14.11.2024, 13:25
Hi Zusammen,
habe einen Arbeitsvertrag für die Anwaltsstationen in einer GK erhalten. In diesem wird der Zeitraum für Anwalt 1 und 2 geregelt (komme aus BaWü.). Die 2. Station ist eine Tauchstation, jedoch steht das so nicht ausdrücklich im Vertrag, sondern beruht auf individueller Vereinbarung.
Ist dieses Vorgehen so üblich? Leider kann ich in meinem Bekanntenkreis nicht auf gleiche Erfahrungen zurückgreifen und bin über Hilfe dankbar.
habe einen Arbeitsvertrag für die Anwaltsstationen in einer GK erhalten. In diesem wird der Zeitraum für Anwalt 1 und 2 geregelt (komme aus BaWü.). Die 2. Station ist eine Tauchstation, jedoch steht das so nicht ausdrücklich im Vertrag, sondern beruht auf individueller Vereinbarung.
Ist dieses Vorgehen so üblich? Leider kann ich in meinem Bekanntenkreis nicht auf gleiche Erfahrungen zurückgreifen und bin über Hilfe dankbar.
14.11.2024, 16:16
Bei mir standen im Vertrag für die erste Station 2 Arbeitstage und in dem für die zweite Station 1 Arbeitstag. Ich habe dann aber in der ersten Station 3 Tage gearbeitet und werde in der zweite gar nicht arbeiten. Vielleicht steht das bei dir auch so drin?
Ich denke es ist eher unüblich, dass sie dir einen Vertrag geben, in dem explizit steht dass du tauchst. V.a. da das ja offiziell eher nicht erlaubt ist
Ich denke es ist eher unüblich, dass sie dir einen Vertrag geben, in dem explizit steht dass du tauchst. V.a. da das ja offiziell eher nicht erlaubt ist
14.11.2024, 16:28
Das Tauchen ist keine offizielle Sache, teilweise gehen die LJPAs aktiv dagegen vor:
https://www.lto.de/karriere/jura-referen...hen-bayern
Daher wird es keiner in den Vertrag schreiben.
https://www.lto.de/karriere/jura-referen...hen-bayern
Daher wird es keiner in den Vertrag schreiben.