09.12.2024, 22:29
(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 18:04)refinberlin schrieb:In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im(09.12.2024, 17:58)jura_brl schrieb: Wieso habt ihr 249 und 250 geprüft? Er hatte doch weder Waffen noch wollten die dem Z Gewalt anwenden, um die Sachen zu entwenden.
Bei 226 gibt es zudem noch 226 Abs 1 Nr 3, der eingeschlägig gewesen sein müsste.
Im Sachverhalt stand sinngemäß, dass man dem Opfer die Sachen dann abnehmen wolle, weil es dann beschäftigt sei!
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
09.12.2024, 22:33
(09.12.2024, 22:29)Fml2024 schrieb:(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 18:04)refinberlin schrieb:In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im(09.12.2024, 17:58)jura_brl schrieb: Wieso habt ihr 249 und 250 geprüft? Er hatte doch weder Waffen noch wollten die dem Z Gewalt anwenden, um die Sachen zu entwenden.
Bei 226 gibt es zudem noch 226 Abs 1 Nr 3, der eingeschlägig gewesen sein müsste.
Im Sachverhalt stand sinngemäß, dass man dem Opfer die Sachen dann abnehmen wolle, weil es dann beschäftigt sei!
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
09.12.2024, 22:43
(09.12.2024, 22:33)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 22:29)Fml2024 schrieb:(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 18:04)refinberlin schrieb: Im Sachverhalt stand sinngemäß, dass man dem Opfer die Sachen dann abnehmen wolle, weil es dann beschäftigt sei!In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
Hängt am Ende nur von der Argumentation ab. Wie gesagt, in dem Fall hat die StA damals auch u.A. bejaht, daher ist es wohl juristisch doch irgendwie vertretbar. Man muss nicht immer die Meinung des BGH treffen ;)
09.12.2024, 23:17
(09.12.2024, 22:43)Klausurbearbeiter schrieb:(09.12.2024, 22:33)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 22:29)Fml2024 schrieb:(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb: In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
Hängt am Ende nur von der Argumentation ab. Wie gesagt, in dem Fall hat die StA damals auch u.A. bejaht, daher ist es wohl juristisch doch irgendwie vertretbar. Man muss nicht immer die Meinung des BGH treffen ;)
Danke, das muntert mich auf.
10.12.2024, 00:14
Hat eigentlich niemand von euch einen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl geprüft? Ich habe dann da auch das Problem mit dem unmittelbaren Ansetzen aufgemacht.
Ist bei § 100a StPO auch bis Ende Januar noch Katalogtat gewesen... Oder was das völlig abwegig?
Ist bei § 100a StPO auch bis Ende Januar noch Katalogtat gewesen... Oder was das völlig abwegig?
10.12.2024, 01:02
(09.12.2024, 23:17)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 22:43)Klausurbearbeiter schrieb:(09.12.2024, 22:33)MussJaNe schrieb: Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
Hängt am Ende nur von der Argumentation ab. Wie gesagt, in dem Fall hat die StA damals auch u.A. bejaht, daher ist es wohl juristisch doch irgendwie vertretbar. Man muss nicht immer die Meinung des BGH treffen ;)
Danke, das muntert mich auf.
Same here. Am Ende war hier bestimmt beides vertretbar; Quasi BGH vs. StA.
Ich fand, dass der J sehr entschlossen war und es nach seiner Vorstellung „schon losging“ - das auf das Klingeln keiner reagierte, hat ihn nicht aufgehalten in das Haus zu gehen. Die Handschuhe hatte er auch schon angezogen. Der S ist dem J gefolgt, als dieser die Tür aufbekam - ich hab das so argumentiert, dass dann sogar der S dachte, dass es jetzt ohne Weiteres los geht; sonst hätte S ja noch gewartet.
10.12.2024, 07:24
(10.12.2024, 00:14)andisg schrieb: Hat eigentlich niemand von euch einen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl geprüft? Ich habe dann da auch das Problem mit dem unmittelbaren Ansetzen aufgemacht.
Ist bei § 100a StPO auch bis Ende Januar noch Katalogtat gewesen... Oder was das völlig abwegig?
Ich habe den geprüft und auch das unmittelbare Ansetzen mit der Argumentation von oben bejaht. Somit insgesamt bejaht.
Raub hab ich wegen des Finalzusammenhangs abgelehnt.
10.12.2024, 08:00
(10.12.2024, 00:14)andisg schrieb: Hat eigentlich niemand von euch einen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl geprüft? Ich habe dann da auch das Problem mit dem unmittelbaren Ansetzen aufgemacht.Ich habe das auch geprüft und bejaht, da ich auch - fälschlicherweise - davon ausging, er wäre erst durch die Eingangstür und hätte dann noch versucht die Wohnungstür zu öffnen, wobei er beobachtet wurde. Daher dann auch unmittelbares Ansetzen bejaht, dafür aber noch kein unmittelbares Ansetzen für den versuchten Raub, da er das Messer erst noch hätte suchen müssen, gar nicht wusste, ob überhaupt eins in der Wohnung ist und auch keine Angaben waren, ob er davon ausging, dass der Geschädigte zu Hause ist.
Ist bei § 100a StPO auch bis Ende Januar noch Katalogtat gewesen... Oder was das völlig abwegig?
10.12.2024, 08:02
(09.12.2024, 23:17)MussJaNe schrieb:Mich auch :)(09.12.2024, 22:43)Klausurbearbeiter schrieb:(09.12.2024, 22:33)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 22:29)Fml2024 schrieb:(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb: Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
Hängt am Ende nur von der Argumentation ab. Wie gesagt, in dem Fall hat die StA damals auch u.A. bejaht, daher ist es wohl juristisch doch irgendwie vertretbar. Man muss nicht immer die Meinung des BGH treffen ;)
Danke, das muntert mich auf.
Habe ebenfalls u.A bejaht mit der Argumentation die hier unten steht
10.12.2024, 08:03
(09.12.2024, 22:33)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 22:29)Fml2024 schrieb:(09.12.2024, 22:22)MussJaNe schrieb:(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 18:04)refinberlin schrieb: Im Sachverhalt stand sinngemäß, dass man dem Opfer die Sachen dann abnehmen wolle, weil es dann beschäftigt sei!In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?
Sie wurde im Treppenhaus (EG) gestoppt. Wohnung war im 1. OG
Ah, da habe ich wohl den Sachverhalt falsch gelesen. Habe von "Betreten der Wohnung" gesprochen. Ich frage mich, wie schwer so etwas wiegt. Unmittelbares Ansetzen im Treppenhaus ist nur schwer vertretbar.
Ich hab das auch falsch gelesen und dachte, der wäre schon an der Wohnungstür. Ich fand die Schilderung von dem Typen in der JVA aber auch wirr. Da dachte ich mir die ganze Zeit, von welcher Tür redet der jetzt gerade? Was für eine Glastür? Warum soll da ein Herd sein? Spricht der von der Wohnung oder vom Treppenhaus? Und welche Türen sind jetzt immer offen?
Naja, ging auch ein paar anderen an meinem Standort so. Dadurch ist die Prüfung schon deutlich anders. Aber ich hoffe, man verzeiht das ein bisschen. Es ist jedenfalls erkennbar, dass ich von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen bin.