08.12.2024, 12:36
08.12.2024, 14:19
Hey, hat jemand in Berlin die Wahlklausur im Strafrecht geschrieben und kann berichten was dran kam?
08.12.2024, 14:48
die kommenden Tage werden bestimmt noch schlimmer als die davor...
08.12.2024, 15:07
(08.12.2024, 14:48)bwexamen24 schrieb: die kommenden Tage werden bestimmt noch schlimmer als die davor...
Eigentlich wollte ich auch mit Zivilrecht die Noten aus Strafrecht ausgleichen. Aber hey, immer positiv bleiben, vielleicht ist es ja dann anders herum.
Wird aber sicherlich bei der sich abzeichnenden Stoffmenge und Komplexität dieses Examens wieder richtig anstrengend.
08.12.2024, 16:25
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08.12.2024, 17:04
(08.12.2024, 14:19)Angst_Potter schrieb: Hey, hat jemand in Berlin die Wahlklausur im Strafrecht geschrieben und kann berichten was dran kam?
Anklage, 1 einschlägig vorbestrafter, schweigender Beschuldigter, U-Haft
Kfz Diebstahl, Straßenverkehr (315c, 316), 142, fahrlässige KPV, Raub/Raeuberische Erpressung/Noetigung.
Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG als notwehrfaehiges Rechtsgut (lol)
§ 34 ASOG (abgedruckt) als Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren
08.12.2024, 18:18
(08.12.2024, 16:25)Gast001BW schrieb: Ich sehe es schon kommen, wie wir morgen im Strafrecht wieder 100000 Delikte und bestimmt 3-4 Beschuldigte prüfen müssen und nicht fertig werden. Mich würde es nicht einmal mehr schocken, wenn wir ein Revisionsurteil schreiben müssen. Denen traue ich inzwischen alles zu
Ich schreibe jetzt Verbesserung und vor einem Jahr war es in der Tat wesentlich humaner. Ich habe den Eindruck, dass nur weil wir jetzt auf PC schreiben dürfen, man die Klausuren im Umfang und Komplexität fast verdoppelt hat. Ich hätte fast lieber doch die alten Klausuren nochmals mit der Hand geschrieben.
08.12.2024, 18:36
ich habe angst morgen nicht fertig zu werden. War in den Übungsklausuren auch so. irgendwelche Tipps?
08.12.2024, 18:53
(08.12.2024, 18:36)hauptsachejurist schrieb: ich habe angst morgen nicht fertig zu werden. War in den Übungsklausuren auch so. irgendwelche Tipps?
Es ist risky, aber ich habe die StA Klausur ohne vorherige Skizze geschrieben. Die Note steht noch aus, könnte also der totale Reinfall sein. Und ich mache immer ne Skizze eig. Aber ich dachte, wenn ich am PC schreiben, brauche nicht zwingend eine. Ob ich richtig lag, weiß ich noch nicht. Würde es auch nicht einfach so empfehlen. Aber ich habe es so gemacht, konnte es auch riskieren weil es mein Verbesserungsversuch war. Und es hängt auch von der Klausur ab
08.12.2024, 18:53
In BW lief in der Zeit von 2011 bis 2019 in fast jedem Durchgang in der 5ten Klausur eine gutachterliche Prüfung+Abschlussverfügung der StA.
In den letzten 4 Herbstkampagnen liefen 1x Urteil und 3xStA.
Die Chance, dass also wieder eine StA-Klausur kommt ist relativ hoch. Allerdings war das JPA ja so witzig und hat bisher zweimal Berufung gebracht.
Ich könnte mir daher denken, dass sie jetzt auf die Idee kommen entweder eine Berufung gutachterlich prüfen zu lassen oder aus anwaltlicher Perspektive zu fragen, ob Berufung oder Revision eingelegt werden sollte.
Einmal lief auch eine Aufgabenstellung bei der ein Referendar am Strafgericht nach der mündlichen Verhandlung vom Vorsitzenden gefragt wurde wie dieser am besten entscheiden sollte. Dann musste man wie bei einer Rev. prüfen, ob verfahrensrechtlich Fehler begangen wurden und die Strafbarkeit erörtern.
Materiell werden durchgängig entweder in der ersten oder zweiten Klausur Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte und zu Teilen auch Straßenverkehrsdelikte abgefragt. Die gängigen Probleme wie Verhältnis zw. 249 u. 255, 253 oder bei der Zueignungsabsicht sollte man daher vllt. kurz nochmal überfliegen. Themen wie Beweiswürdigung und Strafzumessung kommen eigentlich auch immer dran.
Verfahrensrechtlich sind oft auch Beweisverwertungsverbote, die Pflichtverteidigung, U-Haft und die Zuständigkeit des Gerichts in der ersten Strafrechtsklausur thematisiert worden.
In den letzten 4 Herbstkampagnen liefen 1x Urteil und 3xStA.
Die Chance, dass also wieder eine StA-Klausur kommt ist relativ hoch. Allerdings war das JPA ja so witzig und hat bisher zweimal Berufung gebracht.
Ich könnte mir daher denken, dass sie jetzt auf die Idee kommen entweder eine Berufung gutachterlich prüfen zu lassen oder aus anwaltlicher Perspektive zu fragen, ob Berufung oder Revision eingelegt werden sollte.
Einmal lief auch eine Aufgabenstellung bei der ein Referendar am Strafgericht nach der mündlichen Verhandlung vom Vorsitzenden gefragt wurde wie dieser am besten entscheiden sollte. Dann musste man wie bei einer Rev. prüfen, ob verfahrensrechtlich Fehler begangen wurden und die Strafbarkeit erörtern.
Materiell werden durchgängig entweder in der ersten oder zweiten Klausur Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte und zu Teilen auch Straßenverkehrsdelikte abgefragt. Die gängigen Probleme wie Verhältnis zw. 249 u. 255, 253 oder bei der Zueignungsabsicht sollte man daher vllt. kurz nochmal überfliegen. Themen wie Beweiswürdigung und Strafzumessung kommen eigentlich auch immer dran.
Verfahrensrechtlich sind oft auch Beweisverwertungsverbote, die Pflichtverteidigung, U-Haft und die Zuständigkeit des Gerichts in der ersten Strafrechtsklausur thematisiert worden.