25.11.2024, 10:47
Das Land NRW plant Einsparungen, unter anderem durch die Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses von 26 auf 25 Monate durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung um einen Monat zu erreichen.
Um den Rechtsreferendar:innen entgegenzukommen, wurden folgende Regelungen eingeführt:
• Möglichkeit des Zuhörens: Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, im Vormonat der eigenen mündlichen Prüfung als Zuhörer:in teilzunehmen. Referendar:innen, die im vierten Monat nach dem Klausurtermin mündlich geprüft werden und ihre Wahlstation außerhalb Nordrhein-Westfalens absolvieren, können sich jedoch bereits für Termine ab dem Vormonat ihres Klausurtermins anmelden.
• Hinweisschreiben für Wahlstationen im Ausland: Aufgrund wiederkehrender Schwierigkeiten bei der Vermittlung der Besonderheiten der Wahlstation an Ausbilder:innen, insbesondere im Ausland, plant das Justizministerium in Abstimmung mit den Ausbildungsleitungen ein Hinweisschreiben. Dieses soll auch den Anspruch auf Lerntage (Selbststudium) umfassen.
• Urlaub in der Wahlstation: Um den Referendar:innen die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu erleichtern, wird ab sofort auf eine Begrenzung der Urlaubstage in der Wahlstation verzichtet.
Vor diesem Hintergrund würde ich mich über eure Meinungen und Einschätzungen zu meiner persönlichen Situation freuen:
Ich ziehe in Betracht, meine Wahlstation im Ausland zu absolvieren, idealerweise bei der Großkanzlei, bei der ich auch meine Anwaltsstation absolvieren werde. Denn ich kann mir gut vorstellen, nach dem Referendariat in diesem Bereich zu arbeiten. Sollte bei der GK keine Verfügbarkeit bestehen, wäre das Auswärtige Amt für mich eine Alternative.
Allerdings sehe ich ein organisatorisches Problem: Im letzten Monat der Wahlstation, mit Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung, wäre eine intensive Vorbereitung mit den Prüferprotokollen notwendig. Dafür würde ich mir wohl Urlaub nehmen. In der Praxis könnte dies für die GK schwierig sein, da ich in der ersten Hälfte der Wahlstation wegen der Klausuren ohnehin nicht verfügbar bin und in der verbleibenden Zeit einen längeren Urlaub in Anspruch nehmen würde.
Bisher habe ich mit meinem Einzelausbilder der GK noch nicht darüber gesprochen. Angesichts der Bewerbungsfristen des Auswärtigen Amts müsste ich diese Angelegenheit jedoch schon vor Beginn der Anwaltsstation klären. Es bleibt außerdem die Frage, ob die GK im Ausland überhaupt eine realistische Option darstellt, da ich dort noch nicht bekannt bin und mich erst beweisen müsste
Um den Rechtsreferendar:innen entgegenzukommen, wurden folgende Regelungen eingeführt:
• Möglichkeit des Zuhörens: Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, im Vormonat der eigenen mündlichen Prüfung als Zuhörer:in teilzunehmen. Referendar:innen, die im vierten Monat nach dem Klausurtermin mündlich geprüft werden und ihre Wahlstation außerhalb Nordrhein-Westfalens absolvieren, können sich jedoch bereits für Termine ab dem Vormonat ihres Klausurtermins anmelden.
• Hinweisschreiben für Wahlstationen im Ausland: Aufgrund wiederkehrender Schwierigkeiten bei der Vermittlung der Besonderheiten der Wahlstation an Ausbilder:innen, insbesondere im Ausland, plant das Justizministerium in Abstimmung mit den Ausbildungsleitungen ein Hinweisschreiben. Dieses soll auch den Anspruch auf Lerntage (Selbststudium) umfassen.
• Urlaub in der Wahlstation: Um den Referendar:innen die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu erleichtern, wird ab sofort auf eine Begrenzung der Urlaubstage in der Wahlstation verzichtet.
Vor diesem Hintergrund würde ich mich über eure Meinungen und Einschätzungen zu meiner persönlichen Situation freuen:
Ich ziehe in Betracht, meine Wahlstation im Ausland zu absolvieren, idealerweise bei der Großkanzlei, bei der ich auch meine Anwaltsstation absolvieren werde. Denn ich kann mir gut vorstellen, nach dem Referendariat in diesem Bereich zu arbeiten. Sollte bei der GK keine Verfügbarkeit bestehen, wäre das Auswärtige Amt für mich eine Alternative.
Allerdings sehe ich ein organisatorisches Problem: Im letzten Monat der Wahlstation, mit Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung, wäre eine intensive Vorbereitung mit den Prüferprotokollen notwendig. Dafür würde ich mir wohl Urlaub nehmen. In der Praxis könnte dies für die GK schwierig sein, da ich in der ersten Hälfte der Wahlstation wegen der Klausuren ohnehin nicht verfügbar bin und in der verbleibenden Zeit einen längeren Urlaub in Anspruch nehmen würde.
Bisher habe ich mit meinem Einzelausbilder der GK noch nicht darüber gesprochen. Angesichts der Bewerbungsfristen des Auswärtigen Amts müsste ich diese Angelegenheit jedoch schon vor Beginn der Anwaltsstation klären. Es bleibt außerdem die Frage, ob die GK im Ausland überhaupt eine realistische Option darstellt, da ich dort noch nicht bekannt bin und mich erst beweisen müsste
26.11.2024, 08:31
Ich kann nur für eine GK-Station in Deutschland sprechen, aber dort ist das Tauchen (auch in der Wahlstation) mittlerweile möglich geworden (auch mit einer Woche Pause nach den Klausuren). Du müsstest dann aber 5 Tage pro Woche kommen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die "deutsche Herangehensweise" nicht auch für eine Station im Ausland gilt. Normalerweise bleibst Du ja an den Partner in DE angebunden und bist nur "gastweise" im Ausland.
Auswärtiges Amt? Keine Ahnung... Ich komme auch aus NRW und werde mich trotzdem beim AA und im Ausland bewerben, mir aber auch Alternativen überlegen. Länger als 10 Wochen würde ich die Station nicht aktiv mitmachen (also letzten Monat frei).
P.S.: Ich habe so einen Hass auf das LJPA wegen dieser Geschichte, das glaubst Du kaum.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die "deutsche Herangehensweise" nicht auch für eine Station im Ausland gilt. Normalerweise bleibst Du ja an den Partner in DE angebunden und bist nur "gastweise" im Ausland.
Auswärtiges Amt? Keine Ahnung... Ich komme auch aus NRW und werde mich trotzdem beim AA und im Ausland bewerben, mir aber auch Alternativen überlegen. Länger als 10 Wochen würde ich die Station nicht aktiv mitmachen (also letzten Monat frei).
P.S.: Ich habe so einen Hass auf das LJPA wegen dieser Geschichte, das glaubst Du kaum.