20.04.2019, 02:59
Die Aussagen des Gastes oben sind in der Tat, wie vieles hier zuletzt, grober Unfug.
20.04.2019, 06:13
(20.04.2019, 02:59)Berliner2 schrieb: Die Aussagen des Gastes oben sind in der Tat, wie vieles hier zuletzt, grober Unfug.
Ok. Dann klär doch mal auf, was jetzt genau der grobe Unfug sein soll. Der Rückgang der Referendarszahlen? Die abgesoffenen VGs? Die großen Strafkammern aus Berlin, die teilweise nicht mal besetzt sind? Die Statistik, dass bereits jetzt jeder zweite Prädikatsassesor Richter oder Staatsanwalt werden müsste? Der Verlust von 2/3 der Richterschaft in den neuen Bundesländern innerhalb von 15 Jahren?
Zur Bezahlung: Es gibt GKs, die schon 2016 140k bezahlt haben. Im Saarland ist R1 48k. Mit Berufserfahrung geht die Schere noch weiter auseinander, da beim Staat die Besoldung deutlich langsamer ansteigt. Der Faktor drei ist spätestens nach 10 Jahren erreicht und im Schnitt definitv gegeben.
Hinsichtlich der Arbeitszeiten ist zuzugestehen, dass dort zu pauschal von der gleichen Arbeitszeit gesprochen wurde. Aber die Zeiten, in denen der geringere Verdienst durch entspanntere Fallzahlen ausgeglichen wurde, sind vorbei. Und die Arbeitszeiten für Richter und insb. für Staatsanwälte (die in vielen Bundesländern gleich eingestellt werden) sind längst im Schnitt deutlich über den 40 Wochenstunden.
Mein Beitrag sollte vor allem aufzeigen, welche Probleme der Staat im nächsten Jahrzehnt haben wird, seine Richterstellen ordentlich zu besetzen. 2028 verlassen voraussichtlich 1100 Richter den Staatsdienst. Wer in dieser Hinsicht also davon spricht, dass alles so bleibt wie jetzt und die AGs auf dem Land nur mit Prädikatsjuristen besetzt werden dürfen, der verkennt bereits jetzt (!) die Realitäten und wird seine Ansprüche in den kommenden Jahren auf keinen Fall halten können. - Hamburg sei hier ggf. noch ausgenommen. Die Wende hat gezeigt, dass der Staat Ansprüche schneller aufgibt, als der Berufsstand es gerne hätte.
20.04.2019, 09:54
(20.04.2019, 06:13)Gast schrieb: Die Wende hat gezeigt, dass der Staat Ansprüche schneller aufgibt, als der Berufsstand es gerne hätte.
Und dass das dortige Rechtssystem untergegangen wäre, weil Massen an 5-6 Punkte-Absolventen eingestellt wurden, ist bislang auch nicht ersichtlich. Das Beispiel Osten zeigt doch deutlich, dass es mit der "Bestenauslese" eigentlich gar nicht so weit her ist und es im Kern ganz banal um Angebot und Nachfrage geht. Die Boulevardzeitungen - allen voran die BILD - berichten doch jetzt schon über jeden mutmaßlichen Mörder, Räuber und Vergewaltiger, der aus Zeitmangel aus der U-Haft entlassen wird. Wie soll das denn werden, wenn die Pensionierungen anrollen? Irgendwann wird man den Politikern so viel Dampf machen, dass sich die Wendejahre teilweise wiederholen werden.
20.04.2019, 10:36
Also... wo fange ich an. Zunächst mögliche ich nach deinem Beitrag anmerken, dass du weder Richter noch GK-Anwalt sein kannst, weil du "beide Welten" nicht wirklich verstanden hast.
1. 140k zahlen in Deutschland für Berufsanfänger exakt 4 Kanzleien (Sullivan, Milbank Skadden und Willkie). Diese Kanzleien sind so personenschwach, dass sie eigentlich aus der Statistik vollständig herausgerechnet werden müssten. Die Anzahl der Einstellungen in den Kanzleien dürfte im einstelligen Bereich, jedenfalls zusammen (!) unter 20 Einstellungen pro Jahr liegen. Dein Beispiel ist also schonmal nicht aussagekräftig. Realistisch wäre ein Gehalt von 120 (A&O, W&C ect. ect.) bzw. 100 (CMS und co.) zu rechnen. Da CMS die personenstärkste Kanzlei ist, nehmen wir die mal als Beispiel für eine typische GK, also 100.000 Einstiegsgehalt.
2. 100.000 Euro Einstiegshalt in einer GK stehen ca. 54.000 Grundgehalt mit einer R1 Besoldung gegenüber. Ok, das klingt erstmal nach nem großen Unterschied, zugegeben.
3. Du hast aber den Fehler gemacht die Bruttogehälter zu vergleichen. Wenn man die Nettogehälter (Lohnsteuerklasse I) vergleicht, ergibt sich folgendes Bild: GK ca. 4700 und R1 ca. 3300. Die Differenz schrumpft dabei also schonmal um einiges.
4. Du hast auch vergessen die Pensionsansprüche, die bei Beamten 70% des letzten (!) Gehaltes ausmachen einzuberechnen, also ca. 4500 euro, wenn man davon ausgeht, dass man im Laufe seines Lebens auf eine R2 Besoldung geht. Was denkst du wieviel Geld müsste man von dem GK-Gehalt zurücklegen, um im Alter denselbe Rente zu bekommen? Das gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
5. Vergleichen wir mal das Gehalt von GK-Anwälten und Richtern nach 5 Berufsjahren:
a) Dabei ist zu bedenken, dass die meisten (!!!) GK Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in einer GK Arbeiten, die durchschnittliche Verweildauer in einer GK liegt deutlich unter 5 Jahren liegt.
b) Der GK-Anwalt bei CMS verdient nach 5 Jahren (laut Azur) 120 k, das sind ca. 67.000 netto im Jahr. Ein R1 hat zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon geheiratet und hat, sagen wir mal ein Kind, weswegen er netto nach 5 Jahren ca. 62.700 verdient. Sieht gar nicht mal so weit weg aus, oder? Und man muss auch in diesem Fall wieder den oben beschriebenen "Pensionsausgleich" rechnen.
6. Zugegeben, falls man die Gehaltszahlen der Kanzleien nimmt, die mit 120 k einsteigen, dann kommt man doch auf etwas andere Werte. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten das nicht für wenig machen und nach so einem Job häufig in die Justiz oder woanders hin wechseln. Wer Partner wird, sollte eher mit denjenigen verglichen werden, der die R3-Besoldung und aufwärts hat.
7. Dann sind da noch die Arbeitszeiten... Also ich kann nur für mein Bundesland sprechen und da arbeiten die Richter rund 40 h pro Woche. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zu der Arbeitsbelastung in einer GK.
8. Faktor ist auch die zeitliche Abhängigkeit von Mandanten (als Anwalt ist man Dienstleister) gegen die Freiheit eines Richters. Als GK-Anwalt musst man oft Verabredungen am Abend verschieben oder ganz absagen, was einem Richter -da er nach eigenem Belieben mit seiner Zeit aushalten kann- da frei. Aus meiner Sicht ein erheblicher Faktor zur Lebensgestaltung, den man einberechnen muss.
9. Nicht vergessen sollte man auch, die Sicherheit des Jobs einzuberechnen. Wer in einer GK arbeitet, ist einfach in der unsicheren Position. Partner stehen unter Umsatzdruck und Associates können auch (betriebsbedingt) entlassen oder rausgemobbt werden. Im Moment ist der Markt sehr hungrig, sodass dieser Faktor keine große Rolle spielt. Aber das wird sich auch wieder ändern (zur Wirtschaftskrise wurden quasi keine neuen Leute eingestellt und Altbestand betriebsbedingt entlassen). Wer sagt dir heute, dass der Berufseinstieg in einer GK dir für in zehn Jahren einen sicheren Job sichert? Niemand.
Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. :blush:
1. 140k zahlen in Deutschland für Berufsanfänger exakt 4 Kanzleien (Sullivan, Milbank Skadden und Willkie). Diese Kanzleien sind so personenschwach, dass sie eigentlich aus der Statistik vollständig herausgerechnet werden müssten. Die Anzahl der Einstellungen in den Kanzleien dürfte im einstelligen Bereich, jedenfalls zusammen (!) unter 20 Einstellungen pro Jahr liegen. Dein Beispiel ist also schonmal nicht aussagekräftig. Realistisch wäre ein Gehalt von 120 (A&O, W&C ect. ect.) bzw. 100 (CMS und co.) zu rechnen. Da CMS die personenstärkste Kanzlei ist, nehmen wir die mal als Beispiel für eine typische GK, also 100.000 Einstiegsgehalt.
2. 100.000 Euro Einstiegshalt in einer GK stehen ca. 54.000 Grundgehalt mit einer R1 Besoldung gegenüber. Ok, das klingt erstmal nach nem großen Unterschied, zugegeben.
3. Du hast aber den Fehler gemacht die Bruttogehälter zu vergleichen. Wenn man die Nettogehälter (Lohnsteuerklasse I) vergleicht, ergibt sich folgendes Bild: GK ca. 4700 und R1 ca. 3300. Die Differenz schrumpft dabei also schonmal um einiges.
4. Du hast auch vergessen die Pensionsansprüche, die bei Beamten 70% des letzten (!) Gehaltes ausmachen einzuberechnen, also ca. 4500 euro, wenn man davon ausgeht, dass man im Laufe seines Lebens auf eine R2 Besoldung geht. Was denkst du wieviel Geld müsste man von dem GK-Gehalt zurücklegen, um im Alter denselbe Rente zu bekommen? Das gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
5. Vergleichen wir mal das Gehalt von GK-Anwälten und Richtern nach 5 Berufsjahren:
a) Dabei ist zu bedenken, dass die meisten (!!!) GK Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in einer GK Arbeiten, die durchschnittliche Verweildauer in einer GK liegt deutlich unter 5 Jahren liegt.
b) Der GK-Anwalt bei CMS verdient nach 5 Jahren (laut Azur) 120 k, das sind ca. 67.000 netto im Jahr. Ein R1 hat zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon geheiratet und hat, sagen wir mal ein Kind, weswegen er netto nach 5 Jahren ca. 62.700 verdient. Sieht gar nicht mal so weit weg aus, oder? Und man muss auch in diesem Fall wieder den oben beschriebenen "Pensionsausgleich" rechnen.
6. Zugegeben, falls man die Gehaltszahlen der Kanzleien nimmt, die mit 120 k einsteigen, dann kommt man doch auf etwas andere Werte. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten das nicht für wenig machen und nach so einem Job häufig in die Justiz oder woanders hin wechseln. Wer Partner wird, sollte eher mit denjenigen verglichen werden, der die R3-Besoldung und aufwärts hat.
7. Dann sind da noch die Arbeitszeiten... Also ich kann nur für mein Bundesland sprechen und da arbeiten die Richter rund 40 h pro Woche. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zu der Arbeitsbelastung in einer GK.
8. Faktor ist auch die zeitliche Abhängigkeit von Mandanten (als Anwalt ist man Dienstleister) gegen die Freiheit eines Richters. Als GK-Anwalt musst man oft Verabredungen am Abend verschieben oder ganz absagen, was einem Richter -da er nach eigenem Belieben mit seiner Zeit aushalten kann- da frei. Aus meiner Sicht ein erheblicher Faktor zur Lebensgestaltung, den man einberechnen muss.
9. Nicht vergessen sollte man auch, die Sicherheit des Jobs einzuberechnen. Wer in einer GK arbeitet, ist einfach in der unsicheren Position. Partner stehen unter Umsatzdruck und Associates können auch (betriebsbedingt) entlassen oder rausgemobbt werden. Im Moment ist der Markt sehr hungrig, sodass dieser Faktor keine große Rolle spielt. Aber das wird sich auch wieder ändern (zur Wirtschaftskrise wurden quasi keine neuen Leute eingestellt und Altbestand betriebsbedingt entlassen). Wer sagt dir heute, dass der Berufseinstieg in einer GK dir für in zehn Jahren einen sicheren Job sichert? Niemand.
Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. :blush:
20.04.2019, 12:19
(20.04.2019, 10:36)Susanne schrieb: Also... wo fange ich an. Zunächst mögliche ich nach deinem Beitrag anmerken, dass du weder Richter noch GK-Anwalt sein kannst, weil du "beide Welten" nicht wirklich verstanden hast.
1. 140k zahlen in Deutschland für Berufsanfänger exakt 4 Kanzleien (Sullivan, Milbank Skadden und Willkie). Diese Kanzleien sind so personenschwach, dass sie eigentlich aus der Statistik vollständig herausgerechnet werden müssten. Die Anzahl der Einstellungen in den Kanzleien dürfte im einstelligen Bereich, jedenfalls zusammen (!) unter 20 Einstellungen pro Jahr liegen. Dein Beispiel ist also schonmal nicht aussagekräftig. Realistisch wäre ein Gehalt von 120 (A&O, W&C ect. ect.) bzw. 100 (CMS und co.) zu rechnen. Da CMS die personenstärkste Kanzlei ist, nehmen wir die mal als Beispiel für eine typische GK, also 100.000 Einstiegsgehalt.
2. 100.000 Euro Einstiegshalt in einer GK stehen ca. 54.000 Grundgehalt mit einer R1 Besoldung gegenüber. Ok, das klingt erstmal nach nem großen Unterschied, zugegeben.
3. Du hast aber den Fehler gemacht die Bruttogehälter zu vergleichen. Wenn man die Nettogehälter (Lohnsteuerklasse I) vergleicht, ergibt sich folgendes Bild: GK ca. 4700 und R1 ca. 3300. Die Differenz schrumpft dabei also schonmal um einiges.
4. Du hast auch vergessen die Pensionsansprüche, die bei Beamten 70% des letzten (!) Gehaltes ausmachen einzuberechnen, also ca. 4500 euro, wenn man davon ausgeht, dass man im Laufe seines Lebens auf eine R2 Besoldung geht. Was denkst du wieviel Geld müsste man von dem GK-Gehalt zurücklegen, um im Alter denselbe Rente zu bekommen? Das gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
5. Vergleichen wir mal das Gehalt von GK-Anwälten und Richtern nach 5 Berufsjahren:
a) Dabei ist zu bedenken, dass die meisten (!!!) GK Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in einer GK Arbeiten, die durchschnittliche Verweildauer in einer GK liegt deutlich unter 5 Jahren liegt.
b) Der GK-Anwalt bei CMS verdient nach 5 Jahren (laut Azur) 120 k, das sind ca. 67.000 netto im Jahr. Ein R1 hat zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon geheiratet und hat, sagen wir mal ein Kind, weswegen er netto nach 5 Jahren ca. 62.700 verdient. Sieht gar nicht mal so weit weg aus, oder? Und man muss auch in diesem Fall wieder den oben beschriebenen "Pensionsausgleich" rechnen.
6. Zugegeben, falls man die Gehaltszahlen der Kanzleien nimmt, die mit 120 k einsteigen, dann kommt man doch auf etwas andere Werte. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten das nicht für wenig machen und nach so einem Job häufig in die Justiz oder woanders hin wechseln. Wer Partner wird, sollte eher mit denjenigen verglichen werden, der die R3-Besoldung und aufwärts hat.
7. Dann sind da noch die Arbeitszeiten... Also ich kann nur für mein Bundesland sprechen und da arbeiten die Richter rund 40 h pro Woche. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zu der Arbeitsbelastung in einer GK.
8. Faktor ist auch die zeitliche Abhängigkeit von Mandanten (als Anwalt ist man Dienstleister) gegen die Freiheit eines Richters. Als GK-Anwalt musst man oft Verabredungen am Abend verschieben oder ganz absagen, was einem Richter -da er nach eigenem Belieben mit seiner Zeit aushalten kann- da frei. Aus meiner Sicht ein erheblicher Faktor zur Lebensgestaltung, den man einberechnen muss.
9. Nicht vergessen sollte man auch, die Sicherheit des Jobs einzuberechnen. Wer in einer GK arbeitet, ist einfach in der unsicheren Position. Partner stehen unter Umsatzdruck und Associates können auch (betriebsbedingt) entlassen oder rausgemobbt werden. Im Moment ist der Markt sehr hungrig, sodass dieser Faktor keine große Rolle spielt. Aber das wird sich auch wieder ändern (zur Wirtschaftskrise wurden quasi keine neuen Leute eingestellt und Altbestand betriebsbedingt entlassen). Wer sagt dir heute, dass der Berufseinstieg in einer GK dir für in zehn Jahren einen sicheren Job sichert? Niemand.
Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. :blush:
Also mein Gericht ist dermaßen unterbesetzt, dass wir von 40h nur träumen können. Wir Proberichter liegen allesamt bei etwa 70.
20.04.2019, 15:03
(20.04.2019, 12:19)Gast schrieb:(20.04.2019, 10:36)Susanne schrieb: Also... wo fange ich an. Zunächst mögliche ich nach deinem Beitrag anmerken, dass du weder Richter noch GK-Anwalt sein kannst, weil du "beide Welten" nicht wirklich verstanden hast.
1. 140k zahlen in Deutschland für Berufsanfänger exakt 4 Kanzleien (Sullivan, Milbank Skadden und Willkie). Diese Kanzleien sind so personenschwach, dass sie eigentlich aus der Statistik vollständig herausgerechnet werden müssten. Die Anzahl der Einstellungen in den Kanzleien dürfte im einstelligen Bereich, jedenfalls zusammen (!) unter 20 Einstellungen pro Jahr liegen. Dein Beispiel ist also schonmal nicht aussagekräftig. Realistisch wäre ein Gehalt von 120 (A&O, W&C ect. ect.) bzw. 100 (CMS und co.) zu rechnen. Da CMS die personenstärkste Kanzlei ist, nehmen wir die mal als Beispiel für eine typische GK, also 100.000 Einstiegsgehalt.
2. 100.000 Euro Einstiegshalt in einer GK stehen ca. 54.000 Grundgehalt mit einer R1 Besoldung gegenüber. Ok, das klingt erstmal nach nem großen Unterschied, zugegeben.
3. Du hast aber den Fehler gemacht die Bruttogehälter zu vergleichen. Wenn man die Nettogehälter (Lohnsteuerklasse I) vergleicht, ergibt sich folgendes Bild: GK ca. 4700 und R1 ca. 3300. Die Differenz schrumpft dabei also schonmal um einiges.
4. Du hast auch vergessen die Pensionsansprüche, die bei Beamten 70% des letzten (!) Gehaltes ausmachen einzuberechnen, also ca. 4500 euro, wenn man davon ausgeht, dass man im Laufe seines Lebens auf eine R2 Besoldung geht. Was denkst du wieviel Geld müsste man von dem GK-Gehalt zurücklegen, um im Alter denselbe Rente zu bekommen? Das gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
5. Vergleichen wir mal das Gehalt von GK-Anwälten und Richtern nach 5 Berufsjahren:
a) Dabei ist zu bedenken, dass die meisten (!!!) GK Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in einer GK Arbeiten, die durchschnittliche Verweildauer in einer GK liegt deutlich unter 5 Jahren liegt.
b) Der GK-Anwalt bei CMS verdient nach 5 Jahren (laut Azur) 120 k, das sind ca. 67.000 netto im Jahr. Ein R1 hat zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon geheiratet und hat, sagen wir mal ein Kind, weswegen er netto nach 5 Jahren ca. 62.700 verdient. Sieht gar nicht mal so weit weg aus, oder? Und man muss auch in diesem Fall wieder den oben beschriebenen "Pensionsausgleich" rechnen.
6. Zugegeben, falls man die Gehaltszahlen der Kanzleien nimmt, die mit 120 k einsteigen, dann kommt man doch auf etwas andere Werte. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten das nicht für wenig machen und nach so einem Job häufig in die Justiz oder woanders hin wechseln. Wer Partner wird, sollte eher mit denjenigen verglichen werden, der die R3-Besoldung und aufwärts hat.
7. Dann sind da noch die Arbeitszeiten... Also ich kann nur für mein Bundesland sprechen und da arbeiten die Richter rund 40 h pro Woche. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zu der Arbeitsbelastung in einer GK.
8. Faktor ist auch die zeitliche Abhängigkeit von Mandanten (als Anwalt ist man Dienstleister) gegen die Freiheit eines Richters. Als GK-Anwalt musst man oft Verabredungen am Abend verschieben oder ganz absagen, was einem Richter -da er nach eigenem Belieben mit seiner Zeit aushalten kann- da frei. Aus meiner Sicht ein erheblicher Faktor zur Lebensgestaltung, den man einberechnen muss.
9. Nicht vergessen sollte man auch, die Sicherheit des Jobs einzuberechnen. Wer in einer GK arbeitet, ist einfach in der unsicheren Position. Partner stehen unter Umsatzdruck und Associates können auch (betriebsbedingt) entlassen oder rausgemobbt werden. Im Moment ist der Markt sehr hungrig, sodass dieser Faktor keine große Rolle spielt. Aber das wird sich auch wieder ändern (zur Wirtschaftskrise wurden quasi keine neuen Leute eingestellt und Altbestand betriebsbedingt entlassen). Wer sagt dir heute, dass der Berufseinstieg in einer GK dir für in zehn Jahren einen sicheren Job sichert? Niemand.
Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. :blush:
Also mein Gericht ist dermaßen unterbesetzt, dass wir von 40h nur träumen können. Wir Proberichter liegen allesamt bei etwa 70.
Solltest schon Mittagspause, Kaffeerunde etc. Rausrechnen. dann bist du so bei 45h, was ja echt in Ordnung ist als Proberichter
20.04.2019, 15:54
(20.04.2019, 15:03)NRW 18 schrieb:(20.04.2019, 12:19)Gast schrieb:(20.04.2019, 10:36)Susanne schrieb: Also... wo fange ich an. Zunächst mögliche ich nach deinem Beitrag anmerken, dass du weder Richter noch GK-Anwalt sein kannst, weil du "beide Welten" nicht wirklich verstanden hast.
1. 140k zahlen in Deutschland für Berufsanfänger exakt 4 Kanzleien (Sullivan, Milbank Skadden und Willkie). Diese Kanzleien sind so personenschwach, dass sie eigentlich aus der Statistik vollständig herausgerechnet werden müssten. Die Anzahl der Einstellungen in den Kanzleien dürfte im einstelligen Bereich, jedenfalls zusammen (!) unter 20 Einstellungen pro Jahr liegen. Dein Beispiel ist also schonmal nicht aussagekräftig. Realistisch wäre ein Gehalt von 120 (A&O, W&C ect. ect.) bzw. 100 (CMS und co.) zu rechnen. Da CMS die personenstärkste Kanzlei ist, nehmen wir die mal als Beispiel für eine typische GK, also 100.000 Einstiegsgehalt.
2. 100.000 Euro Einstiegshalt in einer GK stehen ca. 54.000 Grundgehalt mit einer R1 Besoldung gegenüber. Ok, das klingt erstmal nach nem großen Unterschied, zugegeben.
3. Du hast aber den Fehler gemacht die Bruttogehälter zu vergleichen. Wenn man die Nettogehälter (Lohnsteuerklasse I) vergleicht, ergibt sich folgendes Bild: GK ca. 4700 und R1 ca. 3300. Die Differenz schrumpft dabei also schonmal um einiges.
4. Du hast auch vergessen die Pensionsansprüche, die bei Beamten 70% des letzten (!) Gehaltes ausmachen einzuberechnen, also ca. 4500 euro, wenn man davon ausgeht, dass man im Laufe seines Lebens auf eine R2 Besoldung geht. Was denkst du wieviel Geld müsste man von dem GK-Gehalt zurücklegen, um im Alter denselbe Rente zu bekommen? Das gilt es in jedem Fall zu berücksichtigen.
5. Vergleichen wir mal das Gehalt von GK-Anwälten und Richtern nach 5 Berufsjahren:
a) Dabei ist zu bedenken, dass die meisten (!!!) GK Anwälte zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in einer GK Arbeiten, die durchschnittliche Verweildauer in einer GK liegt deutlich unter 5 Jahren liegt.
b) Der GK-Anwalt bei CMS verdient nach 5 Jahren (laut Azur) 120 k, das sind ca. 67.000 netto im Jahr. Ein R1 hat zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon geheiratet und hat, sagen wir mal ein Kind, weswegen er netto nach 5 Jahren ca. 62.700 verdient. Sieht gar nicht mal so weit weg aus, oder? Und man muss auch in diesem Fall wieder den oben beschriebenen "Pensionsausgleich" rechnen.
6. Zugegeben, falls man die Gehaltszahlen der Kanzleien nimmt, die mit 120 k einsteigen, dann kommt man doch auf etwas andere Werte. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten das nicht für wenig machen und nach so einem Job häufig in die Justiz oder woanders hin wechseln. Wer Partner wird, sollte eher mit denjenigen verglichen werden, der die R3-Besoldung und aufwärts hat.
7. Dann sind da noch die Arbeitszeiten... Also ich kann nur für mein Bundesland sprechen und da arbeiten die Richter rund 40 h pro Woche. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zu der Arbeitsbelastung in einer GK.
8. Faktor ist auch die zeitliche Abhängigkeit von Mandanten (als Anwalt ist man Dienstleister) gegen die Freiheit eines Richters. Als GK-Anwalt musst man oft Verabredungen am Abend verschieben oder ganz absagen, was einem Richter -da er nach eigenem Belieben mit seiner Zeit aushalten kann- da frei. Aus meiner Sicht ein erheblicher Faktor zur Lebensgestaltung, den man einberechnen muss.
9. Nicht vergessen sollte man auch, die Sicherheit des Jobs einzuberechnen. Wer in einer GK arbeitet, ist einfach in der unsicheren Position. Partner stehen unter Umsatzdruck und Associates können auch (betriebsbedingt) entlassen oder rausgemobbt werden. Im Moment ist der Markt sehr hungrig, sodass dieser Faktor keine große Rolle spielt. Aber das wird sich auch wieder ändern (zur Wirtschaftskrise wurden quasi keine neuen Leute eingestellt und Altbestand betriebsbedingt entlassen). Wer sagt dir heute, dass der Berufseinstieg in einer GK dir für in zehn Jahren einen sicheren Job sichert? Niemand.
Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. :blush:
Also mein Gericht ist dermaßen unterbesetzt, dass wir von 40h nur träumen können. Wir Proberichter liegen allesamt bei etwa 70.
Solltest schon Mittagspause, Kaffeerunde etc. Rausrechnen. dann bist du so bei 45h, was ja echt in Ordnung ist als Proberichter
Klar, ich mache auch 25h Pause die Woche. Ich habe eine Mittagspause von 30 Minuten. Kaffee ist nicht drin. Glaub mir, mit 45h könnte ich super leben und würde mich nicht beschweren. Im Moment gehe ich aber auf dem Zahnfleisch.
20.04.2019, 17:53
Ich kann jedem empfehlen vor dem Wechsel in die Justiz einige Monate als Associate in einer GK zu arbeiten. Dann weiss man die Vorzüge als Proberichter später richtig einzuordnen.
20.04.2019, 18:35
(20.04.2019, 17:53)Gast schrieb: Ich kann jedem empfehlen vor dem Wechsel in die Justiz einige Monate als Associate in einer GK zu arbeiten. Dann weiss man die Vorzüge als Proberichter später richtig einzuordnen.
Danke. Hab ich. War auch nicht schön. Ich mag meinen Job auch und das Stresslevel ist ein anderes. Trotzdem möchte ich dich bitten nicht so zu tun, als würde man sich als Proberichter einen faulen Lenz machen. Das ist nicht so. Ich empfehle dir mal, für drei Wochen mein abgesoffenes Dezernat zu übernehmen und dann unterhalten wir uns weiter.
Ja, der Job hat Vorzüge - aber bitte die Nachteile auch nicht kleinreden, vor allem, wenn man selbst keine Ahnung zu haben scheint.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
20.04.2019, 18:37
(18.04.2019, 13:46)campingstuhl schrieb:(18.04.2019, 10:22)Gasthallo schrieb: Wäre cool, wenn Du später auch berichtest was aus deiner Bewerbung geworden ist. :)
Ich kenne jmd. der mit 7,6 in BW genommen wurde. Vor 2 Jahren.
7,6 im Ersten oder Zweiten? Wie ist das eigentlich in BW im Grundsatz? Kann man mit einem stärkeren 2. Ex das 1. ausgleichen, wie es in Bayern der Fall ist?
Im Zweiten. Ich weiß gar nicht was er im 1. hatte.