13.01.2025, 20:19
Hallo zusammen,
ich bin derzeit als RA im Öffentlichen Recht tätig, überlege nun aber schon seit geraumer Zeit in die bayerische Justiz zu wechseln. Note müsste reichen. Weiß jemand wie relevant „einschlägige“ Berufserfahrung, sprich Berufserfahrung im Zivil- oder Strafrecht ist, wenn man schon Berufserfahrung mitbringt?
Vielen Dank schon jetzt
Friedrich
ich bin derzeit als RA im Öffentlichen Recht tätig, überlege nun aber schon seit geraumer Zeit in die bayerische Justiz zu wechseln. Note müsste reichen. Weiß jemand wie relevant „einschlägige“ Berufserfahrung, sprich Berufserfahrung im Zivil- oder Strafrecht ist, wenn man schon Berufserfahrung mitbringt?
Vielen Dank schon jetzt
Friedrich
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
13.01.2025, 22:25
ich denke, wenn die Note im Zweiten passt und man örtlich etwas flexibel ist, hat man gute Chancen, reinzukommen. BE als Anwalt ist da denke ich immer gern gesehen und auch "nicht einschlägige" ist zumindest kein Nachteil, würde ich meinen.
13.01.2025, 23:21
Ein Hinweis an der Stelle, dass sich die bayrische Justiz vorbehält bei Bewerbern, bei denen die Zweite Juristische Staatsprüfung mehr als drei Jahre zurückliegt die juristischen Kenntnisse in einem Fachgespräch zu überprüfen (siehe auch die einschlägigen Einstellungsinformationen dazu).
14.01.2025, 09:42
Danke Euch!
Genau, die drei Jahre habe ich noch nicht voll 😉 daher muss ich mich jetzt langsam entscheiden…
Genau, die drei Jahre habe ich noch nicht voll 😉 daher muss ich mich jetzt langsam entscheiden…
15.01.2025, 10:58
Hat jemand Erfahrungswerte zur derzeitigen Einstellungssituation in den Landgerichtsbezirken München / Augsburg?