichen Erfahrungen wissen, weil so etwas schlicht keinen Eingang in irgendwelche Statistiken findet.
Zum Beispiel werden ganz viele Strafverfahren, bei denen ein sorgfältig arbeitender StA / ein sorgfältig arbeitender Richter bereits zuvor hätte erkennen können / müssen, dass da aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nichts bei rum kommt und dementsprechend einen Freispruch nach sich ziehen würden, dann einfach hinter einem 153 Abs. 2 StPO "versteckt". Über sowas gibt es keine Statistiken
Dass Einstellungen aus Opportunitätsgründen inflationär vor allem von Seiten der Gerichte/Vtg. kommen, ist wohl bekannt und wird jedenfalls hier von Seiten der GenStAs kritisch gesehen, aber m.E. kein Problem der Qualität der Justiz oder des Versuchs des Versteckens eines Freispruchs. Vielmehr bleibt in den Fällen, in denen eigentlich der Freispruch erfolgen müsste, nur die Arbeitserparnis des Gerichtes als denkbarer Grund.
Gleichermaßen in solchen Fällen, in denn man Sachen einstellen will, für die nach jedenfalls in Niedersachsen landesweiter Anweisung der GenStas Einstellungen intern untersagt sind / nicht durchgeführt werden sollen. Hier gilt das credo, wenn man das hätte einstellen wollen, dann hätte man das direkt gemacht und nicht angeklagt. Daher kommt hier Einstellungen von Seiten der StA im Hauptverfahren nur bei einer ganz wesentlichen Veränderung in Betracht und auch dann eher in bestimmten Ausnahmekonstellation und nur bestimmten Delikten. Gleichermaßen soll hier eben das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden, wenn man keinen hinreichenden TV hat oder erkennbar ist, dass man es nicht bewiesen bekommen wird wegen BVV oder ähnlichem, §§ 153 ff. StPO ist dann ausdrücklich untersagt - ändert natürlich nichts an der Wirksamkeit, wenn der Amtsträger, das so verfügt. Jedenfalls hier prüfen jedenfalls die Strafrichter nur äußerst oberflächlich den hinreichenden Tatverdacht im Zwischenverfahren, der Eröffnungsbeschluss ist dabei mehr reine Formalie. Die erste wirkliche Befassung geschieht im Hauptverfahren - ob das so unbedingt wünschenswert ist, sei mal dahingestellt.
02.03.2025, 16:38
(02.03.2025, 15:22)RefNdsOL schrieb:(02.03.2025, 14:45)MichaelJordan schrieb:(02.03.2025, 13:17)Querleser schrieb:(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.
Ja und nein.
Es gibt Sachen, die kann man nur aus persönlichen Erfahrungen wissen, weil so etwas schlicht keinen Eingang in irgendwelche Statistiken findet.
Zum Beispiel werden ganz viele Strafverfahren, bei denen ein sorgfältig arbeitender StA / ein sorgfältig arbeitender Richter bereits zuvor hätte erkennen können / müssen, dass da aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nichts bei rum kommt und dementsprechend einen Freispruch nach sich ziehen würden, dann einfach hinter einem 153 Abs. 2 StPO "versteckt". Über sowas gibt es keine Statistiken
Dass Einstellungen aus Opportunitätsgründen inflationär vor allem von Seiten der Gerichte/Vtg. kommen, ist wohl bekannt und wird jedenfalls hier von Seiten der GenStAs kritisch gesehen, aber m.E. kein Problem der Qualität der Justiz oder des Versuchs des Versteckens eines Freispruchs. Vielmehr bleibt in den Fällen, in denen eigentlich der Freispruch erfolgen müsste, nur die Arbeitserparnis des Gerichtes als denkbarer Grund.
Gleichermaßen in solchen Fällen, in denn man Sachen einstellen will, für die nach jedenfalls in Niedersachsen landesweiter Anweisung der GenStas Einstellungen intern untersagt sind / nicht durchgeführt werden sollen. Hier gilt das credo, wenn man das hätte einstellen wollen, dann hätte man das direkt gemacht und nicht angeklagt. Daher kommt hier Einstellungen von Seiten der StA im Hauptverfahren nur bei einer ganz wesentlichen Veränderung in Betracht und auch dann eher in bestimmten Ausnahmekonstellation und nur bestimmten Delikten. Gleichermaßen soll hier eben das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden, wenn man keinen hinreichenden TV hat oder erkennbar ist, dass man es nicht bewiesen bekommen wird wegen BVV oder ähnlichem, §§ 153 ff. StPO ist dann ausdrücklich untersagt - ändert natürlich nichts an der Wirksamkeit, wenn der Amtsträger, das so verfügt. Jedenfalls hier prüfen jedenfalls die Strafrichter nur äußerst oberflächlich den hinreichenden Tatverdacht im Zwischenverfahren, der Eröffnungsbeschluss ist dabei mehr reine Formalie. Die erste wirkliche Befassung geschieht im Hauptverfahren - ob das so unbedingt wünschenswert ist, sei mal dahingestellt.
Du widersprichst dir in dem Text fünf Mal selbst
02.03.2025, 17:00
(02.03.2025, 16:38)MichaelJordan schrieb:(02.03.2025, 15:22)RefNdsOL schrieb:(02.03.2025, 14:45)MichaelJordan schrieb:(02.03.2025, 13:17)Querleser schrieb:(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb: Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.
Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.
Ja und nein.
Es gibt Sachen, die kann man nur aus persönlichen Erfahrungen wissen, weil so etwas schlicht keinen Eingang in irgendwelche Statistiken findet.
Zum Beispiel werden ganz viele Strafverfahren, bei denen ein sorgfältig arbeitender StA / ein sorgfältig arbeitender Richter bereits zuvor hätte erkennen können / müssen, dass da aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nichts bei rum kommt und dementsprechend einen Freispruch nach sich ziehen würden, dann einfach hinter einem 153 Abs. 2 StPO "versteckt". Über sowas gibt es keine Statistiken
Dass Einstellungen aus Opportunitätsgründen inflationär vor allem von Seiten der Gerichte/Vtg. kommen, ist wohl bekannt und wird jedenfalls hier von Seiten der GenStAs kritisch gesehen, aber m.E. kein Problem der Qualität der Justiz oder des Versuchs des Versteckens eines Freispruchs. Vielmehr bleibt in den Fällen, in denen eigentlich der Freispruch erfolgen müsste, nur die Arbeitserparnis des Gerichtes als denkbarer Grund.
Gleichermaßen in solchen Fällen, in denn man Sachen einstellen will, für die nach jedenfalls in Niedersachsen landesweiter Anweisung der GenStas Einstellungen intern untersagt sind / nicht durchgeführt werden sollen. Hier gilt das credo, wenn man das hätte einstellen wollen, dann hätte man das direkt gemacht und nicht angeklagt. Daher kommt hier Einstellungen von Seiten der StA im Hauptverfahren nur bei einer ganz wesentlichen Veränderung in Betracht und auch dann eher in bestimmten Ausnahmekonstellation und nur bestimmten Delikten. Gleichermaßen soll hier eben das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden, wenn man keinen hinreichenden TV hat oder erkennbar ist, dass man es nicht bewiesen bekommen wird wegen BVV oder ähnlichem, §§ 153 ff. StPO ist dann ausdrücklich untersagt - ändert natürlich nichts an der Wirksamkeit, wenn der Amtsträger, das so verfügt. Jedenfalls hier prüfen jedenfalls die Strafrichter nur äußerst oberflächlich den hinreichenden Tatverdacht im Zwischenverfahren, der Eröffnungsbeschluss ist dabei mehr reine Formalie. Die erste wirkliche Befassung geschieht im Hauptverfahren - ob das so unbedingt wünschenswert ist, sei mal dahingestellt.
Du widersprichst dir in dem Text fünf Mal selbst
Ich sehe, warum du das meinst. Jedoch sollte es verdeutlichen, dass man jedenfalls von Seiten der Behörde (StA) bereits versucht die richtige Anwendung der jeweiligen Vorschriften durchzusetzen, was aber nicht ausschließt, dass die einzelne Dezernenten die falsche Vorgehensweise wählen - und im Außenverhältnis eben wirksam diese Prozesshandlungen vornehmen können. Die einzige Möglichkeit das ggf. zu unterbinden wäre eine zwingende Vorlage solcher unumkehbaren Entscheidungen wie Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO vorher dem AL o.ä. vorzulegen wären. Das würde jedoch mitunter zu einer größeren Verzögerung solcher Entscheidungen in der Behörde und größeren Belastung der AL und deren sV führen; inwiefern das wirklich Abhilfe schaffen oder für die Behörde förderlich ist, ist fraglich. Schließlich verzögert sich dann ggf. die Bearbeitung anderer Verfahren, was der Qualität ebenso wenig förderlich ist.
02.03.2025, 19:03
Man muss mMn nach sehr zwischen der Richtigkeit der Entscheidung und der Richtigkeit der Begründung differenzieren. Der Trend geht seit Jahren, das ist jedenfalls mein Eindruck aus der Perspektive eines Richters an einem Obergericht, dahin, Entscheidungen immer umfangreicher zu begründen. Gerade jüngere Kollegen schreiben häufig sehr umfangreiche Urteile/Beschlüsse. Da geht natürlich auch mal was „schief“. Früher ging es einfach handfester zu („Der geltend gemachte Anspruch steht dem Kläger nicht zu, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Kostenentscheidung beruht auf…“). Entscheidend ist aber am Ende nicht, ob das Urteil richtig begründet, sondern ob es im Ergebnis richtig ist. Da sehe ich persönlich keinen Qualitätsverlust.
02.03.2025, 21:35

02.03.2025, 21:57
Vielleicht noch einen Aspekt: es gibt auch wahnsinnig große Unterschiede. Beispielsweise hatte ich als Staatsanwalt mehrmals Taten, für die wir nicht zuständig waren, nach Tatorten aufgeteilt und an verschiedene StAs abzugeben versucht. Da gibt es dann welche, die das einfach übernehmen, und andere, die es unter absurdesten Vorwänden nicht nehmen, und schließlich welche, wo gar nichts geschah und mitunter sogar die Akte verschwand. Und leider waren es gefühlt sogar immer dieselben Länder, bei denen es gar kein Problem war, und dieselben, wo es schief lief.
Und als ich (in Zivilsachen) beim OLG war, habe ich gestaunt, wie unterschiedlich die Qualität der angefochtenen Urteile war: von beeindruckend gut bis unvorstellbar lustlos oder krass fehlerhaft. Dass es bei immerhin Landgerichten eine solche Bandbreite gab, hätte ich nicht gedacht. Besonders schlimm fand ich, dass mitunter Dinge von mir bekannten und sehr geschätzten Kollegen hochkamen, die ich von denen niemals erwartet hätte - als Richter weiß man ja oft gar nicht, wie die Kollegen arbeiten, sondern hat einfach nur ein Bild von ihnen, das aber natürlich nicht stimmen muss.
Wie sich die Qualität über Jahre entwickelt, ist schwer zu beurteilen. Aber jedenfalls gibt es vom Mittelwert immer auch ganz schöne Schwankungen nach oben und unten, das darf man nicht vergessen. Und beide Extreme sagen sehr wenig über die Masse der Entscheidungen aus.
Und als ich (in Zivilsachen) beim OLG war, habe ich gestaunt, wie unterschiedlich die Qualität der angefochtenen Urteile war: von beeindruckend gut bis unvorstellbar lustlos oder krass fehlerhaft. Dass es bei immerhin Landgerichten eine solche Bandbreite gab, hätte ich nicht gedacht. Besonders schlimm fand ich, dass mitunter Dinge von mir bekannten und sehr geschätzten Kollegen hochkamen, die ich von denen niemals erwartet hätte - als Richter weiß man ja oft gar nicht, wie die Kollegen arbeiten, sondern hat einfach nur ein Bild von ihnen, das aber natürlich nicht stimmen muss.
Wie sich die Qualität über Jahre entwickelt, ist schwer zu beurteilen. Aber jedenfalls gibt es vom Mittelwert immer auch ganz schöne Schwankungen nach oben und unten, das darf man nicht vergessen. Und beide Extreme sagen sehr wenig über die Masse der Entscheidungen aus.