13.02.2025, 19:44
(13.02.2025, 19:32)referendar2025 schrieb: Kommt morgen vermutlich eher eine Anwalts- oder eine Behördenklausur?
Im GPA-Bereich lief Behördenklausur im letzten Durchgang und laut Kaiser-Statistik kommt in 80 % der Fälle Anwaltsklausur. Insofern würde ich mich schon sehr wundern, wenn ne Behördenklausur kommen würde.
13.02.2025, 19:48
(13.02.2025, 18:50)hyaene_mit_hut schrieb: @NRWler:
Wofür war denn die Gesamtschuldnerhaftung der HStS gut? Wo und wie habt ihr die abgehandelt?
Die gab es im GPA auch.
Haben sie vielleicht abgedruckt, um zu verwirren. Hab mich das auch gefragt. Eventuell hätte man problematisieren können, dass sie den Hund erst am 01.04. angemeldet hat und der Hund schon im Januar geboren wurde. Entsprechend wäre der Freund, von dem sie den Hund hat, auch Steuerpflichtiger als Eigentümer zu dieser Zeit. Aber müsste ja egal sein, weil die Behörde nur Steuer ab dem 01.04. festgesetzt hat.
13.02.2025, 19:56
(13.02.2025, 19:48)eikevonrepgow schrieb:(13.02.2025, 18:50)hyaene_mit_hut schrieb: @NRWler:
Wofür war denn die Gesamtschuldnerhaftung der HStS gut? Wo und wie habt ihr die abgehandelt?
Die gab es im GPA auch.
Haben sie vielleicht abgedruckt, um zu verwirren. Hab mich das auch gefragt. Eventuell hätte man problematisieren können, dass sie den Hund erst am 01.04. angemeldet hat und der Hund schon im Januar geboren wurde. Entsprechend wäre der Freund, von dem sie den Hund hat, auch Steuerpflichtiger als Eigentümer zu dieser Zeit. Aber müsste ja egal sein, weil die Behörde nur Steuer ab dem 01.04. festgesetzt hat.
Ne in den ersten 3 Monaten zahlte derjenige dem das Tier angewachsen ist (= Züchter; ganz komische Formulierung, krieg es nicht mehr 100% drauf) in den ersten 3 Monaten nicht.
Hab es auch nicht problematisiert. Bzw. nur bei der Befangenheitsfrage kurz problematisiert, dass Züchter für 3 Monate ausgenommen sind, aber es dahinstehen lassen, da nach dem Abs. 3 Ausnahme vom Mitwirkungsverbot
13.02.2025, 20:13
13.02.2025, 20:16
(13.02.2025, 19:48)eikevonrepgow schrieb:(13.02.2025, 18:50)hyaene_mit_hut schrieb: @NRWler:
Wofür war denn die Gesamtschuldnerhaftung der HStS gut? Wo und wie habt ihr die abgehandelt?
Die gab es im GPA auch.
Haben sie vielleicht abgedruckt, um zu verwirren. Hab mich das auch gefragt. Eventuell hätte man problematisieren können, dass sie den Hund erst am 01.04. angemeldet hat und der Hund schon im Januar geboren wurde. Entsprechend wäre der Freund, von dem sie den Hund hat, auch Steuerpflichtiger als Eigentümer zu dieser Zeit. Aber müsste ja egal sein, weil die Behörde nur Steuer ab dem 01.04. festgesetzt hat.
Ich war mir nicht 100 Prozent sicher, ob sie das Tier im Januar übernommen hatte, oder der Wurf im Januar war. Vorsichtshalber habe ich mich auf die letzte Variante bezogen, weil der Hund ja auch erst zum 1.4. angemeldet worden ist.
Habt ihr ein Wort dazu verloren, dass der Bescheid vom 23.10. schon das letzte Quartal von 24 beinhaltet hat?
13.02.2025, 21:49
(13.02.2025, 18:14)Ref_l schrieb:Wie hast du das gelöst? Und in welchem BL wurde die Klausur geschrieben?(13.02.2025, 18:02)hyaene_mit_hut schrieb:(13.02.2025, 17:46)Ref_l schrieb: ok krass... denke bei uns war sie vielleicht "leichter"
2 Kläger wenden sich gegen eine Verfügung - Versammlungsverbot für nicht angemeldete Versammlungen einer Gruppierung, die mit Aktionen (zB sich festkleben auf Straßen) auf Klimawandel aufmerksam macht für 3 Tage, wo ein Marathon - in 2 Tage- stattfindet.
Kl 1 gehört zu anderen Gruppierung, die sich nur Spaziergänge für die Meinungsfreiheit in anderen Stadt trifft. aber er interpretiert dies auch generell als "Klimawandel"
Kl 2 gehört der in der Verf genannten Gruppierung
Bekanntgabe der Verf 2 Tage vor dem Marathon. Die Verf enthält eine umfassende Begründung fürs Verbot.
Später wird die Klage erhoben. Die Kl halten das Landesgesetz (Anmeldungspflicht) für verfassungswidrig und begehren die Feststellung, dass die Verfügung rechtswidrig war.
In der mündlichen Verhandlung wurde die Klage nur betreffend 3. Tag "anerkannt" aber dies auch nicht so ganz eindeutig
Die Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen. Kostenentscheidung, vorl Vollstreckbarkeit und Streitwert erlassen.
🥺 Leichter klingt das jetzt so gar nicht, finde ich.
es gab genug Hinweise für die Probleme und die Begründung der Verfügung war absolut überzeugend.
Dass die Klage betreffend Kl. 1 unzulässig war, war ziemlich offensichtlich. Ebenso die Unbegründetheit der Klage an sich.
War jedenfalls machbar, "einfache" Klausuren gibt es im Examen sowieso nicht. Ich kann aber natürlich nicht wissen, ob eure Klausur tatsächlich leichter/schwerer war. Letztlich kann man das sowieso nur für sich selbst beurteilen
14.02.2025, 09:26
Irgendwelche letzte heiße Tipps, was man noch schnell googlen sollte? 😄
14.02.2025, 15:51
Europarecht.
Ja, danke auch.
Ja, danke auch.
14.02.2025, 15:58
"VG Aachen, Urteil vom 15.1.2024, 9 K 1163/20Durchführung einer zweiten Leichenschau vor Überführung eines Leichnams in die Niederlande.
Einordnung: Bestattungsrecht /Europarecht
Konkret: Art. 56, 57 AEUV
Kernaussagen: Nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 und 2, 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Verbringung eines Leichnams in die Niederlande zwecks Kremation eine zweite Leichenschau vornehmen zu lassen.
Hierin liegt weder ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 ff. AEUV noch gegen die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)."
Das ist die Entscheidung. Text kopiert von Jura intensiv.
Hier ist die Entscheidung:
https://openjur.de/u/2482833.html
Einordnung: Bestattungsrecht /Europarecht
Konkret: Art. 56, 57 AEUV
Kernaussagen: Nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 und 2, 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Verbringung eines Leichnams in die Niederlande zwecks Kremation eine zweite Leichenschau vornehmen zu lassen.
Hierin liegt weder ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 ff. AEUV noch gegen die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)."
Das ist die Entscheidung. Text kopiert von Jura intensiv.
Hier ist die Entscheidung:
https://openjur.de/u/2482833.html
14.02.2025, 16:52
Habt ihr einen Schriftsatz an die Mandantin oder Klage ans Gericht verfasst? Ich war bis eine Stunde vor Schluss komplett lost wie ich mich entscheiden soll. Hatte 0 Plan von Europarecht oder was ich überhaupt prüfen muss oder wie ich das Gutachten aufbauen soll. Habe eine vorbeugende Feststellungsklage (?) Geprüft????? In der Begründetheit dann das Bestehen bzw Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses? Dort einfach nur die Tatbestandsvoraussetzungen des 15 I BestG NRW genannt und dann geprüft obs gegen Unionsrecht verstößt. Wusste nicht wie man die Grundfreiheiten prüft. Schutzbereich, diskriminierung, Rechtfertigung? Habe letztendlich eine Rechtfertigung wegen des Gesundheitsschutzes und einer unterschiedslos wirkenden Maßnahme angenommen? Da war meine ich irgendwas mit ungeschriebener Rechtfertigung. Keeeeeine Ahnung. Habe letztendlich einen Schriftsatz an die Mandantin verfasst und ihr gesagt eine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Kam mir alles sehr spanisch vor. Aber m Aktenauszug war auch nirgendwo was bzgl des zuständigen Verwaltungsgerichts genannt. War auch eine Erwägung, die ich angestellt habe 😆😆😆😆😆 Wahnsinn. Hätte nicht schlechter laufen können zum Abschluss