16.11.2024, 11:57
Der GVPl. wird aber in der Regel auch in Kenntnis der juristischen und menschlichen Kompetenzen der zu verteilenden Amtsträger entworfen ;-)
16.11.2024, 15:15
(16.11.2024, 10:21)Sesselpupser schrieb: Man müsste halt mal von dem hohen Ross runter kommen dass für Berufe wie Staatsanwalt oder Amtsrichter nicht nur die Notenbesten geeignet sind, um dann Verkehrsdelikte und Körperverletzungen anzuklagen und abzuurteilen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietrecht zu machen. Wirklich anspruchsvoll ist das nicht.
wieso schafft dann der Großteil kein VB in den wieder und wieder vorkommenden Miet- und Nachbarschaftsklausuren in den Examina, wenn das alles ja soooo leicht ist
16.11.2024, 16:11
Weil relativ korrigiert wird. Kandidat A konnte nur 5 BGH Argumente erraten und Kandidat VB kam auf 9 Argumente.
16.11.2024, 17:54
(16.11.2024, 16:11)guga schrieb: Weil relativ korrigiert wird. Kandidat A konnte nur 5 BGH Argumente erraten und Kandidat VB kam auf 9 Argumente.
Das stimmt halt nicht, es wird anhand eines vorher festgelegten (absoluten) Maßstab korrigiert. Wer selbst mal Klausuren im Examen korrigiert hat, weiß ganz genau, warum nicht alle ein VB haben. Die VB Klausuren stechen durch die (überwiegend) korrekte rechtliche Lösung, die Begründungstiefe und einen ordentlichen Aufbau der Klausur gegenüber den anderen Klausuren hervor. Mit "raten" hat das wenig zu tun.
16.11.2024, 18:22
(16.11.2024, 15:15)JuraLiebhaber schrieb:(16.11.2024, 10:21)Sesselpupser schrieb: Man müsste halt mal von dem hohen Ross runter kommen dass für Berufe wie Staatsanwalt oder Amtsrichter nicht nur die Notenbesten geeignet sind, um dann Verkehrsdelikte und Körperverletzungen anzuklagen und abzuurteilen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietrecht zu machen. Wirklich anspruchsvoll ist das nicht.
wieso schafft dann der Großteil kein VB in den wieder und wieder vorkommenden Miet- und Nachbarschaftsklausuren in den Examina, wenn das alles ja soooo leicht ist
Ein gutes Argument. Allerdings würde man sich als Staatsanwalt ausschließlich mit Strafrecht befassen und dementsprechend dürfte die Expertise dort schnell steigen. Im Examen muss man hingegen unglaublich breit aufgestellt sein.
16.11.2024, 19:30
(16.11.2024, 18:22)advocatus diaboli schrieb:(16.11.2024, 15:15)JuraLiebhaber schrieb:(16.11.2024, 10:21)Sesselpupser schrieb: Man müsste halt mal von dem hohen Ross runter kommen dass für Berufe wie Staatsanwalt oder Amtsrichter nicht nur die Notenbesten geeignet sind, um dann Verkehrsdelikte und Körperverletzungen anzuklagen und abzuurteilen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietrecht zu machen. Wirklich anspruchsvoll ist das nicht.
wieso schafft dann der Großteil kein VB in den wieder und wieder vorkommenden Miet- und Nachbarschaftsklausuren in den Examina, wenn das alles ja soooo leicht ist
Ein gutes Argument. Allerdings würde man sich als Staatsanwalt ausschließlich mit Strafrecht befassen und dementsprechend dürfte die Expertise dort schnell steigen. Im Examen muss man hingegen unglaublich breit aufgestellt sein.
Ebenfalls ein gutes Argument.
Welches ich wiederum dadurch relativieren möchte, dass man im Examen nur 6 Sachverhalte präsentiert bekommt, während es bei der StA - je nach Örtlichkeit - auch mal 20-30 täglich sein werden.
16.11.2024, 20:41
(16.11.2024, 19:30)JuraLiebhaber schrieb:(16.11.2024, 18:22)advocatus diaboli schrieb:(16.11.2024, 15:15)JuraLiebhaber schrieb:(16.11.2024, 10:21)Sesselpupser schrieb: Man müsste halt mal von dem hohen Ross runter kommen dass für Berufe wie Staatsanwalt oder Amtsrichter nicht nur die Notenbesten geeignet sind, um dann Verkehrsdelikte und Körperverletzungen anzuklagen und abzuurteilen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietrecht zu machen. Wirklich anspruchsvoll ist das nicht.
wieso schafft dann der Großteil kein VB in den wieder und wieder vorkommenden Miet- und Nachbarschaftsklausuren in den Examina, wenn das alles ja soooo leicht ist
Ein gutes Argument. Allerdings würde man sich als Staatsanwalt ausschließlich mit Strafrecht befassen und dementsprechend dürfte die Expertise dort schnell steigen. Im Examen muss man hingegen unglaublich breit aufgestellt sein.
Ebenfalls ein gutes Argument.
Welches ich wiederum dadurch relativieren möchte, dass man im Examen nur 6 Sachverhalte präsentiert bekommt, während es bei der StA - je nach Örtlichkeit - auch mal 20-30 täglich sein werden.
Übrigens gibt es nicht ganz wenige normative Tatbestandsmerkmale, hinter denen sich zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorfragen verstecken.
17.11.2024, 09:29
20-30 die rechtlich unproblematisch sind und rein durch die Menge und Sachaufklärung den Staatsanwalt zu beschäftigen wissen. Als Amtsrichter kann natürlich theoretisch fast alles kommen, de facto ist es aber meistens inhaltlich ähnlich und nichts dass nicht mit Beck Online und Juris gelöst werden könnte.
Außerdem, nur weil jemand keime Top-Noten im Examen hatte, heißt es nicht dass er sich nicht später doch auf einem Gebiet zum Experten entwickeln kann. Noten sind eine Momentaufnahme, das Wissen was man im Examen erwirbt, kann man auch später noch erwerben.
Außerdem, nur weil jemand keime Top-Noten im Examen hatte, heißt es nicht dass er sich nicht später doch auf einem Gebiet zum Experten entwickeln kann. Noten sind eine Momentaufnahme, das Wissen was man im Examen erwirbt, kann man auch später noch erwerben.
17.11.2024, 13:07
(17.11.2024, 09:29)Sesselpupser schrieb: Außerdem, nur weil jemand keime Top-Noten im Examen hatte, heißt es nicht dass er sich nicht später doch auf einem Gebiet zum Experten entwickeln kann. Noten sind eine Momentaufnahme, das Wissen was man im Examen erwirbt, kann man auch später noch erwerben.Das stimmt natürlich, wobei schon eine Vermutung dafür bestehen könnte, dass derjenige, der erst nach 8 Jahren Ausbildung mit dem Erwerb von Fachkenntnissen anfängt, sich damit vorher auch nicht so leicht getan hat.
Deshalb gibt es zB auch den NC: Wer im Abi 1,0 hatte, tut sich mit dem Medizinstudium wahrscheinlich leichter als derjenige, der erst nach 9 Schuljahren und einem 4,0 Schnitt damit anfängt zu lernen.
17.11.2024, 13:52
Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht eine Korrelation zwischen Schulnoten, Studiennoten und beruflichem Erfolg. Man nannte diese Beobachtung vorübergehend "Intelligenz". Es gibt auch schon erste Tests zu dieser "Intelligenz", deren Ergebnis man vorerst "Intelligenzquotient" nennt. Weitere Studien sind aber notwendig, um die ersten Erkenntnisse zu verifizieren. Es bleibt daher spannend. Die New York Times möchte dazu in ihrer Weihnachtsausgabe 1890 berichten. Wer mehr dazu erfahren will, dem empfehle ich die Weihnachtsausgabe.