02.12.2024, 15:31
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst. Ich habe mich für eine Stelle an einer Hochschule beworben und auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Allerdings fällt das auf eine Examensklausur meines Verbesserungsversuchs.
Ein anderer Termin sei im ganzen Dezember nicht möglich; vielmehr werden jetzt nur die anderen Bewerber angehört und ich gegebenenfalls noch mal eingeladen, wenn keiner von denen eingestellt wird. Ist das irgendwie angreifbar, dass nur dieser eine Termin stattfindet? Es wurde auch im Verfahren vorher nicht darauf hingewiesen.
Danke für eure Einschätzung
ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst. Ich habe mich für eine Stelle an einer Hochschule beworben und auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Allerdings fällt das auf eine Examensklausur meines Verbesserungsversuchs.
Ein anderer Termin sei im ganzen Dezember nicht möglich; vielmehr werden jetzt nur die anderen Bewerber angehört und ich gegebenenfalls noch mal eingeladen, wenn keiner von denen eingestellt wird. Ist das irgendwie angreifbar, dass nur dieser eine Termin stattfindet? Es wurde auch im Verfahren vorher nicht darauf hingewiesen.
Danke für eure Einschätzung
02.12.2024, 17:30
Sie haben die die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen. Einen zweiten Termin halte ich nicht für zwingend. Von daher meines Erachtens nicht angreifbar.
02.12.2024, 17:34
Auch der öD hat grundsätzlich keine Einladungsplicht, auch nicht bei Erfüllen der formalen Voraussetzungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn du schwerbehindert oder gleichgestellt bist, § 165 S. 3 SGB IX.
Wenn jedoch keine Verpflichtung besteht dich überhaupt einzuladen, dann gibt es erst recht keine Pflicht dir einen zweiten bzw. alternativen Termin anbieten zu müssen; insbesondere, wenn die Nichtwahrnehmung auf Umstände zurückzuführen ist, die ausschließlich in deinem Verantwortungsbereich liegen.
Wenn jedoch keine Verpflichtung besteht dich überhaupt einzuladen, dann gibt es erst recht keine Pflicht dir einen zweiten bzw. alternativen Termin anbieten zu müssen; insbesondere, wenn die Nichtwahrnehmung auf Umstände zurückzuführen ist, die ausschließlich in deinem Verantwortungsbereich liegen.
02.12.2024, 18:16
(02.12.2024, 17:30)JuraLiebhaber schrieb: Sie haben die die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen. Einen zweiten Termin halte ich nicht für zwingend. Von daher meines Erachtens nicht angreifbar.
Sehe ich auch so. Über ide ohnehin viel gelobte Flexibilität im ÖD sagt das natürlich einiges.
@ TE: ggf. kannst du anrufen und um eine Verschiebung auf den Nachmittag bitten, wäre deinerseits schon ein starkes commitment
02.12.2024, 19:14
Danke euch, dann war es das leider wohl;)
Nach einem späteren Termin habe ich bereits gefragt, aber nach 16 Uhr führen sie dort keine Gespräche mehr und früher aus der S1 Klausur zu gehen, um den Termin wahrnehmen, erscheint mir auch keine gute Option zu sein🤷🏼♀️
Nach einem späteren Termin habe ich bereits gefragt, aber nach 16 Uhr führen sie dort keine Gespräche mehr und früher aus der S1 Klausur zu gehen, um den Termin wahrnehmen, erscheint mir auch keine gute Option zu sein🤷🏼♀️
02.12.2024, 22:38
Aus "Arbeitgebersicht": Da müssen ziemlich viele unter einen Hut gebracht werden: Vorgesetzte, Personalreferat, Beauftragte für Chancengleichheit, ggf. Schwerbehindertenvertretung. Wenn man nach Aktenlage schon fünf gute Bewerber für eine Stelle hat, schaut man sich halt erst einmal die an. Wenn von denen überraschenderweise niemand in Frage kommt, lädt man weitere ein. Das ist nicht schön, aber auch nicht angreifbar. Umgekehrt wären Deine Chancen, wenn es geklappt hätte, in so einer Konstellation auch nicht riesig gewesen.
03.12.2024, 08:42
(02.12.2024, 22:38)Praktiker schrieb: Aus "Arbeitgebersicht": Da müssen ziemlich viele unter einen Hut gebracht werden: Vorgesetzte, Personalreferat, Beauftragte für Chancengleichheit, ggf. Schwerbehindertenvertretung. Wenn man nach Aktenlage schon fünf gute Bewerber für eine Stelle hat, schaut man sich halt erst einmal die an. Wenn von denen überraschenderweise niemand in Frage kommt, lädt man weitere ein. Das ist nicht schön, aber auch nicht angreifbar. Umgekehrt wären Deine Chancen, wenn es geklappt hätte, in so einer Konstellation auch nicht riesig gewesen.
Beim öD existieren zwar auf dem Papier sehr viele Beauftragte für irgendwas, defacto sind die Prozesse aber dort genauso subjektiv und wenig nachvollziehbar wie anderswo. Wenn man gleich beim Bewerbungsgespräch eine Extrawurst haben will, dann kann (aber nicht muss) das in die Hose gehen.
03.12.2024, 09:02
Ich hätte das genau so neulich: von 7 Bewerbungen schieden 2 aus. 2 sahen nach Aktenlage hervorragend aus, 2 nicht so gut und sollten daher erst in einer eventuellen zweiten Runde eingeladen werden. Eine fand ich spannend, wenn auch von der Qualifikation her nicht ganz passend, sie wurde auf meinen Wunsch hin eingeladen. Ausgerechnet sie konnte an dem Termin nicht. Weil es schwierig geworden wäre, alle Beteiligten terminlich unter einen Hut zu bekommen, haben wir sie dann für die zweite Runde vorgesehen. Eine der beiden in der ersten Runde hat rundum überzeugt, also wird es keine zweite Runde geben.
Soll heißen: wenn es nach Aktenlage schon wacklig ist und man viele gute Bewerbungen hat, macht man sich den Aufwand für einen zweiten Termin eher nicht. Wenn der nach Aktenlage Beste nicht kann und die Alternative zweifelhaft ist, wird man eher verschieben. Kommt halt darauf an.
Soll heißen: wenn es nach Aktenlage schon wacklig ist und man viele gute Bewerbungen hat, macht man sich den Aufwand für einen zweiten Termin eher nicht. Wenn der nach Aktenlage Beste nicht kann und die Alternative zweifelhaft ist, wird man eher verschieben. Kommt halt darauf an.
04.12.2024, 09:50
Kleines Update: Das Gespräch wurde nun aufgrund interner Terminkollisionen auf Januar verschoben.