17.01.2025, 02:38
Hallo,
ich habe das 2. Examen mit 10,2 Punkten bestanden, bin allerdings ausgerechnet durch die Wahlklausur im Strafrecht mit 2 Punkten durchgefallen. An sich bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis und es stand für mich eigentlich fest, dass ich auf keinen Fall nochmal einen Verbesserungsversuch schreiben will, aber jetzt frage ich mich, ob es, falls ich mich doch irgendwann mal bei der StA oder Justiz bewerben will, problematisch sein könnte, dass ich durch eine Klausur durchgefallen bin. Bei den Bewerbungen für StA/Justiz muss man ja immer diese Einzelnotenübersicht mitschicken. Hat jemand von euch Erfahrung, welche Bedeutung diese Übersicht hat und ob die einen wegen einer unterpunkteten Klausur ablehnen, wenn man insgesamt vb hat?
Im ersten Examen hab ich Gesamtnote gut.
Eigentlich kommt es doch für die Einstellung überall vor allem auf die Gesamtnote an und eine durchgefallene Klausur dürfte es nicht rechtfertigen, sich nochmal einen Verbesserungsversuch anzutun, oder? Nach meinem aktuellen Gefühl könnte ich mich da höchstens minimal verbessern, hab aber eigentlich gar keine Kraft mehr, nochmal zu lernen.
Vorab vielen Dank für eure Erfahrungen/Einschätzungen!
ich habe das 2. Examen mit 10,2 Punkten bestanden, bin allerdings ausgerechnet durch die Wahlklausur im Strafrecht mit 2 Punkten durchgefallen. An sich bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis und es stand für mich eigentlich fest, dass ich auf keinen Fall nochmal einen Verbesserungsversuch schreiben will, aber jetzt frage ich mich, ob es, falls ich mich doch irgendwann mal bei der StA oder Justiz bewerben will, problematisch sein könnte, dass ich durch eine Klausur durchgefallen bin. Bei den Bewerbungen für StA/Justiz muss man ja immer diese Einzelnotenübersicht mitschicken. Hat jemand von euch Erfahrung, welche Bedeutung diese Übersicht hat und ob die einen wegen einer unterpunkteten Klausur ablehnen, wenn man insgesamt vb hat?
Im ersten Examen hab ich Gesamtnote gut.
Eigentlich kommt es doch für die Einstellung überall vor allem auf die Gesamtnote an und eine durchgefallene Klausur dürfte es nicht rechtfertigen, sich nochmal einen Verbesserungsversuch anzutun, oder? Nach meinem aktuellen Gefühl könnte ich mich da höchstens minimal verbessern, hab aber eigentlich gar keine Kraft mehr, nochmal zu lernen.
Vorab vielen Dank für eure Erfahrungen/Einschätzungen!
17.01.2025, 08:26
Ich kann es dir nicht konkret sagen aber zumindest meine persönliche Meinung: wenn jemand einen Schnitt von über 10 P hat und dabei sogar in einer Klausur nur 2 P dann müssen die anderen Noten ja extrem gut sein, sprich das ist ein ganz deutliches Zeichen für einen Ausrutscher.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem wunderbaren Ergebnis! Ich würde auch nicht nochmal schreiben wollen an deiner Stelle.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem wunderbaren Ergebnis! Ich würde auch nicht nochmal schreiben wollen an deiner Stelle.
17.01.2025, 10:16
Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis.
Für den Fall, dass die Einzelnote einmal Thema werden sollte, kannst du diese denn 'erklären'? Sprich hast du einfach einen schlechten Tag gehabt, das Thema verfehlt etc. und kannst halbwegs Glaubhaft darlegen, dass es gerade nicht an mangelndem Interesse und Talent für Strafrecht gelegen hat?
Ansonsten würde ich mich meinem Vorredner anschließen.
Für den Fall, dass die Einzelnote einmal Thema werden sollte, kannst du diese denn 'erklären'? Sprich hast du einfach einen schlechten Tag gehabt, das Thema verfehlt etc. und kannst halbwegs Glaubhaft darlegen, dass es gerade nicht an mangelndem Interesse und Talent für Strafrecht gelegen hat?
Ansonsten würde ich mich meinem Vorredner anschließen.
17.01.2025, 14:09
(17.01.2025, 10:16)JuraHassLiebe schrieb: Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis.
Für den Fall, dass die Einzelnote einmal Thema werden sollte, kannst du diese denn 'erklären'? Sprich hast du einfach einen schlechten Tag gehabt, das Thema verfehlt etc. und kannst halbwegs Glaubhaft darlegen, dass es gerade nicht an mangelndem Interesse und Talent für Strafrecht gelegen hat?
Ansonsten würde ich mich meinem Vorredner anschließen.
Danke schon mal für eure Antworten!
Ja, denke, ich könnte es als Ausrutscher erklären. Die Klausur war einfach unfassbar umfangreich und anspruchsvoll und ich bin nicht fertig geworden. Das reicht bei manchen ja schon dafür, dass man nicht besteht. Hab mir die Korrekturen nicht angeschaut, weil ich bisher einfach nur alles vergessen und auf sich beruhen lassen wollte
17.01.2025, 14:25
Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis! Ich habe tatsächlich fast den identischen Fall wie du. Zweistelliges VB, in einer Klausur aber nur zwei Punkte. Das war, kann ich dir sagen, Thema bei der Einstellung (Justiz), allerdings eher nach dem scherzhaften Motto „Was war da denn los?“. Will heißen: die sehen schon, dass das ein Ausrutscher war und es tut überhaupt gar nichts (!!!) zur Sache, ist eher ein nettes Gesprächsthema nebenbei gewesen.
17.01.2025, 15:10
Ich würde es ebenfalls so einschätzen. Wenn die fachlich einschlägige Note ganz besonderes Gewicht im Auswahlverfahren hätte, das über einen "Tiebreaker" bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen hinausgeht, wäre das meines Erachtens hinlänglich bekannt. Die Behörden müssen hier ja im Wesentlichen einheitlich vorgehen.
Darauf, auf die Note angesprochen zu werden, würde ich mich aber auch vorbereiten.
Darauf, auf die Note angesprochen zu werden, würde ich mich aber auch vorbereiten.
17.01.2025, 15:13
(17.01.2025, 14:25)ReffiNRW75 schrieb: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis! Ich habe tatsächlich fast den identischen Fall wie du. Zweistelliges VB, in einer Klausur aber nur zwei Punkte. Das war, kann ich dir sagen, Thema bei der Einstellung (Justiz), allerdings eher nach dem scherzhaften Motto „Was war da denn los?“. Will heißen: die sehen schon, dass das ein Ausrutscher war und es tut überhaupt gar nichts (!!!) zur Sache, ist eher ein nettes Gesprächsthema nebenbei gewesen.
Danke für deine Antwort - das beruhigt mich zu hören :) Dann sollte die eine miese Klausur ja wirklich kein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein.
17.01.2025, 15:21
(17.01.2025, 15:13)Rechthabär*in schrieb:(17.01.2025, 14:25)ReffiNRW75 schrieb: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis! Ich habe tatsächlich fast den identischen Fall wie du. Zweistelliges VB, in einer Klausur aber nur zwei Punkte. Das war, kann ich dir sagen, Thema bei der Einstellung (Justiz), allerdings eher nach dem scherzhaften Motto „Was war da denn los?“. Will heißen: die sehen schon, dass das ein Ausrutscher war und es tut überhaupt gar nichts (!!!) zur Sache, ist eher ein nettes Gesprächsthema nebenbei gewesen.
Danke für deine Antwort - das beruhigt mich zu hören :) Dann sollte die eine miese Klausur ja wirklich kein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein.
Kann ich so auch bestätigen. Im Zweiten Examen waren meine StrafR-Klausuren mit Abstand die schlechtesten, beide so um die fünf Punkte. Ist im Rahmen des Einstellungsverfahrens als StA nichtmal thematisiert worden.
Nach Leuten wie dir sucht die Justiz händeringend, da wird eine schlechte Klausur mit Sicherheit kein Hindernis sein. Genau für diese Fälle schreibt man ja mehr als eine Klausur
17.01.2025, 15:56
(17.01.2025, 14:25)ReffiNRW75 schrieb: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis! Ich habe tatsächlich fast den identischen Fall wie du. Zweistelliges VB, in einer Klausur aber nur zwei Punkte. Das war, kann ich dir sagen, Thema bei der Einstellung (Justiz), allerdings eher nach dem scherzhaften Motto „Was war da denn los?“. Will heißen: die sehen schon, dass das ein Ausrutscher war und es tut überhaupt gar nichts (!!!) zur Sache, ist eher ein nettes Gesprächsthema nebenbei gewesen.
War bei mir genauso. Ich hab tatsächlich in beiden Examen ein gut, allerdings auch in beiden jeweils einen ordentlichen Ausreißer nach unten. Das war in allen Gesprächen Thema, allerdings eher als eine Art Eisbrecher (nach dem Motto: Herzlichen Willkommen unter den Sterblichen) und Test, wie man damit umgeht. Ich hab damals immer drüber gelacht, wenn es zur Sprache kam, das kam eigentlich immer gut an.
18.01.2025, 13:29
(17.01.2025, 14:25)ReffiNRW75 schrieb: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis! Ich habe tatsächlich fast den identischen Fall wie du. Zweistelliges VB, in einer Klausur aber nur zwei Punkte. Das war, kann ich dir sagen, Thema bei der Einstellung (Justiz), allerdings eher nach dem scherzhaften Motto „Was war da denn los?“. Will heißen: die sehen schon, dass das ein Ausrutscher war und es tut überhaupt gar nichts (!!!) zur Sache, ist eher ein nettes Gesprächsthema nebenbei gewesen.
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