26.11.2024, 22:56
Hat man eine Chance auf eine Einstellung als Richter mit knapp über 8 Punkten im zweiten Examen und knapp unter 8 Punkten im ersten Examen (staatlich aber nur ein hohes Ausreichend).
Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.
Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?
Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.
Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
27.11.2024, 08:01
Finanzgerichtsbarkeit erfordert immer berufliche Vorerfahrung im Steuerrecht, möglichst Diplom-Finanzwirt, Steuerberater o.ä.
Es ist rechtlich ein Obergericht und im Vergleich zu den anderen Gerichtsbarkeiten die wenigsten Stellen. Das kannst du unabhängig von den Noten streichen ;)
Es ist rechtlich ein Obergericht und im Vergleich zu den anderen Gerichtsbarkeiten die wenigsten Stellen. Das kannst du unabhängig von den Noten streichen ;)
27.11.2024, 21:39
(26.11.2024, 22:56)Expecto Patronum schrieb: Hat man eine Chance auf eine Einstellung als Richter mit knapp über 8 Punkten im zweiten Examen und knapp unter 8 Punkten im ersten Examen (staatlich aber nur ein hohes Ausreichend).
Frage für ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit.
Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man wohl definitiv streichen?
Dir Arbeitsgerichtsbarkeit setzt -soweit ich weiß- einschlägige Berufserfahrung voraus, das hängt also nicht alleine von den Noten ab.
Die Noten Vorraussetzungen erfüllst du ja sowohl für die Ordentliche als auch für die Sozialgerichtbarkeit. Ich glaube, so pauschal kann dir das niemand so genau sagen, es hängt ja immer auch von der Bewerberlage und in der ordentlichen sicher auch vom OLG Bezirk ab. Es finden aber ja immerhin wieder Assessmentcenter statt. Wenn du es willst, würde ich es einfach probieren. Du hast ja sehr vernünftige Examen!
27.11.2024, 22:39
Aktuell herrscht in NRW aber Einstellungsstopp. Zumindest bei uns in der Sozialgerichtsbarkeit.
29.11.2024, 21:21
Wenn man bereit ist an eher „unbeliebte“ Lg‘s zu gehen, hat man def. Chancen, würde ich sagen.
Das gibt man bei der Bewerbung an.
(ZB Siegen und Arnsberg glaub ich..
Weiß es aber nicht)
Einfach versuchen!
Das gibt man bei der Bewerbung an.
(ZB Siegen und Arnsberg glaub ich..
Weiß es aber nicht)
Einfach versuchen!
30.11.2024, 10:03
Also ich kenne mehrere Richter und Richterinnen mit ausreichend in der Ersten Prüfung. Natürlich alle eher in den ländlichen Regionen (Sauerland, OWL, Niederrhein). So lange man im Zweiten Examen die 7,76 hat, ist man zumindest in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Verlosung. Dann zählt nur das AC. Da kann es dann auch sein, dass man mit 2 x 10 Punkten nicht genommen wird.
Von daher einfach bewerben und gucken was passiert.
Von daher einfach bewerben und gucken was passiert.
30.11.2024, 11:37
Momentan scheinen die goldenen Zeiten, in denen man mit solchen Noten eingeladen wurde, definitiv vorbei zu sein. Es wird weniger eingestellt, wegen der Stellenverschiebung an die StA, und diejenigen, die dann noch für die verbleibenden Stellen interessant sind, sind sicher nicht die 7,76-8 Punkte Kandidaten