09.12.2024, 18:46
Kann vielleicht wer mal systematisch darlegen was er geprüft hat ?
09.12.2024, 18:47
(09.12.2024, 18:21)WegzurVolljuristin schrieb: Ich muss mal gerade allgemein meinen Frust über diese Klausuren loswerden.. nach meinem Empfinden sind die Klausuren in diesem Monat wirklich überdurchschnittlich anspruchsvoll und teilweise auch deutlich exotischer als in den letzten Monaten. Wie seht ihr das denn? Ich bin so maximal frustriert…
Morgen dann Schutzschrift im Zwischenverfahren 😄
09.12.2024, 19:02
(09.12.2024, 18:46)Berlino24 schrieb: Kann vielleicht wer mal systematisch darlegen was er geprüft hat ?A. Hinreichender TV bei J
I. 249, 22, 23
Unmittelbares Ansetzen (-)
II. 30 II iVm 249, 250 II Nr 1 Alt 2, Nr 3 lit a) (+)
III. 30 II iVm 226 Nr 3 (+)
B. Hinreichender TV M
I. 249, 22, 23, 26
Vorsätzliche rechtswidrige Hauptat (-)
II. 30 II iVm 249, 250 II Nr 1 Alt 2, Nr 3 lit a (+)
III. 30 II iVm 226 Nr 3 (+)
C. Hinreichender TV hinsichtlich S
I. 250 II, 22, 23, 27
Vorsätzliche rechtswidrige Hauptat (-)
II. 30 II iVm 250 II (Verbrechensverabredung) (-)
Keine geplante Mittäterschaft, sondern lediglich Beihilfe
III. Ergebnis insgesamt (-)
Prozessuales Gutachten
I. Einstellung bzgl S gem 170 II
Einstellungsnachricht nach 171
II. Zuständigkeit
grds bei 250 II 5 Jahre min. Doppelte Milderungsmöglichkeit nach 49 I dann 6 Monate (?)
Aber vorbestraft und zweite Milderung nur fakultativ deswegen Amtsgericht - Schöffengericht -
Verbindung hinsichtlich M und J gem. 2,3 StPO
III. Haft
Kein haftgrund ersichtlich
IV. Verteidigung
Nichts zu veranlassen weil schon alle verteidigt
V. Mesta
Mitteilung über Ergebnis des Verfahrens an JVA hinsichtlich M und hinsichtlich J an Amtsgericht wegen offener bewährung
09.12.2024, 19:02
Also ich bin nicht fertig geworden. Habe bei M aus Zeitgründen dei Gegenargumente des Verteidigers nicht aufgefasst und bei die Anklageschrift ist nicht vollständig. Lag vllt. auch daran, dass ich uA. bejaht habe.
Im Vergleich zu dem Fall in BW gibt es bei der BGH-Entscheidung ein paar Unterschiede. So sollte beim BGH-Fall erst unter Einwand Einlass zu den Räumlichkeiten erbeten werden, wobei aber bei uns die Tür aufgebrochen werden sollte, die Qualität der Tür sei sowieso "mau" so der M.
Für mich lag der Unterschied zwischen dem BGH-Fall und unserem an diesem Punkt, da nach der Ansicht des J wohl keine großen äußeren Einflüsse oder Bedingungen, wie das Öffnen der Tür durch das Opfer, der Veröffentlichung des ersten Tatbestandsmerkmals im Wege standen.
Aber ich glaube, dass man da viel vertreten kann.
Die Anklage in dem BGH-Fall lautete schließlich:"versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung". Und ich glaube, wenn man mit haltbaren Argumenten in solchen Fällen zu den Anträgen der StA oder dem Urteilsspruch des LG kommt, dann kann einem keiner einen Strick drehen.
Im Vergleich zu dem Fall in BW gibt es bei der BGH-Entscheidung ein paar Unterschiede. So sollte beim BGH-Fall erst unter Einwand Einlass zu den Räumlichkeiten erbeten werden, wobei aber bei uns die Tür aufgebrochen werden sollte, die Qualität der Tür sei sowieso "mau" so der M.
Für mich lag der Unterschied zwischen dem BGH-Fall und unserem an diesem Punkt, da nach der Ansicht des J wohl keine großen äußeren Einflüsse oder Bedingungen, wie das Öffnen der Tür durch das Opfer, der Veröffentlichung des ersten Tatbestandsmerkmals im Wege standen.
Aber ich glaube, dass man da viel vertreten kann.
Die Anklage in dem BGH-Fall lautete schließlich:"versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung". Und ich glaube, wenn man mit haltbaren Argumenten in solchen Fällen zu den Anträgen der StA oder dem Urteilsspruch des LG kommt, dann kann einem keiner einen Strick drehen.
09.12.2024, 19:24
Morgen dann bestimmt Revision.
09.12.2024, 19:27
(09.12.2024, 18:34)DezemberNRW schrieb:(09.12.2024, 18:21)WegzurVolljuristin schrieb: Ich muss mal gerade allgemein meinen Frust über diese Klausuren loswerden.. nach meinem Empfinden sind die Klausuren in diesem Monat wirklich überdurchschnittlich anspruchsvoll und teilweise auch deutlich exotischer als in den letzten Monaten. Wie seht ihr das denn? Ich bin so maximal frustriert…
finds auch exotisch, allein durch Berufung und Urkundenprozess. Allerdings sagt ja bekanntlicherweise jeder Durchgang über sich, dass er überdurchschnittlich anspruchsvoll war :D wir werden es nie wissen, da wir hoffentlich nur diesen einen durchgang wirklich mitgeschrieben hat. Und außerdem wird das exotische bestimmt berücksichtigt in der Korrektur :) Unsere AG-Leiter haben uns immer wieder eingetrichtert, dass exotischere Klausuren eigentlich besser sind als Standardsachen, weil bei letzteren kaum Fehler verziehen werden. Wird schon!!
Entweder das, worauf ich auch hoffe, oder die korrigierende Person hängt nur an der Lösungsskizze.
Auf See und in der Klausur ist man in Gottes Hand
09.12.2024, 21:20
(09.12.2024, 19:27)PeterDurstig schrieb:(09.12.2024, 18:34)DezemberNRW schrieb:(09.12.2024, 18:21)WegzurVolljuristin schrieb: Ich muss mal gerade allgemein meinen Frust über diese Klausuren loswerden.. nach meinem Empfinden sind die Klausuren in diesem Monat wirklich überdurchschnittlich anspruchsvoll und teilweise auch deutlich exotischer als in den letzten Monaten. Wie seht ihr das denn? Ich bin so maximal frustriert…
finds auch exotisch, allein durch Berufung und Urkundenprozess. Allerdings sagt ja bekanntlicherweise jeder Durchgang über sich, dass er überdurchschnittlich anspruchsvoll war :D wir werden es nie wissen, da wir hoffentlich nur diesen einen durchgang wirklich mitgeschrieben hat. Und außerdem wird das exotische bestimmt berücksichtigt in der Korrektur :) Unsere AG-Leiter haben uns immer wieder eingetrichtert, dass exotischere Klausuren eigentlich besser sind als Standardsachen, weil bei letzteren kaum Fehler verziehen werden. Wird schon!!
Entweder das, worauf ich auch hoffe, oder die korrigierende Person hängt nur an der Lösungsskizze.
Auf See und in der Klausur ist man in Gottes Hand
Ich wünsche uns allen faire Korrekturen ! Ich bin froh wenn’s am Freitag vorbei ist.. in platt
09.12.2024, 21:31
(09.12.2024, 21:20)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 19:27)PeterDurstig schrieb:(09.12.2024, 18:34)DezemberNRW schrieb:(09.12.2024, 18:21)WegzurVolljuristin schrieb: Ich muss mal gerade allgemein meinen Frust über diese Klausuren loswerden.. nach meinem Empfinden sind die Klausuren in diesem Monat wirklich überdurchschnittlich anspruchsvoll und teilweise auch deutlich exotischer als in den letzten Monaten. Wie seht ihr das denn? Ich bin so maximal frustriert…
finds auch exotisch, allein durch Berufung und Urkundenprozess. Allerdings sagt ja bekanntlicherweise jeder Durchgang über sich, dass er überdurchschnittlich anspruchsvoll war :D wir werden es nie wissen, da wir hoffentlich nur diesen einen durchgang wirklich mitgeschrieben hat. Und außerdem wird das exotische bestimmt berücksichtigt in der Korrektur :) Unsere AG-Leiter haben uns immer wieder eingetrichtert, dass exotischere Klausuren eigentlich besser sind als Standardsachen, weil bei letzteren kaum Fehler verziehen werden. Wird schon!!
Entweder das, worauf ich auch hoffe, oder die korrigierende Person hängt nur an der Lösungsskizze.
Auf See und in der Klausur ist man in Gottes Hand
Ich wünsche uns allen faire Korrekturen ! Ich bin froh wenn’s am Freitag vorbei ist.. in platt
Am Donnerstag ists doch vorbei?
09.12.2024, 21:35
(09.12.2024, 21:31)Klausurbearbeiter schrieb:(09.12.2024, 21:20)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 19:27)PeterDurstig schrieb:(09.12.2024, 18:34)DezemberNRW schrieb:(09.12.2024, 18:21)WegzurVolljuristin schrieb: Ich muss mal gerade allgemein meinen Frust über diese Klausuren loswerden.. nach meinem Empfinden sind die Klausuren in diesem Monat wirklich überdurchschnittlich anspruchsvoll und teilweise auch deutlich exotischer als in den letzten Monaten. Wie seht ihr das denn? Ich bin so maximal frustriert…
finds auch exotisch, allein durch Berufung und Urkundenprozess. Allerdings sagt ja bekanntlicherweise jeder Durchgang über sich, dass er überdurchschnittlich anspruchsvoll war :D wir werden es nie wissen, da wir hoffentlich nur diesen einen durchgang wirklich mitgeschrieben hat. Und außerdem wird das exotische bestimmt berücksichtigt in der Korrektur :) Unsere AG-Leiter haben uns immer wieder eingetrichtert, dass exotischere Klausuren eigentlich besser sind als Standardsachen, weil bei letzteren kaum Fehler verziehen werden. Wird schon!!
Entweder das, worauf ich auch hoffe, oder die korrigierende Person hängt nur an der Lösungsskizze.
Auf See und in der Klausur ist man in Gottes Hand
Ich wünsche uns allen faire Korrekturen ! Ich bin froh wenn’s am Freitag vorbei ist.. in platt
Am Donnerstag ists doch vorbei?
In nrw am Freitag :) wir haben mittwochs Pause
09.12.2024, 22:22
(09.12.2024, 18:09)mimimi18 schrieb:(09.12.2024, 18:04)refinberlin schrieb:In nrw stand das so nicht. Die Ohren sollten als Racheakt wegen der Freundin ab. Es wurde nur nebenbei gesagt dass dann die Wegnahme sogar leichter wäre aber die Ohren sollten nicht ab um etwas wegzunehmen oder standen sonst wie im(09.12.2024, 17:58)jura_brl schrieb: Wieso habt ihr 249 und 250 geprüft? Er hatte doch weder Waffen noch wollten die dem Z Gewalt anwenden, um die Sachen zu entwenden.
Bei 226 gibt es zudem noch 226 Abs 1 Nr 3, der eingeschlägig gewesen sein müsste.
Im Sachverhalt stand sinngemäß, dass man dem Opfer die Sachen dann abnehmen wolle, weil es dann beschäftigt sei!
Zusammenhang damit. Habe auch keinen Raub geprüft sondern das im Rahmen von nem versuchten 252 angesprochen.
Aber ich meine dass man hier viel vertreten konnte. Das war ne Klausur in der man viel argumentieren konnte und sollte!
Danke, dass sehe ich auch so, habe den Raub auch abgelehnt. Für mich war das Ohren abschneiden eher eine "bei der Gelegenheit"-Tat als dass es der Wegnahme diente, es mag die Wegnahme aber erleichtert haben. Das Argument mit dem "dann muckt er nicht auf" finde ich auch gut. Hm.
Lackner/Kühl:
"Gewalt und Drohung müssen das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass die Nötigung zum Zweck der Wegnahme erfolgt und ihr daher regelmäßig vorausgegangen sein muss. Unerheblich ist, dass der Täter bei der Nötigungshandlung weitere Ziele mitverfolgt, solange davon der Raubvorsatz nicht dominiert wird"
Vllt ist es hier so ein "dominieren" von dem Rachemotiv. Das kann man aber auch anders sehen. Ich hab ehrlich gesagt auch aus Zeitgründen § 249, 250 abgelehnt.
Habe bei S aber § 242, 22,23 bejaht, auch wenn ich § 30 Abs. 2 StGB gesehen habe. Wurden die erst in der Wohnung oder schon im Treppenhaus gestoppt?