02.12.2024, 17:00
Moin,
wenn mir als Grundstückeigentümer eine Grunddienstbarkeit auf öffentlichem Grund eingeräumt wurde, wie mache diese Rechte am besten geltend, wenn sich der Fiskus als Anspruchsgegner weigert. Konkret geht um ein verbrieftes Recht auf "freie Sicht", also das auf dem öffentlichen Grund keine zu hohen Pflanzen, Bäume oder Gebäude stehen dürfen.
Nach meinem Verständnis müsste ich den Rechtsträger der Behörde jetzt zivilrechtlich aus §§ 1004, 1027 BGB in Anspruch nehmen und notfalls in der ordentlichen verklagen, oder? Ich habe hier Zweifel, da eine Mithandlung der Behörde erforderlich ist, um die "freie Sicht" herzustellen also die Beeinträchtigung der Dienstbarkeit auszuräumen und das riecht irgendwie nach Vornahmeurteil.
wenn mir als Grundstückeigentümer eine Grunddienstbarkeit auf öffentlichem Grund eingeräumt wurde, wie mache diese Rechte am besten geltend, wenn sich der Fiskus als Anspruchsgegner weigert. Konkret geht um ein verbrieftes Recht auf "freie Sicht", also das auf dem öffentlichen Grund keine zu hohen Pflanzen, Bäume oder Gebäude stehen dürfen.
Nach meinem Verständnis müsste ich den Rechtsträger der Behörde jetzt zivilrechtlich aus §§ 1004, 1027 BGB in Anspruch nehmen und notfalls in der ordentlichen verklagen, oder? Ich habe hier Zweifel, da eine Mithandlung der Behörde erforderlich ist, um die "freie Sicht" herzustellen also die Beeinträchtigung der Dienstbarkeit auszuräumen und das riecht irgendwie nach Vornahmeurteil.
02.12.2024, 20:53
Wenn es eine privatrechtliche Dienstbarkeit ist, ist Zivilrechtsweg richtig. Falls es das Land ist, gibt es eine Anordnung oder was auch immer über die vertretende Behörde.