03.02.2025, 14:30
Hallo!
Kriegen die, die nicht bestanden haben, auch zur selben Zeit, wie die, die bestanden haben, die E-Mail mit den Noten?
Und wie lautet der E-Mail Betreff, wenn man nicht bestanden hat?
Danke!
Kriegen die, die nicht bestanden haben, auch zur selben Zeit, wie die, die bestanden haben, die E-Mail mit den Noten?
Und wie lautet der E-Mail Betreff, wenn man nicht bestanden hat?
Danke!
03.02.2025, 15:07
Es kriegen in NRW auf jeden Falle alle am gleichen Tag die Noten. Ob der Betreff der E-Mail anders aussieht, wenn man nicht besteht, weiß ich nicht. Beim Bestehen hieß die E-Mail bei mir "Zweite juristische Staatsprüfung/Klausurnotenmitteilung für den Klausurmonat XXX"
03.02.2025, 16:01
Danke für die Antwort!
Der Betreff der E-Mail im Falle des Nichtbestehens würde mich sehr interessieren.
Der Betreff der E-Mail im Falle des Nichtbestehens würde mich sehr interessieren.
04.02.2025, 21:39
Hey in Nrw gibts die Mail nur, wenn man besteht.
Ansonsten kommt ein paar Tage nach Veröffentlichung der Liste der Nichtbestehensbescheid per Post.
Ansonsten kommt ein paar Tage nach Veröffentlichung der Liste der Nichtbestehensbescheid per Post.