18.02.2025, 15:31
Hallo,
bis wann lohnt es sich in die Justiz (StA oder Ri) zu wechseln mit Blick z.B. auf die Besoldung, Versorgungsbezüge, Private Krankenversicherung etc.?
Ich bin Rechtsanwältin und schon Mitte dreißig; liebäugele schon etwas länger mit der Justiz, aber wollte noch Erfahrungen sammeln in der freien Wirtschaft, da ein Wechsel in die Justiz schon recht verbindlich ist.
In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze knapp über 40.
Hat jemand Erfahrungen gemacht mit einem Wechsel in die Justiz während der Dreißiger?
bis wann lohnt es sich in die Justiz (StA oder Ri) zu wechseln mit Blick z.B. auf die Besoldung, Versorgungsbezüge, Private Krankenversicherung etc.?
Ich bin Rechtsanwältin und schon Mitte dreißig; liebäugele schon etwas länger mit der Justiz, aber wollte noch Erfahrungen sammeln in der freien Wirtschaft, da ein Wechsel in die Justiz schon recht verbindlich ist.
In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze knapp über 40.
Hat jemand Erfahrungen gemacht mit einem Wechsel in die Justiz während der Dreißiger?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
18.02.2025, 15:53
Ich bin mit Anfang / Mitte 30 in die Justiz.
War nie ein Thema.
Wenn du dich mit 40 bewirbst, wirst du deinen bisherigen Werdegang natürlich - so wie auch der 25 jährige - im Bewerbungsgespräch darlegen müssen.
erklär deine Beweggründe plausibel und niemand wird weiter nachhaken
War nie ein Thema.
Wenn du dich mit 40 bewirbst, wirst du deinen bisherigen Werdegang natürlich - so wie auch der 25 jährige - im Bewerbungsgespräch darlegen müssen.
erklär deine Beweggründe plausibel und niemand wird weiter nachhaken
19.02.2025, 08:28
Schau dir am besten auch die Vorschriften Deines Bundeslandes zur Anerkennung der vorangegangenen Berufstätigkeit etwa bei der Berechnung der Stufenlaufzeit und der pensionswirksamen Dienstzeit an. Diese Punkte kann man ggf. auch schon vorab klären, auf jeden Fall würde ich das zeitnah nach dem Einstieg tun (insbes. hinsichtlich letzterem).
19.02.2025, 15:25
Vielen Dank für eure Antworten!
Das mit den anrechenbaren Zeiten hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm - habe gerade nachgelesen & tatsächlich werden die Hälfte der Jahre bis maximal 10 Jahre angerechnet.
Das mit den anrechenbaren Zeiten hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm - habe gerade nachgelesen & tatsächlich werden die Hälfte der Jahre bis maximal 10 Jahre angerechnet.
19.02.2025, 18:30
Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird. Das muss (und kann grundsätzlich) die Pension kompensieren. Da würde ich auch einmal durchrechnen, welche Quote vom Ruhegehalt da je nach Arbeitszeitmodell raus kommt.
21.02.2025, 21:16
21.02.2025, 21:25
(21.02.2025, 21:16)AhoiCZ schrieb:Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Quotient für die Berechnung der Rente wird also kleiner, die Rente sinkt (bzw. steigt nicht weiter an).(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb: Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
21.02.2025, 21:48
(21.02.2025, 21:25)Rechtsverwender schrieb:(21.02.2025, 21:16)AhoiCZ schrieb:Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Quotient für die Berechnung der Rente wird also kleiner, die Rente sinkt (bzw. steigt nicht weiter an).(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb: Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
Allerdings sollte man sich einmal das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz seines Landes anschauen. In Nds können bspw. bis iirc zehn Jahre als Rechtsanwalt auf die Berechnung für die Dienstzeit, die der Pensionshöhe zu Grunde gelegt wird, angerechnet werden, § 11 NBeamtVG.