08.12.2024, 21:47
(08.12.2024, 18:18)OliBW schrieb:Ich schreibe auch Verbesserung und kann dir nur zustimmen.(08.12.2024, 16:25)Gast001BW schrieb: Ich sehe es schon kommen, wie wir morgen im Strafrecht wieder 100000 Delikte und bestimmt 3-4 Beschuldigte prüfen müssen und nicht fertig werden. Mich würde es nicht einmal mehr schocken, wenn wir ein Revisionsurteil schreiben müssen. Denen traue ich inzwischen alles zu
Ich schreibe jetzt Verbesserung und vor einem Jahr war es in der Tat wesentlich humaner. Ich habe den Eindruck, dass nur weil wir jetzt auf PC schreiben dürfen, man die Klausuren im Umfang und Komplexität fast verdoppelt hat. Ich hätte fast lieber doch die alten Klausuren nochmals mit der Hand geschrieben.
Der Umfang der Klausuren ist auffallend erhöht worden.
09.12.2024, 14:53
Sachsen:
StA-Klausur.
M sitzt im Knast wegen gew. Drogenhandel. Hat dort ein Handy und telefoniert mit J. Die Freundin von M ist neuerdings mit R zusammen, was M sehr wütend macht. Daher sagt er dem J im Telefonat, er sollte ihm einen Denkzettel verpassen und die Wohnung ausräumen. Er solle dem R beide Ohren abschneiden. J erklärt sich dazu (mehr oder weniger) bereit, das ganze gemeinsam mit S durchzuziehen. M sagt dem J, wie er in das Wohnhaus von R kommt. Es geht noch um einen Fernseher, den sie dann verkaufen und sich den Erlös teilen wollen.
Das Gespräch wird via TKÜ mitgeschnitten (ordnungsgemäße Anordnung lt. Vermerk). Daraufhin legen sich die Polizisten auf die Lauer. S fährt den J zum Haus, wartet erstmal im Auto. J trägt Quarzsandhandschuhe. Er klingelt und versucht die Haustür - wie ihm von M verraten - durch starkes Ziehen aufzubekommen. Das klappt auch. S sieht das, steigt aus und geht mit ins Haus. Dann erfolgt der Zugriff noch im Treppenhaus. In der Wohnung war zu dem Zeitpunkt niemand.
- M und J schweigen.
- S plaudert; er hätte das mit den Ohren erst nicht geglaubt, aber als er merkte, dass es doch ernst ist, hat er dem J gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle. Er wartet im Auto bis J „fertig“ ist und hilft ihm dann beim Ausräumen der Wohnung.
- Anwalt von M meinte, M sei manchmal aufbrausend und war in dem Gespräch emotional; er habe das alles nicht ernst gemeint; M habe nen verrückten Humor
- Anwalt S meinte, TKÜ Verwertung nicht zulässig
Gefordert war ein Gutachten zu allen drei; Entschließung der StA zu M und J war zu fertigen.
Wesentliches Ergebnis d. E., Beweismittel, Personalien und sonstige Verfügungen waren erlassen.
Wie habt ihr den Spaß gelöst? Ich bin bei weitem nicht fertig geworden..
StA-Klausur.
M sitzt im Knast wegen gew. Drogenhandel. Hat dort ein Handy und telefoniert mit J. Die Freundin von M ist neuerdings mit R zusammen, was M sehr wütend macht. Daher sagt er dem J im Telefonat, er sollte ihm einen Denkzettel verpassen und die Wohnung ausräumen. Er solle dem R beide Ohren abschneiden. J erklärt sich dazu (mehr oder weniger) bereit, das ganze gemeinsam mit S durchzuziehen. M sagt dem J, wie er in das Wohnhaus von R kommt. Es geht noch um einen Fernseher, den sie dann verkaufen und sich den Erlös teilen wollen.
Das Gespräch wird via TKÜ mitgeschnitten (ordnungsgemäße Anordnung lt. Vermerk). Daraufhin legen sich die Polizisten auf die Lauer. S fährt den J zum Haus, wartet erstmal im Auto. J trägt Quarzsandhandschuhe. Er klingelt und versucht die Haustür - wie ihm von M verraten - durch starkes Ziehen aufzubekommen. Das klappt auch. S sieht das, steigt aus und geht mit ins Haus. Dann erfolgt der Zugriff noch im Treppenhaus. In der Wohnung war zu dem Zeitpunkt niemand.
- M und J schweigen.
- S plaudert; er hätte das mit den Ohren erst nicht geglaubt, aber als er merkte, dass es doch ernst ist, hat er dem J gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle. Er wartet im Auto bis J „fertig“ ist und hilft ihm dann beim Ausräumen der Wohnung.
- Anwalt von M meinte, M sei manchmal aufbrausend und war in dem Gespräch emotional; er habe das alles nicht ernst gemeint; M habe nen verrückten Humor
- Anwalt S meinte, TKÜ Verwertung nicht zulässig
Gefordert war ein Gutachten zu allen drei; Entschließung der StA zu M und J war zu fertigen.
Wesentliches Ergebnis d. E., Beweismittel, Personalien und sonstige Verfügungen waren erlassen.
Wie habt ihr den Spaß gelöst? Ich bin bei weitem nicht fertig geworden..
09.12.2024, 15:07
(09.12.2024, 14:53)helmut_21 schrieb: Sachsen:
StA-Klausur.
M sitzt im Knast wegen gew. Drogenhandel. Hat dort ein Handy und telefoniert mit J. Die Freundin von M ist neuerdings mit R zusammen, was M sehr wütend macht. Daher sagt er dem J im Telefonat, er sollte ihm einen Denkzettel verpassen und die Wohnung ausräumen. Er solle dem R beide Ohren abschneiden. J erklärt sich dazu (mehr oder weniger) bereit, das ganze gemeinsam mit S durchzuziehen. M sagt dem J, wie er in das Wohnhaus von R kommt. Es geht noch um einen Fernseher, den sie dann verkaufen und sich den Erlös teilen wollen.
Das Gespräch wird via TKÜ mitgeschnitten (ordnungsgemäße Anordnung lt. Vermerk). Daraufhin legen sich die Polizisten auf die Lauer. S fährt den J zum Haus, wartet erstmal im Auto. J trägt Quarzsandhandschuhe. Er klingelt und versucht die Haustür - wie ihm von M verraten - durch starkes Ziehen aufzubekommen. Das klappt auch. S sieht das, steigt aus und geht mit ins Haus. Dann erfolgt der Zugriff noch im Treppenhaus. In der Wohnung war zu dem Zeitpunkt niemand.
- M und J schweigen.
- S plaudert; er hätte das mit den Ohren erst nicht geglaubt, aber als er merkte, dass es doch ernst ist, hat er dem J gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle. Er wartet im Auto bis J „fertig“ ist und hilft ihm dann beim Ausräumen der Wohnung.
- Anwalt von M meinte, M sei manchmal aufbrausend und war in dem Gespräch emotional; er habe das alles nicht ernst gemeint; M habe nen verrückten Humor
- Anwalt S meinte, TKÜ Verwertung nicht zulässig
Gefordert war ein Gutachten zu allen drei; Entschließung der StA zu M und J war zu fertigen.
Wesentliches Ergebnis d. E., Beweismittel, Personalien und sonstige Verfügungen waren erlassen.
Wie habt ihr den Spaß gelöst? Ich bin bei weitem nicht fertig geworden..
Danke! Hatte NRW denselben SV?
09.12.2024, 15:44
(09.12.2024, 15:07)NewNRW24 schrieb:(09.12.2024, 14:53)helmut_21 schrieb: Sachsen:
StA-Klausur.
M sitzt im Knast wegen gew. Drogenhandel. Hat dort ein Handy und telefoniert mit J. Die Freundin von M ist neuerdings mit R zusammen, was M sehr wütend macht. Daher sagt er dem J im Telefonat, er sollte ihm einen Denkzettel verpassen und die Wohnung ausräumen. Er solle dem R beide Ohren abschneiden. J erklärt sich dazu (mehr oder weniger) bereit, das ganze gemeinsam mit S durchzuziehen. M sagt dem J, wie er in das Wohnhaus von R kommt. Es geht noch um einen Fernseher, den sie dann verkaufen und sich den Erlös teilen wollen.
Das Gespräch wird via TKÜ mitgeschnitten (ordnungsgemäße Anordnung lt. Vermerk). Daraufhin legen sich die Polizisten auf die Lauer. S fährt den J zum Haus, wartet erstmal im Auto. J trägt Quarzsandhandschuhe. Er klingelt und versucht die Haustür - wie ihm von M verraten - durch starkes Ziehen aufzubekommen. Das klappt auch. S sieht das, steigt aus und geht mit ins Haus. Dann erfolgt der Zugriff noch im Treppenhaus. In der Wohnung war zu dem Zeitpunkt niemand.
- M und J schweigen.
- S plaudert; er hätte das mit den Ohren erst nicht geglaubt, aber als er merkte, dass es doch ernst ist, hat er dem J gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle. Er wartet im Auto bis J „fertig“ ist und hilft ihm dann beim Ausräumen der Wohnung.
- Anwalt von M meinte, M sei manchmal aufbrausend und war in dem Gespräch emotional; er habe das alles nicht ernst gemeint; M habe nen verrückten Humor
- Anwalt S meinte, TKÜ Verwertung nicht zulässig
Gefordert war ein Gutachten zu allen drei; Entschließung der StA zu M und J war zu fertigen.
Wesentliches Ergebnis d. E., Beweismittel, Personalien und sonstige Verfügungen waren erlassen.
Wie habt ihr den Spaß gelöst? Ich bin bei weitem nicht fertig geworden..
Danke! Hatte NRW denselben SV?
das kam in bw auch. fand es so schrecklich, bin da Safe durchgefallen
09.12.2024, 15:51
War schwer sich vorzustellen, wie das Gebäude aussieht bei den Schilderungen.
09.12.2024, 16:01
Heute früh hab ich in Berlin zwei Kandidatinnen sprechen hören „Heute wissen wir eins, einer wird sterben“.
Prüfungsamt: Hold my beer, §30 StGB
Prüfungsamt: Hold my beer, §30 StGB
09.12.2024, 16:05
09.12.2024, 16:06
(09.12.2024, 16:05)Altair schrieb:was ist eure Lösung, Leute?(09.12.2024, 15:07)NewNRW24 schrieb: Danke! Hatte NRW denselben SV?
Keine Quarzsandhandschuhe, der Fahrer ist nicht wieder rausgegangen, der Humor wurde noch mit Rappen begründet, Entschließung soweit ich weiß für alle drei, ich glaube das Opfer war da?
09.12.2024, 16:20
(09.12.2024, 16:06)bwexamen24 schrieb:Leider entgegen BGH unmittelbares Ansetzen bejaht. Hat die StA zur Revision auch vorgebracht. Meint ihr dann das war vertretbar oder musste man auf § 30 gehen?(09.12.2024, 16:05)Altair schrieb:was ist eure Lösung, Leute?(09.12.2024, 15:07)NewNRW24 schrieb: Danke! Hatte NRW denselben SV?
Keine Quarzsandhandschuhe, der Fahrer ist nicht wieder rausgegangen, der Humor wurde noch mit Rappen begründet, Entschließung soweit ich weiß für alle drei, ich glaube das Opfer war da?
09.12.2024, 16:34
(09.12.2024, 16:20)RefNRW17 schrieb:(09.12.2024, 16:06)bwexamen24 schrieb:Leider entgegen BGH unmittelbares Ansetzen bejaht. Hat die StA zur Revision auch vorgebracht. Meint ihr dann das war vertretbar oder musste man auf § 30 gehen?(09.12.2024, 16:05)Altair schrieb:was ist eure Lösung, Leute?(09.12.2024, 15:07)NewNRW24 schrieb: Danke! Hatte NRW denselben SV?
Keine Quarzsandhandschuhe, der Fahrer ist nicht wieder rausgegangen, der Humor wurde noch mit Rappen begründet, Entschließung soweit ich weiß für alle drei, ich glaube das Opfer war da?
Wieso entgegen BGH??