11.04.2019, 17:29
(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Ja.. vor allem weil der Kopp das auch so dargestellt hat und die Antragssteller die Dringlichkeit so betont haben.
Aber ich hab da auch ein bisschen begründet und weiter ausgeholt, sodass das bestimmt nicht so schwer wiegt
11.04.2019, 17:29
(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Ich hatte gesagt, die Voraussetzungen nach §35 VwVfG liegen vor, da die Antragsteller das Gebot des Nichtbetretens befolgen müssten und somit Regelungswirkung besteht, aber ich musste mich irgendwann auch aus Zeitgründen einfach entscheiden.
11.04.2019, 17:32
(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Hab es selber nicht gemacht, aber ein Kollege von mir. Ob das deshalb aber vertretbar ist??? ;-)
Habe aber auch sehr mit mir gerungen, wie ich die Klausur löse. Fürchte das hat ca. 30 Minuten zu lange gedauert, um hinten raus für eine gute Note noch den richtigen Tiefgang hinlegen zu können.
11.04.2019, 17:51
(11.04.2019, 17:32)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Hab es selber nicht gemacht, aber ein Kollege von mir. Ob das deshalb aber vertretbar ist??? ;-)
Habe aber auch sehr mit mir gerungen, wie ich die Klausur löse. Fürchte das hat ca. 30 Minuten zu lange gedauert, um hinten raus für eine gute Note noch den richtigen Tiefgang hinlegen zu können.
Bei mir genauso. Unabhängig davon, dass ich leider den 112 übersehen hab und nach 80II Nr.4 gelöst habe, hat es hinten raus für nix mehr gereicht. Keine Definition, keine schöne Abwägung:-(
11.04.2019, 18:17
(11.04.2019, 17:51)GASTnRW666 schrieb:Ich auch. Habe noch extra den Antrag ausgelegt. Nervig.(11.04.2019, 17:32)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Hab es selber nicht gemacht, aber ein Kollege von mir. Ob das deshalb aber vertretbar ist??? ;-)
Habe aber auch sehr mit mir gerungen, wie ich die Klausur löse. Fürchte das hat ca. 30 Minuten zu lange gedauert, um hinten raus für eine gute Note noch den richtigen Tiefgang hinlegen zu können.
Bei mir genauso. Unabhängig davon, dass ich leider den 112 übersehen hab und nach 80II Nr.4 gelöst habe, hat es hinten raus für nix mehr gereicht. Keine Definition, keine schöne Abwägung:-(
11.04.2019, 18:29
(11.04.2019, 18:17)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:51)GASTnRW666 schrieb:Ich auch. Habe noch extra den Antrag ausgelegt. Nervig.(11.04.2019, 17:32)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Hab es selber nicht gemacht, aber ein Kollege von mir. Ob das deshalb aber vertretbar ist??? ;-)
Habe aber auch sehr mit mir gerungen, wie ich die Klausur löse. Fürchte das hat ca. 30 Minuten zu lange gedauert, um hinten raus für eine gute Note noch den richtigen Tiefgang hinlegen zu können.
Bei mir genauso. Unabhängig davon, dass ich leider den 112 übersehen hab und nach 80II Nr.4 gelöst habe, hat es hinten raus für nix mehr gereicht. Keine Definition, keine schöne Abwägung:-(
Ging mir ähnlich. Ich wusste, dass es 112 JustG NRW gibt und was drinsteht. Hab ihn aber in der Hektik nicht gefunden und bin dann einfach so drüber hinweg. Wollte später nochmal nachschauen und ihn suchen, dann war die Zeit rum.
11.04.2019, 19:01
(11.04.2019, 18:17)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:51)GASTnRW666 schrieb:Ich auch. Habe noch extra den Antrag ausgelegt. Nervig.(11.04.2019, 17:32)Gast schrieb:(11.04.2019, 17:18)GastNRW2211 schrieb: Hat das von den Leuten aus NRW noch irgendwer über 123 VwGO gelöst? Ich hielt das im Hinblick darauf, dass die Duldungsrechtsprechung ja inzwischen eigentlich überholt ist für durchaus vertretbar.
Hab es selber nicht gemacht, aber ein Kollege von mir. Ob das deshalb aber vertretbar ist??? ;-)
Habe aber auch sehr mit mir gerungen, wie ich die Klausur löse. Fürchte das hat ca. 30 Minuten zu lange gedauert, um hinten raus für eine gute Note noch den richtigen Tiefgang hinlegen zu können.
Bei mir genauso. Unabhängig davon, dass ich leider den 112 übersehen hab und nach 80II Nr.4 gelöst habe, hat es hinten raus für nix mehr gereicht. Keine Definition, keine schöne Abwägung:-(
Jo, ich hab auch den Antrag noch schön ausgelegt, aber den 112er übersehen :D Maaaaaaaaan. Ich hasse es.
11.04.2019, 19:10
(11.04.2019, 14:33)Armag3ddon schrieb: Heute: einstweiliger Rechtsschutz, § 80 V, Nichtraucherschutzgesetz, Flammkuchenrecht!
Grundlage wird dieses Urteil gewesen sein. Den Sachverhalt habe ich verwaltungsgerichtlich etwas sortiert und nicht mehr den einzelnen Schreiben zugeordnet.
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, hilfsweise Anordung der aufschiebenden Wirkung.
Mit abgedruckt waren das Nichtraucherschutzgesetz aus Rheinland-Pfalz, aber nur §§ 1-8, 10 und 11. Außerdem Auszüge aus dem LVwVG, ungefähr §§ 61-67 und § 20 AGVwGO. Als Zusatzbonus Auszüge aus der Gesetzesbegründung zum NSRG und zum Änderungsgesetz zum NSRG (das klärt uns u.a. darüber auf, dass Gesetzgeber Brötchen, Frikadellen und Würstchen als "einfache Speisen" erachtet, Pizza und Kuchen aber nicht).
Äh, hab ich was übersehen oder wurden in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Sachverhalte ausgeteilt. Bei mir waren nur die Gesetzesbegründungen mit abgedruckt :-D.
11.04.2019, 19:13
(11.04.2019, 19:10)Derda RlP schrieb:(11.04.2019, 14:33)Armag3ddon schrieb: Heute: einstweiliger Rechtsschutz, § 80 V, Nichtraucherschutzgesetz, Flammkuchenrecht!
Grundlage wird dieses Urteil gewesen sein. Den Sachverhalt habe ich verwaltungsgerichtlich etwas sortiert und nicht mehr den einzelnen Schreiben zugeordnet.
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, hilfsweise Anordung der aufschiebenden Wirkung.
Mit abgedruckt waren das Nichtraucherschutzgesetz aus Rheinland-Pfalz, aber nur §§ 1-8, 10 und 11. Außerdem Auszüge aus dem LVwVG, ungefähr §§ 61-67 und § 20 AGVwGO. Als Zusatzbonus Auszüge aus der Gesetzesbegründung zum NSRG und zum Änderungsgesetz zum NSRG (das klärt uns u.a. darüber auf, dass Gesetzgeber Brötchen, Frikadellen und Würstchen als "einfache Speisen" erachtet, Pizza und Kuchen aber nicht).
Äh, hab ich was übersehen oder wurden in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Sachverhalte ausgeteilt. Bei mir waren nur die Gesetzesbegründungen mit abgedruckt :-D.
Ich bin Hamburger und wir haben eurer Landesrecht in der Klausur nicht mit dabei! Ich nehme an, ihr schon? :)
11.04.2019, 19:17
(11.04.2019, 19:13)Armag3ddon schrieb:(11.04.2019, 19:10)Derda RlP schrieb:(11.04.2019, 14:33)Armag3ddon schrieb: Heute: einstweiliger Rechtsschutz, § 80 V, Nichtraucherschutzgesetz, Flammkuchenrecht!
Grundlage wird dieses Urteil gewesen sein. Den Sachverhalt habe ich verwaltungsgerichtlich etwas sortiert und nicht mehr den einzelnen Schreiben zugeordnet.
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, hilfsweise Anordung der aufschiebenden Wirkung.
Mit abgedruckt waren das Nichtraucherschutzgesetz aus Rheinland-Pfalz, aber nur §§ 1-8, 10 und 11. Außerdem Auszüge aus dem LVwVG, ungefähr §§ 61-67 und § 20 AGVwGO. Als Zusatzbonus Auszüge aus der Gesetzesbegründung zum NSRG und zum Änderungsgesetz zum NSRG (das klärt uns u.a. darüber auf, dass Gesetzgeber Brötchen, Frikadellen und Würstchen als "einfache Speisen" erachtet, Pizza und Kuchen aber nicht).
Äh, hab ich was übersehen oder wurden in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Sachverhalte ausgeteilt. Bei mir waren nur die Gesetzesbegründungen mit abgedruckt :-D.
Ich bin Hamburger und wir haben eurer Landesrecht in der Klausur nicht mit dabei! Ich nehme an, ihr schon? :)
Aaaaah, jetzt ergibt es Sinn :-D. Aber nice, den § 20 AGVwGO habe ich sogar in der Begründung gebracht, obwohl er bei uns nicht abgedruckt war :-D.