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  5. Ref in RLP und Klausuren bei www.justament.de/
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Ref in RLP und Klausuren bei www.justament.de/
saerox
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2013
#1
17.09.2013, 09:25
Hallo Leute,

ich beginne im November mit dem Ref in Rheinland-Pfalz. Dabei habe ich nun festgestellt, dass dort keine Kommentare zum öffentlichen Recht zugelassen sind. Wie sieht das dann in den Klausuren aus? Dort kann ja dann kaum viel materielles Recht verlangt werden oder muss ich dann doch wieder soviel in diesem Bereich lernen?


Andere Frage:
Ich bin auf die Klausuren unter http://www.justament.de/klausur-archiv gestoßen und habe mir mal ein paar Zivilrechtsklausuren angeschaut. Auch wenn ich mich jetzt noch nicht so gut auskenne, glaube ich, dass viele dort nicht richtig jedenfalls nicht zu 100% richtig sind. Denn in den Sachverhalten wird die Aufgabe "Entscheidung des Gerichts" gefordert und in der Lösung wird dann ein Gutachten geliefert. Das kann doch nicht richtig sein, da in meinen Augen die Entscheidung des Gerichts entweder ein Beschluss oder ein Urteil ist und nicht ein Gutachten. Sehe ich das richtig und kann man die www.justament.de/-Klausuren jetzt vergessen?

Danke und grüße
Fabian
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Lara
Unregistered
 
#2
17.09.2013, 12:51
Das mit den Kommentaren ist in Niedersachsen auch so. Bislang waren aber alle Übungsklausuren gut lösbar. Ich denke, im Öffentlichen Recht braucht man nicht unbedingt Kommentare. Und der Korrektor weiß ja auch, dass Kommentare in diesem Bereich nicht zugelassen sind, und wird dies bei der Bewertung berücksichtigen.

Hast Du ein Beispiel, was Klausur und Lösung angeht? Kannst Du ja mal posten. Ansonsten ist es natürlich wie Du sagst: Wenn die Entscheidung des Gerichts gefordert ist, dann ist ein Urteil oder Beschluss zu fertigen. Ein Gutachten wäre dann sicherlich nicht richtig.
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saerox
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2013
#3
17.09.2013, 13:20
Hallo Lara,
danke für deine Antwort :)

Ich habe dir mal eine Klausur mit Lösung rausgesucht:

http://www.justament.de/klausur/klausur-maerz2011.pdf

Lösung: http://www.justament.de/loesung/loesung-mar2011.pdf
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Lara
Unregistered
 
#4
17.09.2013, 13:30
Danke :)

Das ist dann tatsächlich nur eine Lösungsskizze in Gutachtenform. Die Klausurlösung wäre eine ganz andere. Ist natürlich nicht optimal. Geh mal auf die Seiten des Kammergerichts Berlin. Ich meine, dass dort auch Klausuren mit "richtiger" Lösung, das heißt dem ausformulierten Entscheidungsentwurf abrufbar sind.
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saerox
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2013
#5
17.09.2013, 13:33
Okay danke für die Aufklärung :) Das mit Berlin habe ich auch schon gefunden und werde dann eher auf diese zurückgreifen.

In welcher Station bist du jetzt gerade oder bist du sogar schon fertig?
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Lara
Unregistered
 
#6
17.09.2013, 14:04
Ich bin in der Anwaltsstation, dauert nicht mehr lang und ich muss ins Staatsexamen :)
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