15.02.2025, 19:27
Nichts abgeben, Einzelkämpfer natürlich 😅 Klar ist das nicht die Welt, was übrig bleibt, aber ich meine, einen oder zwei Tage die Woche? Die "10" war auch nicht in Stein gemeißelt, wie gesagt … "ein oder zwei Tage" ist ja auch schon schwammig. Und wenn ich an den anderen drei Tagen ausschließlich Aufsätze lese, um mich fit zu halten, ist das ja immer noch gemütlich. Ich meine nur tatsächlich, ob das nicht trotzdem unrealistisch ist, wenn man nicht die Schlagzahl an Fällen bearbeitet? Auf der anderen Seite, woher kommt es, dass so viele Anwälte sich so stressen – oder ist es in Wahrheit gar kein Stress, weil es im Grunde doch zu ihrem Hobby geworden ist, aber nach außen lässt es sich so schön erzählen, dass man ja 80 Stunden die Woche beschäftigt ist?^^
15.02.2025, 19:39
(15.02.2025, 16:41)Gast112351235 schrieb: Ich bin tatsächlich, bei aller Ironie oben, auch Team Anwalt, aber bin noch grün hinter den Ohren. Und allerdings ernte ich – bezeichnenderweise? – bei älteren Anwälten auch regelmäßig Skepsis, warum man sich nicht doch lieber für den öffentlichen Dienst interessiert.Schwierig, das zu verkaufen. Du machst alle deine Fortbildungen in der Freizeit? Sonst wäre das ein KO für mich.
Um dem mal wieder lächerlich faden Diskussionsansatz Substanz zu geben, würde mich eure Meinung zu Folgendem interessieren: Natürlich kann man als Anwalt auch "Glück" haben und gut Kohle scheffeln. Kann man aber auch seine Stunden, planbar, so weit reduzieren, dass man nur noch 10 Stunden die Woche arbeitet und trotzdem gut lebt? Mit anderen Worten, kann ich von vornherein sagen, "ich hab keinen Bock, viel zu arbeiten, meine Stunden sind trotzdem genauso viel wert wie die von anderen, also mach ich hier einen oder zwei Tage die Woche Kanzlei und bedinge mir trotzdem einen Stundensatz von 200–300 Euro aus"?
Dann bleiben unter 90 Arbeitstage. Je 4 abrechnenbare Stunden?
Die Erreichbarkeit bekomme ich Mandanten verkauft. Aber nur wenn andere Leute drei Tage die Woche für dich covern. Großprojekte sind damit raus. Du lernst auch langsamer als andere Kollegen in der Kanzlei. Das muss man bei Stundensatz und Kostenquote beachten.
Am Ende kommen da vielleicht 80k Umsatz rum. Davon gehen Kostenquote für die Kanzlei und die Lohnnebenkosten ab. Netto bleiben da für dich vielleicht 2k pro Monat.
15.02.2025, 20:05
Wie gesagt, ich meine explizit Einzelkämpfer, keine Kanzlei muss sich herablassen, mir meine KO-Kriterien abzukaufen 😅
Trotzdem sind das schon substanzielle Punkte, die du nennst, danke. Nur nebenbei, das betraf ja eh eine andere Konstellation, aber 2k für zwei Tage Arbeit ist doch nicht zu verachten?
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten? Die Lernkurve für die Kanzleiarbeit dürfte auch abnehmen – an drei Tagen lerne ich mehr als an zwei Tagen, aber wahrscheinlich nicht so viel mehr, wie man an zwei Tagen mehr als an einem Tag lernt … Irgendwo wird es aber freilich eine Grenze geben, die man dringend reißen muss, um ernst zu nehmen zu sein; mit einer einzigen Klage im Monat, und weiter nichts, wird man sicher nie genug Routine (und damit vielleicht auch Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten) aufbauen.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ach so, ja, "Du machst alle deine Fortbildungen in der Freizeit? Sonst wäre das ein KO für mich." – dem könnte ich mich gut anschließen.
Trotzdem sind das schon substanzielle Punkte, die du nennst, danke. Nur nebenbei, das betraf ja eh eine andere Konstellation, aber 2k für zwei Tage Arbeit ist doch nicht zu verachten?
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten? Die Lernkurve für die Kanzleiarbeit dürfte auch abnehmen – an drei Tagen lerne ich mehr als an zwei Tagen, aber wahrscheinlich nicht so viel mehr, wie man an zwei Tagen mehr als an einem Tag lernt … Irgendwo wird es aber freilich eine Grenze geben, die man dringend reißen muss, um ernst zu nehmen zu sein; mit einer einzigen Klage im Monat, und weiter nichts, wird man sicher nie genug Routine (und damit vielleicht auch Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten) aufbauen.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ach so, ja, "Du machst alle deine Fortbildungen in der Freizeit? Sonst wäre das ein KO für mich." – dem könnte ich mich gut anschließen.
16.02.2025, 02:13
Wie gesagt, ich meine explizit Einzelkämpfer, keine Kanzlei muss sich herablassen, mir meine KO-Kriterien abzukaufen 😅
Das ändert die Zahlen natürlich. Die Kostenquote wird besser. Auf der anderen Seite sinkt der Stundensatz. Weil mit der Erreichbarkeit bist Du für viele Mandate ungeeignet. Zudem fällt der Beitrag zum Versorgungswerk komplett bei Dir an, ebenso Krankenversicherung. Eine nennenswerte Rente gibt das aber nicht.
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten?
Schwierig. Klar kannst Du Aufsätze oder Urteile lesen. Das schafft Wissen. Aber keine Erfahrung vor Gericht oder im Umgang mit Mandanten. Keine Einblicke in die Branche, in der Du beraten willst.
Und da wird sich auch niemand aus purer Nächstenliebe mit Dir hinsetzen. Wenn Du unter Kollegen kommen willst, heißt das Seminare. Die kosten aber. Kannst Du zwar als Betriebsausgaben behandeln, schmälern aber deinen Gewinn trozdem.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ich denke möglich ist es. Das werden dann aber, damit dir die Mandanten nicht weglaufen, keine zwei Tage jede Woche sein, sondern XX Stunden, quer über die Woche verteilt. Auch dann, wenn es dir gerade nicht passt, aber der Anruf eingeht. Kalkulier da mal einen Tag die Woche für Verwaltung und einen für inhaltliche, abbrechenbare, Arbeit. Bei 200 Euro die Stunde. Urlaub entfällt.
Zum Leben bleibt da schon genug hängen.
Das ändert die Zahlen natürlich. Die Kostenquote wird besser. Auf der anderen Seite sinkt der Stundensatz. Weil mit der Erreichbarkeit bist Du für viele Mandate ungeeignet. Zudem fällt der Beitrag zum Versorgungswerk komplett bei Dir an, ebenso Krankenversicherung. Eine nennenswerte Rente gibt das aber nicht.
Wer "nur" zwei Tage die Woche arbeitet, sammelt langsamer Erfahrung als Vollzeitkollegen, das hört man oft und scheint schnell einzuleuchten. Fast immer wird dabei ignoriert, dass das doch nie zwingend bedeutet, die restliche Zeit über gar nichts zu machen – und bei seinen anderen Aktivitäten/die restliche Zeit über kann man ebenfalls Erfahrung sammeln, und das alles kann sich gegenseitig befruchten?
Schwierig. Klar kannst Du Aufsätze oder Urteile lesen. Das schafft Wissen. Aber keine Erfahrung vor Gericht oder im Umgang mit Mandanten. Keine Einblicke in die Branche, in der Du beraten willst.
Und da wird sich auch niemand aus purer Nächstenliebe mit Dir hinsetzen. Wenn Du unter Kollegen kommen willst, heißt das Seminare. Die kosten aber. Kannst Du zwar als Betriebsausgaben behandeln, schmälern aber deinen Gewinn trozdem.
Trotzdem ist das genau auch ein Punkt, der mich skeptisch macht, deswegen meinen "Einwand" da bitte nicht falsch verstehen. Denn richtig, ich kann mir vorstellen, dass es ein Nachteil ist, nur an einem oder zwei Tagen die Woche seine Kanzlei zu betreiben. Aber abgesehen vom Nachteil, ist es denn auch unmöglich? Großprojekte scheiden aus, ja, aber das tun sie doch ohnehin häufig für Einzelkämpfer. Um nur dieses Beispiel aufzugreifen. Ich würde mich über weitere Gedanken dazu freuen.
Ich denke möglich ist es. Das werden dann aber, damit dir die Mandanten nicht weglaufen, keine zwei Tage jede Woche sein, sondern XX Stunden, quer über die Woche verteilt. Auch dann, wenn es dir gerade nicht passt, aber der Anruf eingeht. Kalkulier da mal einen Tag die Woche für Verwaltung und einen für inhaltliche, abbrechenbare, Arbeit. Bei 200 Euro die Stunde. Urlaub entfällt.
Zum Leben bleibt da schon genug hängen.
16.02.2025, 11:18
(15.02.2025, 19:27)Gast112351235 schrieb: Nichts abgeben, Einzelkämpfer natürlich 😅 Klar ist das nicht die Welt, was übrig bleibt, aber ich meine, einen oder zwei Tage die Woche? Die "10" war auch nicht in Stein gemeißelt, wie gesagt … "ein oder zwei Tage" ist ja auch schon schwammig. Und wenn ich an den anderen drei Tagen ausschließlich Aufsätze lese, um mich fit zu halten, ist das ja immer noch gemütlich. Ich meine nur tatsächlich, ob das nicht trotzdem unrealistisch ist, wenn man nicht die Schlagzahl an Fällen bearbeitet? Auf der anderen Seite, woher kommt es, dass so viele Anwälte sich so stressen – oder ist es in Wahrheit gar kein Stress, weil es im Grunde doch zu ihrem Hobby geworden ist, aber nach außen lässt es sich so schön erzählen, dass man ja 80 Stunden die Woche beschäftigt ist?^^
Das Grundproblem ist, dass du den Arbeitsanfall gerade als Einzelkämpfer nicht so gut kontrollieren kannst. Du musst dir einen ständigen Zufluss an Mandaten verschaffen und das setzt eigentlich voraus, dass du viel arbeiten wirst, wenn die Fälle eben da sind. Wenn ein Stammmandant mit einen neuen Fall kommt, nimmst du ihn an, auch wenn du gerade viel zu tun hast - sondern ist der Stammmandant weg. Wenn du gerade wenig zu tun hast, nimmst du alles was kommt und es ist oft so, wenn du einen Fall ablehnst, weil du gerade genug zu tun hast, beendet sich zwei Tage später ein großer Fall überraschend und du stehst auf einmal ohne Arbeit da

Natürlich hast du es selbst in der Hand, ob du viel oder sehr viel arbeiten willst... aber nur 10-15 Stunden die Woche wird schwierig, weil du entweder zu wenig Mandate heranschaffst, und dann zu wenig Arbeit hast, oder zu viele und damit dann mehr arbeiten musst.
16.02.2025, 11:47
Das Problem bei so geringer Arbeitszeit sind aus meiner Sicht die Fixkosten. Die sind halt da und machen bei einem Umsatz aus 5 Arbeitstagen eben wesentlich weniger aus, als bei einem Umsatz, der an zwei Tagen entsteht. Bis auf Miete und Angestellte kannst Du da ja nicht viel drücken. Wobei das auch die größten Posten sein dürften.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
16.02.2025, 22:49
(14.02.2025, 15:52)Luck schrieb: Was meint Ihr ist der bessere Deal: Richter oder Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei. Nur unter Berücksichtigung der Punkte: Gehalt und Arbeitsbelastung.
Zu der Ausgangsfrage möchte ich eine erweiternde Frage beitragen: Wie ändert sich die Bewertung, wenn man statt Richterschaft eher allgemein auf den gesamten öffentlichen Dienst blickt? Wäre dann:
Angestellt/verbeamtet im öffentlichen Dienst oder Anwältin in einer mittelständischen/kleineren Kanzlei?
Lässt sich dazu pauschal etwas sagen? Wenn nicht, auf welche Faktoren käme es ggf. an?
17.02.2025, 07:54
Das kommt auch etwas auf die Region an. Je platter das Land, desto schwerer mag es als Anwältin werden. Der öD zahlt dennoch (fast dasselbe). Wenn es Stellen gibt.
Aus Sicht des Großstadt-Anwalts: Anwaltschaft. Der öD befördert sehr viel langsamer und die Erfahrungsstufen steigen sehr viel langsamer. Die Besoldung ist mit meinem Gehalt nicht vergleichbar. Die finanziellen Vorzüge des öD sind die Pension, die nahezu endlose Fortzahlung im Krankheitsfall und die Beihilfe zur Krankenversicherung.
- Du wirst mit 42 ins Berufsleben einsteigen. Das wären 25 Jahre zur Pension. Die betrüge derzeit 44,75 Prozent des Ruhegehalts, bei Vollzeit. Rechnen wir mal 12 Jahre Teilzeit (60%) wegen Kindern: 36%.
Bei einem ruhefähigen Bezug aus einer A15 (das ist zu schaffen, freier Dienstposten vorausgesetzt, aber da wird ja auch vieles frei) wären das ganz grob gepeilt 2.200 Euro Pension. Brutto. Dazu die Kosten der PKV im Alter.
- Ihr habt Kinder: Je nachdem wie das andere Elternteil versichert ist, müssen die auch in die PKV. Das kostet Beiträge. Die gehen vom Haushaltseinkommen ab.
Wenn natürlich mehr gesundheitliche Themen da sind, die einer Verbeamtung nicht im Wege stünden, wäre das ein Argument pro öD. Nirgendwo gesunded es sich entspannter.
Aus Sicht des Großstadt-Anwalts: Anwaltschaft. Der öD befördert sehr viel langsamer und die Erfahrungsstufen steigen sehr viel langsamer. Die Besoldung ist mit meinem Gehalt nicht vergleichbar. Die finanziellen Vorzüge des öD sind die Pension, die nahezu endlose Fortzahlung im Krankheitsfall und die Beihilfe zur Krankenversicherung.
- Du wirst mit 42 ins Berufsleben einsteigen. Das wären 25 Jahre zur Pension. Die betrüge derzeit 44,75 Prozent des Ruhegehalts, bei Vollzeit. Rechnen wir mal 12 Jahre Teilzeit (60%) wegen Kindern: 36%.
Bei einem ruhefähigen Bezug aus einer A15 (das ist zu schaffen, freier Dienstposten vorausgesetzt, aber da wird ja auch vieles frei) wären das ganz grob gepeilt 2.200 Euro Pension. Brutto. Dazu die Kosten der PKV im Alter.
- Ihr habt Kinder: Je nachdem wie das andere Elternteil versichert ist, müssen die auch in die PKV. Das kostet Beiträge. Die gehen vom Haushaltseinkommen ab.
Wenn natürlich mehr gesundheitliche Themen da sind, die einer Verbeamtung nicht im Wege stünden, wäre das ein Argument pro öD. Nirgendwo gesunded es sich entspannter.
17.02.2025, 19:13
(17.02.2025, 07:54)Rechtsverwender schrieb: Das kommt auch etwas auf die Region an. Je platter das Land, desto schwerer mag es als Anwältin werden. Der öD zahlt dennoch (fast dasselbe). Wenn es Stellen gibt.
Aus Sicht des Großstadt-Anwalts: Anwaltschaft. Der öD befördert sehr viel langsamer und die Erfahrungsstufen steigen sehr viel langsamer. Die Besoldung ist mit meinem Gehalt nicht vergleichbar. Die finanziellen Vorzüge des öD sind die Pension, die nahezu endlose Fortzahlung im Krankheitsfall und die Beihilfe zur Krankenversicherung.
- Du wirst mit 42 ins Berufsleben einsteigen. Das wären 25 Jahre zur Pension. Die betrüge derzeit 44,75 Prozent des Ruhegehalts, bei Vollzeit. Rechnen wir mal 12 Jahre Teilzeit (60%) wegen Kindern: 36%.
Bei einem ruhefähigen Bezug aus einer A15 (das ist zu schaffen, freier Dienstposten vorausgesetzt, aber da wird ja auch vieles frei) wären das ganz grob gepeilt 2.200 Euro Pension. Brutto. Dazu die Kosten der PKV im Alter.
- Ihr habt Kinder: Je nachdem wie das andere Elternteil versichert ist, müssen die auch in die PKV. Das kostet Beiträge. Die gehen vom Haushaltseinkommen ab.
Wenn natürlich mehr gesundheitliche Themen da sind, die einer Verbeamtung nicht im Wege stünden, wäre das ein Argument pro öD. Nirgendwo gesunded es sich entspannter.
Deine Rechnung beinhaltet ja viele verschiedene Annahmen. Das kann man ja im Internet alles schön nachrechnen
Pauschal lässt sich das m.E. nicht beantworten. Als RA kann man sehr gut Geld verdienen, aber es ist eben nicht sicher. Das unternehmerische Risiko muss man schon tragen wollen. Aus meinem Abschlussjahrgang kenne ich beide Seiten. Es gibt die Kolleg:innen, die als RA gut durchstarten konnten und heute top davon leben können, es gibt aber auch die Beispiele, die gnadenlos gescheitert sind. Kundenakquise muss man schon mögen. Da gibt es verschiedene Wege, aber nur mit einer schönen Homepage ist es da nicht getan. Sehr viel Geschäft kommt über Weiterempfehlung. Mandanten macht man nicht nur durch den Rechtsrat glücklich. Dazu gehört ein gewissen Geschick und da sind es nicht nur die Noten im Examen
18.02.2025, 00:36
Danke, dass Du mir den Anwaltsmarkt erklärst. Das war erhellend.
Woher das unternehmerische Risiko bei Angestellten kommen soll verstehe ich zwar nicht, aber nun.
Klar kann man das nachrechnen. Das ist doch gerade der Witz, wenn jemand um den Vergleich von zwei Optionen bittet. Was denn sonst? Anekdotische Evidenz? Kaffeesatz?
Woher das unternehmerische Risiko bei Angestellten kommen soll verstehe ich zwar nicht, aber nun.
Klar kann man das nachrechnen. Das ist doch gerade der Witz, wenn jemand um den Vergleich von zwei Optionen bittet. Was denn sonst? Anekdotische Evidenz? Kaffeesatz?