09.01.2025, 12:23
Hallo,
ich wäre dankbar über Infos, ob es in Hessen üblich ist, dass bei der Einstellung in den höheren Verwaltungsdienst (also nicht Justiz) eine Einwilligung in die Beiziehung der Referendarpersonalakte beim jeweiligen OLG üblicherweise gefordert wird?
Wie sieht es eventuell in anderen Bundesländern aus?
ich wäre dankbar über Infos, ob es in Hessen üblich ist, dass bei der Einstellung in den höheren Verwaltungsdienst (also nicht Justiz) eine Einwilligung in die Beiziehung der Referendarpersonalakte beim jeweiligen OLG üblicherweise gefordert wird?
Wie sieht es eventuell in anderen Bundesländern aus?
09.01.2025, 21:41
In Bayern ist das üblich. In der Referandarsakte steht nichts Spannendes.
10.01.2025, 13:42
Das ist der normale Vorgang in Hessen. Es geht meist um die Vorlage der originalen Zeugnisse und einen Einblick in die Akte.
10.01.2025, 18:25
In BW ist das auch üblich
10.01.2025, 18:54
Es ist in der Regel üblich, dass die Zustimmung zur Einsicht in eine aus vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst existierende Personalakte verlangt wird. Darauf wird auch in den meisten Stellenausschreibungen jedenfalls von Bund und Ländern hingewiesen.
11.01.2025, 12:54
Danke erstmal für die Antworten.
Wie sieht es in der Praxis der Verbeamtung aus, wenn man zunächst mehrere Jahre im öffentlichen Dienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt war und sich dann um eine Beamtenstelle bewirbt? Wird dann regelmäßig nur die Personalakte aus dem Angestelltenverhältnis angefordert oder wollen die dann immer noch die Ref-Akten dazu?
Wie sieht es in der Praxis der Verbeamtung aus, wenn man zunächst mehrere Jahre im öffentlichen Dienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt war und sich dann um eine Beamtenstelle bewirbt? Wird dann regelmäßig nur die Personalakte aus dem Angestelltenverhältnis angefordert oder wollen die dann immer noch die Ref-Akten dazu?
11.01.2025, 14:09
Meiner Erfahrung nach sind insbesondere die Akten der letzten Arbeitgeber interessant.