04.12.2024, 09:53
Hallo,
das klingt jetzt nach einer banalen Frage:
Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab?
z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."
Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.
Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".
das klingt jetzt nach einer banalen Frage:
Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab?
z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."
Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.
Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".
04.12.2024, 13:01
(04.12.2024, 09:53)al_kurdi schrieb: Hallo,
das klingt jetzt nach einer banalen Frage:
Schreibt ihr nach dem Obersatz den Normtext ab?
z.B.: "Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 985 BGB zu. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 BGB hat."
Ich sehe das jetzt häufiger in Musterlösungen und in Praxisurteilen.
Edit: Hintergrund der Frage: Im Studium hat man sowas ja gar nicht beigebracht bekommen. Eher immer das Gegenteil: "Wir schreiben das Gesetz nicht ab!".
Ja! Das gehört (wohl) zum Urteilstil dazu.
Ergebnis mit Norm
Norm abschreiben
Auslegen/ Definieren der Norm
Zwischenergebnis (,,Diese Voraussetzungen liegen hier vor)
Subsumtion
04.12.2024, 14:28
Ja. Denn der Leser muss verstehen, wie sich das Ergebnis aus dem Gesetz ableitet. "Kann er ja googeln" ist daher unschön bis falsch.
Außerdem ist ein falscher Obersatz viel leichter revisionsrechtlich anzugreifen als eine falsche Tatsachenfeststellung.
Also immer schön trennen und ordentlich hinschreiben.
Außerdem ist ein falscher Obersatz viel leichter revisionsrechtlich anzugreifen als eine falsche Tatsachenfeststellung.
Also immer schön trennen und ordentlich hinschreiben.