26.12.2024, 10:04
(25.12.2024, 13:17)Refhess100 schrieb:(23.12.2024, 17:14)JurHell schrieb: Weiß zufällig jemand, wann die Briefe in Hessen kommen?
Werden die Durchfallerbriefe wirklich vorher versendet und man kann sich ab irgendeinem Zeitpunkt in Sicherheit wiegen?
Kannst du nicht, ist komplett zufällig leider. Kann auch am gleichen Tag kommen, wie in unserem Durchgang.
Danke für deine Antwort! Sehr schade!
Naja .. hat denn jemand eine Info vom JPA Hessen, wann diese Briefe versendet werden bzw. ankommen sollen?
27.12.2024, 11:45
2-3 Wochen vor dem Termin.
Wegen den Feiertagen rechne ich eigentlich nicht damit, dass vor Januar noch etwas kommt.
Wegen den Feiertagen rechne ich eigentlich nicht damit, dass vor Januar noch etwas kommt.
27.12.2024, 18:34
(20.12.2024, 18:19)Mino_NRW schrieb: Darf ich kurz fragen, wieso ihr unzufrieden seid? Wart ihr in der AG besser und habt nun schlechter abgeschnitten oder wurden aus eurer Sicht die Klausuren zu streng bewertet (wobei ihr eigentlich ein besseres Gefühl hattet)? Ich lese sehr oft, dass viele total enttäuscht sind und würde gerne wissen, welche Maßstäbe die Prüfer neuerdings haben? Vom Schwierigkeitsgrad her war der Dezembermonat aus meiner Sicht nicht sonderlich machbar, aber die AG-Leiter meinen, dass solche Klausuren besser bewertet werden. Aber ich kann es mittlerweile nicht glauben, vor allem auch, wenn man sich die Durchfallquoten ansieht. Ist es bei euch eher ein „Ich bin ein 10 Pkt Kandidat, habe aber „nur“ 7 Pkt erreicht“ oder ein „Ich war immer ganz gut, habe meine Stärken und Defizite, ketzt aber nur knapp bestanden“? Wenn man das Forum so liest, kriegt man nämlich Angst…
Ich hatte in beiden Probeexamina jeweils über 9 Punkte und jetzt im echten gute 2 Punkte "schlechter". Mein Ziel waren 8, damit ich insgesamt auf 9 irgendwie komme. Meine Wahlklausur (Zivilrecht) wurde von Ö-Rechtlern korrigiert, was ich schonmal komisch finde. Werfen mir in ihren Voten vor, die Prozessaufrechnung nicht genannt zu haben. Allerdings habe ich dazu zwei ganze Absätze geschrieben, es nur nicht direkt "Prozessaufrechnung" sondern "Aufrechnung" genannt. Zudem soll ich die falsche AGL geprüft haben, obwohl ich dieselbe aus der Musterlösung genutzt habe. Es ist irgendwie alles schwer nachvollziehbar.
27.12.2024, 18:39
(27.12.2024, 18:34)Refi.Bln schrieb:(20.12.2024, 18:19)Mino_NRW schrieb: Darf ich kurz fragen, wieso ihr unzufrieden seid? Wart ihr in der AG besser und habt nun schlechter abgeschnitten oder wurden aus eurer Sicht die Klausuren zu streng bewertet (wobei ihr eigentlich ein besseres Gefühl hattet)? Ich lese sehr oft, dass viele total enttäuscht sind und würde gerne wissen, welche Maßstäbe die Prüfer neuerdings haben? Vom Schwierigkeitsgrad her war der Dezembermonat aus meiner Sicht nicht sonderlich machbar, aber die AG-Leiter meinen, dass solche Klausuren besser bewertet werden. Aber ich kann es mittlerweile nicht glauben, vor allem auch, wenn man sich die Durchfallquoten ansieht. Ist es bei euch eher ein „Ich bin ein 10 Pkt Kandidat, habe aber „nur“ 7 Pkt erreicht“ oder ein „Ich war immer ganz gut, habe meine Stärken und Defizite, ketzt aber nur knapp bestanden“? Wenn man das Forum so liest, kriegt man nämlich Angst…
Ich hatte in beiden Probeexamina jeweils über 9 Punkte und jetzt im echten gute 2 Punkte "schlechter". Mein Ziel waren 8, damit ich insgesamt auf 9 irgendwie komme. Meine Wahlklausur (Zivilrecht) wurde von Ö-Rechtlern korrigiert, was ich schonmal komisch finde. Werfen mir in ihren Voten vor, die Prozessaufrechnung nicht genannt zu haben. Allerdings habe ich dazu zwei ganze Absätze geschrieben, es nur nicht direkt "Prozessaufrechnung" sondern "Aufrechnung" genannt. Zudem soll ich die falsche AGL geprüft haben, obwohl ich dieselbe aus der Musterlösung genutzt habe. Es ist irgendwie alles schwer nachvollziehbar.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nochmal mit einem Prüfungsrechtler abklären.
Gerade, wenn explizit gerügt würde, dass du dazu nichts geschrieben hast und es ja offensichtlich schon zwei ganze Absätze dazu gibt, ist einen Versuch definitiv wert. Gleiches gilt für die AGL. Bei einer Freundin von mir hatten sie die Voten vertauscht. Achte mal darauf, ob die Voten zu deiner Kennziffer passen.
27.12.2024, 19:19
(27.12.2024, 18:39)cindylawless schrieb:Vielen Dank für den Tipp! Vielleicht nehme ich das wirklich mal in Angriff. Mit der Klausur war ich an sich sehr zufrieden damals, obwohl das ja grundsätzlich nichts zu bedeuten hat. Die Voten passen jedenfalls zu meiner Kennziffer, irgendwie passt die Begründung meiner Punktzahl aber nicht wirklich zu dem Teil, in dem die Erstkorrektorin meine Klausur zusammenfasst (nur vorsichtshalber zur Erklärung, wahrscheinlich ist das Votum aber in jedem Bundesland so aufgebaut: In Berlin bekommen wir 1. den Erwartungshorizont, 2. die Zusammenfassung unserer Klausur, 3. die Begründung unserer Punktzahl).(27.12.2024, 18:34)Refi.Bln schrieb:(20.12.2024, 18:19)Mino_NRW schrieb: Darf ich kurz fragen, wieso ihr unzufrieden seid? Wart ihr in der AG besser und habt nun schlechter abgeschnitten oder wurden aus eurer Sicht die Klausuren zu streng bewertet (wobei ihr eigentlich ein besseres Gefühl hattet)? Ich lese sehr oft, dass viele total enttäuscht sind und würde gerne wissen, welche Maßstäbe die Prüfer neuerdings haben? Vom Schwierigkeitsgrad her war der Dezembermonat aus meiner Sicht nicht sonderlich machbar, aber die AG-Leiter meinen, dass solche Klausuren besser bewertet werden. Aber ich kann es mittlerweile nicht glauben, vor allem auch, wenn man sich die Durchfallquoten ansieht. Ist es bei euch eher ein „Ich bin ein 10 Pkt Kandidat, habe aber „nur“ 7 Pkt erreicht“ oder ein „Ich war immer ganz gut, habe meine Stärken und Defizite, ketzt aber nur knapp bestanden“? Wenn man das Forum so liest, kriegt man nämlich Angst…
Ich hatte in beiden Probeexamina jeweils über 9 Punkte und jetzt im echten gute 2 Punkte "schlechter". Mein Ziel waren 8, damit ich insgesamt auf 9 irgendwie komme. Meine Wahlklausur (Zivilrecht) wurde von Ö-Rechtlern korrigiert, was ich schonmal komisch finde. Werfen mir in ihren Voten vor, die Prozessaufrechnung nicht genannt zu haben. Allerdings habe ich dazu zwei ganze Absätze geschrieben, es nur nicht direkt "Prozessaufrechnung" sondern "Aufrechnung" genannt. Zudem soll ich die falsche AGL geprüft haben, obwohl ich dieselbe aus der Musterlösung genutzt habe. Es ist irgendwie alles schwer nachvollziehbar.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nochmal mit einem Prüfungsrechtler abklären.
Gerade, wenn explizit gerügt würde, dass du dazu nichts geschrieben hast und es ja offensichtlich schon zwei ganze Absätze dazu gibt, ist einen Versuch definitiv wert. Gleiches gilt für die AGL. Bei einer Freundin von mir hatten sie die Voten vertauscht. Achte mal darauf, ob die Voten zu deiner Kennziffer passen.
27.12.2024, 19:37
(27.12.2024, 19:19)Refi.Bln schrieb:(27.12.2024, 18:39)cindylawless schrieb:Vielen Dank für den Tipp! Vielleicht nehme ich das wirklich mal in Angriff. Mit der Klausur war ich an sich sehr zufrieden damals, obwohl das ja grundsätzlich nichts zu bedeuten hat. Die Voten passen jedenfalls zu meiner Kennziffer, irgendwie passt die Begründung meiner Punktzahl aber nicht wirklich zu dem Teil, in dem die Erstkorrektorin meine Klausur zusammenfasst (nur vorsichtshalber zur Erklärung, wahrscheinlich ist das Votum aber in jedem Bundesland so aufgebaut: In Berlin bekommen wir 1. den Erwartungshorizont, 2. die Zusammenfassung unserer Klausur, 3. die Begründung unserer Punktzahl).(27.12.2024, 18:34)Refi.Bln schrieb:(20.12.2024, 18:19)Mino_NRW schrieb: Darf ich kurz fragen, wieso ihr unzufrieden seid? Wart ihr in der AG besser und habt nun schlechter abgeschnitten oder wurden aus eurer Sicht die Klausuren zu streng bewertet (wobei ihr eigentlich ein besseres Gefühl hattet)? Ich lese sehr oft, dass viele total enttäuscht sind und würde gerne wissen, welche Maßstäbe die Prüfer neuerdings haben? Vom Schwierigkeitsgrad her war der Dezembermonat aus meiner Sicht nicht sonderlich machbar, aber die AG-Leiter meinen, dass solche Klausuren besser bewertet werden. Aber ich kann es mittlerweile nicht glauben, vor allem auch, wenn man sich die Durchfallquoten ansieht. Ist es bei euch eher ein „Ich bin ein 10 Pkt Kandidat, habe aber „nur“ 7 Pkt erreicht“ oder ein „Ich war immer ganz gut, habe meine Stärken und Defizite, ketzt aber nur knapp bestanden“? Wenn man das Forum so liest, kriegt man nämlich Angst…
Ich hatte in beiden Probeexamina jeweils über 9 Punkte und jetzt im echten gute 2 Punkte "schlechter". Mein Ziel waren 8, damit ich insgesamt auf 9 irgendwie komme. Meine Wahlklausur (Zivilrecht) wurde von Ö-Rechtlern korrigiert, was ich schonmal komisch finde. Werfen mir in ihren Voten vor, die Prozessaufrechnung nicht genannt zu haben. Allerdings habe ich dazu zwei ganze Absätze geschrieben, es nur nicht direkt "Prozessaufrechnung" sondern "Aufrechnung" genannt. Zudem soll ich die falsche AGL geprüft haben, obwohl ich dieselbe aus der Musterlösung genutzt habe. Es ist irgendwie alles schwer nachvollziehbar.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nochmal mit einem Prüfungsrechtler abklären.
Gerade, wenn explizit gerügt würde, dass du dazu nichts geschrieben hast und es ja offensichtlich schon zwei ganze Absätze dazu gibt, ist einen Versuch definitiv wert. Gleiches gilt für die AGL. Bei einer Freundin von mir hatten sie die Voten vertauscht. Achte mal darauf, ob die Voten zu deiner Kennziffer passen.
Um welche Klausur ging es wenn ich fragen darf? Die Klausur wurde glaube ich nicht in Hessen geschrieben..
28.12.2024, 15:24
(27.12.2024, 19:37)Grünehügel schrieb:(27.12.2024, 19:19)Refi.Bln schrieb:(27.12.2024, 18:39)cindylawless schrieb:Vielen Dank für den Tipp! Vielleicht nehme ich das wirklich mal in Angriff. Mit der Klausur war ich an sich sehr zufrieden damals, obwohl das ja grundsätzlich nichts zu bedeuten hat. Die Voten passen jedenfalls zu meiner Kennziffer, irgendwie passt die Begründung meiner Punktzahl aber nicht wirklich zu dem Teil, in dem die Erstkorrektorin meine Klausur zusammenfasst (nur vorsichtshalber zur Erklärung, wahrscheinlich ist das Votum aber in jedem Bundesland so aufgebaut: In Berlin bekommen wir 1. den Erwartungshorizont, 2. die Zusammenfassung unserer Klausur, 3. die Begründung unserer Punktzahl).(27.12.2024, 18:34)Refi.Bln schrieb:(20.12.2024, 18:19)Mino_NRW schrieb: Darf ich kurz fragen, wieso ihr unzufrieden seid? Wart ihr in der AG besser und habt nun schlechter abgeschnitten oder wurden aus eurer Sicht die Klausuren zu streng bewertet (wobei ihr eigentlich ein besseres Gefühl hattet)? Ich lese sehr oft, dass viele total enttäuscht sind und würde gerne wissen, welche Maßstäbe die Prüfer neuerdings haben? Vom Schwierigkeitsgrad her war der Dezembermonat aus meiner Sicht nicht sonderlich machbar, aber die AG-Leiter meinen, dass solche Klausuren besser bewertet werden. Aber ich kann es mittlerweile nicht glauben, vor allem auch, wenn man sich die Durchfallquoten ansieht. Ist es bei euch eher ein „Ich bin ein 10 Pkt Kandidat, habe aber „nur“ 7 Pkt erreicht“ oder ein „Ich war immer ganz gut, habe meine Stärken und Defizite, ketzt aber nur knapp bestanden“? Wenn man das Forum so liest, kriegt man nämlich Angst…
Ich hatte in beiden Probeexamina jeweils über 9 Punkte und jetzt im echten gute 2 Punkte "schlechter". Mein Ziel waren 8, damit ich insgesamt auf 9 irgendwie komme. Meine Wahlklausur (Zivilrecht) wurde von Ö-Rechtlern korrigiert, was ich schonmal komisch finde. Werfen mir in ihren Voten vor, die Prozessaufrechnung nicht genannt zu haben. Allerdings habe ich dazu zwei ganze Absätze geschrieben, es nur nicht direkt "Prozessaufrechnung" sondern "Aufrechnung" genannt. Zudem soll ich die falsche AGL geprüft haben, obwohl ich dieselbe aus der Musterlösung genutzt habe. Es ist irgendwie alles schwer nachvollziehbar.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nochmal mit einem Prüfungsrechtler abklären.
Gerade, wenn explizit gerügt würde, dass du dazu nichts geschrieben hast und es ja offensichtlich schon zwei ganze Absätze dazu gibt, ist einen Versuch definitiv wert. Gleiches gilt für die AGL. Bei einer Freundin von mir hatten sie die Voten vertauscht. Achte mal darauf, ob die Voten zu deiner Kennziffer passen.
Um welche Klausur ging es wenn ich fragen darf? Die Klausur wurde glaube ich nicht in Hessen geschrieben..
Das war die wahlklausur Zivilrecht, eine RA-Klausur. Mandant hat ein Auto über das Internet gekauft. Ging um den Widerruf. Als der von Verkäufer „abgelehnt“ wurde und der Verkäufer weiter die 40.000€ verlangte, lief er zum Verkaufsraum und rutschte wegen Glätte und wohl versäumter VSP aus. Hilfsweise wollte der vetkäufer die 40.000€ aus einem Kazfvertrag. Bezüglich letzterem Kaufvertrag war alles unstreitig. Hier war dann sofortiges Anerkenntnis und Änderung der Klage zu prüfen bzw. Nachträgliche Klagehäufung. Bezüglich der verletzten VSP war die Aufrechnung zu thematisieren.
02.01.2025, 12:51
Die Berliner Ergebnisliste für diesen Termin ist aber wirklich nicht so berauschend. Ich glaube, ich habe 11 Leute mit 8,5+ gezählt (nur überflogen). Uns hat man immer erzählt, Ref in Berlin sei super einfach und die Noten genial Ich drücke auf jeden Fall die Daumen fürs Mündliche, das ja mit 40% doch noch für einige was reißen sollte.
02.01.2025, 12:51
Hallo zusammen,
hat in Hessen schon jemand seinen Brief/die Noten/die Ladung erhalten?
hat in Hessen schon jemand seinen Brief/die Noten/die Ladung erhalten?
02.01.2025, 13:20