• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. Wohnsitz und Krankenversicherung bei LL.M.
Antworten

 
Wohnsitz und Krankenversicherung bei LL.M.
.....
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#1
03.12.2024, 18:56
Hallo :)
Ich möchte gerne einen LL.M absolvieren und bin auf die Frage gestoßen, was dann eigentlich mit Wohnsitz und Krankenversicherung passiert. 

Muss man sich aus Deutschland abmelden (wenn man wegen der Entfernung zwischendurch nicht mehr oder nur vllt 1x nachhause fliegt)?

Krankenversicherung muss ich laut Vorgaben der Uni lokal abschließen. Wie sieht's dann mit der deutschen aus, muss man dann doppelt weiterzahlen?

Vielen Dank schonmal
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
LawyerTN
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2024
#2
12.12.2024, 02:51
Die Anmeldung in Deutschland kann man ohne Probleme beibehalten, da ein einjähriges Auslandsstudium als vorübergehende Abwesenheit gilt.

Aus der GKV kann man im Normalfall austreten, da in den USA kein Leistungsanspruch besteht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus