07.01.2025, 15:50
Ist jemand von Hessen (RAK Frankfurt) nach BaWü (RAK Stuttgart) gewechselt und hat Infos zu den Möglichkeiten bzgl. Überleitung der Beiträge aus dem Versorgungswerk vs. freiwillige Weiterzahlung im alten Versorgungswerk? Ich habe mich insb. gefragt, ob es nicht besser ist die bereits gezahlten Beiträge im alten Versorgungswerk zu belassen und dort zu einem bestimmten Teilbetrag freiwillig weiter einzuzahlen und im neuen Versorgungswerk ebenso einzuzahlen (dort zum vollen Betrag).
Danke schon einmal.
Danke schon einmal.
07.01.2025, 15:56
Bisschen die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Im Sinne einer Komplexitätsreduktion würde ich eher zum Komplettwechsel tendieren auch wenn der Wechsel ein ziemlicher Bürokratischer Akt ist. Selbst erlebt bei Wechsel von SH nach HH
Im Sinne einer Komplexitätsreduktion würde ich eher zum Komplettwechsel tendieren auch wenn der Wechsel ein ziemlicher Bürokratischer Akt ist. Selbst erlebt bei Wechsel von SH nach HH
08.01.2025, 11:35
Hat denn jemand konkrete Erfahrungen zu Wechsel Hessen nach BaWü und den verschiedenen Möglichkeiten und welche da vorteilhafter ist, bzw. wenigstens worauf ich bei dem Vergleich achten muss?
08.01.2025, 19:38
(07.01.2025, 15:56)Sudoku schrieb: Bisschen die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Im Sinne einer Komplexitätsreduktion würde ich eher zum Komplettwechsel tendieren auch wenn der Wechsel ein ziemlicher Bürokratischer Akt ist. Selbst erlebt bei Wechsel von SH nach HH
Ich bin andersherum in HH geblieben. Gerade bei den Stadtstaaten wäre ein ständiger Wechsel sonst kaum zu vermeiden. Heute HH/Berlin/Bremen, morgen das umliegende Bundesland oder eins oder umliegenden Bundesländer und in zwei Jahren wieder die Stadt.
Ohne die Satzungen aller VW zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die ständige Neuberechnung gut ist.
Ich habe am Anfang einmal den Antrag auf Befreiung beim neuen VW gestellt und reiche einmal am Anfang des Jahres einen Nachweis ein, dass ich noch im anderen VW bin und dort meine Beiträge eingezahlt habe. Mehr Aufwand ist es nicht.
08.01.2025, 20:34
Im Übrigen zum Vorschlag des TE in zwei Versorgungswerke einzuzahlen: Freiwillige Zahlungen in DRV und das gilt genau so für die berufständischen Versorgungswerke sind allenfalls dann sinnvoll, wenn damit bestimmte Zeiträume - wie die Wartezeit von 60 Monaten oder ähnliches - erfüllt oder vervollständigt werden. Andernfalls lohnt es sich wesentlich mehr sämtliches Geld, das nicht verpflichtend an VW oder DRV zu entrichten ist, selbst anzulegen.
08.01.2025, 23:06
(08.01.2025, 20:34)RefNdsOL schrieb: Im Übrigen zum Vorschlag des TE in zwei Versorgungswerke einzuzahlen: Freiwillige Zahlungen in DRV und das gilt genau so für die berufständischen Versorgungswerke sind allenfalls dann sinnvoll, wenn damit bestimmte Zeiträume - wie die Wartezeit von 60 Monaten oder ähnliches - erfüllt oder vervollständigt werden. Andernfalls lohnt es sich wesentlich mehr sämtliches Geld, das nicht verpflichtend an VW oder DRV zu entrichten ist, selbst anzulegen.Ich dachte mir halt, dass ich durch die weiterhin freiwillige Mitgliedschaft im alten Versorgungswerk schon einmal auch dort iSe Diversifizierung besser laufe als nur auf einen Topf zu setzen.
Ich Frage mich nur wie ich den wirtschaftlichen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten machen kann (das Versorgungswerk meinte, sie können mir da nicht beim Vergleich helfen).
09.01.2025, 02:22
(08.01.2025, 23:06)bona fides schrieb:(08.01.2025, 20:34)RefNdsOL schrieb: Im Übrigen zum Vorschlag des TE in zwei Versorgungswerke einzuzahlen: Freiwillige Zahlungen in DRV und das gilt genau so für die berufständischen Versorgungswerke sind allenfalls dann sinnvoll, wenn damit bestimmte Zeiträume - wie die Wartezeit von 60 Monaten oder ähnliches - erfüllt oder vervollständigt werden. Andernfalls lohnt es sich wesentlich mehr sämtliches Geld, das nicht verpflichtend an VW oder DRV zu entrichten ist, selbst anzulegen.Ich dachte mir halt, dass ich durch die weiterhin freiwillige Mitgliedschaft im alten Versorgungswerk schon einmal auch dort iSe Diversifizierung besser laufe als nur auf einen Topf zu setzen.
Ich Frage mich nur wie ich den wirtschaftlichen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten machen kann (das Versorgungswerk meinte, sie können mir da nicht beim Vergleich helfen).
Weil die Formel zur Berechnung jeweils sehr kompliziert ist und nur ein Versicherungsmathematiker da durchsieht. Und die kennen ja nicht die Formeln und die Satzungen der anderen Versorgungswerke. Deswegen können sie dir keinen Vergleich anbieten.
Eventuell könntest du anhand konkreter Zahlen nachfragen, denn die Rente mit Beitrag x können die jeweils für das eigene VW ausrechnen. Das machst du bei allen VW und legst die Ergebnisse nebeneinander.
Ob man das für dich machen wird, weiß ich allerdings nicht.
Ich hatte ja schon im anderen Thread angedeutet: ich selbst mache mir nicht zu viele Gedanken darum, was besser oder was schlechter ist.
Ich habe einmal am Ende des Refs die Entscheidung über die Nachversicherung getroffen und vor zwei Jahren aus dem Bauch heraus, dass ich trotz Ortswechsel im gleichen VW bleiben werde. Alles andere nehme ich so hin, wie es kommt. Wenn man aus dem Ref kommt, hat man grob gesagt noch 37 Jahre bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. In diesem langen Zeitraum kann sehr viel passieren. Die Gesetze können sich ändern, aber auch du wirst vielleicht nicht dein gesamtes Arbeitsleben als Anwalt arbeiten. Evtl. arbeitest du in 15 Jahren auf einer Stelle, bei der du dich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen kannst. Wer weiß das schon, denn Juristen arbeiten ja nicht nur in typisch juristischen Berufen. Oder du gehst doch noch in die Verwaltung und wirst verbeamtet.
Ich gehe davon aus, dass ich sowieso aus verschiedenen Töpfen jeweils eine Rente erhalten werde. Wie groß jeder einzelne Topf jeweils ist, kann ich nicht immer beeinflussen, deswegen versuche ich erst gar nicht das absolute Maximum rauszuholen, sondern treffe nur grobe Entscheidungen, die aus meiner Sicht Sinn machen. Wenn ich mich nicht mehr von der DRV befreien lassen kann, weil der Job es nicht hergibt, dann werde ich das auch akzeptieren.
Ich könnte mir vorstellen, dass deine Unsicherheit sich legt, wenn du erstmal anfängst in ein VW einzuzahlen und zum Jahresende den ersten Bescheid erhältst, wie hoch deine voraussichtliche Rente sein wird. Ohne dich zu kennen, wage ich zu behaupten, dass sie auskömmlich sein wird und dass du dir um 20 Euro mehr oder weniger keine Gedanken machen musst.
Ich würde deswegen auch nicht in zwei staatlich regulierte Töpfe einzahlen, sondern den Rest der Altersvorsorge privat auf eigene Beine stellen.
Mir persönlich ist das sowieso lieber, weil ich nicht bis 67 arbeiten werde und auch 63 mir zu starr ist. Ich möchte selbst entscheiden, wann ich mich aus dem Erwerbsleben zurück ziehe und das kann ich am besten, wenn mindestens ein Teil meiner Altersvorsorge unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist.
12.01.2025, 15:38
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit, wie es mit der Erstattung der Beiträge bei einem Wechsel des Versorgungswerks aussieht. Ich war nur ein Jahr Mitglied im Versorgungswerk eines Bundeslandes und bin nun in ein anderes gewechselt. Nun besteht die Möglichkeit, dass ich mir die Beiträge teilweise wieder auszahlen lassen kann (keine Übertragung auf das andere Bundesland). Muss das Geld dann versteuert werden? Und muss ich für den Zeitraum dann Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
14.01.2025, 00:16
(12.01.2025, 15:38)Ihrist schrieb: Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit, wie es mit der Erstattung der Beiträge bei einem Wechsel des Versorgungswerks aussieht. Ich war nur ein Jahr Mitglied im Versorgungswerk eines Bundeslandes und bin nun in ein anderes gewechselt. Nun besteht die Möglichkeit, dass ich mir die Beiträge teilweise wieder auszahlen lassen kann (keine Übertragung auf das andere Bundesland). Muss das Geld dann versteuert werden? Und muss ich für den Zeitraum dann Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Echt? Das wäre mir neu. Als Arbeitnehmer unterliegst du eigentlich einer Versicherungspflicht in der DRV, von der du dich nur dann befreien kannst, wenn eine andere berufständische Versorgung greift. Da ich die Satzung deines VW nicht kenne, würde sagen, ruf dort mal an und erkundige dich auch bei der DRV.
Dass du über das Geld frei verfügen kannst, kann ich mir nur schwer vorstellen.