14.11.2024, 11:27
Hi,
Bin gerade in der Zivilstation und stelle mir folgende Frage:
Wie ist der Ablauf nach einem Beitritt nach einer Streitverkündung?
Ergeht ein Beschluss über den Beitritt? Wird der Beitretende zum Termin des Vorprozesses geladen ?
LG
Bin gerade in der Zivilstation und stelle mir folgende Frage:
Wie ist der Ablauf nach einem Beitritt nach einer Streitverkündung?
Ergeht ein Beschluss über den Beitritt? Wird der Beitretende zum Termin des Vorprozesses geladen ?
LG
18.11.2024, 23:31
(14.11.2024, 11:27)Schweiger schrieb: Hi,
Bin gerade in der Zivilstation und stelle mir folgende Frage:
Wie ist der Ablauf nach einem Beitritt nach einer Streitverkündung?
Ergeht ein Beschluss über den Beitritt? Wird der Beitretende zum Termin des Vorprozesses geladen ?
LG
Nein kein Beschluss, sondern nur Zustellungen der Schriftsätze nach 73 ZPO.
Wenn es Streit geben sollte über die Zulässigkeit ergeht nach § 71 ZPO Zwischenurteil.
Der Streitverkündete wird wie ein Nebenintervenient behandelt und entsprechend auch im Prozess geladen.
Ob es überhaupt zu einem Folgeprozess kommt, für wen der 68 relevant ist, ist ja dann noch völlig offen. Auch die Frage, ob die Wirkung des 68 besteht, wird erst im Folgeprozess geklärt (wenn überhaupt)