12.12.2024, 16:40
Hat irgendjemand eine Idee was das heute in BW war? Ich bin mir so unsicher und weiß nicht mal, ob ich mich im richtigen Rechtsgebiet beweget habe…
12.12.2024, 17:07
12.12.2024, 17:11
Mal ne ganz dumme Frage an die NRWler
Meint ihr der Korrektor rastet enorm aus weil man im verfahren ohne mündliche Verhandlung die ehrenamtlichen Richter und das Datum der Entscheidung vergisst xD
War so panisch dass ich die Ehrenamtlichen Richter im letzten Moment aus Versehen gelöscht habe 😭 dazu habe ich noch vergessen das Datum der Entscheidung anzugeben
Gott das sind nervige Fehler auf der ersten Seite
Habt ihr auch das Rubrum berichtigt weil bei der GmbH nicht angegeben wurde dass diese durch den gf vertreten wird?
Meint ihr der Korrektor rastet enorm aus weil man im verfahren ohne mündliche Verhandlung die ehrenamtlichen Richter und das Datum der Entscheidung vergisst xD
War so panisch dass ich die Ehrenamtlichen Richter im letzten Moment aus Versehen gelöscht habe 😭 dazu habe ich noch vergessen das Datum der Entscheidung anzugeben
Gott das sind nervige Fehler auf der ersten Seite
Habt ihr auch das Rubrum berichtigt weil bei der GmbH nicht angegeben wurde dass diese durch den gf vertreten wird?
12.12.2024, 17:24
(12.12.2024, 17:11)mimimi18 schrieb: Mal ne ganz dumme Frage an die NRWler
Meint ihr der Korrektor rastet enorm aus weil man im verfahren ohne mündliche Verhandlung die ehrenamtlichen Richter und das Datum der Entscheidung vergisst xD
War so panisch dass ich die Ehrenamtlichen Richter im letzten Moment aus Versehen gelöscht habe 😭 dazu habe ich noch vergessen das Datum der Entscheidung anzugeben
Gott das sind nervige Fehler auf der ersten Seite
Habt ihr auch das Rubrum berichtigt weil bei der GmbH nicht angegeben wurde dass diese durch den gf vertreten wird?
Wirken ehrenamtliche auch mit, wenn es keine mündliche Verhandlung gibt?
Hab auch nicht das Datum der Entscheidung sondern mit Schriftsatzfrist bis zum…. 🙃🥲
12.12.2024, 17:30
Nein, § 5 III 2 VwGO
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Durchgang im ÖR oft eine GmbH Klägerin bzw. Mandantin ist. Gibt's da irgendwelche Besonderheiten außer der Frage der Vertretung (Beteiligten-/Prozessfähigkeit), die ich übersehe?
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Durchgang im ÖR oft eine GmbH Klägerin bzw. Mandantin ist. Gibt's da irgendwelche Besonderheiten außer der Frage der Vertretung (Beteiligten-/Prozessfähigkeit), die ich übersehe?
12.12.2024, 17:32
(12.12.2024, 17:24)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 17:11)mimimi18 schrieb: Mal ne ganz dumme Frage an die NRWler
Meint ihr der Korrektor rastet enorm aus weil man im verfahren ohne mündliche Verhandlung die ehrenamtlichen Richter und das Datum der Entscheidung vergisst xD
War so panisch dass ich die Ehrenamtlichen Richter im letzten Moment aus Versehen gelöscht habe 😭 dazu habe ich noch vergessen das Datum der Entscheidung anzugeben
Gott das sind nervige Fehler auf der ersten Seite
Habt ihr auch das Rubrum berichtigt weil bei der GmbH nicht angegeben wurde dass diese durch den gf vertreten wird?
Wirken ehrenamtliche auch mit, wenn es keine mündliche Verhandlung gibt?
Hab auch nicht das Datum der Entscheidung sondern mit Schriftsatzfrist bis zum…. 🙃🥲
§ 5 III 2 VwGO .
12.12.2024, 17:35
(12.12.2024, 17:30)berlin123 schrieb: Nein, § 5 III 2 VwGO
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Durchgang im ÖR oft eine GmbH Klägerin bzw. Mandantin ist. Gibt's da irgendwelche Besonderheiten außer der Frage der Vertretung (Beteiligten-/Prozessfähigkeit), die ich übersehe?
Aber 5 iii 2 spricht ja nur von Gerichtsbescheiden und Beschlüssen. Bei uns war es ja ein Urteil im schriftlichen Verfahren….
Naja jetzt kann man eh nur noch beten, dass einen sowas nicht all zu krumm genommen wird
12.12.2024, 17:39
12.12.2024, 17:47
(12.12.2024, 17:35)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 17:30)berlin123 schrieb: Nein, § 5 III 2 VwGO
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Durchgang im ÖR oft eine GmbH Klägerin bzw. Mandantin ist. Gibt's da irgendwelche Besonderheiten außer der Frage der Vertretung (Beteiligten-/Prozessfähigkeit), die ich übersehe?
Aber 5 iii 2 spricht ja nur von Gerichtsbescheiden und Beschlüssen. Bei uns war es ja ein Urteil im schriftlichen Verfahren….
Naja jetzt kann man eh nur noch beten, dass einen sowas nicht all zu krumm genommen wird
Hier nach https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufga...altung.pdf Seite 22 unter 8) wirkt auch bei der Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 101 II VwGO die ehrenamtlichen Richter mit, denn § 5 III 2 erwähne gerade nur Beschlüsse und den Gerichtsbescheid, jedoch nicht die Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 101 II VwGO. Daher muss auch, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wird, gleichwohl die Sache in einer Sitzung unter Mitwirkung von Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern beraten und entschieden werden.
12.12.2024, 17:54
Wieviel Zeit habt ihr für die materielle Rechtmäßigkeit (in Berlin) gebraucht?