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Valutageschäft/ Deckungsgeschäft
Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#1
06.02.2025, 23:14
Könnte mir jemand netterweise erklären, was ein Deckungsgeschäft und was ein Valutageschäft ist? Und in welchen Konstellationen dieses wichtig ist?
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#2
06.02.2025, 23:15
Und welche Probleme damit im Zusammenhang auftauchen können?
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 223
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#3
07.02.2025, 09:44
Das Valuta- und Deckungsgeschäft stellen die jeweiligen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien beim Vertrag zugunsten Dritter dar.

A sieht, dass der Garten seiner Mutter B wieder verwildert ist und um dieser eine Freude zu bereiten ruft er seinen Gärtner Freund C an und bezahlt diesen den Garten von B wieder auf Vordermann zu bringen.

Somit gibt es hier drei Beziehungen:
A - C: Deckungsgeschäft (weil dieses Geschäft das tatsächliche Geschäft deckt, so habe ich es mir zumindest immer gemerkt)
C - B (Vollzugsgeschäft, weil hier das Geschäft tatsächlich vollzogen wird)
A - B (Valutageschäft = Grundgeschäft)

Relevant wird es es insbesondere wenn es zu Problemen innerhalb der jeweiligen Beziehungen kommt, da stellt sich die Frage wer kann welche Rechte gelten machen, wenn C beispielsweise die Arbeit nicht richtig erledigt etc. und inwiefern sich Probleme aus dem jeweiligen Geschäft auf die anderen Ebenen beziehen.

Als Faustregel gilt hierbei, diejenigen Problem die den Vertrag als ganzes betreffen kann nur der A gelten machen: Rücktritt, Schadensersatz statt der ganzen Leistung.
Diejenigen Probleme, die sich unmittelbar auf die Leistung beziehen kann B geltend machen.

Das ganze wird wesentlich abstrakter und mEn weniger nachvollziehbar wenn es um Beziehungen zwischen Bank - Bankkunde - Geschäftspartner des Bankkunden geht, ist aber im Grunde dasselbe.
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#4
11.02.2025, 13:22
Danke dir!


Wie ist das denn, wenn es einen Händler gibt, dieser seinem Kunden etwas verkauft, aber selbst beliefert werden muss von seinem Lieferanten?

Dann ist das Verhältnis zwischen Händler und Lieferant das Deckungsgeschäft und die Beziehung zwischen Händler und eigenen Kunden das Valutageschäft?
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 223
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#5
11.02.2025, 18:25
(11.02.2025, 13:22)Lost_inPages schrieb:  Danke dir!


Wie ist das denn, wenn es einen Händler gibt, dieser seinem Kunden etwas verkauft, aber selbst beliefert werden muss von seinem Lieferanten?

Dann ist das Verhältnis zwischen Händler und Lieferant das Deckungsgeschäft und die Beziehung zwischen Händler und eigenen Kunden das Valutageschäft?

Hätte ich jetzt tendenziell als Streckengeschäft eingestuft.
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#6
11.02.2025, 20:58
(11.02.2025, 18:25)JuraHassLiebe schrieb:  
(11.02.2025, 13:22)Lost_inPages schrieb:  Danke dir!


Wie ist das denn, wenn es einen Händler gibt, dieser seinem Kunden etwas verkauft, aber selbst beliefert werden muss von seinem Lieferanten?

Dann ist das Verhältnis zwischen Händler und Lieferant das Deckungsgeschäft und die Beziehung zwischen Händler und eigenen Kunden das Valutageschäft?

Hätte ich jetzt tendenziell als Streckengeschäft eingestuft.

Im Grüneberg steht zur Kommentierung zu § 308 Nr 3 BGB (unter Selbstbelieferungsvorbehalt) etwas von Deckungsgeschäft. Glaube es betraf die Beziehung zwischen Händler und Lieferant..
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.902
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
11.02.2025, 22:57
(11.02.2025, 20:58)Lost_inPages schrieb:  
(11.02.2025, 18:25)JuraHassLiebe schrieb:  
(11.02.2025, 13:22)Lost_inPages schrieb:  Danke dir!


Wie ist das denn, wenn es einen Händler gibt, dieser seinem Kunden etwas verkauft, aber selbst beliefert werden muss von seinem Lieferanten?

Dann ist das Verhältnis zwischen Händler und Lieferant das Deckungsgeschäft und die Beziehung zwischen Händler und eigenen Kunden das Valutageschäft?

Hätte ich jetzt tendenziell als Streckengeschäft eingestuft.

Im Grüneberg steht zur Kommentierung zu § 308 Nr 3 BGB (unter Selbstbelieferungsvorbehalt) etwas von Deckungsgeschäft. Glaube es betraf die Beziehung zwischen Händler und Lieferant..

Das ist erst einmal nur eine Lieferkette, vgl. 445a BGB. Schwieriger wird es vielleicht, wenn unter Überspringen des Mittleren direkt an den Endkunden geliefert wird, meinst Du das?
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#8
14.02.2025, 22:17
(11.02.2025, 22:57)Praktiker schrieb:  
(11.02.2025, 20:58)Lost_inPages schrieb:  
(11.02.2025, 18:25)JuraHassLiebe schrieb:  
(11.02.2025, 13:22)Lost_inPages schrieb:  Danke dir!


Wie ist das denn, wenn es einen Händler gibt, dieser seinem Kunden etwas verkauft, aber selbst beliefert werden muss von seinem Lieferanten?

Dann ist das Verhältnis zwischen Händler und Lieferant das Deckungsgeschäft und die Beziehung zwischen Händler und eigenen Kunden das Valutageschäft?

Hätte ich jetzt tendenziell als Streckengeschäft eingestuft.

Im Grüneberg steht zur Kommentierung zu § 308 Nr 3 BGB (unter Selbstbelieferungsvorbehalt) etwas von Deckungsgeschäft. Glaube es betraf die Beziehung zwischen Händler und Lieferant..

Das ist erst einmal nur eine Lieferkette, vgl. 445a BGB. Schwieriger wird es vielleicht, wenn unter Überspringen des Mittleren direkt an den Endkunden geliefert wird, meinst Du das?

Sobald ich einen Kommentar zur Hand habe, werde ich die entsprechend Zeilen hier zitieren
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