07.12.2024, 17:26
Hallo zusammen!
Ich wollte gerne einmal eure Meinungen zu dem Thema hören, da mich das gerade beschäftigt und ich es nicht so richtig einordnen kann.
Ich bin seit längerer Zeit in einer kleinen Kanzlei als Anwalt beschäftigt. Mein Arbeitgeber bittet nun darum, dass ich den allgemeinen Mandatsvertrag der Kanzlei überarbeite. Ich frage mich, ob das eine normale Tätigkeit in meiner Position ist oder ob das nicht irgendwelche (unversicherten) Haftungsrisiken mit sich bringt? Im Endeffekt würde ich für meinen Arbeitgeber tätig werden oder wie seht Ihr das? Ich denke nicht, dass diese Tätigkeit von irgendeiner Versicherung umfasst wäre? Würdet ihr das machen?
Besten Dank.
Ich wollte gerne einmal eure Meinungen zu dem Thema hören, da mich das gerade beschäftigt und ich es nicht so richtig einordnen kann.
Ich bin seit längerer Zeit in einer kleinen Kanzlei als Anwalt beschäftigt. Mein Arbeitgeber bittet nun darum, dass ich den allgemeinen Mandatsvertrag der Kanzlei überarbeite. Ich frage mich, ob das eine normale Tätigkeit in meiner Position ist oder ob das nicht irgendwelche (unversicherten) Haftungsrisiken mit sich bringt? Im Endeffekt würde ich für meinen Arbeitgeber tätig werden oder wie seht Ihr das? Ich denke nicht, dass diese Tätigkeit von irgendeiner Versicherung umfasst wäre? Würdet ihr das machen?
Besten Dank.
07.12.2024, 20:11
Ist doch eine interne Tätigkeit - für dich gilt dann der innerbetriebliche Schadensausgleich wie für jeden anderen Arbeitnehmer - was soll ein Syndikus RA erst sagen. Ob es von deiner Stellenbeschreibung umfasst ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt wobei das mit der Haftung nicht wirklich zutun hat.
07.12.2024, 20:13
Dein AG hat dich dazu bevollmächtigt, in seinem Namen einen V abzuschließen. Vertragspartner werden dein AG und der M. Wo siehst du ein erhöhtes Haftungsrisiko?
07.12.2024, 23:42
Ich denke eigentlich eher an den Fall, dass bei Erstellung/Überarbeitung eines Vertragsmusters ein Fehler passiert und der dann für eine Vielzahl von Fällen angewandt wird, ohne dass dafür eine Versicherung besteht. Am Ende ist dann z. B. eine Haftungsbegrenzung o. ä. nichtig mit entsprechendem Schaden im Haftungsfall. Ein Syndikusanwalt müsste ja in einem solchen Fall z. B. versichert sein.
08.12.2024, 00:01
Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
08.12.2024, 11:17
(07.12.2024, 23:42)Jdy197 schrieb: Ich denke eigentlich eher an den Fall, dass bei Erstellung/Überarbeitung eines Vertragsmusters ein Fehler passiert und der dann für eine Vielzahl von Fällen angewandt wird, ohne dass dafür eine Versicherung besteht. Am Ende ist dann z. B. eine Haftungsbegrenzung o. ä. nichtig mit entsprechendem Schaden im Haftungsfall. Ein Syndikusanwalt müsste ja in einem solchen Fall z. B. versichert sein.
Die Verwendung eines Musters entbindet den Unterzeichner nicht von seiner Pflicht zur Überprüfung dessen vor Unterzeichnung, egal, wer unterschreibt.
08.12.2024, 12:06
(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
Danke!
08.12.2024, 12:40
(08.12.2024, 12:06)Jdy197 schrieb:(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
Du machst dir Sorgen um deinen Versicherungsschutz und vergisst, dass dem AG kein Schaden entsteht, da seine Versicherung in diesem Fall eingreift?
08.12.2024, 15:24
(08.12.2024, 12:06)Jdy197 schrieb:Kann deinen Gedanken nachvollziehen, aber es wäre m.E. dann Arbeitnehmerhaftung, die dich im Verhältnis zu deinem AG trifft (während dein AG wegen des falschen Musters und des daraus entstandenen Schadens gegenüber dem Mandanten haftet), und da haftest du ja nur sehr beschränkt (grobe Fahrlässigkeit mal ausgeklammert).(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
08.12.2024, 17:16
(08.12.2024, 12:40)guga schrieb:(08.12.2024, 12:06)Jdy197 schrieb:(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
Du machst dir Sorgen um deinen Versicherungsschutz und vergisst, dass dem AG kein Schaden entsteht, da seine Versicherung in diesem Fall eingreift?
Ich beziehe mich auf den Fall, indem die Mindestversicherungssumme des AG nicht ausreicht.